Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, KG, SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes (KG) betreffend den Verkauf von Daten der schweizerischen Teilnehmerverzeichnisse durch die Swisscom Directories AG eröffnet. Die entsprechende Vorabklärung hat ergeben, dass Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne von Artikel 7 KG bestehen.

Die Vorabklärung hat Anhaltspunkte ergeben, wonach die Swisscom Directories AG (nachstehend «SD») die für die Erstellung von Adressverzeichnissen und Verzeichnisdiensten unerlässlichen Grunddaten zu Preisen und Konditionen herausgibt, welche die Entstehung von neuen Adressverzeichnissen und Verzeichnisdiensten erschweren oder verunmöglichen. Bei diesen Grunddaten handelt es sich um die sog.

«regulierten Verzeichnisdaten» i.S. von Artikel 29 der Verordnung über die Fernmeldedienste (FDV, SR 784.101.1). SD besorgt die Erstellung und Bereitstellung dieser Daten anstelle der schweizerischen Fernmeldedienstanbieterinnen, welche die sie betreffenden gesetzlichen Pflichten nach Massgabe von Artikel 29 Absatz 6 FDV vertraglich auf SD übertragen haben. SD betreibt zudem mit dem seit längerer Zeit etablierten Elektronischen Telefonverzeichnis «ETV» eine eigene Verzeichnisdatenbank und bietet gestützt darauf eigene Verzeichnisprodukte an. Die Resultate der Vorabklärung deuten darauf hin, dass SD mit den von ihr festgelegten Preisen und Konditionen für den Bezug und die Verwendung regulierter Verzeichnisdaten die eigenen ETV-Verzeichnisprodukte vor Konkurrenz schützen will.

Innerhalb von 30 Tagen ­ Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat der Wettbewerbskommission am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Personen Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern, Telefon 031 322 20 40, Fax 031 322 20 53.

27. Januar 2004

194

Sekretariat der Wettbewerbskommission

2003-2453