Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (gestützt auf Art. 29 Abs. 4 OG) Es wird Max Beeler (Beschwerdeführer), Egg 62, 9103 Schwellbrunn, mitgeteilt, -

­ dass die II. öffentlichrechtliche Abteilung des Bundesgerichts am 1. Juni 2004 über die staatsrechtliche Beschwerde vom 19. Mai 2004 betreffend unentgeltliche Prozessführung (Verfahren 2P.125/2004) entschieden und folgendes Urteil gefällt hat (Dispositiv): - 1. Die staatsrechtliche Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

- 2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.

- 3. Die Gerichtsgebühr von 500 Franken wird dem Beschwerdeführer auferlegt.

- 4. Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, dem Justiz- und Polizeidepartement und dem Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen schriftlich mitgeteilt.

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­ dass dem Beschwerdeführer (oder einem von ihm bevollmächtigten Vertreter) ein Exemplar des begründeten Urteils bei der Bundesgerichtskanzlei zur Verfügung steht.

22. Juni 2004

Der Präsident der II. öffentlichrechtlichen Abteilung Bundesrichter Wurzburger

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2004-1176