Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Revision des Eisenbahngesetzes (Interoperabilität) Europaweiten Eisenbahnverkehr durch technische Vereinheitlichung fördern. Die EU-Richtlinien betreffend die Interoperabilität verlangen eine Vereinheitlichung der technischen Vorschriften der Eisenbahnen. Damit wird angestrebt, dass die Züge in Europa grenzüberschreitend möglichst frei verkehren können. Der Bundesrat unterstützt dieses Vorhaben, das den Eisenbahnverkehr gegenüber der Strasse konkurrenzfähiger machen soll. Er schlägt deshalb vor, diese Richtlinien ins Landesrecht zu überführen.

Vernehmlassungsfrist: 15. Oktober 2004 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Verkehr, Abteilung Technik, 3003 Bern, Telefon 031 323 14 52, Fax 031 324 12 48, www.bav.admin.ch Bundesgesetz über die Stromversorgung und Revision des Elektrizitätsgesetzes Die Vernehmlassungsvorlage besteht aus zwei Elementen: 1.) Das Bundesgesetz über die Stromversorgung legt die Rahmenbedingungen fest für eine sichere und nachhaltige Versorgung der Endverbraucher mit Elektrizität in allen Landesteilen.

Ebenfalls geregelt werden der Wettbewerb und der grenzüberschreitende Stromhandel. 2.) Mit einer Teilrevision des Elektrizitätsgesetzes sollen die Stromversorgung und die Position der Stromdrehscheibe Schweiz möglichst bald gesichert werden.

Die Schweizer Elektrizitätsbranche erwirtschaftet im EU-Binnenmarkt jährlich zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Franken.

Vernehmlassungsfrist: 30. September 2004 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Energie, Worblenstrasse 32, 3003 Bern, Telefon 031 322 56 11 www.admin.ch/bfe.

27. Juli 2004

2004-1524

Bundeskanzlei

4447