04.041 Botschaft über Bauvorhaben und Grundstückserwerb der Sparte Zivil (Ziviles Bauprogramm 2005) vom 1. September 2004

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit vorliegender Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über Bauvorhaben und Grundstückserwerb der Sparte Zivil mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

1. September 2004

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Joseph Deiss Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2004-0223

4921

Übersicht Der Bundesrat beantragt mit dieser Botschaft einen Verpflichtungskredit in der Form eines Sammelkredits im Gesamtbetrag von 171 500 000 Franken. Davon entfallen auf: Franken

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Drei Vorhaben für Projekte über 10 Millionen Franken (Ziff. 1)

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Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziff. 2)

51 500 000 120 000 000

Vorhaben über 10 Millionen Franken Einrichtung von SwissMetNet, 1. Etappe Benützer:

Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz) 12,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 3075.102)

Das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz) führt kontinuierliche und flächendeckende Messungen von meteorologischen Grössen in der Schweiz durch (Art. 1 MetG). Zu den gemessenen Grössen gehören u.a. Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Niederschlag, Sonneneinstrahlung, Sonnenscheindauer, Luftdruck, Windgeschwindigkeit, Windrichtung, Bodentemperaturen und Schneehöhe.

Diese Messgrössen werden für meteorologische Aspekte wie Wetterprognosen und Modellrechnungen, klimatologische Fragestellungen (Klimaänderung, Mittelwerte) und allgemeine Informationen verwendet.

Die bestehenden meteorologischen Messnetze der MeteoSchweiz umfassen drei verschieden aufgebaute und konzipierte Hauptnetze. In einem umfangreichen Messkonzept wurden die Bedürfnisse verschiedener Benutzer (MeteoSchweiz, Forschungsanstalten des BLW, BUWAL, Nationale Alarmzentrale, Schweiz. Lawinenforschungsinstitut und andere) erfasst. Im Projekt SwissMetNet werden diese Vorgaben fachlich und technisch umgesetzt. Es besteht zudem ein Erneuerungsbedarf bei den in die Jahre gekommenen Infrastrukturen.

In weiteren Etappen wird das Ergänzungsnetz (ENET) und das konventionelle Klimanetz (KLIMA) erneuert und auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Die entsprechenden Projekte und Kosten werden aufgrund der Erfahrungen mit der Einrichtung der 1. Etappe des SwissMetNet ermittelt und die Kredite zu einem späteren Zeitpunkt beantragt.

Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung ist für die Einrichtung von SwissMetNet, 1. Etappe, ein Objektkredit von 12 000 000 Franken erforderlich.

4922

Sanierung und Nutzungsänderung des Gebäudes Fellerstrasse 21 in Bern Benützer:

Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) 24,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2011.014)

Das Gebäude Fellerstrasse 21 wurde 1966 als Verwaltungs- und Lagergebäude konzipiert und erstellt. Es verfügt über zwei Untergeschosse, das Parterre und fünf Obergeschosse. Heute wird das Gebäude durch den Bereich Logistik des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) genutzt.

Die Optimierung der Lagerhaltung der BBL-Logistik führt zur Freisetzung des 4. und des 5. Obergeschosses. Die Umnutzung dieser Flächen in Verbindung mit einem eingeschossigen Dachaufbau erlaubt die Schaffung von ca. 300 neuen Arbeitsplätzen. Diese sollen möglichst nutzerneutral konzipiert werden.

Es eröffnet sich damit die Möglichkeit, das BBL am Standort Fellerstrasse 21 zusammenzufassen und damit ca. 200 Arbeitsplätze am bisherigen BBL-Standort Holzikofenweg 36 freizusetzen. Gleichzeitig werden an der Fellerstrasse 21 ca. 100 weitere Arbeitsplätze für Bundesbedürfnisse verfügbar. Das Projekt umfasst neben der Schaffung der neuen Arbeitsplätze auch die Sanierung der Fassade des bestehenden Verwaltungsteils sowie die Neugestaltung des Eingangsbereiches.

Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung ist ein Objektkredit von 24 000 000 Franken erforderlich.

Umbau und Sanierung des Gebäudes Fellerstrasse 15 in Bern Benützer:

Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) zugunsten der Departemente und Ämter 15,5 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2009.003)

Der Bund hat per 31. Dezember 2001 die Liegenschaft Grundbuchblatt Nr. 3400 im Halte von 9256 m2 erworben. Die Liegenschaft umfasst das Verwaltungsgebäude Fellerstrasse 15, das Lager- und Ladengebäude Fellerstrasse 15A sowie die Lagerhalle Fellerstrasse 15B.

Die Liegenschaft befindet sich in einer Dienstleistungs- und Gewerbezone. Auf der Basis der gültigen Überbauungsordnung Fellerstrasse besteht auf der Liegenschaft ein Nutzungspotenzial von ca. 30 000 m2 Bruttogeschossfläche (BGF) bzw. ca. 1000 Arbeitsplätzen in verkehrstechnisch gut erschlossener Lage und direkt angrenzend an das bundeseigene Gebäude Fellerstrasse 21.

Das Gebäude Fellerstrasse 15 soll für eine Nachfolgenutzung saniert werden. Mit der Sanierung werden ca. 210 Arbeitsplätze für die Bundesverwaltung bereitgestellt.

Sie ist abgestimmt auf die geplante Sanierung und Nutzungsänderung des angrenzenden Bundesgebäudes Fellerstrasse 21 und erlaubt die temporäre Auslagerung von Arbeitsplätzen aus der Fellerstrasse 21 während des Umbaus.

Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung ist ein Objektkredit von 15 500 000 Franken erforderlich.

4923

Vorhaben bis 10 Millionen Franken Für sämtliche Vorhaben bis 10 Millionen Franken wird ein Kredit von 120 000 000 Franken beantragt. Dieser Kredit umfasst Sammelkredite für unvorhergesehene Bauprojekte und Liegenschaftserwerbe sowie für Einzelprojekte zwischen einer und zehn Millionen Franken in den schweizerischen Vertretungen im Ausland und in der allgemeinen Bundesverwaltung.

4924

Botschaft 1

Vorhaben über 10 Millionen Franken

1.1

Einrichtung von SwissMetNet, 1. Etappe Benützer: Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz) 12,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 3075.102)

1.1.1

Ausgangslage

Das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz) führt kontinuierliche und flächendeckende Messungen von meteorologischen Grössen in der Schweiz durch (Art. 1 MetG). Zu den gemessenen Grössen zählen u.a. Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Niederschlag, Sonneneinstrahlung, Sonnenscheindauer, Luftdruck, Windgeschwindigkeit, Windrichtung, Bodentemperaturen und Schneehöhe.

Diese Messgrössen werden für meteorologische Aspekte wie Wetterprognosen und Modellrechnungen, klimatologische Fragestellungen (Klimaänderung, Mittelwerte) und allgemeine Informationen verwendet.

Die bestehenden meteorologischen Messnetze der MeteoSchweiz umfassen drei verschieden aufgebaute und konzipierte Hauptnetze: Automatisches Messnetz (ANETZ) Das automatische Messnetz der MeteoSchweiz umfasst 72 Stationen, die alle zehn Minuten schweizweit umfangreiche meteorologische Messungen durchführen. Das Netz wurde Ende 1977 in Betrieb genommen und 1989 vervollständigt. Es ist das wichtigste Bodenmessnetz der MeteoSchweiz. Die Daten werden alle zehn Minuten an die ANETZ-Sammelzentrale in Zürich übermittelt. Für die Übermittlung wird das Telefonnetz (Standleitungen) verwendet. Die Infrastruktur vor Ort (Baukomponenten, Datensammlung) entspricht dem Standard der 70er Jahre.

Ergänzungsnetz (ENET) Das automatische Ergänzungsnetz dient als Erweiterung des ANETZ. Das Netz wurde anfangs der 90er Jahre in Betrieb genommen und umfasst insgesamt 44 Stationen, die Windmessungen und teilweise auch noch weitere Messungen durchführen. Die Daten werden wie im ANETZ im 10-Minuten-Rhythmus erfasst, aber nur einmal in der Stunde übermittelt. Zur Übermittlung der Daten an die ENETSammelzentrale in Zürich wird das Telefonnetz (Wählleitungen) verwendet.

Konventionelles Klimanetz (KLIMA) An den 25 Stationen werden dreimal pro Tag wichtige meteorologische und klimatologische Messungen mit herkömmlichen Messgeräten manuell erfasst. Die Stationen sind seit Jahrzehnten in Betrieb und entsprechen dem vorautomatischen (vor 1975) Zustand der klimatologischen Datenerhebung. Alle Stationen sind seit einigen Jahren mit einem Kleincomputer ausgerüstet und übermitteln ihre Daten nach der Beobachtung an die KLIMA-Sammelzentrale in Zürich.

4925

1.1.2

Betriebliches und bauliches Konzept

In einem umfangreichen Messkonzept (MK2010) wurden die Bedürfnisse verschiedener Benutzer (MeteoSchweiz, Forschungsanstalten des BLW, BUWAL, Nationale Alarmzentrale, Schweiz. Lawinenforschungsinstitut und andere) erfasst. Im Projekt SwissMetNet werden diese Vorgaben fachlich und technisch umgesetzt. Es besteht zudem ein Erneuerungsbedarf bei den in die Jahre gekommenen Infrastrukturen, da die Kommunikation veraltet und langsam ist, teilweise keine Ersatzteile mehr beschafft werden können und die Qualität des Stations-Monitorings nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Die bestehenden Bodenmessnetze werden technisch auf den neuesten Stand gebracht (Infrastruktur, Sensoren), in ein einziges Messnetz überführt und gleichzeitig werden alle Stationen automatisiert.

In der 1. Etappe wird das ANETZ erneuert. Die Messstandorte bleiben mehrheitlich am selben Ort, um die langjährigen Messreihen weiterzuführen und um klimatologisch relevante Aussagen machen zu können. An allen Stationen befinden sich Datensammelsysteme (d.h. Rechner, an denen die Sensoren angehängt sind), welche die gemessenen Daten aufnehmen und alle zehn Minuten an einen Zentralrechner (Datensammelzentrale) übermitteln. Überschreitungen von Schwellwerten für Warnungen (z.B. Windböen, Radioaktivität) werden unmittelbar ausgelöst und übertragen.

Für den Ersatz des bestehenden meteorologischen Messnetzes der Schweiz durch SwissMetNet müssen bauliche Vorbereitungen wie Fundamente, Erdarbeiten, Kabelkanäle, Anschlüsse, Umzäunungen usw. erfolgen.

Das Ziel, die Errichtung eines neuen, modernen, standardisierten meteorologischen Messnetzes vom Sensor bis zur Datensammelzentrale, welches auf einfache Weise mit Stationen für Partner-Organisationen (z.B. andere Bundesämter) erweitert werden kann, soll mit den folgenden Grundsätzen erreicht werden: ­

Sanierung bestehender Messstandorte zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit über die Jahre

­

Weiterverwendung von bewährten, funktionstüchtigen und den Anforderungen an eine moderne Messung entsprechenden Sensoren

­

Gebrauch des bestehenden Bundes-Telekommunikationsnetzes (BV-Netz) zur Kostenreduktion.

In weiteren Etappen wird das Ergänzungsnetz (ENET) und das konventionelle Klimanetz (KLIMA) erneuert und auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Die entsprechenden Projekte und Kosten werden aufgrund der Erfahrungen mit der Einrichtung der 1. Etappe des SwissMetNet ermittelt und die Kredite zu einem späteren Zeitpunkt beantragt.

4926

1.1.3

Termine

Die Terminplanung ist wie folgt vorgesehen: ­ Detailprojektierung, Bewilligungsverfahren und Vorbereitung der Ausführung

2004

­ Ausführung

2005 bis 2007

­ Einsatzbereitschaft

Winter 2007

1.1.4

Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung (± 10 %) werden die Aufwendungen wie folgt veranschlagt: Franken

­ Einrichtung von SwissMetNet, 1. Etappe ­ Reserve rund 10 % Gesamter Verpflichtungskredit

1.2

10 800 000 1 200 000 12 000 000

Sanierung und Nutzungsänderung des Gebäudes Fellerstrasse 21 in Bern Benützer: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) 24,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2011.014)

1.2.1

Ausgangslage

Das Gebäude Fellerstrasse 21 wurde 1966 als Verwaltungs- und Lagergebäude konzipiert und erstellt. Es verfügt über zwei Untergeschosse, das Parterre und fünf Obergeschosse. Heute wird das Gebäude durch den Bereich Logistik des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) genutzt. Es beherbergt ausserdem einen BackupStandort des Rechenzentrums des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT).

Die Reorganisation der Lagerhaltung der BBL-Logistik führt zur Freisetzung des 4. und des 5. Obergeschosses. Die Umnutzung dieser Flächen in Verbindung mit einem Dachaufbau erlaubt die Schaffung von ca. 300 neuen Arbeitsplätzen. Diese sollen möglichst benutzerneutral konzipiert werden.

Es eröffnet sich damit die Möglichkeit, das BBL am Standort Fellerstrasse 21 zusammenzufassen und damit ca. 200 Arbeitsplätze am bisherigen BBL-Standort Holzikofenweg 36 freizusetzen. Gleichzeitig werden an der Fellerstrasse 21 ca. 100 weitere Arbeitsplätze für Bundesbedürfnisse verfügbar. Das Projekt umfasst neben der Schaffung der neuen Arbeitplätze auch die Sanierung der Fassade des bestehenden Verwaltungsteils sowie die Neugestaltung des Eingangsbereiches.

Der Kostenanteil, der auf die 300 neuen Arbeitsplätze entfällt, führt zu Investitionen pro Arbeitsplatz von ca. 70 000 Franken (exkl. Unterhaltsmassnahmen).

4927

1.2.2

Bauliches Konzept

Um Lösungsmöglichkeiten für die Schaffung von 300 Arbeitsplätzen aufzuzeigen, wurde im Dezember 2003 eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, woraus drei Varianten resultierten.

Ausschlaggebend für die Umsetzung der gewählten Variante ist die Wirtschaftlichkeit. Sie charakterisiert sich durch: ­

die Schaffung von Arbeitsplätzen auch in den Innenzonen des 4. und 5. Obergeschosses, die durch die Schaffung von Innenhöfen ermöglicht wird

­

die Aufhebung des Backup-Standortes des BIT im 5. Obergeschoss

­

die Erschliessung der neuen Bürozonen unabhängig von den Lagerbereichen; die Nutzung ist somit auch für BBL-fremde Benutzerorganisationen gewährleistet

­

die Verlegung der bestehenden Verpflegungmöglichkeit im 5. Obergeschoss in das neu zu erstellende Attikageschoss

­

die Schaffung einer neuen Loge (Sicherheitsmassnahme) und eines Sitzungszimmerpools im Eingangsgeschoss

­

die Erstellung einer Einstellhalle mit 70 Parkplätzen; dies aufgrund des Parkplatzreglementes und der Umnutzung des Gebäudes

­

die Sanierung der bestehenden Fassade im Bürobereich als gleichzeitige Unterhaltsmassnahme.

1.2.3

Termine

Die Terminplanung ist wie folgt vorgesehen: ­ Projektierung

2005

­ Ausschreibung und Vergabe, Vorbereitung der Ausführung

2006­2007

­ Ausführung

2007­2008

­ Bezugsbereitschaft

2008

1.2.4

Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung (± 10 %) werden die Aufwendungen wie folgt veranschlagt: Franken

­ Sanierung und Erweiterung

19 140 000

­ Reserve rund 10 %

2 400 000

­ Ausstattung

2 460 000

Gesamter Verpflichtungskredit

24 000 000

4928

1.3

Umbau und Sanierung des Gebäudes Fellerstrasse 15 in Bern Benützer: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) zugunsten der Departemente und Ämter 15,5 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2009.003)

1.3.1

Ausgangslage

Der Bund hat per 31. Dezember 2001 die Liegenschaft Grundbuchblatt Nr. 3400 im Halte von 9256 m2 erworben. Die Liegenschaft umfasst das Verwaltungsgebäude Fellerstrasse 15, das Lager- und Ladengebäude Fellerstrasse 15A sowie die Lagerhalle Fellerstrasse 15B.

Die Liegenschaft befindet sich in einer Dienstleistungs- und Gewerbezone. Auf der Basis der gültigen Überbauungsordnung Fellerstrasse besteht auf der Liegenschaft ein Nutzungspotenzial von ca. 30 000 m2 Bruttogeschossfläche (BGF) bzw. ca. 1000 Arbeitsplätzen in verkehrstechnisch gut erschlossener Lage und direkt angrenzend an das bundeseigene Gebäude Fellerstrasse 21.

Die verschiedenen Gebäude sind gegenwärtig untervermietet. Der Mietvertrag für das achtgeschossige Verwaltungsgebäude mit Attika läuft Ende 2004 aus; die Mieterin hat das Gebäude bereits verlassen. Das Lager- und Ladengebäude Fellerstrasse 15A sowie die Lagerhalle Fellerstrasse 15B werden weiter vermietet.

Das Gebäude Fellerstrasse 15 soll aus folgenden Gründen für eine Nachfolgenutzung saniert werden: ­

Das Gebäude steht leer und ab 2005 fliessen keine Mietzinseinnahmen mehr.

­

Der Gebäudekörper entspricht in seinen Abmessungen den Möglichkeiten der gültigen Überbauungsordnung. Ein Abbruch des Gebäudes aus nutzungstechnischen Überlegungen drängt sich somit nicht auf.

­

Die Aktivierung des Gesamtpotenzials von ca. 30 000 m2 BGF mit Kostenfolgen von ca. 110 000 000 Franken ist in den nächsten Jahren nicht finanzierbar.

­

Das Gebäude Fellerstrasse 15 wurde in den 60er-Jahren erstellt. Fassade und Haustechnik sind sanierungsbedürftig. Ohne minimale Sanierungen und Investitionen in bundesspezifische Einrichtungen ist auch eine befristete Nutzung durch die Bundesverwaltung nicht möglich. Beim Bau des Gebäudes wurde bei verschiedenen Bauteilen Asbest mitverarbeitet. Die Asbestwerte werden zwar laufend kontrolliert und halten die zulässigen Grenzwerte ein. Eine Neubelegung ohne Asbestsanierung vermindert allerdings die Akzeptanz bei neuen Benutzern erheblich.

Mit der Sanierung werden ca. 210 Arbeitsplätze für die Bundesverwaltung bereitgestellt. Die Sanierung ist abgestimmt auf die geplante Sanierung und Nutzungsänderung des angrenzenden Bundesgebäudes Fellerstrasse 21 und erlaubt die temporäre Auslagerung von Arbeitsplätzen aus der Fellerstrasse 21 während des Umbaus.

Die Kosten pro Arbeitplatz belaufen sich auf ca. 87 000 Franken (inkl. Kostenanteil aus dem Erwerb der Gesamtliegenschaft).

4929

1.3.2

Bauliches Konzept

Ist-Zustand Das Gebäude ist ein achtgeschossiger Skelettbau in einer Mischbauweise aus Beton und Stahl, bestehend aus zwei Untergeschossen, einem überhohen Erdgeschoss, sieben Obergeschossen und einem Attikaaufbau. Die haustechnischen Anlagen sind gut gewartet, jedoch veraltet und entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Der Innenausbau in einer gemischten Bauweise aus Element- und Massivwänden stammt aus den 60er-Jahren. Boden-, Wand- und Deckenbeläge sind in Teilbereichen erneuert worden. Die Wärmeerzeugung erfolgt im Annexgebäude im Untergeschoss. Das Hochhaus wird über eine Unterstation versorgt.

Soll-Zustand Die Stahlstützen werden nach erfolgter Asbestentfernung entsprechend der Notwendigkeit saniert.

Die neue Fassadenkonstruktion hat den heute gültigen Anforderungen, gemäss Nachweis der wärmetechnischen Eigenschaften der Gebäudehülle, und den erhöhten Schalldämmanforderungen (das Gebäude befindet sich in der Empfindlichkeitsstufe III) zu entsprechen. Der Sonnenschutz wird entsprechend den Anforderungen ausgeführt.

Die Elektroanlagen werden saniert und erneuert und gemäss den aktuellen Anforderungen ausgerüstet. Die gesamte Beleuchtung in den Büroräumlichkeiten und den Korridoren wird ausgewechselt. Die Wärmeerzeugung erfolgt mit einer neuen Energiezentrale mit Wärmepumpe für die Grundlast und Gas-Heizkessel für die Spitzenlast. Die sanitären Installationen werden weitgehend erneuert. Die drei Personenliftanlagen und der Warenlift können beibehalten werden.

Die Boden-, Wand- und Deckenbeläge werden in allen Teilbereichen erneuert. Die Korridore werden mit einem fugenlosen Belag, die Büroräume mit textilen Bodenbelägen belegt. Die Deckenverkleidung erfolgt aus demontierbaren, gelochten Metallplatten. Das ganze Gebäude wird mit einer Sprinkleranlage ausgerüstet.

1.3.3

Termine

Die Terminplanung ist wie folgt vorgesehen: ­ Projektierung

2004

­ Bewilligungsverfahren und Vorbereitung der Ausführung

2004­2005

­ Ausführung

2005­2007

­ Bezugsbereitschaft

Frühling 2007

4930

1.3.4

Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund des Vorprojekts und der Kostenschätzung (± 10 %) werden die Aufwendungen wie folgt veranschlagt: Franken

­ Umbau und Sanierung

12 700 000

­ Reserve rund 10 %

1 500 000

­ Ausstattung

1 300 000

Gesamter Verpflichtungskredit

2

15 500 000

Vorhaben bis 10 Millionen Franken

Sammelkreditliste Projekt-Nr.

Benutzerorganisation Bezeichnung Verpflichtungskredit

0203.005

201 EDA, Direktion für Ressourcen und Aussennetz (DRA) Sammelkredit für unvorhergesehene bauliche Massnahmen, planbaren Unterhalt, Sicherheitsmassnahmen, Notstrom-, Kommunikations- und Satellitenanlagen in den schweizerischen Vertretungen im Ausland Verpflichtungskredit: Fr. 20 000 000.­

0204.005

201 EDA, Direktion für Ressourcen und Aussennetz (DRA) Sammelkredit für unvorhergesehene dringliche Liegenschaftskäufe für die schweizerischen Vertretungen im Ausland Verpflichtungskredit: Fr. 10 000 000.­

0620.068

620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Sammelkredit für unvorhergesehene bauliche Änderungen, Sicherheitsmassnahmen sowie planbarer Unterhalt in bundeseigenen Liegenschaften Verpflichtungskredit: Fr. 50 000 000.­

0620.069

620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Sammelkredit für die Erstausstattung von Neu- und Umbauten der zivilen Bundesverwaltung mit Mobiliar Verpflichtungskredit: Fr. 10 000 000.­

0620.070

620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Sammelkredit für nicht versicherte Schäden an Liegenschaften Verpflichtungskredit: Fr. 10 000 000.­

4931

Projekt-Nr.

Benutzerorganisation Bezeichnung Verpflichtungskredit

0653.016

620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Sammelkredit für Vor- und Bauprojekte (Projektierungen) Verpflichtungskredit: Fr. 20 000 000.­ Vorhaben bis 10 Millionen Franken, Total

3

Fr. 120 000 000

Zusammenstellung des beantragten neuen Verpflichtungskredits Franken

Vorhaben über 10 Millionen Franken, Total

51 500 000

Einrichtung von SwissMetNet, 1. Etappe (Projekt-Nr. 3075.102) (Ziff. 1.1)

12 000 000

Sanierung und Nutzungsänderung des Gebäudes Fellerstrasse 21 in Bern (Projekt-Nr. 2011.014) (Ziff. 1.2)

24 000 000

Umbau und Sanierung des Gebäudes Fellerstrasse 15 in Bern (Projekt-Nr. 2009.004) (Ziff. 1.3)

15 500 000

Vorhaben bis 10 Millionen Franken, Total

120 000 000

Vorhaben gemäss Sammelkreditliste (Ziff. 2) Gesamttotal des Verpflichtungskredits

4

Finanzielle, personelle und terminliche Auswirkungen sowie Ausgabenbremse

4.1

Finanzielle Auswirkungen

171 500 000

Die Investitionen sind in der Legislaturfinanzplanung 2005­2007 für die zivilen Immobilien des Bundes enthalten.

Die neu zu schaffenden rund 500 Arbeitsplätze an der Fellerstrasse 15 und 21 werden vor allem zur Optimierung der Unterbringung und zur Ablösung von bestehenden unwirtschaftlichen Mieten eingesetzt. Damit werden sich mittelfristig bei den Mietzinsen für die Unterbringung der zivilen Bundesverwaltung entsprechende Entlastungen ergeben.

4932

4.2

Personelle Auswirkungen

Die anbegehrten Vorhaben haben keine Auswirkungen auf den Personalbedarf.

4.3

Terminliche Auswirkungen

Bei den Einzelprojekten kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Bauausführung ablaufgerecht begonnen wird. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Realisierungstermine durch die Finanzlage des Bundes ­ vor allem auch im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm des Bundeshaushalts ­ verzögern.

4.4

Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung bedürfen Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte.

Im vorliegenden Bauprogramm betrifft dies den folgenden Kredit: ­

5

Sanierung und Nutzungsänderung des Gebäudes Fellerstrasse 21 in Bern (Projekt-Nr. 2011.014) mit einem Verpflichtungskredit von 24 000 000 Franken.

Rechtsgrundlagen

Die Vorlage stützt sich auf die allgemeine Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu treffen.

Im Weiteren sind massgebend: ­

Artikel 25, 26 und 27 des Finanzhaushaltgesetzes vom 6. Oktober 1989 (SR 611.0);

­

Artikel 1 des Bundesbeschlusses über Objektkreditbegehren für Grundstücke und Bauten vom 6. Oktober 1989 (SR 611.017);

­

Artikel 15 der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes vom 14. Dezember 1998 (SR 172.010.21).

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Bewilligung der nachgesuchten Kredite ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung. Dem Erlass ist im Sinne von Artikel 25 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (SR 171.10) die Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu geben, der nicht dem Referendum untersteht.

4933

6

Kurzversion des Zivilen Bauprogramms bzw.

Zusatzdokumentationen

In den letzten Jahren wurde den eidgenössischen Räten das Zivile Bauprogramm als Kurzversion unterbreitet. Dieses Verfahren hat sich bewährt, so dass auch das diesjährige Bauprogramm nur die wesentlichen Punkte der geplanten Projekte und eine Auflistung der Sammelkredite enthält. Bauliche und technische Details sowie ein allfälliger ausführlicher Kostenvoranschlag sind in den Zusatzdokumentationen (Projektheften) dargelegt. Diese Unterlagen gehen wie bis anhin über das Kommissionssekretariat an die zuständigen Kommissionen für öffentliche Bauten und auf Verlangen auch an die entsprechenden Ratsmitglieder.

4934