Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 6979 Widersprechende Quadrant AG, Hardstrasse 5, CH-5600 Lenzburg, CH-Marke Nr. 511 976 SYSTAFLEX, vertreten durch RA Jürg Burger, Hartmann Müller Partner, CH-6300 Zug, gegen Widerspruchsgegnerin Henkel KGaA, Henkelstrasse 67, D-40589 Düsseldorf, IR-Marke Nr. 815 198 Sista.

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. September 2004 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 6979 wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

5.

Die Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Veröffentlichung im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

21. September 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

5272

2004-2094