Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Forstdirektion ­

Gemeinde Diemtigen BE, Erschliessungsanlagen, Simeler Projekt-Nr. 421.1-BE-0000/0041

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Gemeinde Röthenbach im Emmental BE, Erschliessungsanlagen, Buchschachen Projekt-Nr. 421.1-BE-0000/0042

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Gemeinde Oberhofen am Thunersee BE, Sigriswil BE, Erschliessungsanlagen, Mettegrabe Projekt-Nr. 421.1-BE-0029/0001

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Gemeinde Pieterlen BE, Erschliessungsanlagen, Guldeni Zälg Projekt-Nr. 421.1-BE-0030/0001

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Gemeinde Diverse FR, Gefahrenkarten, Messstellen, Frühwarndienste, Jahresprogramm 2004 Projekt-Nr. 432-FR-0000/2004

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Gemeinde Trimbach SO, Hauenstein-Ifenthal SO, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, Rankbrünneli Hauensteinstrasse Projekt-Nr. 411.3-SO-0002/0001

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt bei der Rekurskommission UVEK, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.

16. November 2004

2004-2459

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft

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Internationales Steuerrecht der Schweiz Unter diesem Titel gibt die Eidgenössische Steuerverwaltung eine Sammlung schweizerischer Abkommen und Ausführungsvorschriften heraus. Das Werk enthält I. alle Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz, die Ausführungsvorschriften des Bundes, die internationalen Gegenrechtserklärungen für Erbschafts- und Schenkungssteuern und die Musterabkommen der OECD; II. die steuerlichen Bestimmungen aus andern Abkommen (Auszüge und Hinweise); III. die staatsvertragliche Regelung der steuerlichen Privilegien der diplomatischen Missionen, konsularischen Posten und ihres Personals sowie der internationalen Organisationen und ihrer Beamten.

Das Werk wird durch periodische Nachträge nachgeführt.

Der Preis für das fünfbändige Werk beträgt Fr. 203.60 (inkl. MWST) Bestellungen sind schriftlich an die Eidgenössische Steuerverwaltung, Abteilung DBA, 3003 Bern, zu richten.

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Steuerentlastungen auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen für Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und private Pensionen und Renten Die Loseblatt-Sammlung wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung herausgegeben und enthält: ­

Allgemeiner Teil: Übersichten über die Doppelbesteuerungsabkommen, die Ausführungsvorschriften, die staatsvertraglichen Begrenzungen der ausländischen Steuern und die Entlastungen von den schweizerischen Steuern (namentlich die pauschale Steueranrechnung) sowie eine Kurzdarstellung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Steuerentlastungen.

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Die Entlastungen in den einzelnen Vertragsstaaten: Übersichten sowie Formulare und Merkblätter in der Originalsprache mit Übersetzung.

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Anhang: Übersicht über die Entlastungen von den schweizerischen Steuern von Dividenden und Zinsen, die von in Vertragsstaaten ansässigen Personen verlangt werden können.

Preis der Sammlung Fr. 112.55 (inkl. MWST) Bestellungen sind schriftlich an die Eidgenössische Steuerverwaltung, Abteilung DBA, 3003 Bern, zu richten.

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