Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 6644 Widersprechende Dr. Gerhard Mann chem.-pharm. Fabrik GmbH, DE-13581 Berlin, IR-Marke Nr. 656 390 «Liposic» gegen Widerspruchsgegnerin Ferrosan A/S, DK- 2860 Soborg, IR-Marke Nr. 791 742 «LIPOCAP» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 4. Juni 2004 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6644 wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

4. Juni 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2004-1139

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