Verpfändungsbegehren einer Schifffahrtsgesellschaft Die Schifffahrtsgesellschaft Autofähre-Betrieb O. Gander, Nachfolger Carmela und Zarko Vujovic-Gander, Kollektivgesellschaft mit Sitz in 6375 Beckenried, stellt das Begehren, es sei ihr zu bewilligen, ihre Autofähre «Tellsprung» und dessen Ausrüstung, die gesamte Ausrüstung des Docks, Werften, Werkstätten, Hafen- und Landungsanlagen, das gesamte übrige zum Betrieb und Unterhalt gehörende Material sowie die sämtlichen dem Betriebe dienenden Grundstücke, im Sinne von Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmungen (SR 742.211) zu pfänden.

Die Verpfändung in der Höhe von 2 200 000 Franken erfolgt nach Löschung von bestehenden Pfandrechten im 1. Rang, zugunsten der Schwyzer Kantonalbank. Sie dient zur Sicherstellung eines Kredites von 2 000 000 Franken für die Refinanzierung von bestehenden Verpflichtungen und eines Kontokorrentkredites in der Höhe von 200 000 Franken.

Allfällige Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem Bundesamt für Verkehr, Bollwerk 27/29, 3003 Bern, bis zum 8. November 2004 schriftlich einzureichen.

12. Oktober 2004

Bundesamt für Verkehr Sektion Recht: Ueli Stückelberger

5408

2004-1821