Verpfändungsbegehren einer Eisenbahngesellschaft Die Eisenbahngesellschaft Verkehrsbetriebe Glattal VBG, Aktiengesellschaft mit Sitz in Opfikon, Sägereistrasse 24, 8152 Glattbrugg, stellt das Begehren, es sei ihr zu bewilligen, das Streckennetz der Glattalbahn zu pfänden.

Das Pfandobjekt, mit einer Gesamtslänge von 2400 m, von Zürich Oerlikon bis Auzelg via Ambassador, umfasst auch das Zubehör und Betriebsmaterial im Sinne von Artikel 9 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmungen (SR 742.211).

Das Pfandrecht in Höhe von 85 675 500 Franken erfolgt im 1. Rang. Es dient zur Sicherung eines Kredites in Höhe von 6 908 600 Franken zugunsten des Bundes und eines Kredites in Höhe von 78 766 900 Franken zugunsten Kantones Zürich. Die Pfanderrichtung dient als Sicherheit für Kredite, die für den Bau des Glattalbahnes bewilligt worden sind.

Allfällige Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem Bundesamt für Verkehr, Bollwerk 27/29, 3003 Bern, bis zum 23. Februar 2004 schriftlich einzureichen.

20. Januar 2004

Bundesamt für Verkehr Sektion Recht: Ueli Stückelberger

2004-0036

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