Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 6811 Widersprechende Kraft Foods Schweiz AG, Bellerivestrasse 203, CH-8008 Zürich, CH-Marke Nr. 368 066 MIGNONNETTE, vertreten durch Troller Hitz Troller & Partner, CH-6002 Luzern, gegen Widerspruchsgegnerin Plus Warenhandelsgesellschaft mbH, Wissollstrasse 5­43, D-45478 Mülheim an der Ruhr, internationale Registrierung Nr. 736 871 Mignonetten Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 10. Juni 2004 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6811 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 736 871 «Mignonetten» wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

10. Juni 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2004-1178

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