Vollzug des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren und der Verordnung vom 3. Februar 1993 über Organisation und Verfahren eidgenössischer Rekurs- und Schiedskommissionen Die nachgenannte Person wurde vom Bundesrat für den Rest der laufenden Amtsperiode 2004­2007 als nebenamtliches Mitglied in die Eidgenössische Beschwerdekommission der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden-vorsorge (BEKO BVG) gewählt, unter dem Vorbehalt, dass das neue Bundesverwaltungsgericht seine Tätigkeit früher aufnimmt: Frau Löhrer Marie, Rechtsanwältin, St. Gallen.

4. Mai 2004

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Bundeskanzlei

2004-0745