Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Bremgarten, Statische Sanierung der Waffenplatzgebäude, Etappe 1 vom 22. März 2004
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Bauten vom 16. Januar 2004 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die 1. Etappe der statischen Sanierung der Gebäude auf dem Waffenplatz Bremgarten (AG) unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs-ddps.ch/internet/ generalsekretariat/de/home/ru/mpv/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).
6. April 2004
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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).
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2004-0551