04.026 Botschaft betreffend den Beitritt der Schweiz zum International Institute for Democracy and Electoral Assistance (International IDEA) vom 26. Mai 2004

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zum Bundesbeschluss betreffend den Beitritt der Schweiz zum International Institute for Democracy and Electoral Assistance (International IDEA) mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

26. Mai 2004

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Joseph Deiss Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2003-2645

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Übersicht In den meisten Ländern des armen Südens der Welt hat die demokratische Staatsführung keine Tradition. Doch ohne funktionierende Demokratie ist eine nachhaltige Entwicklung nicht möglich. Das International Institute for Democracy and Electoral Assistance (International IDEA) fördert deshalb in ausgewählten Ländern eine dauerhafte Demokratie und ist dabei behilflich, die dafür nötigen Wahlverfahren zu konsolidieren.

Die Schweiz hat die Arbeit von International IDEA bisher als Beobachterin unterstützt. Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten, dem Beitritt der Schweiz zu dieser internationalen Organisation mit Sitz in Stockholm zuzustimmen. Durch eine Mitgliedschaft bei International IDEA entstehen dem Bund keine zusätzlichen Kosten.

Die vorliegende Botschaft erläutert Profil und Ziele von International IDEA und legt die Gründe für eine Mitgliedschaft der Schweiz dar. Im Anhang findet sich der vollständige Text des Übereinkommens zur Gründung von International IDEA vom 27. Februar 1995.

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Botschaft 1

Ausgangslage

Die Schweiz verfolgt und unterstützt die Arbeit des International Institute for Democracy and Electoral Assistance (International IDEA) seit bald zehn Jahren als Beobachterin. Nun soll die Schweiz dieser auf dem Gebiet der Demokratieförderung international anerkannten Organisation als Mitglied beitreten. Ein solcher Schritt hätte keine zusätzlichen Kosten zur Folge. Hingegen würde die Mitgliedschaft bei International IDEA es der Schweiz erlauben, die künftige Arbeit und Ausrichtung dieser Organisation direkt mitzubestimmen. Auch könnte die Schweiz besser die Verwendung der von ihr gesprochenen Mittel kontrollieren.

2

International IDEA

2.1

Profil und Zielsetzung

International IDEA ist eine internationale Organisation mit Sitz in Stockholm. Sie wurde 1995 gegründet und ist weltweit aktiv. Seit Ende 2003 geniesst International IDEA bei den Vereinten Nationen den Beobachterstatus.1 International IDEA will eine dauerhafte Demokratie fördern und die dafür nötigen Wahlverfahren konsolidieren helfen. Um dies zu erreichen, arbeitet es mit alten und jungen Demokratien zusammen. Das Institut unterstützt ausgewählte Länder und Regionen bei der Entwicklung und Stärkung demokratischer Institutionen (vgl.

Art. II des Übereinkommens zur Gründung von International IDEA im Anhang). Im Zentrum der Bemühungen von International IDEA stehen Länder des Südens, die eben erst zur demokratischen Staatsform gefunden haben ­ oder dabei sind, es zu tun.

Das Institut schafft und vermittelt Wissen auf dem Gebiet der Demokratieförderung, es ist ein internationales Forum zum Austausch von Gedanken und Erfahrungen aus Forschung und Politik. International IDEA hilft, das Wissen über demokratische Institutionen, Wahlen und Wahlbeobachtung zu mehren und gezielt zu verbreiten.

Das Institut setzt sich für mehr Transparenz, Professionalität und Wirksamkeit von Wahlverfahren ein und entwickelt entsprechende Richtlinien. Es unterstützt Länder bei der Schaffung von Parteien- und Wahlgesetzen, es fördert die politische Partizipation beider Geschlechter und aller Gesellschaftsschichten. Es engagiert sich ferner für Ausgleich und Dialog in Ländern nach Kriegen und Konflikten.

Bei seinen Bemühungen, demokratische Einrichtungen zu entwickeln, lässt sich International IDEA vom Bild der Demokratisierung als einem langfristigen Prozess leiten, der sich nicht allein auf Wahlen beschränken darf und auch nicht von aussen auferlegt werden kann. Vielmehr muss dieser Prozess gewollt sein und von den nationalen Kräften ausgehen. Eine allein gültige Form der Demokratie kann es nach Auffassung von International IDEA nicht geben ­ jede Gesellschaft schafft sich aufgrund ihrer Kultur und Geschichte ihre eigene Demokratie. Doch gewisse demo1

Resolution A/RES/58/83 der UNO-Generalversammlung vom 9. Dez. 2003.

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kratische Werte sind allgemein anerkannt und müssen die Grundlage jeder Demokratie bilden. Dazu gehören freie und gerechte Wahlen, die Achtung der Menschenrechte, das Bestehen von politischen Parteien sowie die Medienfreiheit. Das Institut betrachtet die Demokratie als unerlässliches Mittel, um einen dauerhaften Frieden sowie Stabilität und Entwicklung in der Welt zu erreichen.

International IDEA hat sich mit seiner Arbeit zur Förderung der Demokratie ­ nicht zuletzt wegen der Qualität seiner Aktionen und Publikationen ­ einen Namen gemacht. Nach Ende des Kalten Krieges half das Institut mit, der wachsendem internationalen Nachfrage nach unabhängigem Fachwissen auf dem Gebiet der Demokratisierung zu begegnen. Es wird auch als Brücke zwischen akademischer Forschung und politischer Praxis geschätzt.

2.2

Mitglieder

Staaten und zwischenstaatliche Organisationen können Mitglieder von International IDEA werden. Internationale Nichtregierungsorganisationen (NGO's) können die assoziierte Mitgliedschaft erwerben (Art. IV des Übereinkommens).

Momentan sind folgende 21 Staaten Mitglieder von International IDEA: Australien, Barbados, Belgien, Botswana, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Finnland, Indien, Kanada, Mauritius, Mexiko, Namibia, die Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien, Südafrika und Uruguay. Die Schweiz und Japan haben Beobachterstatus. Die meiste politische und finanzielle Unterstützung für International IDEA kommt aus den Ländern, die in der internationalen Zusammenarbeit als «likeminded»2 bezeichnet werden.

Folgende vier Nichtregierungsorganisationen sind derzeit assoziierte Mitglieder: das Interamerikanische Institut für Menschenrechte (IIHR), das internationale Presseinstitut (IPI), Parliamentarians for Global Action (PGA) und Transparency International (TI). Ferner arbeitet International IDEA mit dem Programm der Vereinten Nationen für Entwicklung (UNDP), der Internationalen Juristenkommission, der Interparlamentarischen Union (UIP) und der Interamerikanischen Bank für Entwicklung zusammen.

2.3

Organisation

Die wichtigsten Organe von International IDEA sind der Rat (Council), der Verwaltungsrat (Board of Directors, kurz: Board) und der Generalsekretär bzw. die Generalsekretärin (vgl. die Art. VI f. des Übereinkommens).

2

Diese Länder teilen eine Vorstellung von der internationalen Zusammenarbeit, die nicht in erster Linie nationalen Interessen dienen, sondern auf dem Gedanken der Partnerschaft zwischen Geber- und Nehmerländern basieren soll. Im Zentrum der internationalen Bemühungen dieser «like-minded countries» steht die Förderung des Friedens, der Menschenrechte und der dauerhaften sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung. Zur Gruppe dieser Staaten gehören im Wesentlichen die skandinavischen Länder, die Niederlande und Kanada. Aufgrund ihrer Zielsetzung und Vorgehensweise steht die Schweiz dieser Gruppe sehr nahe.

3692

Der Rat besteht aus einem Vertreter bzw. einer Vertreterin jedes Mitglieds und jedes assoziierten Mitglieds. Der Rat kommt einmal jährlich zusammen. Er bestimmt die grossen Linien der Institutstätigkeit, verfolgt die Entwicklung seiner Arbeit, ratifiziert den geprüften Jahresbericht und entscheidet über Zulassung oder Ausschluss von Mitgliedern. Zudem ernennt der Rat die Mitglieder sowie den Präsidenten bzw.

die Präsidentin des Verwaltungsrats. Grundsätzlich trifft der Rat seine Entscheidungen nach dem Konsensverfahren; auf Beschluss des Ratsvorsitzes oder auf Antrag eines Mitglieds kann aber auch eine formelle Abstimmung stattfinden. Die Ratspräsidentschaft dauert ein Jahr, wobei sich die Mitglieder in dieser Funktion nach einem Rotationsverfahren abwechseln. Derzeit haben die Niederlande den Vorsitz inne.

Der Verwaltungsrat leitet das Institut. Er besteht aus 9 bis 15 bekannten Persönlichkeiten, die um ihrer selbst willen ernannt werden. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre, und sie sind wiederwählbar. Der Verwaltungsrat arbeitet die allgemeine Politik des Instituts aus, ernennt den Generalsekretär bzw. die Generalsekretärin, billigt das Arbeitsprogramm und das Jahresbudget und empfiehlt die Zulassung oder den Ausschluss von Mitgliedern. Amtierende Präsidentin des International IDEA-Verwaltungsrates ist Lena Hjelm-Wallen, ehemalige Aussenministerin Schwedens.

Der Generalsekretär bzw. die Generalsekretärin ist mit der Durchführung der Politik des Instituts betraut und leitet das Sekretariat. Er bzw. sie wird für eine Zeitspanne von fünf Jahren ernannt und ist wiederwählbar. Er bzw. sie leitet ein internationales Team, das sich auf die Zentrale von International IDEA in Stockholm und die Aussenstellen verteilt und derzeit rund 60 Personen zählt. Amtierende Generalsekretärin von International IDEA ist die britische Diplomatin Karen Fogg, die zuvor EU-Botschafterin in der Türkei war.

2.4

Finanzierung

Das International IDEA finanziert seine Aktionen hauptsächlich durch die freiwilligen Beiträge, welche die Mitgliedstaaten als allgemeine Beiträge (core funding) oder als zusätzliche Beiträge für bestimmte Programme und Projekte (complementary funding) entrichten. Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, dem Institut über ihre freiwilligen Beiträge hinaus finanzielle Hilfe zu gewähren (vgl. Art. V des Übereinkommens).

Das Budget von International IDEA ist in den Jahren seiner bisherigen Tätigkeit gewachsen. 1996 betrug das Budget noch 3,6 Mio. USD, inzwischen beträgt es rund 10 Mio. USD. Etwa 2/3 des Haushalts werden durch die allgemeinen Beiträge gedeckt, 1/3 durch die zusätzlichen Beiträge. Der von Schweden zur Finanzierung von International IDEA geleistete Beitrag ist weitaus der höchste und deckt rund die Hälfte des International-IDEA-Budgets. Die anderen skandinavischen Länder, die Niederlande, Kanada und Deutschland leisten ebenfalls bedeutende Beiträge.

2.5

Tätigkeit

International IDEA konzentriert seine Tätigkeit auf ausgewählte Bereiche, in denen es anerkannte Kompetenzen besitzt. Dazu gehören u.a. die Förderung dauerhafter und qualitativ hochstehender Wahlverfahren und Institutionen, die Förderung der politischen Partizipation aller Bevölkerungsschichten auf regionaler, nationaler und 3693

lokaler Ebene, die Erforschung und Unterstützung politischer Parteien sowie vergleichende Studien demokratischer Systeme.

International IDEA veröffentlicht Schriften, die in der Fachwelt breite Anerkennung finden. Dazu gehören Handbücher (u.a. The International IDEA Handbook of Electoral System Design; Women in Parliament: Beyond Numbers; Democracy and Deep-Rooted Conflicts: Options for Negotiators; Reconciliation After Violent Conflict ­ A Handbook), Richtlinien (Guidelines for Involvement in Electoral Observation), Verhaltensregeln, Länderberichte (u.a. über Guatemala, Nigeria, Burkina Faso, Nepal und Rumänien) sowie Sammlungen mit statistischem Material. Die Fachleute von International IDEA leisten aber auch vor Ort Einsätze als Berater oder Mediatoren sowie als Organisatoren formeller und informeller Anlässe.

Operationell ist International IDEA in thematische und geografische Programme gegliedert. Die thematischen Programme umfassen: ­

Partizipation und Wahlprozesse;

­

Partizipation, politische Parteien und Institutionen;

­

Demokratie, Dialog und Konfliktmanagement.

Die geografischen Programme von International IDEA verteilen sich auf Afrika, Asien, Lateinamerika und den Kaukasus.

Zu den jüngsten Beispielen der Tätigkeit der Organisation zählen die Ausarbeitung eines neuen Parteiengesetzes in Peru, die Mithilfe bei der Schaffung einer neuen Parlamentskammer in Indonesien, die Schulung von Mitgliedern lokaler Wahlbehörden in Mosambik sowie der provisorischen afghanischen Wahlkommission.

2.6

Interne Reformen

Nach der Anfangsphase, in der International IDEA rasch gewachsen war und sich einen Namen als gefragtes Kompetenzzentrum gemacht hatte, wollten die Mitglieder die Strukturen des Instituts konsolidieren und dessen Strategie überprüfen. Im Jahre 2000 fand deshalb eine unabhängige Evaluation von International IDEA statt, welche die in der internationalen Zusammenarbeit geltenden Normen und Praktiken anwandte. Diese Erhebung zeigte die Erfolge und Stärken des Instituts auf, wies aber auch auf einige Schwächen hin.

Die in der Folge lancierten Reformen umfassten: die Ausarbeitung eines dreijährigen Arbeitsprogramms, das die thematischen und geografischen Prioritäten besser integriert; eine neue Finanzplanung; die Klärung der Rollen der einzelnen Organe; eine bessere Transparenz der Verwaltung dem Rat gegenüber; eine Verstärkung der Kontrollbefugnis; eine Verbesserung der Kommunikation sowie des Informationsaustausches mit den Mitgliedern; eine Intensivierung der Suche nach neuen Mitgliedern, um eine breitere und ausgeglichenere Repräsentation zu gewährleisten.

Unter der amtierenden Führung von International IDEA halten diese Anstrengungen an. Erklärtes Ziel ist es, die verfügbaren Mittel effizienter einzusetzen, die Tätigkeiten thematisch zu konzentrieren und das Aussennetz des Instituts auf ausgewählte regionale Vertretungen zu beschränken. Gleichzeitig will sich International IDEA auch als Spezialorganisation in der internationalen Gemeinschaft ­ zwischen Län-

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dern des Nordens und des Südens, zwischen alten und neuen Demokratien, zwischen Geberländern, der UNO und den NGOs ­ künftig besser positionieren.

3

Die Schweiz und International IDEA

3.1

Rolle der Schweiz

Die Schweiz ist mit International IDEA seit dessen Gründung 1995 durch einen Rahmenvertrag für Zusammenarbeit und finanzielle Unterstützung verbunden. Die Schweiz ist nicht Mitglied, nimmt aber als Beobachterin an der Tätigkeit des Instituts teil. An den Zusammenkünften des International-IDEA-Rats verhielt sie sich bisher stets zurückhaltend, da sie zwar das Wort ergreifen darf, jedoch kein Stimmrecht hat. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) ist für die Beziehungen zwischen der Eidgenossenschaft und International IDEA zuständig; seit dem Jahr 2000 liegt die Federführung bei der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA). Die Politische Direktion und die Bundeskanzlei interessieren sich ebenfalls für einige Aktivitäten des Instituts. Die Bundeskanzlei ist als Organisatorin aller eidgenössischen Urnengänge und zentrale Anlaufstelle im Bereich Politische Rechte an der Arbeit von International IDEA interessiert. Dazu gehören die Tätigkeits- und Forschungsbereiche politische Partizipation, Parteienfinanzierung, Stimmbeteiligung allgemein und insbesondere der Jungwählerinnen und -wähler, Frauenanteil im Parlament, Wahlsysteme und Wahlmanagement. Der Transfer von Know-how in diesen Bereichen funktioniert in beide Richtungen.

Die finanzielle Unterstützung der Schweiz für International IDEA ist seit 1995 schrittweise gewachsen. Zunächst leistete die Politische Direktion des EDA einen allgemeinen Jahresbeitrag in der Höhe von 200 000 CHF. Ab 1997 unterstützte die DEZA dieses Engagement mit zusätzlichen Beiträgen für bestimmte Projekte, dies vor allem aufgrund der gemeinsamen Ziele von International IDEA und der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz auf dem Gebiet der guten Regierungsführung.

Im Jahr 2000 betrug der Schweizer Beitrag an International IDEA insgesamt 840 000 CHF, 2001 waren es 850 000 CHF. Für die Jahre 2002­2004 sprach die DEZA eine Unterstützung in der Höhe von insgesamt 3 050 000 CHF aus, wobei die Beiträge jährlich ausbezahlt werden. Unter den «like-minded»-Ländern gehört die Schweiz damit nach Schweden zu den grössten Geldgebern von International IDEA.

3.2

Interessen der Schweiz

3.2.1

Allgemeines Interesse

Das grundlegende Ziel von International IDEA, die nachhaltige Demokratie weltweit zu fördern, stimmt mit einem der Ziele überein, welche die Bundesverfassung in Artikel 54 Absatz 2 der Aussenpolitik zuweist, um dadurch die Unabhängigkeit und den Wohlstand des Landes zu gewährleisten. Die internationale Gemeinschaft hat erkannt, dass die Demokratisierung der Gesellschaften ein ganz entscheidender Faktor sowohl zur Verhütung von Konflikten als auch zur dauerhaften und gerechten sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung ist. Der Bundesrat ist sich dieser Tatsache bewusst und will sowohl auf bilateraler als auch multilateraler Ebene die Bemühungen zur Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und des Rechtsstaates 3695

verstärken. Dies soll namentlich durch die Unterstützung institutioneller Reformen sowie durch die Stärkung demokratischer Strukturen und Verfahren wie die Veranstaltung von Wahlen und die Teilnahme an der Zivilgesellschaft3 erfolgen. Und genau in diesen Bereichen ist International IDEA aktiv: Als einzige internationale Organisation, die sich in der Förderung der Demokratie spezialisiert hat, ist International IDEA für den Bund ein wertvolle Partnerin. Mit deren Hilfe vermag die Schweiz eines ihrer prioritären aussenpolitischen Ziele besser anzugehen und in die Tat umzusetzen.

Aus ihrer Zusammenarbeit mit International IDEA kann die Schweiz einen doppelten Nutzen ziehen. Zum einen hilft diese Organisation der Schweiz, ein konkretes Ziel zu realisieren. Zum anderen profitiert die Schweiz generell von den Informationen, konzeptuellen Instrumenten, Netzen, Erfahrungen und Austauschforen, die das Institut im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit bereithält. Dies namentlich auf dem Gebiet der guten Regierungsführung und der Verhütung von Konflikten.

3.2.2

Besonderes Interesse am Beitritt

Am 19. März 1999 überwies der Nationalrat das Postulat Vollmer vom 17. Dezember 19984, das den Bundesrat aufforderte, die für einen Beitritt zu International IDEA notwendigen Schritte zu unternehmen. Die Möglichkeit eines Beitritts war seit Beginn der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und International IDEA im Jahre 1995 ins Auge gefasst worden. Weil International IDEA als eine internationale Organisation im Sinne von Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 2 der Bundesverfassung zu betrachten ist, hatte das EDA den Beobachterstatus zunächst vorgezogen. Dieser gestattete es, die Entwicklung des Instituts aus der Nähe zu verfolgen und gleichzeitig die Modalitäten für eine Zusammenarbeit auszuarbeiten. Inzwischen hat sich International IDEA als eine wichtige internationale Organisation auf dem Gebiet der Förderung der Demokratie etabliert. Deshalb hält der Bundesrat den Beitritt der Schweiz zu International IDEA nun für einen logischen und notwendigen Schritt. Er dokumentiert den Willen, der multilateralen Tätigkeit der Schweiz eine Schlüsselrolle zu verleihen, die Präsenz in den internationalen Kreisen zu verstärken und zur Erreichung von Zielen vermehrt multilaterale Kanäle zu nutzen.5 Die Mitgliedschaft bringt für die Schweiz keine Verpflichtung mit sich, die sie nicht schon als Beobachterin gehabt hätte. So ist sie insbesondere nicht dazu verpflichtet, bestimmte Unterstützungsbeiträge zu leisten ­ diese erfolgen auf rein freiwilliger Basis. Die Zielsetzung und die Statuten von International IDEA entsprechen zentralen Anliegen der schweizerischen Friedens- und Entwicklungspolitik und stimmen mit der Stossrichtung der schweizerischen Aussenpolitik insgesamt überein. Gute Regierungsführung sowie Krisenprävention und -bewältigung sind zwei von fünf thematischen Schwerpunkten, auf welche die Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz fokussiert ist.6 Aber auch aus der Sicht der Friedensförderung und Konfliktbearbeitung sind die Themenbereiche, mit denen sich International IDEA beschäftigt, von Interesse. Zu erwähnen sind etwa Verfassungsfragen, Fragen im 3 4 5 6

Vgl. Aussenpolitischer Bericht 2000 (BBl 2001 261), Ziff. 3.2.1, 3.2.2.2, 3.2.4.

98.3625.

Aussenpolitischer Bericht 2000 (BBl 2001 261), Ziff. 3.3.1.; Herausforderungen 2003­2007, Bericht des Perspektivstabes der Bundesverwaltung, S. 88.

Vgl. Strategie 2010 der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA).

3696

Zusammenhang mit Machtteilung, Dezentralisierung oder Wahlprozessen nach Beendigung gewaltsamer Auseinandersetzungen sowie Fragen betreffend die Vergangenheitsbewältigung in Gesellschaften, die von Gewaltkonflikten geprägt sind.

Der Beitritt zu International IDEA gestattet es der Schweiz, sich als gleichberechtigte Partnerin einer Gruppe von Ländern anzuschliessen, deren Wertbegriffe und Methoden sie auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit teilt. Nach erfolgtem Beitritt hat sie insbesondere das Recht, als stimmberechtigtes Mitglied im International-IDEA-Rat mitzuwirken und mitzubestimmen. Eine solche Teilnahme an der Leitung und der Kontrolle des Instituts ist besonders wichtig, falls die Schweiz die Zusammenarbeit mit International IDEA zwecks besserer Nutzung der Synergien vertiefen möchte.

4

Folgen

4.1

Finanzielle Folgen

4.1.1

Finanzielle Folgen für den Bund

Der Beitritt bringt für den Bund keine zusätzlichen Kosten mit sich, da die Statuten von International IDEA keine Verpflichtungen über die freiwilligen Beiträge hinaus und auch keine Bestimmung über die Teilung der Lasten unter den Mitgliedern enthalten. Eine allfällige Erhöhung der International IDEA zur Verfügung gestellten Beiträge beruht lediglich auf der Bedeutung, die das EDA dem Institut aufgrund der aussenpolitischen Prioritäten einräumt. Die Unterstützungsbeiträge stehen ausserdem in einem direkten ­ und jederzeit vergleichbaren ­ Verhältnis zum finanziellen Aufwand der anderen Mitgliedstaaten.

Die freiwilligen Beiträge der Schweiz an International IDEA werden aus dem Rahmenkredit für die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zu Gunsten von Entwicklungsländern gespeist. In der Rubrik allgemeine Beiträge an internationale Organisationen ist dafür bis 2007 eine jährliche Summe in der Grössenordnung von 1,2 Mio. CHF vorgesehen.

4.1.2

Finanzielle Folgen für die Kantone

Der Beitritt hat keinerlei finanzielle Folgen für die Kantone.

4.2

Auswirkungen auf den Personalbestand

4.2.1

Folgen für den Personalbestand des Bundes

Der Beitritt hat keine Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze zur Folge.

4.2.2

Folgen für den Personalbestand der Kantone

Der Beitritt bringt keinerlei Folgen für den Personalbestand der Kantone mit sich.

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5

Legislaturprogramm

Die Vorlage ist im Bericht über die Legislaturplanung 2003-2007 nicht angekündigt.

International IDEA ist eine wichtige internationale Organisation auf dem Gebiet der Förderung der Demokratie. Als Mitglied kann die Schweiz die Arbeit der Organisation direkt mitbestimmen, ohne dass daraus zusätzliche Verpflichtungen, namentlich finanzieller Art, erwachsen. Ein Beitritt ist deshalb zur optimalen Wahrung der Schweizer Interessen wichtig.

6

Verhältnis zum europäischen Recht

Der Beitritt hat keine Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen dem schweizerischen und dem europäischen Recht.

7

Verfassungsmässigkeit

Der Entwurf für einen Bundesbeschluss basiert auf Artikel 54 der Bundesverfassung, der besagt, dass die auswärtigen Angelegenheiten in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen. Die Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung.

Bei International IDEA handelt es sich um eine internationale Organisation im Sinne von Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 2 der Bundesverfassung: Das Institut beruht auf einem internationalen Übereinkommen, ordentliche Mitglieder des Instituts können Staaten oder zwischenstaatliche Organisationen werden (Nichtregierungsorganisationen können nur als assoziierte Mitglieder beitreten), das Institut verfügt über selbstständige Organe und über eine eigene Rechtspersönlichkeit.

Damit erfüllt International IDEA die von Praxis und Lehre aufgestellten Voraussetzungen einer internationalen Organisation. Durch den Beitritt der Schweiz zum entsprechenden Übereinkommen wird unser Land zugleich Mitglied von International IDEA (vgl. die Artikel IV und XVI-II des Übereinkommens). Der Beitritt zu International IDEA untersteht somit aufgrund von Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 2 der Bundesverfassung dem fakultativen Staatsvertragsreferendum.

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