Verfügung im Widerspruchsverfahren 6861 Widersprechende/r SMIR S.p.A., Viale A. Merloni 45, I-60044 Fabriano (Ancona), CH-Marke Nr. P 414 943 (ELCO [fig.]), Vertreter/in Frau Dr. Renata Kündig, Hallenstrasse 15, CH-8008 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Welco Küchen GmbH, Im Gefierth 9a, D-63303 Dreieich, Internationale Registrierung Nr. 811 069 (welco [fig.])

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 20. August 2004 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6861 wird gutgeheissen. Der internationalen Registrierung Nr. 811 069 «welco» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz hinsichtlich nachgenannter Waren definitiv verweigert: 11 Appareils de chauffage; pompes à chaleur; installations de climatisation.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden 1800 Franken zu bezahlen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

20. August 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

4728

2004-1777