04.012 Bericht über die Legislaturplanung 2003­2007 vom 25. Februar 2004

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren wir unterbreiten Ihnen, gestützt auf Artikel 146 ParlG, den Bericht über die Legislaturplanung 2003­2007 zur Kenntnisnahme und den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die Ziele der Legislaturplanung zur Gutheissung.

Das vorliegende Dokument enthält die Richtlinien der Regierungspolitik 2003­ 2007, den Legislaturfinanzplan 2005­2007 sowie. den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die Ziele der Legislaturplanung.

Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben: 2003 P 03.3224

Legislaturplanung 2003­2007. Ein echtes Legislaturprogramm ist erforderlich (N 3.10.03, Fraktion der Freisinnig-demokratischen Partei)

Sämtliche Vorstösse gemäss Beilage 3 des Berichts über die Legislaturplanung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

25. Februar 2004

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Joseph Deiss Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2004-0040

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Inhaltsverzeichnis Einleitung

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1 Bilanz der Legislaturperiode 1999­2003

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2 Standortbestimmung 2.1 Unsere Herausforderungen 2.2 Unsere Chancen

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3 Drei Leitlininen für die Zukunft

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4 Leitlinie 1: Den Wohlstand vermehren und die Nachhaltigkeit sichern 1160 4.1 Ziel 1: Das Wirtschaftswachstum erhöhen 1160 4.1.1 Bildung und Forschung stärken ­ Wissensgesellschaft vorantreiben 1161 4.1.2 Staatliche Hemmnisse vermindern, mehr Wettbewerb auf dem Binnenmarkt, Vertrauen in die Wirtschaft stärken 1162 4.1.3 Infrastrukturen leistungsfähig erhalten, gezielt ausbauen und europäisch vernetzen 1163 4.2 Ziel 2: Den Lebensraum nachhaltig sichern 1165 4.2.1 Ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung sicherstellen 1165 4.2.2 Natürliche Lebensgrundlagen erhalten 1166 4.3 Ziel 3: Den Ausgleich des Bundeshaushalts dauerhaft sichern 1168 4.3.1 Strukturelle Defizite des Bundeshaushalts bis 2007 beseitigen 1168 4.3.2 Pensionskassen des Bundes und der bundesnahen Unternehmen konsolidieren 1169 4.4 Ziel 4: Die Handlungs- und Reformfähigkeit des Staates verbessern 1170 4.4.1 Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Ebenen verwesentlichen 1171 4.4.2 Vertrauen in die staatlichen Institutionen festigen 1172 5 Leitlinie 2: Die demografischen Herausforderungen bewältigen 5.1 Ziel 5: Die Sozialwerke zukunftsfähig ausgestalten 5.1.1 Altersvorsorge langfristig sichern 5.1.2 Gesundheitssystem grundlegend überprüfen und Invalidenversicherung stabilisieren 5.2 Ziel 6: Den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken 5.2.1 Kinderbetreuende und ältere, berufstätige Menschen besser integrieren

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6 Leitlinie 3: Die Stellung der Schweiz in der Welt festigen 6.1 Ziel 7: Die Beziehungen zur Europäischen Union klären und vertiefen 6.1.1 Konsolidierung und Erweiterung des bilateralen Rahmens 6.1.2 Evaluation der Auswirkungen eines Beitritts zur EU 6.2 Ziel 8: Die internationale Verantwortung wahrnehmen 6.2.1 Prioritäten der schweizerischen Aussenpolitik umsetzen 6.2.2 Chancen für schweizerische Exporte wahren 6.3 Ziel 9: Die Sicherheit gewährleisten 6.3.1 Neue Sicherheitspolitik umsetzen 6.3.2 Justiz und Polizei: Internationale Zusammenarbeit, Prävention und interne Strukturen optimieren

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7 Legislaturfinanzplan 2005­2007

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Beilagen Parlamentsgeschäfte 2003­2007 nach Aufgabengebieten

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Legislaturfinanzplan 2005­2007

1203

Vom Parlament überwiesene Motionen und Postulate. Abschreibung

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Bundesbeschluss über die Ziele der Legislaturplanung 2003­2007 (Entwurf)

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Einleitung Neue gesetzliche Vorgaben Am 1. Dezember 2003 trat das neue Parlamentsgesetz in Kraft. Basierend auf Artikel 174 und 180 der Bundesverfassung sind darin auch neue gesetzliche Bestimmungen zu den Planungs- und Rechenschaftsinstrumenten des Bundesrats enthalten.

In Umsetzung von Artikel 146 des Parlamentsgesetzes legt der Bundesrat den Bericht über die Legislaturplanung 2003­2007 und einen Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die Ziele dieser Planung vor. Auf dieser Basis kann das Parlament die übergeordneten Ziele der Bundespolitik für die nächsten vier Jahre vorgeben.

Richtlinien der Regierungspolitik auf Legislaturfinanzplan abgestimmt Der Bericht über die Legislaturplanung besteht aus den Richtlinien der Regierungspolitik und dem Legislaturfinanzplan; diese beiden Teile wurden sachlich und zeitlich so eng wie möglich miteinander verknüpft.

Die Richtlinien der Regierungspolitik legen die politischen Leitlinien und die wichtigsten Ziele für die neue Legislaturperiode dar. Den Leitlinien und Zielen sind die vorrangigen Massnahmen, die Richtliniengeschäfte, zugeordnet. Zusammen mit dem Gesetzgebungsprogramm in Beilage 1 geben sie einen Überblick über die geplanten Vorlagen ans Parlament und über die bedeutendsten geplanten Geschäfte, für die der Bundesrat zuständig ist.

Der Legislaturfinanzplan bestimmt auf Grund der Prioritäten der Richtlinien der Regierungspolitik den künftigen Finanzbedarf für die Legislaturperiode und zeigt auf, wie dieser gedeckt werden soll. Wie in Ziel 3 formuliert, haben Reformen Priorität, welche den Bundeshaushalt mittel- und langfristig entlasten. Mit geeigneten Massnahmen soll zudem das strukturelle Defizit des Bundeshaushaltes beseitigt werden. Der ausführliche Legislaturfinanzplan findet sich in Beilage 2.

Die vorliegende Planung ist das Ergebnis eingehender Beratungen des Bundesrats über die Ausrichtung seiner künftigen Politik. Zeitlich koordiniert und inhaltlich eng darauf abgestimmt, diskutierte und beschloss er die finanzpolitischen Ziele und Vorgaben. Im Lichte der Prioritäten wurde auch das Gesetzgebungsprogramm entworfen.

Orientierungsrahmen für Bundesrat und Parlament Legislaturplanung und Jahresziele informieren das Parlament über die politische Agenda der Regierung: Die Ziele und Massnahmen der Legislaturplanung sind für den
Bundesrat der politische Orientierungsrahmen für die nächsten vier Jahre. Er wird seine Tätigkeit entsprechend ausrichten und in seinen Jahreszielen jeweils konkretisieren, welche Ziele mit welchen Massnahmen im entsprechenden Jahr erreicht werden sollen. Auf dieser Grundlage wird er dem Parlament im Geschäftsbericht jährlich Rechenschaft ablegen.

Der Bundesrat wird in der neuen Legislatur parlamentarische Vorstösse noch eingehender danach beurteilen, ob sie mit dem Inhalt der Legislaturplanung übereinstimmen. Wo dies nicht der Fall ist, wird seine Haltung in der Regel ablehnend sein, und bei bereits überwiesenen Vorstössen wird er Abschreibung beantragen (vgl. Beila1152

ge 3). Auf Basis der Ziele und Prioritäten der Legislaturplanung wird er auch parlamentarische Initiativen und Volksinitiativen einordnen und beurteilen.

Der Bundesrat behält sich vor, von der Legislaturplanung abzuweichen, wenn unvorhergesehene Ereignisse oder veränderte Rahmenbedingungen dies erfordern.

Kontinuität als Grundprinzip Föderalismus und direkte Demokratie führen zu Konkordanz und bewirken, dass unser politisches System auf Kontinuität angelegt ist. Im Vergleich zu anderen Ländern wird deshalb das Legislaturprogramm der neuen Regierung stärker von den Entscheiden der Vergangenheit geprägt und es wirkt intensiver in die Zukunft hinein. Die Legislaturplanung bildet daher für die nächsten vier Jahre die längerfristig geplante Politik der Regierung ab: In der neuen Legislatur wird die bisherige politische Strategie zwar überprüft, aber im Wesentlichen wird auf dem Bestehenden weitergebaut; Vorhaben der vergangenen Legislaturperiode werden umgesetzt; über die neu geplanten Geschäfte wird teilweise erst in der übernächsten Periode abgestimmt; die heute geplante Politik wirkt sich frühestens in einigen Jahren aus. In diesem Sinne ist die Strategie des Bundesrates, wie sie in den Leitlinien und Zielen zum Ausdruck kommt, über die neue Legislatur hinaus gültig.

Grundlage für das statistische Mehrjahresprogramm des Bundes Gemäss Artikel 9 des Bundesstatistikgesetzes wird im Rahmen der Legislaturplanung 2003­2007 ein statistisches Mehrjahresprogramm für den Bund erstellt. Das Parlament erhält so die Möglichkeit, zu überprüfen, ob die geplanten Tätigkeiten der Statistik mit den politischen Prioritäten abgestimmt sind.

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1

Bilanz der Legislaturperiode 1999­2003

Zweigeteilte Legislatur Der Bundesrat war in seiner Legislaturplanung 1999­2003 überzeugt, dass unser Land insgesamt gefestigt an der Schwelle zum neuen Jahrhundert steht: Konkordanz, Föderalismus und direkte Demokratie ­ sowie die damit verbundene Integrationswirkung und politische Stabilität ­ seien zentrale Grundlagen für eine starke und prosperierende Schweiz, sofern es gelinge, den Konsens für weitere zukunftsgerichtete Entscheide in den wichtigsten Sachfragen zu erreichen. Die Schweizer Wirtschaft schwenkte zu Beginn der Legislatur nach einer lang anhaltenden rezessiven Phase wieder auf den Wachstumspfad ein, und auch bei den Bundesfinanzen zeichnete sich eine Trendwende ab. Der Bundesrat erwartete, dass gegen Ende der Legislatur ein ausgeglichener Bundeshaushalt erreicht werden könne.

Das Jahr 2001 führte dann aber mit dramatischer Eindringlichkeit die Grenzen des Vorhersehbaren vor Augen: Die Terroranschläge gegen die USA und der darauf folgende Kampf gegen den Terrorismus machten teilweise eine Anpassung unserer Politik notwendig. Sie führten auch zu einer Verschärfung der Situation im zivilen Luftverkehr, und der Bundesrat übernahm eine führende Rolle bei der Bewältigung der Swissair-Krise. Die Weltkonjunktur entwickelte sich schleppend und die Börse stürzte in eine Baisse von kaum erwartetem Ausmass. Die Krise und der Krieg im Irak verstärkten in den Jahren 2002 und 2003 die Unsicherheiten im internationalen System. Von der anhaltenden weltwirtschaftlichen Schwäche wurde die Schweizer Wirtschaft stärker getroffen als die meisten übrigen Industriestaaten: In der zweiten Hälfte der Legislaturperiode musste insgesamt ein Nullwachstum hingenommen werden. Die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt waren erheblich: Die Einnahmenschätzungen mussten deutlich nach unten korrigiert werden, und der Bundesrat legte ein ungeplantes Entlastungsprogramm vor, das den Haushalt ab 2006 um rund 3,3 Milliarden entlasten sollte. Die Börsenbaisse wirkte sich auch auf die zweite Säule der Altersvorsorge aus: Etlichen Vorsorgeeinrichtungen drohten Liquiditätsschwierigkeiten, weshalb der Bundesrat den jährlichen Mindestzinssatz in zwei Schritten senkte.

Die Legislatur 1999­2003 war also zweigeteilt: Die erste Hälfte war von intakten finanziellen Voraussetzungen und optimistischen Erwartungen geprägt, die zweite
wurde von unerwarteten Ereignissen, dem Einbruch der Wirtschaft und der Verschlechterung der Bundesfinanzen dominiert.

Vorhaben überwiegend realisiert Trotz dieser Entwicklungen konnte der Bundesrat weitgehend wie geplant vorgehen.

Eine ausführliche Bilanz der Legislaturplanung 1999­2003 findet sich in den Geschäftsberichten seit 2000, wobei der Geschäftsbericht 2003 auch eine Übersicht enthält. Wir fassen uns deshalb kurz: ­

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70 % aller Richtliniengeschäfte ­ die vorrangigen Massnahmen der Legislaturplanung ­ wurden dem Parlament wie geplant überwiesen. Wichtige Geschäfte haben sich hingegen verzögert und können erst in der neuen Legislatur vorgelegt werden, darunter: die Revisionen der Exportrisikogarantie, des Waldgesetzes; der neue Hochschulartikel; die zweite Botschaft zur Neugestaltung des Finanzausgleichs; die Unternehmenssteuerreform II; das Sprachengesetz; das Kulturförderungsgesetz; das eidgenössische Strafprozessrecht.

In den Abstimmungen sind Volk und Stände Regierung und Parlament gefolgt: Die zur Abstimmung gelangten Vorlagen der Legislaturplanung wurden ­ mit Ausnahme der Stiftung Solidarität Schweiz ­ alle angenommen: Bilaterale I, Schuldenbremse, Armee XXI, Bevölkerungsschutz und 3. Revision der Arbeitslosenversicherung.

Von 30 Volksinitiativen, über die in der Legislaturperiode 1999­2003 abgestimmt wurde, hat der Souverän einzig diejenige für einen Beitritt der Schweiz zur UNO angenommen. Der Beitritt zur UNO war auch Ziel der Legislaturplanung und wurde von Bundesrat und Parlament unterstützt. Verschiedene Volksinitiativen haben sich allerdings auf die Gesetzgebung ausgewirkt.

Der Bundesrat zieht insgesamt eine positive Bilanz, weil die Ziele der Legislaturplanung ­ trotz schwierigen Bedingungen in der zweiten Legislaturhälfte ­ überwiegend realisiert und Planabweichungen gering gehalten werden konnten.

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2

Standortbestimmung

2.1

Unsere Herausforderungen

Bestehen im weltweiten Wandel Die Globalisierung erfasst mit unwiderstehlicher Dynamik die Wirtschaft, die Staatengemeinschaft und die Gesellschaften weltweit und verändert diese tiefgreifend.

Wenn wir unseren Wohlstand erhalten und vermehren wollen, muss es uns deshalb gelingen, erfolgreich an der Globalisierung teilzuhaben. Für unsere kleine, offene Volkswirtschaft heisst das, aktiv an der Weiterentwicklung des internationalen Regelwerkes, das dank Marktöffnung neue Chancen schafft, mitzuwirken. Innenpolitische Reformen, die der internationale Standortwettbewerb verlangt, müssen wir entschlossener, gezielter und schneller angehen als bisher. Noch vermehrt müssen wir zur Lösung globaler Herausforderungen beitragen, denn nicht nur die Wirtschaft vernetzt sich weltweit, sondern auch globale Probleme unterschiedlichster Art intensivieren sich, mit spürbaren Auswirkungen auf die Schweiz: ­

So erzeugen Armut und Mangel an Entwicklungsperspektiven, kriegerische Konflikte und die Unterdrückung von Menschenrechten grosse Flüchtlingsströme.

­

Instabilitäten des internationalen Finanz- und Währungssystems wirken sich schnell und intensiv auf die wichtigsten Finanzplätze der Welt aus.

­

Die Folgen der globalen Klimaerwärmung nehmen zu, wie etwa die Rückbildung der Gletscher oder die Zunahme extremer Wetterereignisse zeigen.

­

Unsere hochtechnisierte Welt ist leicht verwundbar, wie uns die Terroranschläge vom 11. September 2001 oder die Weltepidemie SARS klar vor Augen geführt haben.

­

Die immer grösser werdende Kluft zwischen reichen und armen Ländern führt zu Konflikten und grossem Elend und ist Nährboden für Gewalt.

Diese Probleme machen vor keinem Land der Welt halt. Alle, auch die Schweiz, müssen aktiv zu ihrer Lösung beitragen. Dafür ist die UNO der geeignete Rahmen, d.h. ihre Organe und Konferenzen sowie die ihr angeschlossenen Organisationen.

Partner in Europa bleiben In unserem unmittelbaren Umfeld erweitert sich die Europäische Union am 1. Mai 2004 um zehn neue, vorwiegend mittel- und osteuropäische Mitgliedstaaten. In den darauf folgenden Jahren dürften weitere Staaten hinzukommen. Die Beziehungen zur Europäischen Union werden deshalb noch an Bedeutung gewinnen. Für die Schweiz wird sich die Frage stellen, ob der bisherige Weg der bilateralen Verträge auch künftig ausreichen wird, damit wir unsere Interessen in Europa wirksam wahrnehmen können.

Auf die eigenen Stärken bauen Um als exportorientierter Kleinstaat im weltweiten Wandel bestehen zu können, ist eine Konzentration auf die Stärken der Schweiz (Überschaubarkeit, Flexibilität, liberaler Rechtsstaat, tiefe Staats- und Fiskalquote, direkte Demokratie, Unabhängigkeit und Neutralität) bedeutungsvoll. Diese Stärken gilt es zu fördern und zu nutzen.

1156

Mehr Wachstum für unsere Volkswirtschaft Die schweizerische Volkswirtschaft wächst im internationalen Vergleich seit mehr als zwei Jahrzehnten unterdurchschnittlich. Wir müssen daher zuallererst durch bessere Rahmenbedingungen nachhaltiges Wachstum erreichen. Dabei müssen wir auf eine ausgewogene Entwicklung aller Landesteile achten und wir dürfen uns um kurzfristiger Erfolge willen nicht dazu verleiten lassen, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu beeinträchtigen.

Aufholbedarf bei der Gleichstellung von Frau und Mann Verglichen mit den 15 Mitgliedstaaten der EU liegt die Schweiz bei der Gleichstellung, insbesondere bei den Lohnunterschieden und im Bildungsbereich, klar im Rückstand. Die tatsächliche Lebenssituation von Frauen und Männern ist trotz Nichtdiskriminierungsgebot im nationalen und internationalen Recht immer noch sehr unterschiedlich. Verbesserungen sind deshalb vordringlich.

Alterung der Bevölkerung erfordert Anpassungen Seit dem Ende des 1. Weltkriegs altert die schweizerische Bevölkerung. In den nächsten 30 Jahren wird sich diese Alterung beschleunigen: Der Anteil der älteren Personen (65-jährig und älter) an der Gesamtbevölkerung wird kontinuierlich zunehmen. Waren es im Jahr 2000 noch 15 %, werden es im Jahr 2035 24 % sein.

Dadurch entsteht ein grosser Druck auf die Sozialversicherungen. Diese wurden nach dem 2. Weltkrieg konzipiert. Damals ging man von festen Annahmen aus: ­

Die Bevölkerung nimmt zu.

­

Die Wirtschaft wächst und garantiert eine stabile Beschäftigungslage.

­

Man lernt einen Beruf und übt ihn ein ganzes Erwerbsleben lang aus.

­

Verglichen mit der Berufstätigkeit ist der Ruhestand kurz.

­

Die Familie bleibt in ihrer traditionellen Form die wichtigste Zelle des Staates.

Alle diese Annahmen treffen heute so nicht mehr zu, Anpassungen sind unumgänglich.

Hoher Leistungsdruck hat einen hohen Preis Viele Menschen sind dem raschen Tempo und den hohen Anforderungen der Leistungsgesellschaft nicht mehr gewachsen. Gesundheitsprobleme nehmen zu, die Zahl der Menschen, die auf eine Invalidenrente angewiesen sind, steigt. Die Gesundheitskosten wachsen überdurchschnittlich. Es gilt, Gegensteuer zu diesen gesellschaftlichen Veränderungen zu geben. Die finanziellen Auswirkungen müssen wir begrenzen.

Verschuldung erfordert Gegensteuer Der Bundeshaushalt der 90er Jahre war ­ wegen der ausgeprägten Wachstumsschwäche und den überproportional wachsenden Ausgaben ­ durch hohe Defizite und eine Verdoppelung der Schulden gekennzeichnet. In Umsetzung der Verfassungsvorgabe, dass sich die Ausgaben ­ unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage ­ nach den Einnahmen zu richten haben, ist der Verschuldungstrend zu brechen.

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2.2

Unsere Chancen

Die Schweiz hat im Vergleich mit anderen OECD-Ländern viele Stärken, die es erlauben, Antworten auf die drängenden Herausforderungen zu geben. Beispiele dafür sind: ­

soziale Stabilität

­

gut qualifizierte Arbeitskräfte

­

flexibler Arbeitsmarkt

­

leistungsfähige Infrastrukturen

­

niedrige Steuerbelastung

Wir sollten daher unsere Perspektiven nicht dramatisieren und Überreaktionen vermeiden. Unsere Chancen bleiben allerdings nur dann intakt, wenn wir uns in der neuen Legislaturperiode auf die zentralen Herausforderungen konzentrieren und diese auch wirklich anpacken und bewältigen.

Wichtig ist schliesslich, dass es uns gelingt, politische Polarisierung zu überwinden, einseitiges Konkurrenzdenken durch konstruktive Suche nach Konkordanz abzulösen und dort, wo besondere Probleme es erfordern, neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden umzusetzen und zu entwickeln.

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3

Drei Leitlininen für die Zukunft

Der Bundesrat will in drei politischen Leitlinien Antworten auf die Herausforderungen der Zukunft geben: Leitlinie 1: Den Wohlstand vermehren und die Nachhaltigkeit sichern: Die Schweiz muss ihre Stärken pflegen und ihre Schwächen beheben, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.

Leitlinie 2: Die demografischen Herausforderungen bewältigen: Die Alterung der Bevölkerung und ihre Auswirkungen erfordern frühzeitige und schrittweise Antworten.

Leitlinie 3: Die Stellung der Schweiz in der Welt festigen: Vermehrte Anstrengungen sind erforderlich, um künftig schweizerische Interessen wirkungsvoll wahren und internationale Verantwortung übernehmen zu können.

Diese drei Leitlinien sind inhaltlich vernetzt. So wird es der Schweiz nur gelingen, die demografischen Herausforderungen sozialverträglich zu meistern, wenn das Wirtschaftswachstum gesteigert werden kann. Eine dauerhafte Wahrung und Mehrung des Wohlstandes erfordert aber nachhaltiges Wirtschaftswachstum, das so angelegt ist, dass die natürlichen Lebensgrundlagen auch für die kommenden Generationen erhalten werden können.

Dies setzt voraus, dass im Bereich der Sozialversicherungen zusätzliche Reformen eingeleitet werden. Allerdings mit dem nötigen Augenmass, denn die soziale und politische Stabilität ist einer der zentralen Standortvorteile unseres Landes und grundlegend für die Schaffung von Wohlstand.

Ein direkter Zusammenhang besteht auch zwischen der Sicherung des Wohlstandes und der Stellung der Schweiz in der Welt. Es wird immer deutlicher, dass wir unseren Wohlstand, aber auch unsere Lebensgrundlagen, langfristig nur sichern können, wenn wir unsere Interessen auf internationaler Ebene wirksam einbringen können und wenn wir als verlässliche und kooperative Partner wahrgenommen werden.

Schliesslich müssen die drei Leitlinien mit den finanziellen Möglichkeiten in Einklang gebracht werden: Angesichts des noch bestehenden Sanierungsbedarfs des Bundeshaushaltes gibt der Bundesrat in der neuen Legislaturperiode den Reformen, die den Bundeshaushalt mittel- und längerfristig entlasten, den Vorrang. Reformen hingegen, die den Bundeshaushalt belasten, kommen nur in Frage, wenn die Schuldenbremse eingehalten wird.

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4

Leitlinie 1: Den Wohlstand vermehren und die Nachhaltigkeit sichern

Wir müssen die staatlichen Rahmenbedingungen verbessern und unsere Volkswirtschaft wieder auf einen nachhaltigen Wachstumskurs bringen.

Erhalten und fördern wollen wir die Standortvorteile der Schweiz: die hoch qualifizierten und leistungsbereiten Arbeitskräfte, den sozialen Frieden, den flexiblen Arbeitsmarkt, die leistungsfähigen Infrastrukturen, die attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen, die räumlich ausgewogene Entwicklung und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.

Beheben müssen wir die Schwächen der Schweiz: Wir müssen den Bundeshaushalt dauerhaft ausgleichen, das Preisniveau durch mehr Wettbewerb in den geschützten Märkten senken, die Zuwanderung auf die vorhandenen Arbeitsplätze und die geforderten Qualifikationen ausrichten und das Vertrauen in die Wirtschaft und die staatlichen Institutionen stärken.

4.1

Ziel 1: Das Wirtschaftswachstum erhöhen

Die Schweiz ist ein reiches Land, vor allem auch weil hier gut ausgebildete, motivierte und kreative Menschen Güter und Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung produzieren. Bildung ist somit ein Schlüsselfaktor für die Erhöhung des Wirtschaftswachstums. Sie fördert auch die Selbstständigkeit des Einzelnen und seine Befähigung, sich in die Arbeitswelt zu integrieren. Ein leistungsfähiges Bildungsund Forschungssystem ist daher eine Grundvoraussetzung für die Sicherung unserer Wohlfahrt.

Einer der stärksten Antriebe der Wirtschaft ist der Wettbewerb. Funktionierender Wettbewerb sorgt für einen effizienten Einsatz der Produktionsmittel und fördert die Innovation ­ beides wichtige Wachstumsfaktoren. Mehr Wettbewerb auf dem schweizerischen Binnenmarkt ist darum ein zentraler Faktor zur Steigerung unseres Wirtschaftswachstums.

Die Qualität des Wirtschaftsstandorts hängt auch von der fiskalischen und der administrativen Belastung ab. Der Sanierung der Bundesfinanzen (vgl. Ziel 3) kommt daher für das Wirtschaftswachstum grosse Bedeutung zu. Ebenso sind die Unternehmenssteuerreform II (vgl. Ziel 3) sowie Verbesserungen des Wirtschaftsrechts vorrangig an die Hand zu nehmen. Die Ausländerpolitik für Nicht-EU-Staaten hat sich am Beitrag zur volkswirtschaftlichen Wertschöpfung zu orientieren.

Lohndifferenzen, höhere Arbeitslosigkeit von Frauen und ungleiche Vertretung der Geschlechter in den oberen Hierarchiestufen hemmen das Wirtschaftswachstum. Es gilt deshalb, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen im Erwerbsleben und die Gleichstellung in anderen Bereichen voranzutreiben.

Infrastrukturnetze sind unsere Lebensadern, seien dies nun Verkehrswege auf Strasse, Schiene oder in der Luft, seien es Post- oder Telekommunikationsnetze oder Leitungsnetze für die Energieversorgung. Von ihrer Leistungsfähigkeit hängen Wirtschaftswachstum und Wohlstand direkt ab.

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4.1.1

Bildung und Forschung stärken ­ Wissensgesellschaft vorantreiben

Strategie des Bundesrates Investitionen in die Bildung und Forschung haben für den Bundesrat eine sehr hohe Priorität.

Die wichtigste Aufgabe der kommenden Jahre ist es, den Reformprozess gezielt weiterzuführen, der 1995 mit der Schaffung der Fachhochschulen und 1999 mit dem Erlass des Universitätsförderungsgesetzes eingeleitet wurde. Die Hochschulen spielen dabei eine wichtige Rolle: Sie nehmen eine Schlüsselstellung in der Wissensgesellschaft und der wissensbasierten Wirtschaft ein. In enger partnerschaftlicher Kooperation mit den Kantonen sind dabei folgende Grundsätze handlungsleitend: ­

Die Steuerung des Hochschulsystems ist gesamtschweizerisch auszurichten.

­

Die finanziellen Mittel sind gezielter und effizienter einzusetzen.

­

Für alle Hochschulen sind gemeinsame Finanzierungsregeln zu schaffen.

­

Die Autonomie der Hochschulen ist zu fördern.

­

Die Fähigkeiten der Hochschulen, sich strategisch auszurichten, sind zu verbessern.

­

Wissen muss noch besser umgesetzt und angewandt werden.

­

Die Mobilität von Studierenden und Dozierenden und die Gleichstellung zwischen Frau und Mann sind zu fördern.

Richtliniengeschäfte ­

Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2008­2011: Der Bund wird zusammen mit seinen Partnern unter Beachtung der Finanzierungsmöglichkeiten die Leistungen bestimmen, die durch das Bildungs-, Forschungs- und Technologiesystem der Schweiz zu erbringen sind. Eines der Hauptziele der Botschaft wird es sein, den tertiären Bildungsbereich weiterhin zu stärken. Es wird auch dargelegt, welche Rolle der Bund künftig in der beruflichen Weiterbildung spielen soll.

­

Botschaft über über ein schweizerisches Hochschulgesetz und evtl. über einen neuen Hochschulartikel in der Verfassung: Die Reform des schweizerischen Hochschulsystems wird in einem neuen Hochschulgesetz den rechtlichen Rahmen finden; geplant ist, dieses am 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen. Mit dem Gesetz sollen für die ETH, die kantonalen Universitäten und die Fachhochschulen einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Allenfalls wird die verfassungsrechtliche Grundlage anzupassen sein; deshalb wird dem Parlament, falls nötig, parallel zum neuen Hochschulgesetz auch ein neuer Hochschulartikel zum Entscheid unterbreitet werden. Zudem bedarf es einer Abstimmung mit dem Projekt der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates, die einen Bildungsrahmenartikel schaffen will.

­

Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an den Bildungs- und Forschungsprogrammen der EU 2006­2010: Mit dieser Botschaft sollen die 1161

finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden, damit sich die Schweiz an den EU-Programmen beteiligen kann.

­

4.1.2

Botschaft zur Teilrevision des Patentgesetzes und über einen Bundesbeschluss zu drei Übereinkommen auf dem Gebiet des Patentrechts: Diese Vorlage dient der Innovationsförderung.

Staatliche Hemmnisse vermindern, mehr Wettbewerb auf dem Binnenmarkt, Vertrauen in die Wirtschaft stärken

Strategie des Bundesrates Das hohe Preisniveau in der Schweiz hat viele Ursachen. Im internationalen Vergleich zeigt sich aber klar, dass dies vor allem für binnenorientierte und staatlich regulierte Sektoren gilt. Der Bundesrat will deshalb den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt erleichtern und staatliche Marktzugangsschranken abbauen.

Der Nahrungsmittelsektor ist wegen des hohen Grenzschutzes stark auf das Inland ausgerichtet. Dieser Grenzschutz wird aber zunehmend in Frage gestellt, auf globaler Ebene durch die Einbindung der Schweiz in die Welthandelsorganisation WTO, auf europäischer Ebene durch Abkommen mit der EU und den EFTA-Ländern.

Weitere agrarpolitische Reformen müssen deshalb die Wettbewerbsfähigkeit verbessern.

In zahlreichen Rechtsgebieten gibt es Auflagen, die in Schutzanliegen ihre Rechtfertigung haben, jedoch die Produktionskosten in die Höhe treiben. Die Auflagen sind kostenbewusster auszugestalten und der Verkehr mit den Behörden, auch er oftmals kostentreibend, soll einfacher werden.

Es gilt, die wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern und wieder mehr Vertrauen in die Wirtschaft zu schaffen. Dafür müssen die Grundlagen für die Beurteilung von Kapitalanlagen an den Finanzmärkten wieder korrekt werden: Die Rechnungsabschlüsse müssen frei sein von verzerrenden Darstellungen; die Kontrolle über die Unternehmensführung muss durch die dafür vorgesehenen Organe in wirksamer und transparenter Weise wahrgenommen werden können.

Richtliniengeschäfte ­

Revision des Binnenmarktgesetzes: Öffentlich-rechtliche Wettbewerbshindernisse im kantonalen und kommunalen Recht und interkantonale Mobilitätsschranken sollen beseitigt werden.

­

Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen: Das gesamtschweizerisch harmonisierte Beschaffungswesen soll für die offerierenden Unternehmen transparenter und administrativ einfacher werden.

­

Revision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten: Sie bringt eine bessere Information der Konsumentinnen und Konsumenten. Damit erhöht sich die Markttransparenz, und Missbräuche können eher vermieden werden ­ beides auch wichtige Faktoren für einen funktionierenden Wettbewerb und für Vertrauen in die Wirtschaft.

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­

Botschaft zur Agrarpolitik 2011 und über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2008­2011: In einem Bericht wird eine neue Milchmarktordnung entworfen für die Zeit nach 2009 (Aufhebung der Milchkontingentierung). Mit Blick auf den notwendigen Strukturwandel wird das bäuerliche Boden- und Pachtrecht sowie das Raumplanungsrecht überprüft. Die Ergebnisse der WTO-Verhandlungen werden einbezogen, ebenso die Weiterentwicklung der Agrarabkommen mit der EU und den EFTA-Staaten. Auf Agrarprodukten aus den ärmsten Entwicklungsländern soll kein Zoll mehr erhoben werden.

­

Massnahmenpaket zur Deregulierung und zum Abbau staatlicher Hemmnisse: Periodisch wird ermittelt, wie die Gesetzgebung den Rechtsrahmen verändert, der von der Wirtschaft einzuhalten ist. Untersucht werden u.a.

Marktzugangsschranken in Form von Konzessionen und Bewilligungen sowie gewerbepolizeiliche Auflagen. Es wird geprüft, ob gewisse administrative Arbeiten erleichtert werden können, namentlich bei Unternehmensgründung; Lohnadministration; Steuererklärungen, die auf dem Rechnungsabschluss gründen; Einholen von Bewilligungen und Erstattung von Meldungen bei geregelten wirtschaftlichen Aktivitäten; im Betreibungs- und Konkurswesen.

­

Vertrauen in die Wirtschaft stärken durch bessere wirtschaftsrechtliche Rahmenbedingungen, mehr Transparenz und Corporate Governance: Die Änderung des Obligationenrechts (Revisionspflicht) und das Gesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung von Revisoren bringen Erleichterungen für die kleinen und mittleren Unternehmen bzw. sie helfen, ausländische Kontrollsysteme oder die Registrierung im Ausland zu vermeiden. Die Umsetzung des Haager Trust-Anerkennungsübereinkommens erschliesst neue Märkte. Mit dem Bundesgesetz über die Transparenz von Entschädigungen und Beteiligungen von Verwaltungsräten und Mitgliedern der Geschäftsleitung kann eine Einzelfrage der Corporate Governance vorab einer Neuregelung zugeführt werden. Parallel dazu werden in einer umfassenden Revision des Aktienrechts die Grundsätze der Corporate Governance geregelt, die nennwertlose Aktie eingeführt, die Voraussetzungen für flexible Kapitalstrukturen geschaffen und die Vorschriften zur Generalversammlung modernisiert.

­

Evaluation des Gleichstellungsgesetzes: Sie soll den Handlungsbedarf aufzeigen; darauf gestützt wird der Bundesrat allenfalls seine Gleichstellungspolitik anpassen.

4.1.3

Infrastrukturen leistungsfähig erhalten, gezielt ausbauen und europäisch vernetzen

Strategie des Bundesrates Der Bundesrat wird ­ im Einklang mit den Erfordernissen einer nachhaltigen Entwicklung ­ eine Strategie zur Zukunft der schweizerischen Infrastrukturnetze entwickeln, welche folgende Fragen beantwortet: ­

Welche Massnahmen sind nötig, um die Infrastrukturnetze in ihrer heutigen Substanz zu erhalten?

1163

­

Wie können die Infrastrukturnetze möglichst effizient betrieben werden?

­

Welche Ausbauten sind notwendig, damit das zukünftige Wirtschaftswachstum der Schweiz gesichert ist?

­

Wie lassen sich die schweizerischen Infrastrukturnetze möglichst effizient mit den europäischen Netzen verknüpfen?

­

Wie müssen, angesichts der knappen Mittel, die Prioritäten gesetzt werden?

Diese Fragen stellen sich für alle Infrastrukturnetze. Aus ihren technischen und betrieblichen Unterschieden ergeben sich jedoch unterschiedliche Akzente: ­

Die Schienen- und Strassennetze sind zu modernisieren. Die Bahnreform 2 soll einen effizienteren Schienenverkehr bringen. In den Agglomerationen, wo sich lokale, regionale, nationale und internationale Verkehrsströme überlagern, liegt die Lösung im koordinierten Einsatz der verschiedenen Verkehrsträger und in der Abstimmung der Verkehrsplanung auf die Siedlungsentwicklung.

­

In der Luftfahrt müssen nach den Turbulenzen der vergangenen Jahre die Ziele und Instrumente der Luftfahrtpolitik neu festgelegt werden.

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Im Energiebereich liegt die Priorität bei einer neuen Elektrizitätswirtschaftsordnung.

­

Bei der Telekommunikation und der Post sind die eingeleiteten Reformen fortzuführen.

Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zu BAHN 2000, 2. Etappe: Die erste Etappe von BAHN 2000 wird im öffentlichen Personenverkehr optimale Umsteigemöglichkeiten, gute Anschlüsse und damit kürzere Reisezeiten bringen. Ziele der zweiten Etappe sind die Stärkung des Fernverkehrs sowie die Erweiterung der Kapazitäten für die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene und für den Agglomerationsverkehr.

­

Botschaft zum Anschluss der Ost- und der Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz: Ziel ist die optimale Anbindung der Schweiz an das französische und an das deutsche Hochgeschwindigkeitsnetz und damit die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Der Marktanteil der Schiene im internationalen Verkehr soll gesteigert werden.

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Botschaft zur Bahnreform 2: Nachdem die Bahnreform 1 eine Marktöffnung im Güterverkehr und die Verselbstständigung der SBB gebracht hat, soll die Bahnreform 2 die Infrastrukturfinanzierung harmonisieren und neu ordnen, künftig die Gleichbehandlung der Transportunternehmungen gewährleisten und einen diskriminierungsfreien Netzzugang sicherstellen sowie unter Wahrung des Wettbewerbs die Konsolidierung der Bahnlandschaft Schweiz vorantreiben.

­

Agglomerationsverkehr: Nach der Ablehnung des Gegenvorschlags zu Avanti wird abgeklärt, wie die unbestrittenen Probleme im Agglomerationsverkehr gelöst werden können. Darauf basierend wird allenfalls eine neue Vorlage ausgearbeitet.

1164

­

4.2

Vorbereitung einer neuen Elektrizitätswirtschaftsordnung: Mit der neuen Elektrizitätswirtschaftsordnung soll ­ in Angleichung an die EU ­ eine Marktöffnung vorbereitet, die Wettbewerbsfähigkeit der Elektrizitätswirtschaft verstärkt und gleichzeitig die flächendeckende Versorgungssicherheit gewährleistet werden.

Ziel 2: Den Lebensraum nachhaltig sichern

Unsere Landschaften zählen zu unseren kostbarsten Gütern ­ wir müssen sie bewahren. Landschaft ist aber auch ein knappes Gut, und die unterschiedlichen Bedürfnisse ­ nach Siedlungsraum, landwirtschaftlicher Nutzfläche, Erholungsraum, touristischer Nutzung und Verkehrswegen ­ müssen in Einklang gebracht werden.

Vom gesunden Zustand unserer Lebenselemente ­ Boden, Wasser und Luft ­ hängt unsere Lebensqualität ab. Auch eine prosperierende Volkswirtschaft ist darauf angewiesen.

Es gilt, diese natürlichen Ressourcen zu bewahren und schonend zu nutzen. Doch nicht nur die heute lebenden Generationen haben Anspruch auf einen funktionsfähigen Lebensraum: Schonend nutzen heisst auch dafür Sorge tragen, dass auch künftige Generationen eine intakte Landschaft vorfinden, fruchtbare Böden nutzen, reines Wasser trinken und saubere Luft atmen können.

4.2.1

Ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung sicherstellen

Strategie des Bundesrates Mit dem Bericht über die Grundzüge der Raumordnung Schweiz hat der Bundesrat bereits 1996 einen strategischen Rahmen für die Ziele und die Massnahmen jener Politikbereiche geschaffen, welche die räumliche Entwicklung des Landes wesentlich mitbestimmen. Inzwischen sind die Siedlungen weiter gewachsen. Steigende Wohnansprüche, zunehmende Mobilität und verstärkte Freizeitaktivitäten sowie die wachsende Bevölkerung sind dafür verantwortlich. Der Bundesrat will eine ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung sicherstellen und dazu die Grundzüge der Raumordnung überprüfen und anpassen. Folgende Ansatzpunkte stehen im Vordergrund: ­

Die Infrastrukturen unserer Städte und Agglomerationen müssen laufend optimiert werden. Das ist nur möglich, wenn deren Planung über Gemeinde-, Kantons- und Landesgrenzen hinaus erfolgt. Es ist darzulegen, wie dies am besten angepackt werden kann und welches für den Wirtschaftsstandort Schweiz die erfolgversprechenden Modelle sind.

­

Die verstärkte Konzentration der Bevölkerung und der Wirtschaft in den Agglomerationen führt zu Verlusten in den ländlichen Räumen und den Berggebieten. Es ist zu zeigen, welches die Chancen und Alternativen für diese Regionen sind, sich trotzdem eigenständig weiterentwickeln zu können.

1165

­

Unsere Landwirtschaft verändert sich rasch, zahlreiche Betriebe gehen ein, und die bestehenden Gebäude können nicht mehr wie bisher genutzt werden.

Die überlebenden Betriebe müssen sich modernisieren, was zumeist Neubauten erfordert. Die Raumplanung muss so angepasst werden, dass am Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet festgehalten und zugleich die Existenzgrundlage der Landwirtschaft gesichert werden kann.

­

Die Siedlungsfläche wächst in der Schweiz jede Sekunde um fast einen Quadratmeter. Es muss uns gelingen, die Bodenbeanspruchung pro Kopf zu stabilisieren.

Richtliniengeschäfte ­

Botschaften zur neuen Regionalpolitik: Die aktuelle Regionalpolitik verfügt über ein unübersichtliches Instrumentarium, das überdies den gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen nicht mehr gewachsen ist: stagnierendes Wirtschaftswachstum, beschleunigter Strukturwandel, zunehmende Unterschiede zwischen den Regionen, neue Herausforderungen durch die Informations- und Wissensgesellschaft. Der Bundesrat wird bis 2005 ein Gesetz über regionalpolitische Massnahmen vorlegen, das diese Mängel beseitigen wird. Zudem wird er prüfen, ob zusammen mit den Kantonen eine Stiftung für die Förderung der Berggebiete und ländlichen Räume und der StadtLand-Integration errichtet werden soll. Der heutige Fonds für Investitionshilfe könnte als Kapital in diese Stiftung eingebracht werden. Zu einer solchen «Kohäsionsstiftung» soll ebenfalls bis 2005 ein Gesetz vorgelegt werden.

Ab 2007 soll die Umsetzung in einem Mehrjahresprogramm beginnen.

­

Neuer Bericht über die Grundzüge der Raumordnung Schweiz und Revision des Raumplanungsgesetzes: Auf der Basis eines Raumentwicklungsberichtes, welcher eine umfassende Bestandesaufnahme vornehmen und zukunftsgerichtete Szenarien und Handlungsoptionen darlegen wird, will der Bundesrat den Bericht über die Grundzüge der Raumordnung Schweiz von 1996 erneuern. Parallel dazu soll das Raumplanungsgesetz revidiert werden: Die Bestimmungen über das Bauen ausserhalb der Bauzonen sind anzupassen, die Agglomerationspolitik bzw. das Agglomerationsprogramm ist zu verankern, und die rechtlichen Grundlagen für die Konzepte und Sachpläne des Bundes sind zu präzisieren.

4.2.2

Natürliche Lebensgrundlagen erhalten

Strategie des Bundesrates Die Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden sowie der Schutz des Klimas sind die zentralen Anliegen der schweizerischen Umweltpolitik. Luftverschmutzung führt zu Gesundheitsschäden, Ernteeinbussen sowie Schäden an Wäldern und Ökosystemen.

Wasser nutzen wir als Lebensmittel, für die Hygiene, zur Bewässerung, Kühlung sowie zur Wärme- und Energiegewinnung, in Gewerbe und Industrie. Unsere Gewässer dienen der Schifffahrt, der Erholung und sportlichen Aktivitäten. Die Böden gilt es vor unnötigen Belastungen durch Schadstoffe sowie vor Verdichtung und Versiegelung zu schützen, damit sie ihre Funktion weiterhin erfüllen können.

Elementar für eine gesunde Umwelt ist auch die Vielfalt von Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen,die roten Listen gefährdeter Arten werden aber immer länger. Als 1166

Alpenland ist die Schweiz vielfältigen Naturgefahren ausgesetzt. Ein intaktes Klima und gesunde, naturnahe Wälder können mithelfen, diesen Risiken effizient vorzubeugen.

Für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen setzt der Bundesrat in der neuen Legislaturperiode drei Prioritäten: ­

Schutz des Klimas: Kernstück ist das CO2-Gesetz, mit dem Ziel, den CO2Ausstoss bis 2010 um 10 % zu senken.

­

Nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes: Im Vordergrund steht der Schutz vor Naturgefahren und die Erhaltung bzw. Förderung der Artenvielfalt im Wald. Dafür braucht es eine funktionsfähige Waldwirtschaft und sektorübergreifende Zusammenarbeit.

­

EU-Harmonisierung des schweizerischen Chemikalienrechts: Es gilt, den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen weiter zu erhöhen und durch eine internationale Harmonisierung den Handel zu erleichtern.

Richtliniengeschäfte ­

Entscheid über die Einführung einer CO2-Abgabe: Der Bundesrat setzt primär auf freiwillige Massnahmen, um den CO2-Ausstoss zu senken. Nur wenn diese nicht genügen sollten, wird er die im CO2-Gesetz vorgesehene Abgabe eingeführt. Gemäss Gesetz wäreder Ertrag vollumfänglich an die Wirtschaft und die Bevölkerung zurück zu erstatten. Die Abgabesätze können für Brenn- und Treibstoffe unterschiedlich hoch ausfallen und bedürfen der Genehmigung durch die eidgenössischen Räte.

­

Umsetzung des Waldprogramms Schweiz und Botschaft zur Revision des Waldgesetzes: Im Waldprogramm Schweiz legt der Bund für die Jahre 2004­2015 fest, wie er den steigenden Ansprüchen an den Wald und der sich verschärfenden finanziellen Situation der Wald- und Holzwirtschaft begegnen will. Das Programm wurde in den beiden letzten Jahren mit breiter Mitwirkung vorbereitet. Die Umsetzung wird ein Meilenstein in der schweizerischen Waldwirtschaft sein und erfordert Anpassungen des Waldgesetzes.

­

Botschaft zur Harmonisierung des schweizerischen Chemikalienrechts mit dem erneuerten EU-Chemikalienrecht: Es ist sinnvoll, wenn die Schweiz die weltweit einheitlichen Symbole übernimmt, mit denen auf mögliche Gefahren beim Umgang mit Chemikalien hingewiesen wird. Die EU wird ein neues System der Registrierung, Evaluation, Autorisierung und Begrenzung von Chemikalien in Kraft setzen. Es sieht strengere Prüf- und Beurteilungspflichten sowie die Einführung von Bewilligungspflichten für Stoffe vor, die chronisch toxisch wirken oder sich in der Nahrungskette anreichern. Dieses System soll parallel zur EU auch in der Schweiz eingeführt werden. Damit können Gefahren vermieden und der Handel erleichtert werden.

1167

4.3

Ziel 3: Den Ausgleich des Bundeshaushalts dauerhaft sichern

Zu den zentralen Standortvorteilen eines Landes gehören gesunde öffentliche Finanzen. Sie sind eine Voraussetzung dafür, dass der Staat seine Leistungen erbringen kann, und sie schaffen bei Haushalten und Unternehmen Vertrauen in die staatlichen Institutionen.

Die Sanierung der Bundesfinanzen hat auf lange Sicht nur Bestand, wenn gleichzeitig auf vier Ebenen angesetzt wird: ­

Erstens muss der Bundeshaushalt auf dem Weg von tief greifenden Systemreformen in den einzelnen Aufgabengebieten entlastet werden; diese wirken allerdings erst mittel- bis langfristig. Der Bundesrat gibt daher in dieser Legislatur der Vorbereitung entsprechender Vorhaben besonders hohe Priorität.

­

Zweitens ist bis 2007 das heutige strukturelle Defizit des Bundeshaushalts zu beseitigen. Dazu sind drei Dinge nötig: ­ Es muss ein neues Entlastungsprogramm ausgearbeitet werden, das möglichst rasch wirkt.

­ Die Aufgaben des Bundes sind systematisch auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen.

­ Die fiskalischen Entlastungen sind auf das Notwendigste zu begrenzen.

­

Drittens ist die Finanzierung der Pensionskassen des Bundes und der bundesnahen Unternehmen auf langfristig solide Grundlagen zu stellen.

­

Viertens ist eine umfassende Reform der Bundesverwaltung zu prüfen. Sie soll die Führungskapazität verbessern, die Kosten reduzieren und alle Führungsebenen entlasten.

4.3.1

Strukturelle Defizite des Bundeshaushalts bis 2007 beseitigen

Strategie des Bundesrates Die Schuldenbremse gibt vor, dass über einen Konjunkturzyklus hinweg die Ausgaben ohne Anstieg der Verschuldung finanziert werden sollen. Erfahrungsgemäss wachsen im Durchschnitt mehrerer Jahre die Einnahmen gleich stark wie das Bruttoinlandprodukt. Soll sich der Haushalt mittelfristig im Gleichgewicht befinden, ist daher auch das zulässige Ausgabenwachstum vorgegeben: Die Ausgaben können gleich stark wie die Wirtschaft wachsen.

Der Bundeshaushalt weist aber heute ein strukturelles Defizit auf, d.h., die geplanten Ausgaben liegen unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage über den geschätzten Einnahmen. In dieser Situation kann das Gleichgewicht nur erreicht werden, wenn das Wachstum der Ausgaben unter das Wirtschaftswachstum zurückgenommen wird oder wenn zusätzliche Einnahmen beschafft werden.

Ohne gezielte Massnahmen wird das strukturelle Defizit im Jahr 2007 rund 2,5 Milliarden betragen. Entlastungen des Haushaltes in dieser Höhe können nicht 1168

im Rahmen normaler Budget- und Finanzplanbereinigungen erbracht werden. Der Bundesrat erachtet eine Kombination von gezielten Ausgabenkürzungen, Aufgabenüberprüfungen und Mehreinnahmen als zielführend; auch die Privatisierung von Aufgaben wird geprüft.

Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zu einem Entlastungsprogramm 2004: Das Programm soll schwergewichtig wiederum bei den Ausgaben ansetzen, doch soll auch die Einnahmenseite geprüft werden. Auf der Ausgabenseite steht eine beschränkte Zahl grösserer, gezielter Kürzungen im Vordergrund. Dabei strebt der Bundesrat in dem Sinne eine gewisse Schwerpunktbildung an, dass den geplanten Aufgabenreformen durch die Kürzungen im Idealfall das Terrain geebnet wird. Gegebenenfalls sind somit auch Befristungen denkbar.

Das Ausmass des Programms ist auch abhängig vom Ausgang der Volksabstimmung zum Steuerpaket 2001. Schiesslich wird die finanzielle Entflechtung der AHV-/IV-Haushalte vom Bundeshaushalt ebenfalls Bestandteil des Entlastungsprogramms sein (vgl. hierzu Ziel 5).

­

Systematische Aufgabenüberprüfung: Es wird ein einfaches Vorgehen gewählt, das möglichst rasch zu spürbaren Ergebnissen führt. Ziel ist, dass erste Umsetzungsmassnahmen ab 2006 greifen können. Im Weiteren wird festgelegt, wie Querschnittsaufgaben und -leistungen, namentlich das Ressourcen- und Infrastrukturmanagement, überprüft werden sollen. Damit sich der zweifellos beträchtliche Aufwand lohnt, sollte die Zielgrösse mindestens bei 200 Millionen liegen. Die Aufgabenüberprüfung ist abzustimmen auf andere Reformprojekte, so die allfällige Reform der Bundesverwaltung und die anstehende Subventionsüberprüfung.

­

Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II: Ziel der Reform ist eine weitere Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen. Die gegenwärtig noch bestehende wirtschaftliche Doppelbelastung soll weitgehend beseitigt werden durch die Einführung einer Teilbesteuerung der Einkünfte der Anteilshaber. Das führt dazu, dass beim Reinvestitions- und Ausschüttungsverhalten der Unternehmen steuerliche Überlegungen an Bedeutung verlieren ­ das Steuersystem wird entscheidungsneutraler. Die Vorlage wird ferner weitere flankierende Massnahmen beinhalten, namentlich zu Gunsten von Personenunternehmungen. Der finanzielle Rahmen dieser Neuerungen muss nach wie vor eng begrenzt bleiben.

4.3.2

Pensionskassen des Bundes und der bundesnahen Unternehmen konsolidieren

Strategie des Bundesrates Der Bundesrat hat am 9. Mai 2003 entschieden, die Migration von der Eidgenössischen Versicherungskasse zur neuen PUBLICA trotz der schwer wiegenden finanziellen Belastung zu vollziehen. PUBLICA wurde dabei ausfinanziert und hat somit keine Unterdeckung aufzuweisen. Diesen Zustand gilt es längerfristig zu sichern.

Die Pensionskassen von Post und SBB weisen zurzeit eine erhebliche Unterdeckung auf, die sie in nützlicher Frist nicht aus eigener Kraft beheben können. Deshalb ist 1169

auf die Forderung der Unternehmen gegenüber dem Bund, er möge sie bei der Behebung der Unterdeckung und Sanierung ihrer Vorsorgeeinrichtungen unterstützen, einzutreten.

Die Grundlage für die Lösung der Probleme muss mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes, des Postorganisations- und des SBB-Gesetzes geschaffen werden. Dabei muss ein ganzheitlicher Ansatz gefunden werden, damit die Lösungen widerspruchsfrei sind und dem Gebot der Gleichbehandlung genügen.

In einem ersten Schritt geht es darum, Garantien zu beseitigen, die den Bund oder die Unternehmen finanziell belasten. Es handelt sich dabei um Leistungsgarantien des Bundes und um Garantien des Teuerungsausgleichs auf den Renten. Für eine nachhaltige Sanierung und Konsolidierung der Vorsorgeeinrichtungen müssen systematische Finanzierungslücken bei der vorzeitigen Pensionierung geschlossen werden. Diese Massnahmen stehen im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung, die längerfristig einen Bruch des Trends, immer früher aus dem Erwerbsleben auszuscheiden, erfordert. Ferner müssen sowohl im vorsorgerechtlichen wie auch im arbeitsrechtlichen Bereich die Invaliditätsrisiken und die daraus entstehenden Kosten vermindert werden.

In einem zweiten Schritt wird das Vorsorgesystem der Pensionskassen des Bundes auf das Beitragsprimat umgestellt. Was die Unternehmen angeht, so hat der Bundesrat entschieden, eine allfällige Mitfinanzierung der Deckungslücken bei den Vorsorgeeinrichtungen von der Bedingung abhängig zu machen, dass Post und SBB ebenfalls zum Beitragsprimat wechseln.

Dieser Wechsel soll indessen nicht zu einem kurzfristigen Leistungsabbau führen, sondern den Vorsorgeeinrichtungen die Möglichkeiten geben, rascher auf wirtschaftliche, finanzielle und personalpolitische Veränderungen zu reagieren. Gleichzeitig soll der Wechsel zum Beitragsprimat auch die transparente und sozialverträgliche Abbildung von flexiblen Arbeitsverhältnissen und Karriereverläufen in der beruflichen Vorsorge erlauben.

Richtliniengeschäfte ­

Botschaft Teilrevision PKBG, SBBG und Postorganisationsgesetz: Umfassende Darstellung der Massnahmen zur Konsolidierung der PUBLICA und zur Sanierung der Pensionskassen der Betriebe. Das Schwergewicht liegt auf Massnahmen zur Verminderung von finanziellen Risiken des Bundes.

­

Botschaft Totalrevision PKBG: Einführung des Beitragsprimats für die Altersvorsorge des Bundespersonals. Zielsetzung ist eine Vorsorgeordnung, mit der das bisherige Leistungsniveau gewahrt, zugleich aber flexibler auf wirtschaftliche und personalpolitische Veränderungen reagiert werden kann.

4.4

Ziel 4: Die Handlungs- und Reformfähigkeit des Staates verbessern

Handlungs- und reformfähig ist unser Bundesstaat nur dann, wenn Bund und Kantone optimal zusammenwirken. Dazu wird die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen einen entscheidenden Beitrag 1170

leisten. Verbessert werden muss auch die gemeinsame Steuerung der Hochschulpolitik. Überdies führt die gesamtschweizerische Regelung des Zivil- und des Strafprozessrechts zu einer effizienteren und einheitlicheren Rechtspraxis.

Mit ihren Volksrechten und dem ausgeprägten Föderalismus ist die Schweiz indessen nur dann handlungs- und reformfähig, wenn die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in die staatlichen Institutionen haben.

Vertrauen lässt sich gewinnen, indem ­

überzeugende politische Lösungen gefunden werden;

­

staatliche Aufgaben wirksam und kostenbewusst erbracht werden;

­

staatliches Handeln transparent und nachvollziehbar ist.

Der Bundesrat will in dieser Legislaturperiode die Bevölkerung frühzeitig, kontinuierlich und umfassend informieren und für die Vermittlung der oftmals komplexen Sachverhalte und der entsprechend differenzierten Entscheide eine möglichst einfache und verständliche Form wählen. Dabei sollen auch die neuen Informations- und Kommunikationsmittel einen wichtigen Dienst leisten.

4.4.1

Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Ebenen verwesentlichen

Strategie des Bundesrates Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ist eines der wichtigsten Reformprojekte der Schweiz. Der Bund und die Kantone haben dieses Projekt gemeinsam erarbeitet. Sein Ziel ist es, die Instrumente des seit 1959 bestehenden Finanzausgleichs der veränderten Zeit anzupassen.

In der letzten Legislaturperiode haben Bundesrat und Parlament die Grundsätze des neuen Systems auf Verfassungsstufe beschlossen. In der neuen Legislatur geht es darum, diese Grundsätze in zahlreichen Spezialerlassen ­ in aufgabenbezogenen wie auch in bereichsübergreifenden Bundesgesetzen ­ umzusetzen. Ziel bleibt, dass der Bund und die Kantone in ihrer Gesamtheit keine Mehrbelastungen erfahren. Einzig der Härteausgleich als Übergangsinstrument wird zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von den Kantonen finanziert.

Leistungsfähige Hochschulen sind für unser Land von vitaler Bedeutung. Für den Bundesrat hat daher eine partnerschaftliche und effiziente Zusammenarbeit von Bund und Kantonen in der Forschungs- und Bildungspolitik höchste Priorität.

In der heutigen Zeit der hohen Mobilität der Bevölkerung und der zunehmend überkantonalen und internationalen Rechtsbeziehungen ist ein kantonales Zivil- und Strafprozessrecht einem überschaubaren und effizienten Rechtsleben zunehmend hinderlich. Der Bundesrat will deshalb das Prozessrecht auf Bundesebene vereinheitlichen.

Richtliniengeschäfte ­

Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: Falls die Vorlagen zu den Verfassungsänderungen und zu einem neuen Finanzausgleichsgesetz in der Volksabstimmung angenommen werden, wird der Bundesrat eine zweite Botschaft zur Ausführungsge1171

setzgebung vorlegen. Mit dieser wird er die Revision von rund zwei Dutzend Bundesgesetzen beantragen. Während einige Erlasse nur geringfügig zu ändern sind, müssen andere umfassend überarbeitet werden. Nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen zur Ausführungsgesetzgebung wird die dritte und letzte Botschaft vorgelegt, welche je eine separate Vorlage zur finanziellen Ausstattung des Ressourcen- und Lastenausgleichs sowie des Härteausgleichs enthalten wird. Ebenso wird das Verordnungsrecht in zahlreichen Erlassen anzupassen sein.

­

Steuerung der Hochschullandschaft Schweiz: Bund und Kantone haben unter der Bezeichnung «Masterplan» eine Projektorganisation eingesetzt; diese soll für die Periode 2003­2007 die Vorgaben des Entlastungsprogramms 2003 für den Hochschulbereich umsetzen und Prioritäten festlegen.

Auf Grund dieser Arbeiten wird der Bundesrat allenfalls die zu realisierenden Vorhaben an die vorhandenen Mittel anpassen. Der Bundesrat will überdies die Partnerschaft zwischen Bund und Kantonen in der Hochschulpolitik auf verbesserte Grundlagen stellen: Die Hochschulpolitik soll neu durch Rahmenbedingungen und allgemeine Zielvorgaben gesteuert werden.

Alle Hochschulen sollen nach einheitlichen Grundsätzen finanziert und die Steuerung soll effizienter und einfacher ausgestaltet werden (vgl. auch Ziel 1).

­

Vereinheitlichung des Zivil- und Strafprozessrechts: Es wird je eine Botschaft und ein neues Bundesgesetz erarbeitet. Die jeweiligen 26 bestehenden kantonalen Prozessordnungen sollen damit durch einheitliches Bundesrecht abgelöst werden. Die Gerichtsorganisation wird Sache des kantonalen Rechts bleiben.

4.4.2

Vertrauen in die staatlichen Institutionen festigen

Strategie des Bundesrates Die Öffentlichkeit ist rechtzeitig, kontinuierlich, umfassend und objektiv darüber zu informieren, wie Volksentscheide umgesetzt werden, welche Aufgaben und Dienstleistungen mit den Steuern finanziert werden, und warum schmerzhafte Sparmassnahmen unumgänglich sind. Der Bundesrat will zudem in dieser Legislatur dafür sorgen, dass die Öffentlichkeit die Regierung vermehrt als Kollegium erlebt und wahrnimmt.

Er wird deshalb die Information der Öffentlichkeit stärker auf seine Tätigkeit als Kollegialbehörde ausrichten und die Kommunikation auf die Prioritäten seiner Politik, d.h. auf die Ziele der Legislaturplanung 2003­2007 und die jeweiligen Jahresziele, konzentrieren. Der Informationsauftritt von Regierung und Verwaltung soll einheitlicher werden. Unter anderem bedeutet dies auch eine vermehrte Standardisierung von Publikationen und Produkten.

Die neuen Informations- und Kommunikationsmittel werden von immer mehr Personen und gesellschaftlichen Akteuren genutzt. Der Bundesrat unterstützt diese Entwicklung. Er wird die Strategie für eine Informationsgesellschaft aus dem Jahr 1998 überarbeiten und bei den E-Government-Projekten folgende Grundsätze beachten:

1172

­

Es sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Transaktionsund Interaktionsangebote einfach und sicher werden.

­

Die föderalistische Kompetenzverteilung soll gewahrt bleiben; dazu sollen Daten unter den verschiedenen Akteuren koordiniert und ausgetauscht werden ­ dies stets unter Berücksichtigung des Datenschutzes.

Richtliniengeschäfte ­

Überarbeitung der Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft: Die Strategie soll von Verwaltung, Wirtschaft und Forschung gemeinsam erarbeitet und inhaltlich getragen werden.

­

Vote électronique, Bericht zur Evaluation der Pilotprojekte und Botschaft zur gesetzlichen Grundlage für die Einführung: Die vom Bund mitfinanzierten kantonalen Pilotprojekte werden evaluiert und die Ergebnisse dem Parlament unterbreitet. Bewährte Pilotprojekte sollen verstetigt werden; dafür werden gesetzliche Grundlagen geschaffen.

­

Botschaft zur gesetzlichen Grundlage für die Registerharmonisierung: Für die Vereinfachung und Beschleunigung der Volkszählungen ab 2010 müssen die wichtigsten Informationen in den Einwohnerregistern gesamtschweizerisch nach einem einheitlichen Standard definiert und geführt werden. Durch die Harmonisierung der Register entstehen Synergien und Einsparungen für die Statistik wie für die Verwaltungen.

­

Botschaft zur gesetzlichen Grundlage für sektorielle Personenidentifikatoren: Im Vordergrund steht die Vereinfachung und Verbesserung des gesetzlich geregelten Datenaustausches zwischen den Einwohnerregistern, dem Zivilstandswesen sowie den grossen Bundespersonenregistern im Ausländer- und Flüchtlingsbereich.

1173

5

Leitlinie 2: Die demografischen Herausforderungen bewältigen

Auch heute noch wird die Alterung der Bevölkerung oft als «Überalterung» bezeichnet. Mit diesem Begriff verbindet sich häufig der Gedanke, es gebe zu viele ältere Menschen, die der Gesellschaft zur Last fallen. Gesundes Älterwerden ist aber seit Jahrzehnten eines der wichtigsten Ziele unserer Gesundheits- und Sozialpolitik. Was uns also herausfordert, ist nicht die Tatsache, dass die Menschen immer länger leben, sondern die ausgeglichene Verteilung der Lasten zwischen den älteren und den erwerbsfähigen Generationen. Längerfristig bedingt dies ebenfalls eine neue Aufteilung zwischen der sozialen und der individuellen Verantwortung.

Diese Entwicklung erfordert frühzeitige Antworten: Wir müssen die Solidarität zwischen Jungen und Alten erneuern, der drohenden gesellschaftlichen Ausgrenzung älterer und kinderbetreuender Menschen entgegentreten und die Finanzierung der Sozialversicherungen langfristig sichern.

5.1

Ziel 5: Die Sozialwerke zukunftsfähig ausgestalten

Die schweizerischen Sozialversicherungen wurden über mehrere Generationen hinweg aufgebaut. Sie unterstützen die soziale und wirtschaftliche Integration und leisten einen wesentlichen Beitrag zur sozialen und politischen Stabilität der Schweiz.

Die Altersvorsorge kann in Zukunft ihre tragende Rolle nur spielen, wenn sie auf die demografischen Perspektiven der Schweiz abgestimmt wird. Die Zahl der älteren Personen wächst in den nächsten 20 Jahren stetig. Auch die Lebenserwartung nimmt zu. Entsprechend werden sich die Ausgaben der Altersvorsorge kontinuierlich erhöhen. Wir müssen daher neue Grundlagen für die Solidarität zwischen Jung und Alt finden. Dazu gehört auch, die öffentlichen Haushalte nicht übermässig zu belasten und so den Spielraum für die Zukunft zu wahren.

Das schweizerische Gesundheitswesen setzt jährlich über 40 Milliarden Franken um, und der Gesundheitsmarkt beschäftigt rund 400 000 Personen. Zur hohen volkswirtschaftlichen Bedeutung kommt die enorme Versorgungsleistung: Der Bevölkerung werden flächendeckend Gesundheitsprodukte von hoher Qualität und in ausreichender Menge angeboten. Allerdings sind die Kosten des Gesundheitswesens in den letzten Jahren stark gestiegen; diese Entwicklung müssen wir mit Reformen in den Griff bekommen.

5.1.1

Altersvorsorge langfristig sichern

Strategie des Bundesrates Die demografischen Perspektiven der Schweiz erfordern eine neue Konzeption des Übertritts vom Berufsleben in die Pensionierung. Bei der Altersversicherung und in der zweiten Säule ist zu berücksichtigen, dass die Lebenserwartung weiter zunehmen wird. Bei der Pensionierung sind neue Wege zu suchen (z.B. Erhöhung des Pensionierungsalters, Flexibilisierung des entenalters, Lebensarbeitszeitmodelle).

1174

usammen mit Massnahmen von Ziel 6 können so die Lasten für die Versicherungen gesenkt werden. Auf diese Weise kann auch dem demografisch bedingten Rückgang der erwerbstätigen Bevölkerung begegnet werden.

Diese Anpassungen treffen die Bevölkerung auf persönlicher und finanzieller Ebene.

Sie haben zudem Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Deshalb sind Begleitmassnahmen vorzusehen. Zum einen soll ­ mit der 12. AHV-Revision ­ für Versicherte, von denen man nicht verlangen kann, dass sie über das heute geltende Rentenalter hinaus arbeiten, ein flexibles Rentenalter zu angemessenen Bedingungen eingeführt werden. Zum andern ist ­ parallel dazu ­ eine Politik für die Verlängerung des Arbeitslebens und die Integration der älteren Personen in die Arbeitswelt zu entwickeln (vgl. Ziel 6).

Mit Massnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge wird die zweite Säule an die demografische und wirtschaftliche Entwicklung angepasst und damit die Stabilität der beruflichen Vorsorge erhöht.

Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zur 12. AHV-Revision: Die 12. AHV-Revision will die Finanzierung der AHV bis 2025 sicherstellen. Dazu soll das Rentenalter gestaffelt erhöht werden. Flankierend soll die Flexibilisierung des Rentenalters zu angemessenen Bedingungen eingeführt werden. In der Vorlage wird auch ein neuer Modus für die Anpassung der Renten an die wirtschaftliche Entwicklung vorgeschlagen. Neue Finanzierungsquellen werden geprüft, und die Koordination zwischen 1. und 2. Säule wird sichergestellt.

­

Finanzielle Entflechtung der AHV-/IV- vom Bundeshaushalt: Dank einer Entflechtung der beiden Finanzhaushaltekönnte der Bund seine Beteiligung an den Kosten dieser Versicherungen auf den Ertrag einer bestimmten Anzahl Mehrwertsteuer-Prozentpunkte begrenzen. Die Bundesbeteiligung wird dann nicht mehr von den tatsächlichen Ausgaben der AHV/IV abhängen. Die Vorlage wird aufzeigen, wie die beiden Finanzhaushalte haushaltneutral (bezogen auf das Jahr der Umstellung) getrennt werden können.

Weiter wird sie den im Laufe der Jahre anwachsenden Finanzierungsbedarf für beide Versicherungen beziffern. Sie wird Bestandteil des Entlastungsprogramms 2004 sein (vgl. Ziel 3).

­

Massnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge: In verschiedenen Problemfeldern der beruflichen Vorsorge werden Vorschläge zum weiteren Vorgehen unterbreitet. Die Aufsicht ist zu optimieren, um die Sicherheit der Vorsorgegelder zu erhöhen. Dies soll durch erhöhte Sorgfaltspflichten und ein einheitliches Aufsichtssystem erreicht werden.

Die Einführung einer eigenen Rechtspersönlichkeit für Vorsorgeeinrichtungen soll die Vorsorgegelder unabhängig machen. Auch sind die Verantwortlichkeiten in der beruflichen Vorsorge zu klären. Ferner ist der Rentenumwandlungssatz an die verlängerte Lebenserwartung und die veränderte Zinssituation anzupassen. Schliesslich ist die Kostenentwicklung bei den Invaliditätsleistungen der beruflichen Vorsorge anzugehen.

1175

5.1.2

Gesundheitssystem grundlegend überprüfen und Invalidenversicherung stabilisieren

Strategie des Bundesrates Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) verfolgt drei Hauptziele: Verstärkung der Solidarität unter den Versicherten, Ausbau der Leistungen hin zu einer qualitativ hoch stehenden medizinischen Versorgung, Bekämpfung des Kostenwachstums. Die ersten beiden Ziele wurden erreicht. Hingegen liegt die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen immer noch deutlich über dem Wirtschaftswachstum.

Der Bundesrat legt daher das Schwergewicht bei den weiteren Reformen auf die Kostendämpfung. Er will die Kostenentwicklung in erster Linie durch ökonomische Anreize begrenzen. Mit diesem Ziel wird er auf bereits ausformulierte Revisionsvorschläge der 2. KVG-Revision zurückgreifen, die weitgehend unbestritten geblieben sind, und diese allenfalls mit neuen Elementen ergänzen. Flankierend zu all diesen Anstrengungen der Kostendämpfung sind die heute bestehende Solidarität unter den Versicherten und die qualitativ hoch stehende Versorgung zu erhalten. Dazu werden laufend Feinanpassungen vorgenommen, vorwiegend auf Verordnungsstufe.

Von den steigenden Gesundheitskosten ist auch die Invalidenversicherung erheblich betroffen. Die Zahl der Rentenbezüger nimmt seit Jahren zu; die jüngsten Zahlen zeigen eine noch markantere Steigerung. Der Handlungsbedarf wächst, es braucht Gegensteuer.

Richtliniengeschäfte ­

Botschaften zur KVG-Revision: In der sozialen Krankenversicherung sollen kostendämpfende Anreize gefördert und kostentreibende Fehlanreize beseitigt werden. Dies gilt insbesondere beim Kontrahierungszwang, bei der Spitalfinanzierung, den Versicherungsmodellen und der Kostenbeteiligung der Versicherten. Die Revisionsvorschläge werden als zwei grössere Gesetzgebungspakete unterbreitet. Diese werden je verschiedene Teilbotschaften enthalten, die inhaltlich oder zeitlich sinnvoll zusammengeführt werden können.

­

Botschaft zur Neuordnung der Pflegefinanzierung: Neben den Kosten- und Finanzierungsfragen des Gesamtsystems wird in einer eigenständigen Vorlage auch die Finanzierung des Pflegebereichs thematisiert. Auch die Pflege sieht sich einem zunehmenden Kostendruck ausgesetzt. Insbesondere diese Vorlage wird kohärent auf die anderen Sozialleistungssysteme (AHV, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, kantonale Sozialhilfe) abzustimmen sein.

­

Botschaft zur 5. IV-Revision: Die Zunahme der Neurenten soll gedämpft werden. Für Personen, die wegen Krankheit arbeitsunfähig werden, ist ein System der Früherkennung zu schaffen. Diese Personen sollen möglichst frühzeitig wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden können. Neu sollen die Renten insbesondere in den ersten Jahren befristet zugesprochen werden. All diese Massnahmen erfordern eine Klärung der Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen sowie die Einbindung der Sozialpartner in die Aufsicht über den Vollzug der Invalidenversicherung.

1176

5.2

Ziel 6: Den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken

Die Menschen in der Schweiz leben in immer kleineren Familien. Sie heiraten weniger und die Scheidungsrate ist hoch. Die Zahl der kinderlosen Paare nimmt zu.

Es gibt immer mehr Eineltern-Familien, und die Zahl der Einpersonenhaushalte steigt.

Durch diese gesellschaftlichen Entwicklungen nimmt die Tragfähigkeit der familiären Netze ab. Dies kann dazu führen, dass mehr Menschen in materielle Not geraten, insbesondere kinderreiche Familien, allein Erziehende und Betagte. Personen, die Familienarbeit leisten, sind durch die Sozialversicherungen nicht immer ausreichend gesichert. Die Attraktivität der Familie wird dadurch zusätzlich vermindert.

Der Bundesrat will dieser gesellschaftlichen Desintegration entgegenwirken. Zum einen will er die Bedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Eltern soll die Erwerbstätigkeit erleichtert werden. Junge, berufstätige Frauen sollen sich nicht mehr zwischen der Fortführung ihrer beruflichen Laufbahn und der Mutterschaft entscheiden müssen.

Zum andern möchte er die älteren Erwerbstätigen länger und besser als heute in den Arbeitsprozess eingliedern. Es ist eine entsprechende Politik zu entwickeln, die von allen staatlichen Ebenen und von den Sozialpartnern getragen und gelebt wird.

5.2.1

Kinderbetreuende und ältere, berufstätige Menschen besser integrieren

Strategie des Bundesrates Der Bundesrat hat sich stets für eine Verstärkung der Familienpolitik ausgesprochen.

Erforderlich ist eine koordinierte Familienpolitik auf allen staatlichen Ebenen, die in erster Linie kinderbetreuende Menschen besser integriert. Folgende Ansatzpunkte stehen im Vordergrund: ­

Die wirtschaftliche Lage der Familien, insbesondere kinderreiche Familien und Familien mit allein erziehenden Eltern, ist zu verbessern. Wichtig ist eine steuerliche Entlastung von Familien, wie sie in der Reform der Familienbesteuerung vorgesehen ist. Die Einführung von Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien und die bundesrechtliche Regelung der Familienzulagen werden geprüft.

­

Berufsarbeit und Familie müssen leichter vereinbar werden. Ein bezahlter Mutterschaftsurlaub im Rahmen der Revision der Erwerbsersatzordnung wirkt in diese Richtung. Ebenso einheitliche Unterrichtszeiten an den Schulen, Blockzeiten, Mittagstische, Aufgabenhilfe, Tagesschulen.

Die Beschäftigungsfähigkeit älterer Personen hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Eine entsprechende Beschäftigungspolitik lässt sich nur erreichen, wenn die Sozialpartner, die Kantone und der Bund zusammenarbeiten. Alle müssen der Beschäftigungsfähigkeit der älteren erwerbstätigen Personen grössere Beachtung schenken und Lösungsansätze suchen.

1177

Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zur Fortsetzung des Impulsprogramms über Finanzhilfen für familien ergänzende Kinderbetreuung: Das Impulsprogramm, das im Jahr 2003 startete, wurde auf acht Jahre befristet. Für die ersten vier Jahre wurde es mit einem Verpflichtungskredit von 200 Millionen Franken ausgestattet. Auf der Basis einer Evaluation der ersten Jahre wird der Bundesrat dem Parlament allenfalls den zweiten Verpflichtungskredit beantragen.

­

Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familienpflichten und Berufsarbeit: Der Bundesrat wird im Rahmen der laufenden Arbeiten für den neuen Bildungsartikel in der Verfassung prüfen, inwieweit dort Blockzeitenregelungen an den Schulen verbindlich vorzusehen sind. Die kantonale Schulhoheit gilt es dabei allerdings so weit als möglich zu respektieren. Die Verfassungsänderung hat deshalb in enger Absprache mit den Kantonen zu erfolgen.

­

Massnahmen zu Gunsten älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt: Der Bundesrat wird auf der Grundlage eines Berichtes entscheiden, ob ein Gesetzgebungsprogramm zur Beseitigung von Diskriminierungen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt sowie zur Förderung ihrer Erwerbstätigkeit eingeleitet werden soll.

Dabei wird eine breite Palette von Massnahmen geprüft: Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz, ergonomische und organisatorische Anpassungen am Arbeitplatz älterer Erwerbstätiger, erweiterte Wahlmöglichkeiten bei der Arbeitszeit und bei der Altersteilzeit sowie verstärkte Anstrengungen im Bereich der Weiterbildung. Es wird geklärt, welche Massnahmen die Betriebe treffen und welche den Sozialpartnern überlassen werden können sowie welche arbeitsrechtlichen Vorschriften oder sonstigen staatlichen Massnahmen nötig sind.

1178

6

Leitlinie 3: Die Stellung der Schweiz in der Welt festigen

Durch verstärkte Präsenz auf der internationalen Bühne und eine intensivierte Zusammenarbeit bringen wir zum Ausdruck, dass die Schweiz ihre Verantwortung als Teil der Staatengemeinschaft übernimmt. Wir wollen zu Frieden, Achtung der Menschenrechte, Wohlstand, Verminderung der Armut und zur Erhaltung der Umwelt beitragen. Das macht uns zu vertrauenswürdigen Partnern und festigt unsere Position in der Welt. Gleichzeitig eröffnen wir uns so den notwendigen Spielraum, um die Interessen unseres Landes wirksam und glaubwürdig vertreten zu können.

Glaubwürdig können wir allerdings nur sein, wenn es uns gelingt, unsere wirtschaftlichen Interessen mit unserem Bestreben um eine gerechtere, friedlichere Welt in Einklang zu bringen.

6.1

Ziel 7: Die Beziehungen zur Europäischen Union klären und vertiefen

Die Europäische Union (EU), die mit ihren fünfzehn Mitgliedstaaten bereits heute unsere wichtigste Partnerin ist, wird sich am 1. Mai 2004 um zehn neue, vorwiegend mittel- und osteuropäische Mitgliedstaaten erweitern. In den darauf folgenden Jahren dürften weitere Staaten hinzukommen. Unsere Beziehungen zur Europäischen Union werden daher noch an Bedeutung gewinnen.

Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen in der EU mit grosser Aufmerksamkeit und analysiert kontinuierlich den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf. Kurzfristig stehen dabei die reibungslose Umsetzung der ersten bilateralen Abkommen von 1999 und deren Erweiterung auf die neuen Mitgliedstaaten sowie der Abschluss der zweiten bilateralen Verhandlungsrunde im Vordergrund.

Die europapolitische Agenda der Schweiz ist also in den nächsten Jahren mit konkreten Geschäften reich befrachtet. Diese Tatsache widerspricht jedoch nicht dem Willen des Bundesrates, in der laufenden Legislatur die Beziehungen der Schweiz zur EU umfassend zu analysieren und dann zu entscheiden, wie im Interesse unseres Landes weiter vorzugehen ist.

Er wird die Vor- und Nachteile eines Beitritts der Schweiz zur EU im Lichte der EU-Erweiterung und der institutionellen Reformen genau analysieren.

6.1.1

Konsolidierung und Erweiterung des bilateralen Rahmens

Strategie des Bundesrates Nach der Ablehnung des Beitritts der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum 1992 hat unser Land mit der Europäischen Union bilaterale Verhandlungen aufgenommen. Dies ermöglicht es einerseits, dringende Fragen mit der EU umgehend zu lösen, und andererseits, die Beziehungen in jenen Bereichen zu vertiefen, in welchen wir eine institutionalisierte Zusammenarbeit anstreben. Mit den sieben bilateralen Verträgen von 1999, die 2002 in Kraft getreten sind, werden Diskriminierungen als 1179

Folge des Abseitsstehens gemildert oder beseitigt. Die laufenden bilateralen Verhandlungen II knüpfen an die ersten Abkommen an und öffnen den Weg für eine Zusammenarbeit in weiteren Bereichen.

Die Erweiterung der EU ­ sie wird auf 450 Millionen Menschen anwachsen ­ bewirkt eine bedeutende Öffnung des Binnenmarktes. Diese liegt auch im Interesse der Schweiz. Während die Anpassung von sechs der sieben bilateralen Abkommen automatisch erfolgt, müssen über die Anpassung des Freizügigkeitsabkommens Verhandlungen mit der EU geführt werden. Dabei geht es darum, angemessene Regeln für eine schrittweise Öffnung des schweizerischen Arbeitsmarktes festzulegen.

Mit den neuen bilateralen Verhandlungen (Bilaterale II) will der Bundesrat konkrete und aktuelle Probleme im Verhältnis Schweiz ­ EU lösen und die Beziehungen zur Union vertiefen. Gegenstand sind die in den letzten bilateralen Verhandlungen nicht einbezogenen sechs Dossiers (Statistik, Umwelt, verarbeitete Landwirtschaftsprodukte, Doppelbesteuerung der Ruhegehälter von Beamtinnen und Beamten der EU, Teilnahme an den MEDIA-Programmen sowie an den Bildungsprogrammen) und drei neue Themen (Zinsbesteuerung; Betrugsbekämpfung; verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Polizei, Asyl und Migration ­ «Schengen/Dublin»). Um die Ausgewogenheit der Interessen sicherzustellen, werden die Verhandlungen in den einzelnen Bereichen parallel geführt und, sofern die schweizerischen Verhandlungsziele erreicht werden, zum Abschluss gebracht. Der Bundesrat wird bei Bedarf neue Bereiche festlegen, die Gegenstand zukünftiger Verhandlungen sein könnten.

Er wird zudem die Frage klären, wie die Schweiz künftig zur wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion in Europa beitragen soll.

Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zur Ratifikation der Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitgliedsländer: Ziel der Schweiz ist eine geeignete Übergangsregelung, welche die Schweiz gegenüber den zehn Beitrittsländern insgesamt nicht schlechter stellt als die bisherigen 15 EUMitgliedstaaten. Das auszuhandelnde Zusatzprotokoll wird Gegenstand eines Bundesbeschlusses sein, der dem fakultativen Referendum untersteht. Die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens ändert nichts daran, dass die Bundesversammlung im Jahr 2009 ­ sieben Jahre nach Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens ­ über die Weiterführung des Abkommens entscheiden wird. Auch dieser Entscheid wird dem fakultativen Referendum unterstehen.

­

Botschaft(en) zur Ratifikation der neuen bilateralen Abkommen mit der EU: Im Jahr 2001 haben sich die Schweiz und die EU im Grundsatz darauf geeinigt, in weiteren Bereichen bilaterale Verhandlungen zu führen. Seit Juni 2002 wird über neun Dossiers verhandelt. Sieben konnten bereits im Jahr 2003 inhaltlich abgeschlossen werden. Bei zwei Themen (Schengen/Dublin und Betrugsbekämpfung) existieren noch offene Fragen. Nach Abschluss der Verhandlungen werden eine oder mehrere Botschaften zum Verhandlungspaket unterbreitet.

1180

6.1.2

Evaluation der Auswirkungen eines Beitritts zur EU

Strategie des Bundesrates Am 26. Mai 1992 stellte der Bundesrat ein Beitrittsgesuch zur Europäischen Union.

Nach der Ablehnung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum am 6. Dezember 1992 beschloss er, die vertraglichen Beziehungen zur Europäischen Union vorerst auf bilateralem Weg zu vertiefen; das Beitrittsgesuch wurde eingefroren. Ende 1993 bestätigte der Bundesrat in seinem Bericht zur Aussenpolitik der Schweiz der Neunzigerjahre die Mitverantwortung der Schweiz in Europa und damit den EU-Beitritt als längerfristiges Ziel seiner Integrationspolitik. Im Aussenpolitischen Bericht 2000 legte dann der Bundesrat seine Europapolitik klar dar. Diese Strategie ist auch für die Legislaturperiode 2003­2007 richtungsweisend: Bevor der Bundesrat über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen entscheidet, sind die Vor- und Nachteile genau zu analysieren. Insbesondere müssen folgende drei Bedingungen erfüllt sein: ­

Erstens will die Schweiz zunächst Erfahrungen mit den sieben bilateralen Abkommen sammeln.

­

Zweitens müssen die Auswirkungen eines EU-Beitritts auf zentrale Bereiche des schweizerischen Staatswesens gründlich abgeklärt und die nötigen Reformvorschläge gemacht werden.

­

Und drittens braucht es eine breite innenpolitische Unterstützung für das Beitrittsziel.

Richtliniengeschäfte ­

6.2

Bericht über die Auswirkungen eines Beitritts zur EU: Der Bericht wird die Vor- und Nachteile eines Beitritts der Schweiz ausführlich darlegen. Dabei werden die Auswirkungen auf die Bereiche Föderalismus, Volksrechte, Regierungsorganisation, Finanzordnung, Wirtschafts- und Währungspolitik, Ausländer- und Migrationspolitik, Landwirtschaft sowie Aussen- und Sicherheitspolitik geprüft. Der Bericht wird auch den bedeutenden Veränderungen innerhalb der EU (Erweiterung, Reformen) Rechnung tragen und auflisten, welche Reformen die Schweiz im Fall eines Beitritts einleiten müsste.

Ziel 8: Die internationale Verantwortung wahrnehmen

Die schweizerische Aussenpolitik ist von Kontinuität und Berechenbarkeit geprägt.

Das dient unserem Land genauso wie unsern Partnern. Die aussenpolitischen Ziele der Bundesverfassung bilden die langfristige Richtschnur, an der sich der Bundesrat orientiert. Die darauf abgestimmten Schwerpunkte, die im aussenpolitischen Bericht 2000 konkretisiert wurden, sind daher auch in dieser Legislatur gültig und der Bundesrat wird sich entsprechend engagieren.

Die drängenden Probleme unserer Zeit sind zunehmend globaler Natur und können immer weniger von einem einzelnen Staat bewältigt werden. Will die Schweiz ihren Beitrag zur Lösung globaler Probleme leisten, so kann sie dies nur im engen Zusammenwirken mit anderen Staaten tun. Die kohärente Mitwirkung im Rahmen 1181

der UNO und in anderen internationalen Organisationen ist daher von zentraler Bedeutung.

Offene internationale Märkte sind für unser kleines und exportorientiertes Land ein lebenswichtiger Motor für das Wachstum. Gleichzeitig haben wir ein Interesse daran, Handelsregeln auf andere Anliegen wie die Entwicklungs- und Friedensförderung, die Verbesserung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt abzustimmen. Nur so können wir die Chancen, die uns die Globalisierung bietet, auch langfristig und nachhaltig nutzen.

6.2.1

Prioritäten der schweizerischen Aussenpolitik umsetzen

Strategie des Bundesrates Der Bundesrat stellt die Bekämpfung der globalen Armut ins Zentrum seiner Entwicklungszusammenarbeit. Entwicklungspolitik muss in einer globalen Partnerschaft zwischen Industrie-, Entwicklungs- und Transitionsländern entworfen und umgesetzt werden. Der Bundesrat hat dies an den verschiedenen Konferenzen der Vereinten Nationen zum Ausdruck gebracht, insbesondere im Jahr 2000 bei der Verabschiedung der Milleniumsziele der UNO und im Jahr 2002 bei der Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung in Monterrey. Bei diesen Gelegenheiten hat der Bundesrat regelmässig das Ziel bekräftigt, den Umfang der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit bis 2010 auf 0,4 Prozent des schweizerischen Bruttosozialprodukts zu erhöhen. Im Interesse einer kontinuierlichen und international glaubwürdigen Politik hält der Bundesrat an diesem Ziel fest.

Seit Beginn der 90er Jahre engagieren wir uns in Osteuropa und in der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) und unterstützen die politische, wirtschaftliche und soziale Umwandlung dieser ehemals kommunistischen Länder. Die Arbeiten in diesen Regionen sollen auf neuer Rechtsgrundlage gezielt weitergeführt werden.

In Fortsetzung der aussenpolitischen Tradition unseres Landes wird der Bundesrat eine eigenständige und profilierte humanitäre Politik der Schweiz betreiben. Er wird sich auch für die Achtung und Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaat einsetzen. Zur Verhütung gewaltsamer Konflikte will er einen wesentlichen und sichtbaren Beitrag leisten.

Eine weitere Priorität des Bundesrates ist das Engagement für kohärente und wirkungsvolle internationale Umweltregeln und -programme. Grosse Bedeutung hat dabei die internationale Klimapolitik.

Richtliniengeschäfte ­

1182

Botschaft und Rahmenkredit zur Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zu Gunsten von Entwicklungsländern 2008­2011: Mit dem Rahmenkredit für die Jahre 2008­2011 soll das Ziel erreicht werden, die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit bis 2010 auf 0,4 Prozent des schweizerischen Bruttosozialprodukts zu erhöhen. Die Botschaft erläutert die schweizerische Entwicklungspolitik und ihre Ziele im globalen Umfeld. Im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe sollen bilaterale und multilaterale Anstrengungen die Lebensbedingungen der armen Menschen in unseren

Partnerländern verbessern. Zudem wird über die Verwendung des letzten Rahmenkredites Bericht erstattet.

­

Botschaften zum Zahlungsrahmen 2005­2008 sowie zum Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS: Die Botschaft zum neuen Rahmenkredit enthält das Konzept und die regionale Schwerpunktsetzung der schweizerischen Ostzusammenarbeit. Die Probleme der betreffenden Staaten beim Übergang zu Marktwirtschaft und Demokratie werden dargelegt und es wird begründet, weshalb die Zusammenarbeit weiterzuführen ist. Das Bundesgesetz soll der geplanten Weiterführung der Ostzusammenarbeit eine neue gesetzliche Grundlage geben.

­

Vorbereitung der nächsten Phase der Klimapolitik: Die Industrieländer müssen bei der Reduktion der Treibhausgase weiterhin eine führende Rolle spielen. Zur Lösung dieses globalen Problems braucht es allerdings die Zusammenarbeit aller Länder; auch die Entwicklungsländer müssen ihren Beitrag leisten. Der Bundesrat wird ­ in Umsetzung von Artikel 2 Absatz 6 des CO2Gesetzes ­ einen Bericht vorlegen, der für die Schweiz Vorschläge für CO2Reduktionsziele nach 2012 macht.

6.2.2

Chancen für schweizerische Exporte wahren

Strategie des Bundesrates Die Wohlfahrt und das Wachstum der Schweiz als hoch entwickelte und offene Volkswirtschaft hängen weit gehend von den ausländischen Märkten ab. Es ist daher die Strategie des Bundesrates, den Schweizer Unternehmen den Zugang zu den Exportmärkten für Waren und Dienstleistungen zu erleichtern und die Position der Schweizer Investoren im Ausland zu stärken. Die heutigen multilateralen und bilateralen Regeln sollen verstärkt werden.

Dies gilt insbesondere in den Verhandlungen der Welthandelsorganisation (WTO), wo folgende Stossrichtungen verfolgt werden: ­

Zölle für Industrieprodukte senken und nicht-tarifliche Handelsschranken abschaffen,

­

die Liberalisierung der Dienstleistungen fortsetzen,

­

bei den Agrarverhandlungen die Fragen des Marktzugangs, der internen Unterstützung und der Subventionierung der Ausfuhren einer multifunktionellen Landwirtschaft regeln,

­

Ursprungsbezeichnungen schützen, den Handel erleichtern, das öffentliche Beschaffungswesen transparenter machen sowie Investitionen und Wettbewerb neu regeln,

­

den Zusammenhang zwischen Handel und Umwelt und zwischen Handel und Menschenrechten vermehrt berücksichtigen,

­

für die zahlreichen Probleme, mit denen sich die Entwicklungsländer bei der Umsetzung der Verpflichtungen der WTO konfrontiert sehen, differenzierte und massgeschneiderte Lösungen finden.

Die völkerrechtliche Absicherung des Marktzuganges allein garantiert keine erfolgreiche Exporttätigkeit. Deshalb betreiben alle OECD-Staaten auch eine aktive 1183

Exportförderung. Die staatliche Exportförderung der Schweiz hat ­ in Ergänzung zu den privaten Exportanstrengungen ­ Absatzmöglichkeiten im Ausland zu ermitteln und den Zugang zu den Märkten zu erleichtern. Möglichst viele Schweizer Unternehmen sollen so den Weg in die ausländischen Märkte finden. Wie alle OECDStaaten ist zudem auch die Schweiz bestrebt, ihre Standortattraktivität laufend zu verbessern. Sie betreibt daher auch ein aktives Standortmarketing.

Der hohe Anteil der Exporte an der Wertschöpfung der Schweizer Wirtschaft beruht zu einem bedeutenden Teil auf Finanzdienstleistungen. Für unser Land ist es deshalb zentral, im intensiven internationalen Standortwettbewerb zwischen den Finanzplätzen zu bestehen: Es gilt, dem Finanzsektor ein stabiles und berechenbares politisches Umfeld zu sichern. Auf internationaler Ebene wird sich die Schweiz für effiziente internationale Finanzmärkte und für ein offenes und stabiles internationales Finanzsystem einsetzen.

Richtliniengeschäfte ­

Botschaft über die Genehmigung und die Umsetzung der Ergebnisse der Verhandlungsrunde von DOHA: Die Ergebnisse der Verhandlungsrunde von Doha und die entsprechenden Gesetzesänderungen werden dargestellt und zur Genehmigung beantragt. Nach der ministeriellen Erklärung von Doha sollten die Verhandlungen dieser Runde am 1. Januar 2005 abgeschlossen sein. An der Ministerkonferenz in Cancún konnte allerdings kein Entscheid über die Fortsetzung der Verhandlungen gefällt werden. Deshalb könnten sich die Verhandlungen auch bis Anfang 2007 hinziehen.

­

Botschaft und Bericht zur Exportförderung sowie Botschaft zur Weiterführung des Programms «Standort Schweiz»: Basis ist das Exportförderungsgesetz. Die darin eingeschlagene Strategie und deren Umsetzung wird einer Gesamtevaluation unterzogen. Ziel ist die optimale Ausrichtung der schweizerischen Exportförderung auf die Bedürfnisse unserer Wirtschaft. Dabei sind insbesondere die Interessen der KMU zu berücksichtigen. Ferner sollen die Instrumente der Aussenwirtschaftsförderung des Bundes besser koordiniert werden. Ergänzend muss das vom Bund 1996 lancierte Programm «Standort: Schweiz» erneuert und gestärkt werden, da es 2006 ausläuft. Es informiert potenzielle ausländische Investoren über den Unternehmensstandort Schweiz. Der Bund betreibt zusammen mit den kantonalen Stellen für Wirtschaftsförderung ein aktives Marketing im Ausland.

6.3

Ziel 9: Die Sicherheit gewährleisten

Die sicherheitspolitischen Instrumente der Schweiz müssen umfassend und flexibel zusammenwirken. Bedingt durch die Verknappung der finanziellen Ressourcen wird der Bundesrat zur Gewährleistung der inneren Sicherheit vermehrt die Armee zur subsidiären Unterstützung der zivilen Behörden einsetzen. Bei den neuen Strafverfolgungskompetenzen des Bundes in den Bereichen organisierte Kriminalität, Korruption und Geldwäscherei sind auf dem Ausgabenniveau des Jahres 2004 weitere Erfahrungen zu sammeln, die Zusammenarbeit mit den Kantonen zu optimieren und darauf gestützt Fragen eines weiteren Ausbaus zu beurteilen. Nach der Reorganisa-

1184

tion und dem Ausbau der Polizeikräfte des Bundes sind zudem die entsprechenden rechtlichen Grundlagen anzupassen bzw. zu schaffen.

Die Sicherheitsinteressen der Schweiz sind auch durch internationale Zusammenarbeit zu wahren. Bei der Armee geht es um die Bereiche militärische Ausbildung, Rüstungsbeschaffung sowie einzelne gezielte Einsätze zur Friedensunterstützung und Krisenbewältigung. Auf längere Frist soll die Armee fähig werden, mit anderen Staaten zu kooperieren. Bei der internationalen Polizei- und Sicherheitskooperation liegt es im Interesse der Schweiz, ihre Strategie auf die Entwicklungen der EU und der UNO auszurichten und neue Kooperationsinstrumente mit andern Staaten und internationalen Organisationen zu entwickeln.

6.3.1

Neue Sicherheitspolitik umsetzen

Strategie des Bundesrates Der Bundesrat legte im Bericht «Sicherheit durch Kooperation» vom 7. Juni 1999 die Strategie der Sicherheitspolitik der Schweiz dar. Armee und Bevölkerungsschutz wurden mit darauf abgestimmten Leitbildern und Gesetzesrevisionen neu ausgerichtet. In dieser Legislatur geht es vor allem darum, die sicherheitspolitischen Instrumente mit weniger finanziellen Ressourcen so auszugestalten, dass die beschlossenen Reformen umgesetzt werden können. Die verschiedenen Instrumente müssen optimal aufeinander abgestimmt werden.

Die Armee soll ihren Auftrag erfüllen können: Raumsicherung und Verteidigung, subsidiäre Leistungen zu Gunsten der zivilen Behörden;; Friedensunterstützung. Der internationalen Zusammenarbeit setzen die Verpflichtungen der Neutralität Grenzen; innerhalb dieser Grenzen sollen jedoch die Möglichkeiten zur Verbesserung der Sicherheit der Schweiz konsequent genutzt werden.

Für den Bevölkerungsschutz sind weit gehend die Kantone und die Gemeinden zuständig; der Bundesrat bemüht sich jedoch um Koordination und grösstmögliche Kooperation. Alle Teile der Schweiz sollen einen ähnlichen Schutz erhalten.

Im Nachgang zur Lage- und Gefährdungsanalyse Schweiz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 werden die Instrumente des Staatsschutzes überprüft; Rechtssetzungsarbeiten sind in die Wege geleitet. Bei der Polizei, für die grösstenteils die Kantone zuständig sind, geht es weiterhin darum, die Defizite zu beheben, die in der Abstimmung zwischen Bund und Kantonen zu Tage getreten sind. Die Leistungsfähigkeit muss auch mit den beschränkten finanziellen Mitteln sichergestellt werden können.

Richtliniengeschäfte ­

Bericht an die Bundesversammlung über die Erreichung der Ziele der Armee gemäss Artikel 149 Buchstabe b Militärgesetz: Gegen Ende der Legislatur wird der Bundesrat den Bericht vorlegen; Form und Gegenstand werden durch die zuständigen parlamentarischen Kommissionen bestimmt.

­

Bericht an die Bundesversammlung über die Führungsstrukturen der Armee und die Unterstellungsverhältnisse gemäss Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee: Der Bun-

1185

desrat wird der Bundesversammlung diesen einmaligen Bericht innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung unterbreiten.

6.3.2

Justiz und Polizei: Internationale Zusammenarbeit, Prävention und interne Strukturen optimieren

Strategie des Bundesrates Der Bundesrat wird die weitere Entwicklung der Polizei- und Sicherheitsarchitektur auf europäischer und globaler Ebene genau beobachten: Er will die sich bietenden Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit optimal nutzen. Neben dem Abkommen zu Schengen/Dublin im Rahmen der Bilateralen II (vgl. Ziel 7) hat dabei die Ratifizierung des neuen UNO-Vertragswerks gegen die organisierte Kriminalität Priorität. Für den Bundesrat ist zudem von grosser Bedeutung, dass die sich ausbreitende Internet-Kriminalität verhindert und bekämpft werden kann. Dies erfordert vermehrte internationale Zusammenarbeit, aber auch gesetzgeberische Vorkehrungen im Inland. Zudem muss die Zusammenarbeit mit den Kantonen verstärkt werden.

Zur besseren Prävention von Gewalt sollen die heute erkannten Lücken geschlossen werden. Im Vordergrund stehen dabei Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda.

Die Polizei- und die Justizstrukturen der Schweiz sind kostenneutral zu optimieren.

Gesucht wird diejenige innerstaatliche Organisation, welche nach einem Beitritt zu Schengen/Dublin (vgl. Ziel 7) unsere Sicherheit am besten gewährleistet kann.

Zudem ist nach Mitteln und Wegen zu suchen, wie die Bundesaufgaben beim Botschafts-, Objekt- und Personenschutz möglichst effizient erfüllt werden können.

Schliesslich soll die Verarbeitung von polizeilicher Information zwischen Bund und Kantonen harmonisiert und standardisiert werden.

Richtliniengeschäfte ­

Botschaft zur Ratifikation des UNO-Übereinkommens gegen transnationale organisierte Kriminalität und Zusatzprotokolle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel: Mit dem Übereinkommen soll die organisierte Kriminalität auf globaler Ebene durch Mindeststandards bekämpft werden. Solche Standards werden sowohl für die Bestrafung entsprechender Taten als auch für die internationale Zusammenarbeit vereinbart. Das internationale Vertragswerk sorgt dafür, dass Vorschriften, die bei uns bereits gelten, international angewandt werden. Die bessere Bekämpfung des Menschenhandels und des Menschenschmuggels wird auch der Schweiz helfen, die illegale Migration einzudämmen.

­

Effiziente Strafverfolgung im Bereich der Netzwerkkriminalität: Die Internet-Kriminalität soll wirkungsvoller bekämpft werden: durch organisatorische Massnahmen, eine enge Zusammenarbeit mit Interpol und die Umsetzung internationaler Instrumente. Der Bundesrat wird auch gesetzliche Regelungen prüfen, damit Ermittlungskompetenzen auf Bundesebene eingeführt und für die Internet-Provider strafrechtliche Verantwortlichkeiten festgelegt werden können.

1186

­

Botschaft zum Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda: Die Vorlage schafft die Rechtsgrundlagen für die Erfassung von Gewalttätigkeiten bei Sportveranstaltungen. Rassendiskriminierendes oder zu Gewalt aufrufendes Propagandamaterial soll beschlagnahmt werden können. Vorgesehen ist auch die Schaffung einer nationalen Hooliganismus-Datenbank. Mit der Vorlage wird eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Schweiz an der Durchführung grosser Veranstaltungen wie der Fussball-Europameisterschaft 2008 mitwirken kann.

­

Kostenneutrale Lösungen für eine Aufgabenteilung Bund-Kantone im Polizeibereich: Das System der inneren Sicherheit der Schweiz soll mit den bestehenden Instrumenten (inklusive Armee) und im bisherigen Finanzrahmen optimiert werden. Beim Grenzschutz wird geprüft, wie die Sicherheitsstrukturen der Schweiz bei einem allfälligen Beitritt zu Schengen/Dublin kostenneutral umgestaltet werden können. Die heutigen Sicherheitsstandards sind jeweils zu wahren. Auf Grund der neuen Bedrohung ist die Schaffung eines Sicherheitsdepartements zu prüfen, das die verschiedenen Kräfte zusammenfasst, die dem Schutz der inneren Sicherheit dienen.

1187

7

Legislaturfinanzplan 2005­2007

Der Legislaturfinanzplan 2005­2007 weist trotz Entlastungsprogramm 2003 Defizite von 2,9 (2005) bis 1,8 Milliarden (2007) aus. Ohne weitere Sanierungsmassnahmen können die Vorgaben der Schuldenbremse nicht eingehalten werden. Unter Einschluss von drohenden Mehrbelastungen, welche im Legislaturfinanzplan nicht berücksichtigt sind, resultiert für 2007 ein Sanierungsbedarf von rund 2,5 Milliarden. Diesen Zahlen zugrunde liegt unter anderem die Annahme, dass das Steuerpaket in der Referendumsabstimmung angenommen wird und die Wirtschaftsentwicklung sich gemäss den Prognosen vom Oktober 2003 weiter verfestigt.

Übersicht über die Haushaltsentwicklung der Legislaturperiode 2003­2007 Voranschlag

Legislaturfinanzplan

2004

2005

2006

Ø% 2007

2003­ 2007

in Millionen

Einnahmen

47 944

51 562

53 126

55 316

2,1

Ausgaben

51 410

54 442

55 557

57 078

2,8

­ Bildung und Grundlagenforschung

3 953

4 057

4 204

4 324

3,0

­ Landwirtschaft und Ernährung

3 919

3 868

3 872

3 921

0,1

Wohlstand nachhaltig sichern und vermehren

­ Übrige Volkswirtschaft ­ Verkehr ­ Umwelt und Raumplanung

677

700

709

738

­0,1

7 478

7 890

7 818

7 954

1,7

757

700

697

666

­2,3

­ Finanzen und Steuern

9 962

12 058

12 725

13 230

6,1

­ Allgemeine Verwaltung

1 983

2 021

2 004

2 042

0,5

463

473

452

457

­4,6

13 943

14 368

14 874

15 286

3,5

210

208

201

204

­1,1

­ Kultur und Freizeit Demographische Herausforderungen bewältigen ­ Soziale Wohlfahrt ­ Gesundheit

1188

Voranschlag

Legislaturfinanzplan

2004

2005

2006

Ø% 2007

2003­ 2007

in Millionen

Stellung der Schweiz in der Welt festigen ­ Beziehungen zum Ausland

2 488

2 515

2 546

2 679

2,6

­ Landesverteidigung

4 820

4 856

4 732

4 814

0,3

757

729

723

763

1,2

Saldo

­3 465

­2 880

­2 431

­1 762

Abweichung vom Ausgangsplafond gemäss Schuldenbremse (in Mio.)

23

­777

­1 643

­2 149

­ Justiz und Polizei

Staatsquote (in %)

11,7

12,1

11,9

11,9

Steuerquote (in %)

10,2

10,7

10,7

10,8

Verschuldungsquote (in %)

29,9

29,8

29,4

28,0

In der Legislatur 2003­2007 setzt sich damit eine Entwicklung fort, die bereits seit Beginn der 90er Jahre anhält. Die finanzpolitischen Kennziffern der Schweiz werden immer schlechter: Staats- und Fiskalquote wachsen im gesamten OECD-Raum fast nirgends schneller als bei uns. Die Defizitquote aller öffentlichen Haushalte dürfte im laufenden Jahr bei rund 2,5 Prozent liegen.. Die Verschuldungsquote hat sich im gleichen Zeitraum fast verdoppelt. Allein die Ausgaben des Bundes wuchsen in dieser Periode um durchschnittlich 4 Prozent pro Jahr, während das Bruttoinlandprodukt im Durchschnitt nur um 2,2 Prozent zunahm. Im Interesse unserer Wettbewerbsfähigkeit, aber auch im Interesse künftiger Generationen, deren Handlungsspielraum mit dem Anwachsen des Schuldenberges immer stärker beschnitten wird, muss es gelingen, diese Entwicklung rasch aufzuhalten.

Ausgabenentwicklung Ohne Gegenmassnahme wachsen die Ausgaben in der Legislaturperiode 2003­2007 durchschnittlich mit 2,8 Prozent, ohne IV-Mehrwertsteuererhöhung, für den Bundeshaushalt grösstenteils ein reiner Durchlaufposten, um 1,8 Prozent pro Jahr. Diese Wachstumsrate liegt damit unter dem prognostizierten durchschnittlichen Wirtschaftswachstum von 2,9 Prozent. Überdurchschnittlich nehmen die Ausgaben in den Bereichen Soziale Wohlfahrt, Bildung und Forschung sowie Finanzen und Steuern zu. Nach wie vor ein beträchtliches Wachstum weisen die Bereiche Verkehr und Beziehungen zum Ausland auf. Alle übrigen Aufgabengebiete gehen hingegen real oder sogar nominal zurück.

Die Ausgaben für die soziale Wohlfahrt werden durch die Ausgabenentwicklung für die AHV und insbesondere für die Invalidenversicherung geprägt. Bei der AHV liegen die Hauptursachen in der demografischen Entwicklung und in der auf 2006 vorgesehenen Rentenerhöhung. Bei der Invalidenversicherung schlägt neben der zunehmenden Invalidisierung ebenfalls die geplante Rentenerhöhung im Jahr 2006 1189

zu Buche. Die Prämienverbilligungen im Bereiche der Krankenversicherung weisen dagegen eine leicht unterdurchschnittliche Dynamik auf, eine Folge des Scheiterns der 2. KVG-Revision in den eidgenössischen Räten. Eine Wiederaufnahme der bezüglich Prämienverbilligungen vorgesehenen Neuerungen (Sozialziel, Bindung der öffentlichen Beiträge an die Entwicklung der Gesundheitskosten) hätte eine namhafte zusätzliche Verschlechterung der Haushaltsentwicklung zur Folge.

Bei Bildung und Forschung weisen die Bereiche, welche Bestandteil der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie 2004­2007 bilden, einen überdurchschnittlich hohen Zuwachs von 4,8 Prozent auf. Die zusätzlichen Mittel kommen insbesondere der Berufsbildung sowie den Fachhochschulen und den Bundeshochschulen zugute. Unterdurchschnittlich entwickeln sich demgegenüber die Beiträge an internationale Forschungsorganisationen. Die Ursache für den Anstieg bei den Finanzen und Steuern liegt zur Hauptsache bei den Anteilen Dritter an den Bundeseinnahmen, die als Folge der ab 2005 vorgesehenen IV-Mehrwertsteuererhöhung von 0,8 Prozent überdurchschnittlich zulegen.

Die Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung bleiben nominal stabil. Die abnehmenden Ausgaben bei der Marktstützung werden durch die Zunahme der Direktzahlungen und der sozialen Begleitmassnahmen weit gehend kompensiert. Im Verkehrsbereich ist bei den Ausgaben für den öffentlichen Verkehr eine durchschnittliche Zunahme von 2,5 Prozent zu verzeichnen; im Bereich der Strasse beträgt sie 0,8 Prozent.

Das stärkere Wachstum beim öffentlichen Verkehr ist insbesondere auf drei Faktoren zurückzuführen: Zum ersten steigen infolge eines höheren Abschreibungsbedarfs die Abgeltungen für den Regionalverkehr. Ebenso nehmen die Infrastrukturbeiträge an die SBB zu. Schliesslich führt die Erhöhung der LSVA zu höheren Einlagen in den Fonds für Eisenbahngrossprojekte. Bei den Beziehungen zum Ausland fallen vor allem die Ausgaben für die Entwicklungshilfe ins Gewicht. Gemäss den Beschlüssen des Parlaments zum EP 03 wachsen sie bis 2006 im Gleichschritt mit der Wirtschaft. Der Bereich der Landesverteidigung verzeichnet in den Jahren 2003­ 2007 ein Nullwachstum.

Einnahmenentwicklung Die Gesamteinnahmen wachsen im Jahresmittel um 2,1 Prozent, wenn man als Ausgangsjahr auf die Werte des
Voranschlags 2003 abstellt. Bekanntlich erfolgte 2003 ein starker Einnahmeneinbruch. Stellt man auf die tatsächlichen Einnahmen 2003 ab und bereinigt man zusätzlich die Einnahmen um die Auswirkungen von Steuererhöhungen und -senkungen, beträgt das durchschnittliche Wachstum 3,5 Prozent pro Jahr. Dieses Wachstum entspricht der effektiv unterstellten Dynamik der Einnahmen. Sie gilt es mit der Entwicklung des Bruttoinlandproduktes zu vergleichen. Der Legislaturfinanzplan geht mit andern Worten davon aus, dass die Einnahmen rascher als die Wirtschaft wachsen.

Sanierungsstrategie Dennoch verbleibt ein erheblicher Sanierungsbedarf, den es rasch anzugehen gilt. In Ziel 3 ist die entsprechende Strategie des Bundesrates dargelegt, sie beruht auf vier Säulen.

Die erste Säule besteht aus grundlegenden in den Richtlinien erläuterten Reformvorhaben in den einzelnen Aufgabengebieten. Reformen, die den Bundeshaushalt 1190

entlasten, haben dabei den Vorrang. Diese erfordern jedoch genügend Vorbereitungszeit, und sie entlasten den Haushalt erst mittel- und langfristig.

Um die strukturellen Defizite rasch abzubauen, braucht es daher eine zweite Säule: Ein weiteres Entlastungsprogramm, das in erster Linie bei den Ausgaben ansetzen soll. Ergänzend werden auch einnahmenseitige Massnahmen geprüft. Nicht in Frage kommen aber eine Kumulation von Steuern sowie die Einführung neuer Steuern.

Auf der Aufsabenseite stehen gezielte Kürzungen in den sechs wichtigsten Aufgabengebieten im Vordergrund. Die Ausgabenkürzungen sollen auf die Ziele der Legislaturplanung ausgerichtet sein und den geplanten ausgabenseitigen Aufgabenreformen im Idealfall das Terrain ebnen. Besonderes zu beachten sind auch die Auswirkungen auf die Kantone. Ebenso müssen die Massnahmen auf andere finanzpolitische Vorhaben wie das Steuerpaket 2001, die Unternehmensteuerreform II, die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung oder die Verteilung der Erträge des überschüssigen Goldes der Nationalbank abgestimmt werden. Der Bundesrat will die inhaltlichen Konturen des Entlastungsprogramms noch im Frühsommer 2004 festlegen. Die Verabschiedung der Botschaft ans Parlament ist für die zweite Jahreshälfte 2004 vorgesehen.

Als dritte Säule sind mit einer systematischen Aufgabenverzichtsplanung die Funktionsausgaben der Verwaltung, insbesondere die Personal- und Sachausgaben, spürbar zu senken.

Vierte Säule ist die Prüfung einer umfassenden Reform der Bundesverwaltung. Sie soll die Führungskapazität verbessern, die Kosten reduzieren und alle Führungsebenen entlasten.

1191

Beilage 1

Parlamentsgeschäfte 2003­2007 nach Aufgabengebieten Aufgenommen sind Geschäfte, die der Bundesrat in der Legislaturperiode 2003­ 2007 (Dezember 2003­Dezember 2007) zuhanden des Parlaments zur Verabschiedung vorsieht.

Die Liste stellt keine vollständige Zusammenstellung aller seitens des Bundesrates geplanten Parlamentsgeschäfte dar. Nicht aufgenommen sind namentlich: 1.

Periodisch/Jährlich wiederkehrende Geschäfte wie beispielsweise Voranschlag, Aussenwirtschaftsbericht, Rüstungsprogramme, Bauprogramme;

2.

Botschaften zur Genehmigung von Verwaltungsakten, zur Gewährleistung von Kantonsverfassungen, zu völkerrechtlichen Verträgen betreffend Doppelbesteuerungsabkommen und Investitionsschutzabkommen;

3.

Botschaften zu Volksinitiativen, Berichte von untergeordneter Bedeutung in Erfüllung von Postulaten (mit Ausnahmen aufgrund von bundesrätlichen Vorgaben);

4.

Botschaftspflichtige Verpflichtungskredite im Baubereich, die über zivile Investitionsplanungen/militärische Bauplanung gesteuert sind, Zusatzkredite.

Die finanziellen Auswirkungen der nachfolgenden Vorlagen sind nicht vollumfänglich quantifizierbar, da diese auch stark von der konkreten Ausgestaltung abhängen.

Der Bundesrat wird darauf achten, dass dem Parlament nur Vorlagen unterbreitet werden, deren Finanzierbarkeit gemäss den Vorgaben der Schuldenbremse und dem im Finanzhaushaltsgesetz festgelegten Abbaupfad für die Jahre 2004­2007 gesichert ist. Vorlagen, bei denen das nicht der Fall ist, müssen entweder kompensiert oder zurückgestellt werden. Im Rahmen künftiger Prioritätensetzungen haben dabei Richtliniengeschäfte Vorrang.

1 1.1

Wohlstand nachhaltig sichern und vermehren Forschung, Wissenschaft und Bildung

Richtliniengeschäfte ­ Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2008­2011 ­ Botschaft über einen neuen Hochschulartikel in der Verfassung ­ Botschaft über ein schweizerisches Hochschulförderungsgesetz ­ Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an den Bildungs- und Forschungsprogrammen der EU 2006­2010 ­ Botschaft über einen Bundesbeschluss zu drei Übereinkommen auf dem Gebiet des Patentrechts und Änderung des Bundesgesetzes über die Erfindungspatente

1192

Weitere Geschäfte ­ Botschaft zur Totalrevision des ETH-Gesetzes ­ Botschaft zu einem Verfassungsartikel und zu einem Bundesgesetz über die Forschung am Menschen ­ Botschaft zur Revision des Forschungsgesetzes ­ Botschaft zum Leistungsauftrag des Bundesrates an den ETH-Bereich für die Jahre 2008­2011 ­ Botschaft zu einem Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG) ­ Botschaft zum Bundesgesetz über die Psychologieberufe (Psychologieberufegesetz; PsyG) Verpflichtungskredit / Zahlungsrahmen ­ Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2008­2011 ­ Verpflichtungskredite zur Beteiligung der Schweiz an den Programmen der EU im Bereich der Forschung, der technologischen Entwicklung und der Demonstration

1.2

Wirtschaft

Richtliniengeschäfte ­ Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt ­ Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen ­ Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten ­ Botschaft zur Agrapolitik 2011 und Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2008­2011 ­ Botschaft zum Bundesgesetz über die Transparenz von Entschädigungen und Beteiligungen von Verwaltungsräten und Mitgliedern der Geschäftsleitung ­ Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (Revisionspflicht) und zum Gesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung von Revisoren ­ Botschaft zur Umsetzung des Haager Trustanerkennungsübereinkommens ­ Botschaft zur Revision des Aktienrechts ­ Botschaft betreffend Investitionen in die Informatikinfrastruktur zwecks administrativer Entlastung ­ Botschaft zur Weiterführung des Programms «Standort: Schweiz» und Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel in den Jahren 2006­2009

1193

­ Bericht zur Milchmarktordnung nach dem Ausstieg aus der Milchkontingentierung Weitere Geschäfte ­ Botschaft zur Ratifizierung des internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen und zur Revision des Bundesgesetzes über den Schutz von Pflanzenzüchtungen ­ Botschaft zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland ­ Botschaft zur Änderung der Bestimmung über die internationale Amtshilfe im Bundesgesetz vom 24. März 1995 über die Börsen und den Effektenhandel (Börsengesetz) ­ Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Anlagefonds ­ Botschaft zur Umsetzung der GAFI-Empfehlungen und zur Teilrevision des Geldwäschereigesetzes ­ Botschaft zum Bundesgesetz über nachrichtenlose Vermögenswerte ­ Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und Bucheffekten (Wertpapierverwahrungsgesetz; WVG) ­ Botschaft zur Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes ­ Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten ­ Botschaft zum Bundesgesetz über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz) ­ Botschaft zur Teilrevision des ZGB (Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht) ­ Botschaft zur Revision des Lugano-Übereinkommens ­ Botschaft zur Revision des Arbeitsgesetzes (Herabsetzung des Schutzalters von 20 bzw. 19 auf 18 Jahre) ­ Botschaft zur Ausweitung des Netzes von Freihandelsabkommen ­ Bericht zum Wirtschaftswachstum ­ Bericht KMU (Förderung der Wachstumspotenziale bei KMU) (in Erfüllung des Po. Walker 02.3702) Verpflichtungskredit / Zahlungsrahmen ­ Zahlungsrahmen ­ finanzielle Mittel für die Landwirtschaft 2008­2011 ­ Verpflichtungskredit ­ Guichet Internet für die KMU ­ Verpflichtungskredit ­ KMU-Lotse (Pilot für die KMU) ­ Zahlungsrahmen ­ Finanzierungserleichterung für die KMU ­ Verpflichtungskredit ­ Programm «Standort: Schweiz» 2006­2009

1194

1.3

Finanzen und Bundeshaushalt

Richtliniengeschäfte ­ Botschaft zum Entlastungsprogramm 2004 ­ Botschaft zur Teilrevision des PKBG, SBBG und POG ­ Botschaft zur Totalrevision des Pensionskassengesetzes des Bundes betreffend Einführung des Beitragsprimats für die Altersvorsorge des Bundespersonals ­ Botschaft zur Reform II Unternehmensbesteuerung Weitere Geschäfte ­ Botschaft zur Fortführung der formellen Steuerharmonisierung ­ Botschaft zur Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligungen ­ Botschaft zum Biersteuergesetz ­ Botschaft zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und Einführung der straflosen Selbstanzeige ­ Botschaft zum Bundesgesetz über den Finanzhaushalt ­ Botschaft betreffend Abrechnungsweise bei der MWST ­ Bericht über die zweite Subventionsüberprüfung ­ Bericht zur Vereinfachung des Systems der MWST (in Erfüllung des Po. Raggenbass Hansueli 03.3087 Mehrwertsteuer. Evaluation) Verpflichtungskredit / Zahlungsrahmen ­ Keine

1.4

Umwelt und Infrastruktur

Richtliniengeschäfte ­ Botschaft zur BAHN 2000, 2. Etappe ­ Botschaft zur Bahnreform 2 ­ Botschaft zum Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz ­ Botschaft zu einer neuen Elektrizitätswirtschaftsordnung ­ Botschaft zur Genehmigung der Abgabesätze der CO2-Abgabe ­ Botschaft zur Revision des Waldgesetzes ­ Botschaft zur Harmonisierung des schweizerischen Chemikalienrechtes mit dem erneuerten EU-Chemikalienrecht Weitere Geschäfte ­ Botschaft zu einem Ausführungsgesetz zum Alpenschutzartikel (Art. 84 BV) 1195

­ Botschaft über den Planungskredit zur Aufarbeitung der Linienführung im Kanton Uri (Berg lang geschlossen) und die Überprüfung der zurückgestellten NEAT-Strecken, einschliesslich Finanzierung der Trassensicherung (NEAT 2) ­ Botschaft zur Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB und den Zahlungsrahmen für die Jahre 2007­2010 ­ Botschaft zur Umsetzung der Interoperabilitätsrichtlinien ­ Botschaft zur Revision des Nationalstrassennetzbeschlusses ­ Botschaft zum Beitritt der Schweiz zur Europäischen Agentur für Flugsicherheit ­ Botschaft zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem NLR-Bericht ­ Botschaft zur Ratifikation der Aarhus-Konvention und Änderung des Umweltschutzgesetzes ­ Botschaft zum Bundesgesetz über die technische Sicherheit ­ Botschaft zum Bundesgesetz über die Seilbahnen (Seilbahngesetz) ­ Botschaft zur Revision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes ­ Bericht «Strategie für eine nachhaltige Entwicklung: Evaluation der Strategie 2002 und Mandat für eine Strategie 2007­2011» ­ Bericht über die Luftfahrtpolitik des Bundes Verpflichtungskredit / Zahlungsrahmen

­ Keine

1.5

Informationsgesellschaft, Statistik und Medien

Richtliniengeschäfte ­ Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte und des Bundesgesetzes über die politischen Rechte der Auslandschweizer betreffend Weiterführung des Vote électronique ­ Botschaft zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister ­ Botschaft zum Bundesgesetz üer das Identifikationssystem mit koordinierten sektoriellen Personenidentifikatoren und zentralem Identifikationsserver im Einwohner- und Sozialversicherungsbereich Weitere Geschäfte ­ Botschaft zur gesetzlichen Grundlage für den Betrieb des Guichet virtuel ­ Botschaft zur Teilrevision des Obligationenrechts (OR) und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) (Konsumentenschutz) ­ Botschaft zur Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes (URG)

1196

­ Botschaft zur Umsetzung der Geoinformations-Strategie inkl. erste Vorarbeiten zum Aufbau der Nationalen Geodaten-Infrastruktur (NGDI) und zu einer neuen gesetzlichen Grundlage ­ Bericht zum statistischen Mehrjahresprogramm des Bundes 2003­2007 Verpflichtungskredit / Zahlungsrahmen ­ Verpflichtungskredit ­ Vorbereitung der Volkszählung 2010

1.6

Staatliche Institutionen

Richtliniengeschäfte ­ Zweite Botschaft zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen ­ Botschaft zur Schaffung einer gesamtschweizerischen Zivilprozessordnung ­ Botschaft zur Schaffung einer schweizerischen Strafprozessordnung und zu einem Schweizerischen Jugendstrafverfahrensrecht Weitere Geschäfte ­ Botschaft zur Neuregelung des Vernehmlassungsrechts ­ Botschaft zu einer Änderung der Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte (Einführung der allgemeinen Volksinitiative) ­ Botschaft zum Bundesgesetz über den Status der Stadt Bern als Bundesstadt ­ Botschaft zur Teilrevision des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG): Genehmigung kantonaler Erlasse, Information über Verträge der Kantone unter sich oder mit dem Ausland ­ Botschaft zur Neuausrichtung der Aufgaben und der Organisation der für den Strassenverkehr zuständigen Bundesstelle (ASTRA) ­ Botschaft zum Bundesgesetz über das Verfahren vor den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden ­ Botschaft zur Gesamtrevision des Vormundschaftsrechts (Separater Entwurf: Bundesgesetz über das Verfahren vor den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden) ­ Bericht über die Legislaturplanung 2003­2007 Verpflichtungskredit / Zahlungsrahmen ­ Keine

1197

1.7

Raumordnung

Richtliniengeschäfte ­ Botschaft zum Bundesgesetz über die Regionalpolitik ­ Botschaft zur neuen Regionalpolitik: Umsetzung durch ein Mehrjahresprogramm und einen Rahmenkredit ­ Botschaft zur Revision des Raumplanungsgesetzes Weitere Geschäfte ­ Botschaft über die Finanzhilfe an die Schweiz Tourismus 2005­2009 Verpflichtungskredit / Zahlungsrahmen ­ Rahmenkredit für die Wohnraumförderung ­ Rahmenkredit für die Wohnbau- und Eigentumsförderung

2 2.1

Demografische Herausforderungen bewältigen Soziale Sicherheit und Gesundheit

Richtliniengeschäfte ­ Botschaft zur 12. AHV-Revision ­ Botschaften zur Sicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge (BVG) ­ Botschaft(en) zur Sicherung und Weiterentwicklung der Krankenversicherung (KVG) ­ Botschaft zur Neuordnung der Pflegefinanzierung ­ Botschaft zur 5. Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) ­ Botschaft zur Fortsetzung des Impulsprogramms über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (zweite Kreditphase) und Evaluation der ersten Kreditphase ­ Botschaft zur Einführung von Blockzeiten an den Schulen (Ergänzung von Artikel 62 der Bundesverfassung) Weitere Geschäfte ­ Botschaft zur Revision des Lebensmittelgesetzes und zum Bundesbeschluss betreffend den Beitritt der Schweiz zum WHO-Rahmenübereinkommen vom 21. Mai 2003 zur Eindämmung des Tabakkonsums ­ Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG): Zukunft der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt, SUVA ­ Botschaft zur Änderung der Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) und des Bundesgesetzes über die Militärversicherung (MVG): Führung der Militärversicherung durch die SUVA

1198

­ Botschaft über administrative Erleichterungen in der AHV und der Unfallversicherung (UV) Verpflichtungskredit / Zahlungsrahmen ­ Zahlungsrahmen ­ Prämienverbilligung 2008­2011

2.2

Gesellschaft, Kultur und Sport

Richtliniengeschäfte ­ keine Weitere Geschäfte ­ Botschaft zum Sprachengesetz ­ Botschaft zum Kulturförderungsgesetz ­ Botschaft zum Gesetz betreffend die Stiftung Pro Helvetia ­ Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport sowie der zugehörigen Ausführungserlasse Verpflichtungskredit / Zahlungsrahmen ­ Zahlungsrahmen für die Stiftung Bibliomedia in den Jahren 2008­2011 ­ Zahlungsrahmen für die Förderung der Filme in den Jahren 2008­2011 ­ Zahlungsrahmen für die Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2008­2011 ­ Zahlungsrahmen für das Verkehrshaus der Schweiz in den Jahren 2008­2011 ­ Rahmenkredit für die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» in den Jahren 2007­2011

3 3.1

Stellung der Schweiz in der Welt festigen Aussenbeziehungen

Richtliniengeschäfte ­ Botschaft über die Ausdehnung des bilateralen Abkommens zur Personenfreizügigkeit auf die neuen Mitgliedsländer der EU ­ Botschaft(en) über die neuen bilateralen Abkommen mit der EU (Bilaterale II) ­ Botschaft und Rahmenkredit zur Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zu Gunsten von Entwicklungsländern 2008­2011 ­ Botschaft über die Weiterführung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen in der Entwicklungszusammenarbeit 2008­2012 ­ Botschaft zum Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS 1199

­ Botschaft über die Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS 2005­2008 ­ Botschaft zur Genehmigung und zur Umsetzung der Ergebnisse der multilateralen Verhandlungsrunde Doha (2001­2004) ­ Botschaft und Bericht zur Exportförderung ­ Bericht über die Auswirkungen eines Beitritts zur EU ­ Bericht über Vorschläge zu CO2-Reduktionszielen für die Zeit nach 2012 Weitere Geschäfte ­ Botschaft betreffend das erste Zusatzprotokoll zur Konvention des Europarates zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) von 1950 ­ Botschaft zur Ratifikation des Zusatzprotokolls Nr. 14 der EMRK (Europäische Menschrechtskonvention) betreffend Änderung des Kontrollmechanismus der EMRK ­ Botschaft zur Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UNOÜbereinkommens über die Rechte der Kinder von 1989 betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie ­ Botschaft zur Ratifikation des Fakultativprotokolls zur Folterkonvention ­ Botschaft zur Revision der Exportrisikogarantie ­ Botschaft zum Bundesgesetz über Gewährung von Privilegien, Immunitäten und Fazilitäten sowie von Finanzhilfen im Bereich Sitzstaatpolitik (BG zur Sitzstaatpolitik) ­ Botschaft über die Ausrichtung einer Finanzhilfe an das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in den Jahren 2006­2009 ­ Botschaft betreffend Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zum Bau eines neuen Gebäudes für die Welthandelsorganisation (WTO) in Genf ­ Botschaft betreffend Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zum Bau eines neuen Gebäudes für die Internationale Union zur Erhaltung der Natur und der natürlichen Lebensräume (UICN) in Gland/VD, im 2005 oder 2006 ­ Botschaft betreffend das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung gegen die Frau von 1979 (CEDAW) ­ Botschaft über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der regionalen Entwicklungsbanken ­ Botschaft zum Finanzierungsbeschluss über die internationale Währungshilfe ­ Bericht zum Anpassungsbedarf in Dienstleistungsmärkten an die Entwicklung in der EU

1200

­ Bericht über die Menschenrechtspolitik der Schweiz 2003­2007 (in Erfüllung des Po. APK-NR 00.3414 Regelmässige Berichterstattung über die Menschenrechtspolitik der Schweiz) ­ Bericht des Bundesrates über die Bedeutung der Förderung des Friedens in der Schweizer Aussenpolitik (Leitbild Frieden) ­ 2. Bericht der Schweiz zum Pakt 1 der UNO über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Verpflichtungskredit / Zahlungsrahmen ­ Rahmenkredit zur Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten der Entwicklungsländer 2008­2011 ­ Rahmenkredit zur Weiterführung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen in der Entwicklungszusammenarbeit 2008­2012 ­ Rahmenkredit für die Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft ­ Rahmenkredit für Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung (2008­2011) ­ Verpflichtungskredit für die Teilnahme der Schweiz an der Expo 2010 Shanghai

3.2

Sicherheit

Richtliniengeschäfte ­ Botschaft zur Ratifikation des UNO-Übereinkommens gegen transnationale organisierte Kriminalität und Zusatzprotokolle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel ­ Botschaft zum Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda ­ Bericht über die Führungsstrukturen der Armee und die Unterstellungsverhältnisse gemäss Artikel 13 Abs. 2 Armeeorganisation ­ Bericht über die Erreichung der Ziele der Armee und die Weiterentwicklung der Armee XXI gemäss Artikel 149b Militärgesetz Weitere Geschäfte ­ Botschaft zum Beitritt der Schweiz zum adaptierten KSE-Vertrag ­ Botschaft zur Verlängerung des SWISSCOY-Einsatzes ab 2006 ­ Botschaft zur Ratifikation eines Übereinkommens über die Einstellung der Herstellung von Spaltmaterial für Waffenzwecke (inkl. Durchführungsgesetz) ­ Botschaft zur Teilrevision des Waffengesetzes ­ Botschaft zum Beitritt der Schweiz zum Vertrag «Open Skies» per 2006 ­ Botschaft zur Schaffung neuer und Entwicklung bestehender bilateraler und multilateraler Polizeikooperationsabkommen 1201

­ Botschaft zur Bewachung der Botschaft in Algier ­ Botschaft zur Ratifikation des Strafrechtsübereinkommens des Europarates gegen die Korruption ­ Botschaft zu einem Staatsvertrag über die Zusammenarbeit mit EUROPOL ­ Botschaft zur Änderung des europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus ­ Botschaft zur Totalrevision des Opferhilfegesetzes ­ Botschaft zur Revision der Insider-Strafnorm, Art. 161 StGB ­ Botschaft zu einem neuen Polizeigesetz des Bundes ­ Botschaft zum Schutz ausländischer Vertretungen in der Schweiz (AMBA CENTRO) ­ Botschaft zur Unterstützung des WEF 2005 ff.

Verpflichtungskredit / Zahlungsrahmen ­ Keine

1202

Beilage 2

Legislaturfinanzplan 2005­2007 1 1.1

Ausgangslage Einführung

Im Zentrum des Legislaturplans stehen die Richtliniengeschäfte, welche bestimmten Zielen zugeordnet sind. Die Fortführung und Umsetzung einer in einer früheren Legislaturperiode definierten Politik findet dagegen weniger Beachtung. Der Legislaturfinanzplan hingegen wird durch die Auswirkungen der in früheren Legislaturperioden eingeleiteten Politik dominiert. Die Richtliniengeschäfte schlagen sich im Vergleich zu dieser Grundlast nur beschränkt im Legislaturfinanzplan nieder, da die finanziellen Auswirkungen entweder bescheiden sind oder sich erst in der nächsten Legislaturperiode auswirken. Der im Hinblick auf eine integrierte Gesamtplanung an und für sich erwünschten zeitlichen und sachlichen Verknüpfung von Legislaturplan und Legislaturfinanzplan erwachsen deshalb systembedingt Grenzen.

Der Legislaturfinanzplan hat die Aufgabe, aufgrund der bestehenden Lasten und der Prioritäten der neuen Richtlinien den künftigen Finanzbedarf festzulegen und aufzuzeigen, wie er zu decken ist. Der vorliegende Legislaturfinanzplan bestätigt durchwegs den bisher bekannten Handlungsbedarf und mit den Grundzügen zu einem weiteren Entlastungsprogramm weist der Bundesrat ­ obwohl im Zahlenwerk nicht eingebaut ­ den Weg zu einer nachhaltigen Sanierung des Bundeshaushalts im Sinne der Schuldenbremse auf.

Die finanzpolitische Ausgangslage präsentiert sich wie folgt. Nach einer mehrjährigen Defizitperiode in den 90er-Jahren hat sich zu Beginn der vergangenen Legislaturperiode 1999­2003 die Lage der Bundesfinanzen deutlich verbessert. Mit dem positiven Abschluss im Jahre 2000 nahmen jedoch die Begehrlichkeiten nach Mehrausgaben wiederum zu, und mit dem strukturellen Einnahmeneinbruch im Jahre 2002 hat sich die finanzielle Lage zusätzlich verschlechtert. Die Rechnungsabschlüsse 2002 und 2003 zeigen mit aller Deutlichkeit, dass zwischen dem heutigen Ausgabenniveau des Bundes und seinen nachhaltig gesicherten Einnahmen eine grosse strukturelle Finanzierungslücke besteht. In der Folge hat das Parlament das Entlastungsprogramm 2003 (EP 03) beschlossen, das Verbesserungen im Umfang von rund drei Milliarden vorsieht. Das EP 03 ist aber selbst unter der Berücksichtigung des Abbaupfades, der bis ins Jahr 2006 eine Erhöhung der Ausgabenplafonds zulässt, nicht hinreichend, um den Bundeshaushalt im Sinne der Schuldenbremse nachhaltig
zu konsolidieren.

Wichtige Grundlagen für die Einnahmenschätzungen und die Berechnung der Ausgabenplafonds gemäss Schuldenbremse bilden die volkswirtschaftlichen Eckwerte.

Der Legislaturfinanzplan geht von einer Konjunkturerholung und verbesserten Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt aus. Die Teuerungsaussichten bleiben weiterhin moderat. Die Zinssätze werden mittelfristig ansteigen, bei den Langfristzinsen ist aber der erwartete Anstieg angesichts des geringen Inflationsdrucks verhältnismässig klein.

1203

Übersicht über die volkswirtschaftlichen Eckwerte Voranschlag

Legislaturfinanzplan

2004

2005

2006

2007

BIP-Wachstum real (%)

1,0

1,8

1,8

1,8

Jahresteuerung (%)

0,7

1,0

1,5

1,5

Zinssätze ­ kurzfristig ­ langfristig

1,50 3,00

1,75 3,50

2,75 3,50

2,75 3,50

Wechselkurse ­ Dollar ­ Euro

1,35 1,50

1,30 1,55

1,30 1,55

1,30 1,55

1.2

Ergebnisse

Der Legislaturfinanzplan 2005­2007 ist das Ergebnis der Legislaturplanung 2003­ 2007 und der durch das Parlament in den letzten Jahren gefällten Sachentscheide und Prioritäten. Dem Legislaturfinanzplan liegen die Wachstumsprognosen vom letzten Herbst sowie ein negativer Fiskalimpuls zugrunde. Dieser ist nötig, um die Sanierung des Bundeshaushalts im Sinne der Schuldenbremse herbeizuführen, und vor dem Hintergrund des unterstellten Konjunkturszenarios gerechtfertigt. Die vom seco am 6. Februar 2004 publizierten Prognosen mit einem höheren Wachstum für 2004 und 2005 konnten im Zahlenwerk nicht mehr eingebaut werden; sie bilden die Grundlage für die nächste Planungsrunde 2005­2008.

Die Ausgaben, die im Wesentlichen die Fortsetzung der durch die Gesetze vorgezeichneten Sachpolitik beinhalten, nehmen in der Periode 2003­2007 durchschnittlich um 2,8 Prozent ­ ohne die IV-Mehrwertsteuererhöhung um 1,8 Prozent ­ pro Jahr zu. Gemäss den vorliegenden Schätzungen wachsen die Einnahmen über den gleichen Zeitraum um durchschnittlich 2,1 Prozent. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Einnahmenschätzungen in dem vom eidgenössischen Parlament verabschiedeten Voranschlag 2003 dem strukturellen Einnahmeneinbruch noch nicht Rechnung trugen. Unter Einbezug der aktuellen Zahlen für 2003 und unter Ausklammerung von Sonderfaktoren (bspw. Steuererhöhungen) beträgt der Anstieg 3,4 Prozent, was einer BIP-Elastizität der Einnahmen von 1,2 entspricht.

1204

Übersicht über den Legislaturfinanzplan 2005­2007 Voranschlag

Ø%

Legislaturfinanzplan

2004*

2005

2006

2007

2003­07

Ausgaben (in Mio)
Vorjahr (in %)

51 410 0.6

54 442 5.9

55 557 2.0

57 078 2.7

2.8

Einnahmen (in Mio)
Vorjahr (in %)

47 944 ­5.7

51 562 7.5

53 126 3.0

55 316 4.1

2.1

Ergebnis

­3 465

­2 880

­2 431

­1 762

* ohne ausserordentliche Ausgaben von 1 128 Mio, inkl. Kreditsperre von 230 Mio

1.3

Mögliche Mehrausgaben

In den Finanzplänen sind jeweils nur Vorhaben berücksichtigt, die auf einer vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft oder zumindest einer klaren Willensäusserung der Regierung beruhen. Geschäfte, deren Vorbereitungsstand weniger weit fortgeschritten ist oder wo beispielsweise zum Termin des Inkrafttretens noch Unklarheiten bestehen, werden hingegen nicht abgebildet, auch wenn sie für den Bundeshaushalt mit erheblichen Konsequenzen verbunden sein könnten. Die finanziell gewichtigsten werden nachfolgend kurz skizziert: Grundsätzlich nicht berücksichtigt sind allfällige finanzielle Auswirkungen der bilateralen Verhandlungen II Schweiz ­ EU. Neben den zu erwartenden Mindereinnahmen (siehe Ziffer 1.4) stehen auch Mehrausgaben an, so vor allem im Bereich der Statistik. Inwieweit diese dank der Zusammenarbeit im Asylbereich im Rahmen des Dublin-Systems durch Minderausgaben kompensiert werden können, lässt sich heute nicht abschliessend beurteilen.

Ebenfalls ungewiss sind die finanziellen Konsequenzen der beabsichtigten Neuauflage des Krankenversicherungsgesetzes. Festzuhalten ist aber, dass die im Parlament im vergangenen Dezember gescheiterte Vorlage für Bund und Kantone zusammen zu jährlichen Ausgabensteigerungen von gegen zehn Prozent geführt hätte. Grund dafür war die vorgesehene Verbindung des Sozialziels mit der Koppelung der Prämienverbilligungsbeiträge an die Entwicklung der Gesundheitskosten.

Unmittelbar spürbare Mehrbelastungen würden für den Bund sodann entstehen, wenn die 11. AHV-Revision in der Volksabstimmung scheitern würde. Es bliebe in diesem Fall bei Rentenanpassungen im Zwei-Jahres-Rhythmus. 2005 und 2007 würden daraus für den Bundeshaushalt Mehrbelastungen von je 150 Millionen resultieren. Diese würden durch die Minderbelastung von 110 Millionen im Jahr 2006 nur partiell ausgeglichen.

Zu berücksichtigen ist auch eine von der nationalrätlichen Sozialkommission ausgearbeitete Vorlage für Ergänzungsleistungen für bedürftige Familien. Ein entsprechender Bericht soll demnächst in Vernehmlassung gehen. Er rechnet mit Mehrkosten für den Bund von bis zu 500 Millionen.

Im Zahlenwerk nicht enthalten ist im weiteren eine allfällige Verlängerung des SWISSCOY-Einsatzes ab 2006. Sollte sich der Bundesrat für eine Fortsetzung dieses 1205

Engagements aussprechen, ist mit maximalen Mehrausgaben von jährlich 30 Millionen zu rechnen.

Ungewiss sind auch die vom Bund abzugeltenden Folgekosten der für 2007 vorgesehenen Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels. Die Abklärungen dazu sind noch im Gang. Aus heutiger Sicht ist mit zusätzlichen Ausgaben von um die 100 Millionen zu rechnen.

Schliesslich sind im Zahlenwerk die Auswirkungen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) nicht abgebildet. Grundsätzlich soll dieser Systemwechsel für Bund und Kantone haushaltneutral abgewickelt werden.

Dies trifft jedoch nicht zu für den befristeten Härteausgleich. Dieser wird den Bundeshaushalt ab Inkrafttreten der NFA mit schätzungsweise rund 280 Millionen belasten.

Mögliche Mehrausgaben Vorhaben

Legislaturfinanzplan 2005

2006

2007

Millionen Franken

Bilaterale Verhandlungen II

n.q.

n.q.

n.q.

Krankenversicherungsgesetz (Ersatzvorlagen für die 2. KVG-Revision) KVG-Revision)

n.q.

n.q.

n.q.

+150

­110

+150

11. AHV-Revision Ergänzungsleistungen Familien Swisscoy-Einsatz

+500 +30

+30

Inbetriebnahme Lötschbergbasistunnel

+100

NFA, Härteausgleich

+280

1.4

Mögliche Einnahmenveränderungen

Die Regelung der zolltarifarischen Massnahmen für Erzeugnisse aus Landwirtschaftsprodukten wird gegenwärtig im Rahmen der zweiten Verhandlungsrunde mit der EU einer erneuten Prüfung unterzogen. Das Zusatzabkommen Nummer 2 zum Freihandelsabkommen von 1972 ist überholt und sein Vollzug wirft Schwierigkeiten auf. Die Verbesserung des Preisausgleichmechanismus an der Grenze wird im Bereich der Einfuhrzölle Mindererträge nach sich ziehen. Das neue Abkommen könnte frühestens Mitte 2004 in Kraft treten. Die Einnahmeneinbusse könnte im Jahr 2004 rund 50 Millionen betragen und sich ab 2005 auf 100 Millionen belaufen.

Das CO2-Gesetz erlaubt die Einführung einer CO2-Abgabe bereits ab 2004. Sie darf aber nur dann eingeführt werden, wenn sich abzeichnet, dass die angepeilte Reduktion des Schadstoffausstosses bis 2010 nicht zu erfüllen ist. Die Einnahmen aus einer CO2-Abgabe müssten der Bevölkerung und der Wirtschaft vollumfänglich zurückerstattet werden. Mit der Einführung einer solchen Abgabe wäre ­ je nachdem wie sie umgesetzt wird ­ vor allem mit einer Verringerung des Mineralölsteuerertrags zu

1206

rechnen. Der Minderertrag dürfte rund 200 Millionen pro Jahr betragen, wenn die Abgabe auf zehn Rappen pro Liter Treibstoff festgelegt wird.

Das Anlagefondsgesetz wird gegenwärtig einer erneuten Prüfung unterzogen. Im Zuge der erwogenen Revision könnten die kollektiven Kapitalanlagen liberalisiert werden. In diesem Zusammenhang werden Steuererbegünstigungen ins Auge gefasst, um die Attraktivität des schweizerischen Finanzplatzes zu erhöhen. Die Auswirkungen einer allfälligen Revision auf die Bundesfinanzen sind derzeit noch nicht vollständig quantifizierbar. Für die Unternehmensbesteuerung zum Beispiel stehen mehrere Varianten zur Diskussion. Die Steuerbegünstigungen könnten sich je nach Modalitäten mehr oder weniger stark auf die Stempelabgabe und die direkten Steuern auswirken. Die Attraktivitätssteigerung des Vermögensverwaltungs- und Fondsstandortes Schweiz dürfte aber auch zusätzliche Steuererträge auslösen.

Verschiedene Vorhaben können bei der direkten Bundessteuer zu Minder- oder auch Mehreinnahmen führen. Bei der Unternehmenssteuerreform II stehen zur Zeit verschiedene Modelle zur Diskussion. Kurzfristig dürften sich dadurch für den Bund Mindereinnahmen von 30 bis 70 Millionen ergeben. Die Vorlage befindet sich in der Vernehmlassung und neue Modellvorschläge, die zu unterschiedlichen finanziellen Auswirkungen führen können, sind nicht auszuschliessen. Ebenfalls in der Vernehmlassung befindet sich die Vorlage zur straflosen Selbstanzeige. Die daraus resultierenden möglichen Mehreinnahmen können vorläufig nicht beziffert werden.

Neben dieser straflosen Selbstanzeige stehen bei der Nachbesteuerung in Erbfällen auch die Aufhebung von Erbenbussen und drei Varianten einer Nachsteuer zur Diskussion. Es dürften sowohl Minder- als auch Mehreinnahmen ­ allerdings in bescheidenem Ausmass ­ möglich sein. Diese Aussage gilt ebenfalls für die Arbeiten im Rahmen der Besteuerung von Mitarbeiteroptionen. Schliesslich würden sich auch finanzielle Einbussen ergeben, wenn entgegen der unterstellten Teuerungsprognosen die kalte Progression rascher ausgeglichen werden müsste. Es wäre mit einem Rückgang der DBSt-Erträge um 200 Millionen im Jahre 2007 zu rechnen.

Bei der Mehrwertsteuer besteht die Möglichkeit, dass der Mehrwertzuschlag von 0,8 Prozent für die IV in der Volksabstimmung scheitert. Die Einnahmen
würden dadurch in den Finanzplanjahren zwischen 1,7 und 2,5 Milliarden tiefer ausfallen.

Problematisch wäre für den Bundeshaushalt der Ausfall des Bundesanteils von 15 Prozent, der sich zwischen 260 und 370 Millionen beziffern lässt. Eine Gefahr für Mindereinnahmen besteht auch im Rahmen der Diskussion über eine jährliche MWSt-Abrechnung. Eine Einführung dieser Abrechnungsmethode ist aber frühestens für die Steuerperiode 2006 möglich und die finanziellen Auswirkungen wären einmaliger Natur. Die Ausfälle könnten je nach Variantenwahl bis maximal 450 Millionen betragen.

1207

Mögliche Einnahmenveränderungen Vorhaben

Legislaturfinanzplan 20052

2006

2007

Millionen Franken

Einfuhrzölle (2. Verhandlungsrunde)

­100

­100

­100

Einführung CO2­Abgabe ­ Abgabesatz 10Rp./l ­ Abgabesatz 20 Rp./l ­ Abgabesatz 30 Rp./l

­200 ­400 ­600

­200 ­400 ­600

­200 ­400 ­600

­60 n.q.

­80 n.q.

Anlagefondsgesetz ­ Stempelabgabe ­ Direkte Bundessteuer Unternehmenssteuerreform II

­30 bis ­70 ­30 bis ­70

Straflose Selbstanzeige

n.q.

n.q.

Nachbesteuerung in Erbfällen

n.q.

n.q.

Besteuerung von Mitarbeiteroptionen

n.q.

n.q

AuRascherer Ausgleich der kalten Progression Ablehnung MWSt-Zuschlag von 0,8% für IV (Wegfall des Bundesanteils) Jährliche MWSt-Abrechnung

1.5

­200 ­260

­360

­370

bis max. ­ 450

Schuldenbremse

Das Instrument der Schuldenbremse ist nur für den Voranschlag verbindlich. Trotzdem ist es wichtig, die Finanzpläne derart auf die Schuldenbremse abzustimmen und entsprechende Massnahmen frühzeitig in die Wege zu leiten, dass die Vorgaben in der Regel im Rahmen der ordentlichen Bereinigung des Voranschlags erreicht werden können. Die untenstehende Tabelle zeigt das gemäss Schuldenbremse zulässige Ausgabenvolumen, das sich aus den ordentlichen, um den Konjunkturfaktor bereinigten Einnahmen zuzüglich der Plafonderhöhung gemäss Abbaupfad ergibt.

Der Abbaupfad stellt die temporäre Massnahme dar, die es erlaubt, das strukturelle Defizit bis Ende 2006 schrittweise abzubauen.

1208

Vorgaben der Schuldenbremse Voranschlag in Mio Fr.

1 2 3 4 5 6 7 8

Gesamteinnahmen Konjunkturfaktor Ausgabenplafond [3=1x2] Konjunkturell zulässiges Defizit / erforderlicher Überschuss Abbaupfad Höchstzulässige Ausgaben [6=3+5] Gesamtausgaben gemäss VA/FP Differenz [8=6­7]

Ø%

Legislaturfinanzplan

2004*

2005

2006

2007 2003­07

47 944 1,0102 48 433 ­489

51 562 1,002 51 665 ­103

53 126 0,996 52 913 213

55 316 0,993 54 929 387

3 000 51 433

2 000 53 665

1 000 53 913

0 54 929

51 410 23

54 442 ­777

55 557 ­1 643

57 078 ­2 149

1,8

1,8 2,8

* ohne ausserordentliche Ausgaben von 1 128 Mio, inkl. Kreditsperre von 230 Mio

Die Vorgaben der Schuldenbremse werden im Legislaturfinanzplan nicht eingehalten. Statt des von der Schuldenbremse geforderten Überschusses (387 Millionen) resultiert im Jahre 2007 ein Defizit von knapp 1,8 Milliarden. Es besteht somit ein Sanierungsbedarf von 2,2 Milliarden. Angesichts der möglichen Mehrausgaben und Mindereinnahmen (siehe Ziffer 1.3 und 1.4) bestätigt sich der bisher kommunizierte Sanierungsbedarf von 2,5 Milliarden. Hinter dieser Zahl steckt die Annahme, dass das Steuerpaket 2001(­1,1 Mrd) in der Referendumsabstimmung angenommen wird.

Nach den Vorstellungen des Bundesrates soll die Strategie zur Beseitigung dieses strukturellen Ungleichgewichts im wesentlichen auf den folgenden drei Säulen beruhen: grundlegende Reformen in den Aufgabenbereichen zur mittel- und langfristigen Entlastung des Haushalts sowie als kurzfristig wirksame Massnahmen ein Entlastungsprogramm 2004 und eine Aufgabenverzichtsplanung.

2

Entlastungsprogramm 2004

Nicht allein die Schuldenbremse und der im Finanzhaushaltgesetz verankerte Abbaupfad zur Eliminierung der strukturellen Defizite bis 2007 gebieten die rasche Inangriffnahme der zweiten Etappe zur Sanierung des Bundeshaushaltes. Diese Aufgabe stellt sich auch aus standort- und gesellschaftspolitischen Gründen: Wachsende Schuldenberge hindern den Staat daran, sich neuen dringenden Aufgaben anzunehmen. Sie verringern die Investitionsbereitschaft von Privaten und beeinträchtigen damit das unter anderem zur finanziellen Sicherung unserer Sozialwerke dringend benötigte Wachstum. Eine anhaltende Defizitwirtschaft ist schliesslich nichts anderes als eine Lastenverschiebung auf kommende Generationen.

Die Sanierung des Bundeshaushaltes kann nicht isoliert angegangen werden. Sie ist eingebettet in die Legislaturplanung, deren erstes Ziel darin besteht, unsere Volkswirtschaft wieder auf einen nachhaltigen Wachstumskurs zu bringen. Die im einzelnen noch zu beschliessenden Sanierungsmassnahmen müssen dazu beitragen, Wohlstand und Wachstum langfristig zu sichern. Investitionen ins Real- und ins Humankapital, welche die Produktionsmöglichkeiten verbessern, müssen daher eine 1209

hohe Priorität behalten. Bei jeder Investition sind jedoch der sektoralpolitische Nutzen einerseits und die Opportunitäts- und Folgekosten andererseits sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Ebenso gilt es ausgaben- wie einnahmenseitig darauf zu achten, unerwünschte Anreizwirkungen, Verzerrungen und strukturerhaltende Effekte möglichst zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Besondere Rücksichtnahme ist schliesslich auf die Interessen der Kantone zu nehmen. Auch sie sind von einem markanten Einbruch bei den Einnahmen betroffen und sehen sich mit wachsenden Ausgaben und neuen Aufgaben konfrontiert. Im Interesse der Wahrung guter Standortvoraussetzungen darf deshalb die Sanierung der Bundesfinanzen nicht einseitig zulasten der Kantonshaushalte gehen.

Das Sanierungskonzept muss deshalb auch abgestimmt werden auf weitere finanzund steuerpolitische Vorlagen, die teils schon kurz vor der Abstimmung stehen, teils aber noch politisch gestaltbar sind. Im einzelnen zu nennen sind namentlich: das Steuerpaket 2001, die Unternehmenssteuerreform II, die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung, die Verwendung der überschüssigen Goldreserven sowie verschiedene Vorlagen zur Stärkung des Finanzplatzes.

Diese Vorlagen dienen der Korrektur überholter Besteuerungen, der Behauptung von Standortvorteilen und der Modernisierung des «Systems Schweiz». Bezweckt wird die langfristige Finanzierbarkeit der Staatsaufgaben, die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und damit die Sicherung bzw. Ausweitung künftiger Spiel- und Entwicklungsräume. Zu erreichen ist dies nur dann, wenn die einzelnen Vorlagen aus einer übergeordneten Optik und mit dem Ziel einer Gesamtoptimierung sorgfältig aufeinander abgestimmt werden.

Das sich an diesen strategischen Leitlinien orientierende Umsetzungskonzept für die Sanierung des Haushaltes beruht im wesentlichen auf drei Säulen: Primär soll der Haushalt mittels tiefgreifender Reformvorhaben in den einzelnen Aufgabengebieten ins Gleichgewicht gebracht werden. Diesen ist im Rahmen der Legislaturplanung eine hohe Priorität eingeräumt worden. Allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass solche Vorlagen einer gewissen Vorbereitungs- und Beratungszeit bedürfen und in der Regel auch die finanzielle Entlastung erst nach und nach einsetzt.

Um im Haushalt schon kurzfristig die notwendigen Korrekturen
anbringen zu können, soll deshalb ein weiteres Entlastungsprogramm ausgearbeitet werden (EP 04).

Dieses muss aus heutiger Sicht 2007 Entlastungen in der Höhe von rund 2,5 Milliarden bringen und bereits 2005 und 2006 die weiter oben ausgewiesene Vorwirkung erzielen. Je nach Entwicklung der Konjunktur, den Beschlüssen des Parlaments zu finanzrelevanten Vorlagen und dem Ausgang der Volksabstimmungen namentlich zum Steuerpaket und zum Mehrwertsteuerzuschlag für die IV kann sich dieser Betrag aber noch markant ändern. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, die inhaltlichen Konturen des EP 04 erst im Frühsommer definitiv festzulegen. Klar ist aber, dass es zur Hauptsache wiederum auf der Ausgabenseite ansetzen wird. Dabei stehen anders als beim EP 03, dem ein Flächenansatz zugrunde lag, schwerpunktmässige Kürzungen im Vordergrund. Diese sollen insbesondere in den am dynamischsten wachsenden Bereichen soziale Wohlfahrt und Bildung/Forschung und weiter im Verkehr gesucht werden, wobei auch in den anderen grossen Aufgabenbereichen, insbesondere in der Verteidigung, der Landwirtschaft sowie den Beziehungen zum Ausland nach substantiellen Entlastungsmöglichkeiten gesucht werden muss. Auch Mehreinnahmen sind aber nicht ausgeschlossen. Diese sollen indessen 1210

nur subsidiär und ergänzend in Betracht gezogen werden. Es ist zudem nicht vorgesehen, die Erhebung neuer Steuern zur Diskussion zu stellen. Wie weiter oben ausgeführt, will der Bundesrat im Frühsommer dieses Jahres die inhaltlichen Konturen des EP 04 festlegen. Die Zwischenzeit soll unter anderem dazu genutzt werden, Sondierungsgespräche mit den von einer Reihe von finanzpolitischen Vorlagen stark betroffenen Kantonen zu führen. Die Verabschiedung der Botschaft ist für die zweite Jahreshälfte 2004 geplant.

Drittes Element der bundesrätlichen Sanierungsstrategie ist schliesslich eine Aufgabenverzichtsplanung. Während das EP 04 in erster Linie im Transferbereich ansetzt, stehen bei der Aufgabenverzichtsplanung die Funktionsausgaben der Verwaltung im Vordergrund (Personal- und Sachausgaben). Diese sollen so weit gekürzt werden, dass sich Einsparungen von mindestens 200 Millionen erzielen lassen, wobei erste Vorwirkungen bereits ab 2006 erwartet werden. Um dieses Ziel erreichen zu können, wird es nötig sein, auf die Erfüllung nicht prioritärer Aufgaben strikte zu verzichten und bestehende Rationalisierungsmöglichkeiten konsequent auszunutzen.

3

Zur Ausgabenentwicklung

Das Ausgabenwachstum in der Legislaturperiode 2003 bis 2007 liegt mit einem jährlichen Durchschnitt von 2,8 Prozent knapp unter dem erwarteten durchschnittlichen Wirtschaftswachstum von 2,9 Prozent pro Jahr. Im Vergleich zum Voranschlag 2003 wird damit eine Stabilisierung der Staatsquote erreicht. Unter Ausklammerung der Mehrwertsteuerfinanzierung für die AHV und IV dürfte sie sogar leicht sinken.

Dieser auf den ersten Blick positiven Entwicklung sind aber die möglichen Mehrausgaben (wie z.B. Bilaterale II, Härteausgleich NFA, Folgekosten der Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels) entgegenzuhalten, die im Finanzplan nicht eingestellt sind.

Die Finanzen und Steuern, die Soziale Wohlfahrt sowie die Bildung und Grundlagenforschung weisen in diesem Zeitraum die grössten Zuwachsraten auf. Bei den übrigen Aufgabengebieten sind die Wachstumsraten unterdurchschnittlich oder sogar negativ. Die Ausgabensteigerungen bei der sozialen Wohlfahrt stehen in direktem Zusammenhang zu den Ausgaben der Sozialwerke, welche der Bund zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Beitragssatz (AHV, IV) mitträgt. Ebenfalls bei der Kranken- und Arbeitslosenversicherung erwachsen dem Bund zusätzliche Ausgaben. Der Zuwachs bei der Bildung und Grundlagenforschung geht zur Hauptsache auf eine intensivierte Mittelzusprache aus der Umsetzung der BFT-Botschaft zurück.

Die Veränderung der Ausgaben für Finanzen und Steuern ist einerseits auf die höheren Anteile Dritter an den Bundeseinnahmen, insbesondere den Mehrwertsteuerzuschlag von 0,8 Prozent für die IV, zurückzuführen, andererseits zeichnen die höheren Passivzinsen wegen dem zusätzlichen Finanzierungsbedarf für den Ausgabenanstieg mitverantwortlich. Die nachstehende Tabelle fasst die Ausgabenentwicklung der verschiedenen Hauptaufgabengebiete gegliedert nach den Leitlinien der neuen Legislaturperiode zusammen. Die Hauptaufgabengebiete wurden dabei nach dem Schwerpunktsprinzip den drei Leitlinien zugeordnet. Das Zahlenwerk enthält sowohl die Grundlast als auch die finanziellen Auswirkungen der Richtliniengeschäfte gemäss Legislaturplanung. Zahlreiche Richtliniengeschäfte können allerdings in ihren Auswirkungen noch nicht beziffert werden oder sie werden erst in der nächsten Legislaturperiode ihren zahlenmässigen Niederschlag finden.

1211

Übersicht über die Ausgaben Voranschlag

Gesamtausgaben (in Mio)
Vorjahr (in %)
Wohlstand nachhaltig sichern und vermehren ­ Bildung und Grundlagenforschung ­ Landwirtschaft und Ernährung ­ Übrige Volkswirtschaft ­ Verkehr ­ Umwelt und Raumordnung ­ Finanzen und Steuern ­ Allgemeine Verwaltung ­ Kultur und Freizeit Demographische Herausforderungen bewältigen ­ Soziale Wohlfahrt ­ Gesundheit Stellung der Schweiz in der Welt festigen ­ Beziehungen zum Ausland ­ Landesverteidigung ­ Justiz und Polizei

Ø%

Legislaturfinanzplan

2004 *

2005

2006

2007

2003­07

51 410 0,6

54 442 5,9

55 557 2,0

57 078 2,7

2,8

3 953

4 057

4 204

4 324

3,0

3 919 677 7 478 757 9 962 1 983 463

3 868 700 7 890 700 12 058 2 021 473

3 872 709 7 818 697 12 725 2 004 452

3 921 738 7 954 666 13 230 2 042 457

0,1 ­0,1 1,7 ­2,3 6,1 0,5 ­4,6

13 943 210

14 368 208

14 874 201

15 286 204

3,5 ­1,1

2 488 4 820 757

2 515 4 856 729

2 546 4 732 723

2 679 4 814 763

2,6 0,3 1,2

* ohne ausserordentliche Ausgaben von 1 128 Mio, inkl. Kreditsperre von 230 Mio

3.1 3.1.1

Wohlstand nachhaltig sichern und vermehren Bildung und Grundlagenforschung

Mit den Entscheiden zur Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie (BFT) in den Jahren 2004­2007 einerseits und zum EP 03 andererseits, hat das Parlament die Priorität von Bildung und Forschung erneut bekräftigt und eine durchschnittliche Zuwachsrate von 4,8 Prozent für den gesamten BFT-Bereich (inkl. angewandte Forschung) beschlossen. Die Ausgaben für die angewandte Forschung (+2,4%) werden den spezifischen Aufgabengebieten zugeordnet (z.B. Verkehr, übrige Volkswirtschaft). Die Ausgaben für die Bildung und Grundlagenforschung, welcher auch Bereiche zugeordnet werden, die nicht Bestandteil der BFTBotschaft sind (v.a. der internationale Forschungsbereich), steigen um durchschnittlich drei Prozent.

1212

Im Berufsbildungsbereich (+3,8%) steht die Umsetzung des am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen, revidierten Berufsbildungsgesetzes und damit unter anderem die Überführung der Berufe Gesundheit, Soziales, Kunst in die Zuständigkeit des Bundes im Vordergrund. Für den Hochschulbereich beträgt das durchschnittliche Wachstum 2003­2007 3,1 Prozent, wobei insbesondere die Fachhochschulen sowie die Bundeshochschulen gestärkt werden. In der Legislaturperiode wird im Hochschulbereich eine Reform eingeleitet, welche unter anderem eine gesamtschweizerische Steuerung des Hochschulsystems sowie eine Vereinheitlichung der Finanzierungsmechanismen beinhalten wird. Die Grundlagenforschung verzeichnet in den Jahren 2003­2007 ein Ausgabenwachstum von 2,8 Prozent und umfasst vorab die Beiträge an den Schweizerischen Nationalfonds sowie die Beteiligung der Schweiz an den EU-Forschungsrahmenprogrammen. Für die EU-Forschung ist ab 2004 zum einen der Beitrag für die neu auf 1. Januar 2004 erworbene Vollmitgliedschaft zu leisten (rund 210 Mio p.a.) und zum anderen sind auch die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Verpflichtungen aus der projektweisen Beteiligung (abnehmend von rund 70 Mio in 2004) zu honorieren. Diese Doppelbelastung wird jedoch während der Legislaturfinanzplanperiode kontinuierlich abnehmen, da keine neuen projektweisen Verpflichtungen eingegangen werden.

3.1.2

Landwirtschaft und Ernährung

Die Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung bleiben nominal stabil und belaufen sich auf jährlich rund 3,9 Milliarden. Dies entspricht einem Anteil von rund sieben Prozent an den Gesamtausgaben des Bundes. Die Landwirtschaft ist seit einigen Jahren einem grösseren Strukturwandel unterworfen. So nahm die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe zwischen 1990 und 2002 um rund 25 000 auf 67 000 Betriebe ab. Obwohl die Ausgaben auf Bundesebene nominell stabil bleiben, weisen die durchschnittlichen Ausgaben je Betrieb höhere Wachstumsraten auf als die Gesamtausgaben. Pro Betrieb hat der Bund 1996 rund 50'000 Franken, im Jahr 2002 gut 60 000 Franken aufgewendet (+3,3% p.a.). Geht man davon aus, dass der Strukturwandel in den kommenden Jahren anhalten wird, so leistet der Bund auch künftig pro Betrieb steigende Beiträge.

Die Steuerung der Landwirtschaftsausgaben 2004­2007 erfolgt über drei Zahlungsrahmen. Diese wurden im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zur Agrarpolitik 2007 (Revision des Landwirtschaftsgesetzes, in Kraft seit 1.1. 2004) beschlossen.

Die Landwirtschaftsausgaben wurden durch das EP 03 im Jahr 2005 um 90 Millionen und ab 2006 um jährlich 133 Millionen gekürzt. Die Ausgaben für Produktionsund Absatzsicherung reduzieren sich von 918 Millionen (2003) auf 755 Millionen (2007). Die wegfallenden finanziellen Mittel aus der produktgebundenen Stützung werden durch eine Zunahme der Direktzahlungen und der sozialen Massnahmen (Betriebshilfen, Umschulungsbeihilfen) weitgehend kompensiert. Diese nehmen in der gleichen Periode von 2528 auf 2678 Millionen zu (1,5% p.a.). Insbesondere wegen den erhöhten Ausgaben für die Entsorgung der Fleischabfälle (BSE) sind leicht zunehmende Ausgaben bei den Massnahmen zur Grundlagenverbesserung (Strukturverbesserungen, Investitionskredite) zu verzeichnen (281 Mio im Jahr 2007). Für Verwaltungsaufgaben und Forschungs- und Beratungstätigkeiten sind weiterhin rund 200 Millionen pro Jahr eingestellt.

1213

3.1.3

Übrige Volkswirtschaft

Der Legislaturfinanzplan 2005­2007 enthält für dieses aus fünf Ausgabenbereichen zusammengesetzte Aufgabengebiet Mittel von jährlich rund 712 Millionen. Die Ausgabenentwicklung bleibt im Durchschnitt während der ganzen Periode praktisch konstant. Grund dieser stabilen Lage ist die Tatsache, dass steigende Bedürfnisse im Bereich Industrie, Gewerbe, Handel (Förderung der angewandten Forschung im Rahmen des BFT-Gesamtrahmens) durch entsprechend geringere Aufwendungen für die Forstwirtschaft und die Energieforschung kompensiert werden können. Die Ausgaben für Jagd und Fischerei betragen rund 8 Millionen pro Jahr und diejenigen für die Förderung des Tourismus 61 Millionen pro Jahr. In der neuen Legislatur ist die Erneuerung der Finanzhilfe an Schweiz Tourismus vorgesehen, wobei im Legislaturfinanzplan keine Erhöhung der Mittel eingeplant ist.

3.1.4

Verkehr

Die jährliche Zuwachsrate im Verkehrsbereich während der Legislaturperiode liegt leicht (+1,7%) über der durchschnittlichen Teuerung im selben Zeitraum. Die Entwicklung der beiden Hauptelemente dieses Bereichs entspricht einer seit Jahren beobachteten Tendenz: die Ausgaben für den öffentlichen Verkehr wachsen deutlich schneller (+2,5% pro Jahr) als diejenigen für den Strassenbau (+0,8% pro Jahr).

Drei Faktoren sind für den Ausgabenzuwachs im öffentlichen Verkehr um mehr als 430 Millionen in den Jahren 2003 bis 2007 verantwortlich: die umfangreicheren Einlagen in den Fonds für Eisenbahngrossprojekte infolge Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (+80 Mio), der zunehmende Bedarf für die Abgeltung der ungedeckten Kosten im Regionalverkehr (+179 Mio) und die höheren Beiträge im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit der SBB (+148 Mio).

Die Mehrausgaben im Strassenbereich sind vollumfänglich auf den Nationalstrassenunterhalt zurückzuführen; 2007 werden dafür 114 Millionen mehr als 2003 zur Verfügung gestellt.

Es zeigt sich immer deutlicher, dass der Unterhalt des Nationalstrassen- und des Schienennetzes die Bundesfinanzen enorm belastet. Die öffentliche Hand wird sich in den nächsten Jahren überlegen müssen, unter welchen Bedingungen weitere Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur ins Auge gefasst werden können. Priorität wird die Substanzerhaltung im heutigen Strassen- und Schienennetz haben.

3.1.5

Umwelt und Raumordnung

Die Aufwendungen des Bundes im Bereich Umwelt und Raumordnung nehmen von rund 730 Millionen im Jahr 2003 um jährlich rund 2,3 Prozent auf 665 Millionen im Jahr 2007 ab. Diese Reduktion ist hauptsächlich auf die ab 2005 wegfallende Äufnung des IHG-Fonds, auf abnehmende Ausgaben bei den Abwasser- und Abfallanlagen sowie auf die im Rahmen des EP 03 vollzogenen Kürzungen in den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Lawinenverbauungen, den Investitionsbeiträgen zum Schutz vor Naturereignissen sowie beim allgemeinen Wohnungsbau zurückzuführen.

1214

3.1.6

Finanzen und Steuern

Der Bereich der Finanzen umfasst die Anteile Dritter an den Einnahmen des Bundes und den Schuldendienst. Die Ausgaben dürften in diesem Bereich von 10,4 Milliarden im Jahr 2003 auf 13,2 Milliarden im Jahr 2007 zulegen. Mit einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 6,1 Prozent wachsen diese Ausgaben in der Planungsperiode deutlich stärker als die Gesamtausgaben. Die beiden Hauptbestandteile dieses Bereichs entwickeln sich allerdings sehr unterschiedlich. Die Anteile Dritter an den Einnahmen des Bundes dürften zwischen 2003 und 2007 von 6,5 auf 8,8 Milliarden ansteigen, was einem durchschnittlichen Wachstum von 7,7 Prozent pro Jahr entspricht. Dieser Anstieg lässt sich zur Hauptsache mit dem ab 2005 vorgesehenen Mehrwertsteuerzuschlag von 0,8 Prozent zu Gunsten der IV erklären. Die Ausgaben für den Schuldendienst (zwischen 3,9 und 4,4 Mrd pro Jahr) steigen mit 3,2 Prozent im Jahresmittel weniger stark an. Die Zunahme bei den Passivzinsen ist dabei insbesondere auf den erhöhten kurz- und langfristigen Finanzierungsbedarf zurückzuführen, der sich aus der Schuldenentwicklung ergibt.

3.1.7

Allgemeine Verwaltung

Die Ausgaben für die Allgemeine Verwaltung umfassen die Positionen Legislative und Exekutive, Leistungen für Pensionierte (Magistratspersonen) und die Kategorie Allgemeine Verwaltung / Nicht zuteilbare Ausgaben (unter anderem Finanz-, Steuer- und Zollverwaltung, Grenzbewachung, Personalamt, Eidg. Versicherungskasse, statistische Dienste, allgemeine Verwaltungsgebäude, Informatik und Telekommunikation). Die Ausgaben nehmen zwischen 2003 und 2007 um insgesamt 44 Millionen zu. Das entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Zuwachs von 0,5 Prozent. Hauptursache für diese Entwicklung ist der IT-Bedarf für neue Aufgaben, der zwischen 2003 und 2007 um 80 Millionen ansteigt. Dieses Wachstum wird teilweise kompensiert durch Minderausgaben in anderen IT-Bereichen, bei den Telekommunikationstaxen (­19 Mio) und durch den Abschluss von NOVE-IT (­8 Mio). Mehrbedarf ergibt sich sodann beim periodischen und laufenden Unterhalt, den Miet- und Pachtzinsen, den Zivilen Bauten und bei der Grenzbewachung. Dieser wird teilweise kompensiert durch Einsparungen von je 6 Millionen Franken in den Jahren 2006/07 aus dem im Rahmen des EP 03 beschlossenen Verzicht auf die Zinsverbilligung auf Hypothekardarlehen des Bundespersonals.

3.1.8

Kultur und Freizeit

Dieses Aufgabengebiet verzeichnet ­ bereinigt um die Ausgaben für die EXPO.02 ­ in der Periode 2003­2007 einen Ausgabenrückgang von durchschnittlich einem Prozent. Die Ausgabenentwicklung ist namentlich durch Kürzungen der Mittel für die Verbilligung der Zeitungstransporte und für den Sport sowie durch die Aufstockung der Kredite für die Kultur bestimmt. Im Durchschnitt stehen der Kultur rund 235 Millionen pro Jahr zur Verfügung, was einem jährlichen Wachstum von rund 1,6 Prozent entspricht. Diese Ausgabenzunahme ist hauptsächlich auf den geplanten Umbau des Landesmuseums zurückzuführen. Der Bundesrat will den sprach- und kulturpolitischen Auftrag von Artikel 70 und 69 der Bundesverfassung in einem Sprachengesetz sowie einem Kulturförderungsgesetz konkretisieren. Im neuen 1215

Sprachengesetz sind unter anderem die Amtssprachenförderung, die Unterstützung der mehrsprachigen Kantone, die Schaffung eines Sprachinstituts und die Förderung der Integration durch Sprachhilfen vorgesehen. Der für die Verwirklichung der ersten Phase 2005­2007 ausgewiesene Mehrbedarf ist in den Legislaturfinanzplan aufgenommen worden. Im Kulturförderungsgesetz soll die bisherige Unterstützung von Kulturinstitutionen sowie die Förderung neuer Bereiche (z.B. Jugend und Musik, Leseförderung) verankert werden. Im Legislaturfinanzplan sind allerdings für die neuen Bereiche keine Mittel eingestellt.

Für Sportbelange sind 2003­2007 jährlich rund 142 Millionen vorgesehen, davon rund 60 Millionen für Jugend und Sport. Bis Ende 2004 soll das Finanzierungsverhältnis Bund-Kantone überprüft und allenfalls angepasst werden. Für den Sportstättenbau (Nationales Sportanlagenkonzept NASAK) sind noch bis Ende 2005 Mittel eingestellt.

3.2 3.2.1

Demographische Herausforderungen bewältigen Soziale Wohlfahrt

Die Ausgaben für die soziale Wohlfahrt steigen in den Jahren 2003 bis 2007 um durchschnittlich 3,5 Prozent pro Jahr, was um 0,7 Prozentpunkte über dem Durchschnittswachstum der Gesamtausgaben liegt. Dieses beachtliche Ausgabenwachstum ist vor allem auf die Bereiche der Alters- und Invalidenversicherung inklusive Ergänzungsleistungen sowie der Kranken- und Arbeitslosenversicherung zurückzuführen.

Bei der Altersversicherung steigen die Ausgaben in den Jahren 2003 bis 2007 um durchschnittlich 2,6 Prozent pro Jahr. Diese Ausgabenkategorie legt also trotz der im Rahmen des EP 03 beschlossenen Streichung des Sonderbeitrags des Bundes an die AHV für den Rentenvorbezug von jährlich 170 Millionen zu, was vor allem auf drei Faktoren zurückzuführen ist. Erstens steigen die Ausgaben der AHV infolge der demographischen Entwicklung kontinuierlich an. Zweitens wirkt sich die voraussichtliche Rentenanpassung bei der AHV im Jahr 2006 im Bundeshaushalt mit einer Belastung von rund 175 Millionen aus. Drittens zeichnet sich ein starkes Wachstum bei den Spielbankenabgabeerträgen auf etwas mehr als 200 Millionen pro Jahr ab, was zu einem entsprechend höheren Einnahmentransfer durch den Bund an die AHV führt. Die längerfristige finanzielle Konsolidierung der AHV will der Bundesrat mit seinen Massnahmen zur 12. AHV-Revision bewerkstelligen. Die entsprechende Vorlage wird der Bundesrat den eidg. Räten noch in dieser Legislaturperiode unterbreiten.

Bei der Invalidenversicherung legen die Ausgaben 2003 bis 2007 um durchschnittlich 5,5 Prozent pro Jahr zu. Dieses überdurchschnittlich hohe Wachstum ergibt sich trotz der im Rahmen des EP 03 beschlossenen Begrenzung des Kostenanstiegs bei den kollektiven Leistungen der IV. Hauptursache für den Anstieg des Bundesbeitrags an die IV von rund vier Milliarden (2003) auf rund fünf Milliarden (2007) liegt in der sich deutlich abzeichnenden starken Zunahme der Invalidisierungen. Zudem wirkt sich die auf Beginn 2006 geplante Rentenanpassung auch bei der IV ausgabensteigernd aus (rund 90 Mio). Mit der 5. IV-Revision, die den eidg. Räten so rasch wie möglich unterbreitet wird, soll der Anstieg bei den Invalidisierungen abgebremst werden.

1216

Der Bundesrat verfolgt die Absicht, den Haushalt der AHV und IV vom Bundeshaushalt zu entflechten. Ziel dieser Entflechtung ist in erster Linie, die Finanzierungsverantwortlichkeiten zu vereinfachen und transparenter zu machen.

Die Ausgaben für die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV steigen 2003 bis 2007 um durchschnittlich 5,8 Prozent pro Jahr an. Dieser hohe Zuwachs ist vor allem der demographischen Entwicklung, welche sich insbesondere bei den Heimkosten auswirkt, sowie den stark zunehmenden Invalidisierungen zuzuschreiben.

In der Krankenversicherung steigen die Ausgaben in den Jahren 2003 bis 2007 um durchschnittlich 2,1 Prozent pro Jahr an. Dieser im Verhältnis zur Kostensteigerung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung moderate Anstieg der Ausgaben ist eine Folge des Scheiterns der 2. KVG-Revision. Bis auf Weiteres gilt der Bundesbeschluss vom 17. September 2003 über die Bundesbeiträge in der Krankenversicherung, der einen Zahlungsrahmen von 9,6 Mia für die Jahre 2004 bis 2007 festlegt. Sollten die im Rahmen der 2. KVG-Revision bezüglich Prämienverbilligung vorgesehenen Neuerungen (vorab Flexibilisierung Sozialziel, Verbilligung Kinderprämien) wieder aufgenommen werden, müsste mit einer weit stärkeren Ausgabendynamik gerechnet werden.

Mit Inkrafttreten der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes auf Mitte 2003 wurde die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung auf eine neue Basis gestellt.

Der Beitrag der öffentlichen Hand an die Versicherung beläuft sich neu insgesamt auf 0,2 Prozent der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme, wobei der Bund 0,15 Prozent und die Kantone 0,05 Prozent finanzieren. Die Aufwendungen des Bundes für das Aufgabengebiet betrugen für 2003 169 Millionen. 2004 nehmen sie auf 334 Millionen zu. Bis 2007 legen die Ausgaben um durchschnittlich 2,8 Prozent pro Jahr zu. Die Versicherung benötigt wegen der Entwicklung der Arbeitslosenzahlen zusätzlich noch umfangreiche Tresoreriedarlehen, welche die Finanzrechnung nicht belasten.

Im Bereich der Flüchtlingshilfe im Inland steigen die voraussichtlichen Ausgaben in der Finanzplanperiode zuerst leicht an (um rund 2%) und überschreiten damit wieder die Milliardengrenze. Der Grund liegt vor allem in den stark steigenden Krankenversicherungskosten und der teuerungsbedingten Anpassung der Unterstützungspauschalen
für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene. Nach dem vorübergehenden Ansteigen auf den Voranschlag 2004 hin sinken die eingestellten Mittel wieder kontinuierlich und unterschreiten in der zweiten Hälfte der Legislatur erneut die Milliardengrenze. Dies ist auf die Massnahme im EP 03 zurückzuführen, welche ­ durch den Ausschluss der Fälle mit Nichteintretensentscheid aus dem ordentlichen Fürsorgesystem ­ die Zahl der unterstützten Personen des Asylbereichs sinken lässt.

3.2.2

Gesundheit

Die Ausgaben für die Gesundheit betragen im Durchschnitt rund 207 Millionen pro Finanzplanjahr und weisen über die ganze Periode betrachtet einen Rückgang von jährlich rund 1,1 Prozent auf. Ursache dieser Abnahme ist vor allem die Auslagerung der Tabakprävention in eine neue Organisation mit eigener Rechnung, finanziert aus dem Tabakpräventionsfonds. Im Bereich der Gesundheitspolitik wird der Bundesrat die Kräfte und Mittel auf eine noch effizientere Krankheits- und Suchtprävention sowie auf eine verbesserte Lebensmittelsicherheit setzen.

1217

3.3 3.3.1

Stellung der Schweiz in der Welt festigen Beziehungen zum Ausland

Im Aufgabengebiet Beziehungen zum Ausland entfallen 85 Prozent der Ausgaben auf die Entwicklungszusammenarbeit (öffentliche Entwicklungshilfe und Osthilfe), auf die Betriebskosten der Schweizer Vertretungen im Ausland und auf die statutarischen Beitragszahlungen an die internationalen Organisationen. Von 2003 bis 2007 dürfte sich die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate der Ausgaben in diesem Bereich auf 2,6 Prozent belaufen. Die öffentliche Entwicklungshilfe, auf die alleine 60 Prozent der Ausgaben dieses Bereichs entfallen, wird im Jahresdurchschnitt um rund vier Prozent zunehmen.

Der im Aufgabenbereich Beziehungen zum Ausland vorgesehene Ausgabenzuwachs ist in erster Linie auf den geplanten Mehrbedarf (+4%) für die öffentliche Entwicklungshilfe zurückzuführen. In Übereinstimmung mit dem EP 03 werden die Ausgaben für die öffentliche Entwicklungshilfe von 2004 bis 2006 im Jahresdurchschnitt um 2,8 Prozent zunehmen. Für 2007 sieht der Finanzplan dagegen ein Wachstum um rund 116 Millionen (+7,7%) gegenüber 2006 vor. Diese Zunahme ergibt sich aus den Mitteln, die ab 2007 bereitgestellt werden müssen, damit im Jahr 2010 die öffentliche Entwicklungshilfe 0,4 Prozent des BIP erreichen wird.

Erwähnenswerte Mehrausgaben fallen schliesslich auch bei der zivilen Friedensförderung und Förderung der Menschenrechte an.

3.3.2

Landesverteidigung

Die Ausgaben für die Landesverteidigung belaufen sich in den Jahren 2003­2007 auf jährlich rund 4,8 Milliarden und betragen damit 9,3 (2003) resp. 8,4 (2007) Prozent der Gesamtausgaben des Bundes. Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate ist gleich Null.

Von diesen 4,8 Milliarden entfallen rund 4 Milliarden auf den Verteidigungsbereich des VBS nach neuer Struktur (militärische Landesverteidigung). Nach bisheriger funktionaler Gliederung werden noch andere Bereiche des VBS der militärischen Landesverteidigung zugerechnet, beispielsweise die Direktion für Sicherheitspolitik (zivile Friedensförderung) oder die Gruppe armasuisse (Rüstungsbeschaffung), aber auch Ausgaben anderer Departemente. Für die zivile Landesverteidigung sind im Legislaturfinanzplan jährlich rund 100 Millionen eingestellt.

Mit dem EP 03 wurden über die Jahre 2004­2007 gesehen bei der militärischen Landesverteidigung insgesamt 673 Millionen gekürzt, bei der zivilen rund 25 Millionen (POLYCOM, Schutzbauten). Bei der militärischen Landesverteidigung sind insbesondere die Immobilienausgaben, das Personal, aber auch die Rüstungsausgaben betroffen. Dadurch erfährt die beabsichtigte Umlagerung von den Betriebs- zu den Rüstungsausgaben eine Verzögerung (derzeit beträgt das Verhältnis rund 2/3 zu 1/3, angestrebt werden 55% zu 45%).

Im Rahmen des EP 03 wurde dem VBS (in Anlehnung an das Stabilisierungsprogramm 98) für den (militärischen) Verteidigungsbereich in den Jahren 2004­2007 ein Ausgabenplafond in Höhe von total rund 16 Milliarden zugestanden. Im Rahmen der Möglichkeiten des Finanzhaushaltrechts soll das VBS vermehrte Planungssi1218

cherheit und Flexibilität in der Allokation der Mittel erhalten. Es können mittels Nachtragsweg Mittelverschiebungen zwischen Personal-, Sach- und Rüstungsausgaben anbegehrt und Kreditreste von einem Jahr auf das nächste übertragen werden.

Der SWISSCOY-Einsatz wurde vom Parlament bis Ende 2005 bewilligt. Eine Weiterführung ab 2006 mit jährlichen Mehrausgaben von rund 30 Millionen ist im Zahlenwerk nicht eingestellt.

3.3.3

Justiz und Polizei

Im Schwerpunktgebiet innere Sicherheit bewegen sich die Ausgaben in den Legislaturfinanzplanjahren in der Grössenordnung von 750 Millionen und wachsen damit im Vergleich zum Voranschlag 2003 (727 Mio) um durchschnittlich 1,2 Prozent pro Jahr.

Die Ausgaben im Bereich Rechtsaufsicht verzeichnen einen durchschnittlichen Rückgang von jährlich zwei Prozent. Dabei resultieren die Minderausgaben vorab bei den Abgeltungen für die Amtliche Vermessung, deren Beiträge nach dem endgültigen Abbau der hängigen Arbeiten von 58 Millionen im Jahr 2003 auf 37 Millionen im Jahr 2007 sinken.

Dagegen weist das Aufgabengebiet Polizei eine durchschnittliche jährliche Steigerungsrate von 2,2 Prozent oder ein Wachstum von 23 Millionen (VA 2003: 265 Mio; FP 2007: 289 Mio) auf. Dabei schlägt insbesondere die Umsetzung der Effizienzvorlage (EffVor) zu Buche, deren Ausgaben im Voranschlag 2004 im Vergleich zum Vorjahr um rund 25 Millionen aufgestockt wurden, um in den folgenden Finanzplanjahren entsprechend den Beschlüssen des Parlaments zum EP 03 auf diesem Niveau eingefroren zu werden.

Das grösste Ausgabenwachstum ist mit 22 Millionen oder jährlichen 4,3 Prozent im Bereich der Rechtssprechung festzustellen, wobei vor allem die neuen Bundesgerichte in St. Gallen (Bundesverwaltungsgericht) und Bellinzona (Bundesstrafgericht) ins Gewicht fallen.

4

Zur Einnahmenentwicklung

Gegenüber dem Voranschlag 2003 wachsen die Gesamteinnahmen im Jahresmittel um 2,1 Prozent. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass der von den eidg. Räten verabschiedete Voranschlag 2003 von einem realen Wirtschaftswachstum von zwei Prozent ausging und der markante Einnahmeneinbruch noch nicht berücksichtigt war. Unter Einbezug der aktuellen Zahlen für 2003 und unter Ausklammerung der Sonderfaktoren wie beispielsweise verschiedener Steuermassnahmen ergibt sich ein durchschnittlicher Anstieg von 3,4 Prozent pro Jahr. Im Vergleich dazu beträgt das unterstellte durchschnittliche Wirtschaftswachstum 2,9 Prozent, so dass eine Aufkommenselastizität von 1,2 resultiert.

1219

Übersicht über die Einnahmen (Zahlen in Millionen SFr.)

Voranschlag

Ø%

Finanzplan

2004

2005

2006

2007

2003­2007

Gesamteinnahmen % Vorjahr

47 944 ­5,7

51 562 7,5

53 126 3,0

55 316 4,1

2,1

Fiskaleinnahmen ­ Direkte Bundessteuer ­ Verrechnungssteuer ­ Stempelabgaben ­ Mehrwertsteuer ­ Mineralölsteuern ­ Tabaksteuer ­ Schwerverkehrsabgabe ­ Zölle ­ Übrige Fiskaleinnahmen

44 519 11 550 2 700 3 000 17 700 4 955 1 836 660 1 075 1 043

48 191 11 833 3 000 3 300 19 830 4 955 1 964 1 120 1 065 1 124

49 643 11 876 3 000 3 500 21 070 4 905 1 964 1 120 1 055 1 153

51 586 12 906 3 000 3 700 21 770 4 855 1 964 1 170 1 040 1 181

2,1 ­0,3 ­6,3 2,9 5,3 ­0,4 3,1 12,3 ­0,6 3,7

3 425 1 229 903 1 129 165

3 371 1 195 969 1 002 204

3 483 1 245 1 054 1 013 171

3 730 1 272 1 249 1 022 187

2,2 5,5 1,8 ­2,0 12,6

Nichtfiskalische Einnahmen ­ Regalien und Konzessionen ­ Vermögenserträge ­ Entgelte ­ Investitionseinnahmen

Insgesamt dürften sich die Einnahmen im Jahr 2007 auf 55,3 Milliarden belaufen.

Diskretionäre Auswirkungen auf die Finanzplanjahre 2005­2007 ergeben sich insbesondere aus der Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung der IV und aus den Ausfällen bei der direkten Bundessteuer im Zusammenhang mit dem Steuerpaket 2001. Daneben sind im Anstieg der Fiskaleinnahmen auch eine weitere Erhöhung der Tabaksteuer Ende 2004 und der Schwerverkehrsabgabe Anfang 2005 enthalten.

4.1

Fiskaleinnahmen

Mit einem Anteil von rund 93 Prozent wird die Entwicklung der Gesamteinnahmen vorwiegend durch die Fiskaleinnahmen geprägt. Diese nehmen gegenüber dem Voranschlag 2003 um durchschnittlich 2,1 Prozent pro Jahr zu. Im Vergleich zur Rechnung 2003 und unter Ausklammerung der Sonderfaktoren (z.B. Steuererhöhungen) beträgt der Anstieg allerdings 3,7 Prozent.

Die Mehrwertsteuer (MWSt) liefert mehr als einen Drittel der Gesamteinnahmen und stellt damit die Haupteinnahmequelle des Bundes dar. In der Entwicklung der Mehrwertsteuer widerspiegelt sich die ab 2005 eingestellte Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 0,8 Prozent zur Sanierung der IV. Die Mehreinnahmen werden im Einführungsjahr 2005 nur zu drei Vierteln anfallen, in den Jahren 2006 und 2007 werden sie sich auf 2,4 respektive 2,5 Milliarden belaufen. Bereinigt um diese Zusatzeinnahmen dürften die Einnahmen aus der MWSt ungefähr im Gleichschritt mit dem nominalen BIP zulegen.

1220

Bei der direkten Bundessteuer (DBSt) wird sich die Verbesserung der konjunkturellen Lage erst ab 2006 und vor allem 2007 in den Steuereingängen niederschlagen.

Zudem dürften sich in den kommenden Jahren bei den juristischen Personen die Verlustvorträge aus den Rezessionsjahren negativ bemerkbar machen. Andererseits wird der Ausgleich der kalten Progression angesichts der moderaten Teuerungsaussichten noch nicht in der Finanzplanperiode wirksam. Auch das Zustandekommen des Referendums zum Steuerpaket 2001 hat zur Folge, dass die daraus resultierenden Mindereinnahmen bei der DBSt eine zeitliche Verschiebung erfahren. Die entsprechenden Einnahmenausfälle bei der Familienbesteuerung werden aber im Jahr 2007 voll durchschlagen, unter der Annahme allerdings, dass das Volk dem Steuerpaket 2001 zustimmt. Bereinigt um diese Mindereinnahmen und ausgehend von der Rechnung 2003 würden die Einnahmen im Zeitraum von 2003­2007 um durchschnittlich 4,0 Prozent pro Jahr zunehmen.

In den vergangenen Jahren verzeichnete der Verrechnungssteuerertrag starke Schwankungen. Da es nicht möglich ist, punktuelle, von Natur aus unvorhersehbare Entwicklungen in den jährlichen Schätzungen zu berücksichtigen, stützen sich unsere Prognosen auf die in der Vergangenheit beobachtete Tendenz. Dementsprechend wurde im Finanzplan für die Jahre 2005 bis 2007 ein Durchschnittsbetrag von 3 Milliarden eingesetzt. Etwaige Abweichungen vom tatsächlichen Ergebnis eines bestimmten Jahres werden in erster Linie auf Spezialfälle und andere Sonderfaktoren zurückzuführen sein. Auch der Ertrag der Stempelabgaben schwankte in den vergangenen Jahren sehr stark, was mit Gesetzesänderungen, Börsenturbulenzen und der Entwicklung bei den Emissionen von Aktien und Obligationen zusammenhängt.

Der Finanzplan gründet auf der Annahme, dass sich die gegenwärtige Wiederbelebung der Börsentätigkeit fortsetzen und sie dank der erwarteten konjunkturellen Erholung von der Ausgabe neuer Wertpapiere begleitet sein wird. Der Gesamtertrag der Stempelabgaben dürften demgemäss stetig zunehmen und im Jahre 2007 möglicherweise 3,7 Milliarden erreichen.

Im Bereich der Verbrauchssteuern dürften die Einnahmen aus den Mineralölsteuern ab 2005 nicht mehr weiter zunehmen. Verschiedene Massnahmen zur Verringerung des verkehrsbedingten Schadstoffausstosses dürften zum allmählichen
Übergang zu einer neuen Generation von Motoren führen und damit auch einen spürbaren Rückgang des Benzinverbrauchs bewirken. Auch der Erlös aus der Tabaksteuer dürfte im Jahr 2005 aufgrund einer weiteren Erhöhung des Steuersatzes wiederum Mehreinnahmen bringen. Wie bisher wird der Ertrag aus der Tabaksteuer zur Finanzierung der AHV eingesetzt.

Der Anteil der Einfuhrzölle an den Bundeseinnahmen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Erstens, weil zahlreiche weitere Zölle abgebaut wurden und zweitens, weil die Einfuhrzölle nicht an die Teuerung gekoppelt sind.

Von 2004 bis 2007 werden sie infolge der in den Abkommen mit der EU verankerten Senkung der Sätze erneut rückläufig sein. 2007 werden sie jedoch noch leicht über der Milliardengrenze liegen. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe wird per 1. Januar 2005 erhöht, um die von den Lastwagen verursachten externen Kosten vermehrt zu berücksichtigen. Ungefähr zwei Drittel des Nettoertrags fliessen in die Eisenbahnvorhaben und ein Drittel wird den Kantonen zugeführt.

1221

4.2

Nichtfiskalische Einnahmen

Bei den Regalien und Konzessionen wurden die Einnahmen aus der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) im Finanzplan 2005­2007 mit 833 Millionen pro Jahr veranschlagt, wie es in der Vereinbarung aus dem Jahr 2002 zwischen dem Bund und der SNB steht. 2004 dürfte sich die Gewinnausschüttung auf 933 Millionen belaufen, bedingt durch die zusätzliche Zahlung von Erträgen aus den überschüssigen Goldreserven. Beim Vermögensertrag werden angesichts der Ungewissheit bezüglich der zukünftigen Verteilung der Erträge aus den ehemaligen Regiebetrieben für die Einnahmen aus den Swisscom-Dividendenausschüttungen im Finanzplan jährlich 450 Millionen statt wie im Voranschlag 2004 490 Millionen vorgesehen. Hinzu kommt ein eventueller Betrag der Post in Höhe von 150 Millionen im Jahre 2007.

5

Zusammenfassung

Die Ausgaben und Einnahmen im Legislaturfinanzplan beruhen auf den vom Parlament gefällten Sachentscheiden und Prioritäten und Annahmen zum Wirtschaftsszenario. Die Ergebnisse des Legislaturfinanzplans erfüllen die Vorgaben der Schuldenbremse nicht. Statt des geforderten Überschusses von 0,4 Milliarden resultiert im Jahre 2007 ein Defizit von knapp 1,8 Milliarden. Die Fortsetzung der bisherigen Politik ist nicht mehr finanziert und es besteht ­ gemessen an den Vorgaben der Schuldenbremse ­ ein Manko von 2,2 Milliarden. Angesichts der möglichen Mehrausgaben und Mindereinnahmen bestätigt sich damit der bisher kommunizierte Sanierungsbedarf von 2,5 Milliarden.

Gemessen an den finanzpolitischen Kennziffern und Indikatoren, die sich sowohl in nationalen als auch internationalen Vergleichen eingebürgert haben, präsentiert sich der Bundeshaushalt wie folgt.

Finanzkennzahlen des Bundes in % des BIP

2000

2001

2002

2003

VA* 2004

LFP 2005

LFP 2006

LFP 2007

Staatsquote

11,3 11,9 11,9 11,6 11,7 12,1 11,9 11,9

Steuerquote Verschuldungsquote

11,2 10,2 10,1 10,1 10,2 10,7 10,7 10,8 26,0 25,3 28,6 28,8 29,9 29,8 29,4 28,0

bereinigt um MWSt-Finanzierungen der AHV und IV Staatsquote

10,9 11,4 11,4 11,2 11,3 11,3 11,0 11,0

Steuerquote

10,7

9,7

9,5

9,6

9,6

9,7

9,6

9,6

* ohne ausserordentliche Ausgaben, inkl. Kreditsperre

Nach einer vorübergehenden leichten Entspannung Ende der Neunzigerjahre ist die Staatsquote des Bundes seit dem Jahr 2000 wieder auf hohe Werte zwischen 11,6 und 11,9 Prozent angestiegen. Auch in den Finanzplanjahren wird diese Kennzahl trotz der erwarteten Konjunkturerholung und den verbesserten Perspektiven auf dem 1222

Arbeitsmarkt nahe bei der 12-Prozent-Marke liegen, sofern es nicht gelingt, Massnahmen zur Beseitigung des verbleibenden strukturellen Defizits zu ergreifen.

Bei der Steuerquote wird der Mehrjahresvergleich durch Sondersituationen geprägt.

Im wachstumsstarken Jahr 2000 wurde mit 11,2 Prozent der bis anhin höchste Wert erreicht, was mit den ausserordentlich hohen Erträgen bei der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben im Lichte des Börsenbooms zusammenhängt. Seither verharrt die Steuerquote auf knapp über 10 Prozent. In den Jahren 2005 bis 2007 dürfte sie sich etwa einen halben Prozentpunkt über dem Niveau von 2004 einpendeln. Diese Zunahme ergibt sich zum grössten Teil aus dem IV-Mehrwertsteuerzuschlag von 0,8 Prozent.

Bei der Beurteilung der Staats- und Steuerquote ist allerdings dem Einfluss der bestehenden und geplanten Mehrwertsteuerfinanzierungen der AHV und IV Rechnung zu tragen, denn diese werden zu über 80 Prozent direkt an den Ausgleichsfonds weitergeleitet. Unter Ausklammerung dieser Zahlungsflüsse bildet sich die Staatsquote von 11,2 Prozent in der Rechnung 2003 auf 11,0 Prozent im Finanzplanjahr 2007 zurück. Die Steuerquote dürfte sich mit 9,6 Prozent auf dem Niveau der Rechnung 2003 stabilisieren. Damit werden die Vorgaben einer kürzerfristigen Stabilisierung und langfristigen Senkung der Staatsquote und Steuerquote aus dem Finanzleitbild knapp erfüllt.

Entwicklung der Staats- und Steuerquote 1995 - 2007

im Verhältnis des BIP in % 12,5

Staatsquote

12,0

11,5

11,0

Steuerquote

10,5

10,0

9,5

9,0

8,5 95

96

97

98

99

2000

2001

2002

2003

V04B

P05P

P06P

P07P

Die Verschuldung des Bundes verzeichnete in den Neunzigerjahren eine besorgniserregende Entwicklung. Die Verschuldungsquote ist von 11,8 Prozent im Jahre 1990 auf 28,1 Prozent im Jahre 1998 angestiegen. Nach einem zwischenzeitlichen Rückgang befinden sich die Bundesschulden (im Verhältnis zum BIP) seit 2002 wieder auf diesem Niveau. Diese Entwicklung ist zu einem grossen Teil auf die Ausfinanzierung der Pensionskassen des Bundes und bundesnaher Unternehmen zurückzuführen. Damit wird das Ziel der langfristigen Senkung der Verschuldungsquote 1223

gemäss Finanzleitbild nicht erfüllt, und auch für den Zeitraum 2005 bis 2007 wird ohne Korrektur auf der Ausgabenseite trotz konjunktureller Erholung mit einer Stabilisierung auf aktuellem Niveau gerechnet.

Die Ergebnisse des Finanzplans sind unbefriedigend. Der Bundeshaushalt ist nicht nachhaltig gesichert und die Anforderungen der Schuldenbremse werden nicht erfüllt. Diese Entwicklung ist in erster Linie auf nicht finanzierte Mehrausgaben zurückzuführen, der konjunkturelle Einbruch spielt eine sekundäre Rolle. Die Ernsthaftigkeit der haushaltpolitischen Lage wird auch durch die drohenden Mehrausgaben und Mindereinnahmen unterstrichen. Es bestehen auch Unsicherheiten in Bezug auf die Annahmen zum Wirtschaftswachstum, zur Entwicklung des Arbeitsmarktes und zu den Zinssätzen. Sollten sich gewisse dieser kritischen Parameter in einer für den Bundeshaushalt ungünstigen Weise entwickeln, so würden sich die Haushaltperspektiven zusätzlich spürbar verschlechtern. Mit dem EP 04 müssen daher so rasch wie möglich weitere Massnahmen eingeleitet werden, um den Bundeshaushalt von diesem strukturellen Ungleichgewicht zu befreien und die erkennbaren Trends zu brechen. Die nachhaltige Sanierung des Bundeshaushalts sowie die Realisierung eingeleiteter Reformen sind nämlich Voraussetzungen für das notwendige Wachstum, für die Sicherung der staatlichen Aufgabenerfüllung und für die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schweiz. Davon profitieren auch die Kantone, werden doch damit ­ nicht zuletzt auch im Hinblick auf die staatspolitisch wichtige Erneuerung des Föderalismus ­ die für sie notwendigen Spiel- und Entwicklungsräume geschaffen.

1224

A 1 Legislaturfinanzplan 2005­2007 (tabellarisch) Ausgaben nach Aufgabengebieten Ausgaben und Einnahmen nach Departementen und Dienststellen

1225

Legislaturfinanzplan 2005-2007 vom 25. Februar 2004

Ausgaben nach Aufgabengebieten

Voranschlag

2004

Legislaturfinanzplan

2005

2006

2007

in Millionen Franken

TOTAL AUSGABEN

51 410

54 442

55 557

57 078

1 983

2 021

2 004

2 042

757 257 288 126 87

729 245 281 118 86

723 241 277 119 86

763 243 289 142 89

Beziehungen zum Ausland Politische Beziehungen Entwicklungshilfe Übriges

2 488 846 1 429 213

2 515 854 1 462 200

2 546 849 1 504 192

2 679 869 1 620 190

Landesverteidigung Militärische Landesverteidigung Zivile Landesverteidigung

4 820 4 703 117

4 856 4 743 112

4 732 4 622 110

4 814 4 702 113

Bildung und Grundlagenforschung Berufsbildung Hochschulen Grundlagenforschung Übriges

3 953 516 2 251 1 050 134

4 057 530 2 352 1 044 131

4 204 542 2 432 1 103 127

4 324 580 2 498 1 121 125

463 193 147 123

473 207 145 121

452 205 132 114

457 209 136 112

Allgemeine Verwaltung / Nicht zuteilbare Ausgaben Justiz, Polizei Rechtsaufsicht Polizei Rechtssprechung Straf- und Massnahmenvollzug

Kultur und Freizeit Kulturförderung Sport Übriges Gesundheit Soziale Wohlfahrt Altersversicherung Invalidenversicherung Krankenversicherung Arbeitslosenversicherung Flüchtlingshilfe im Inland Übriges Verkehr Strassen Öffentlicher Verkehr Übriger Verkehr Umwelt und Raumordnung Umweltschutz Übriges Landwirtschaft und Ernährung Verbesserung der Produktionsgrundlagen Produktion und Absatz Direktzahlungen und soziale Massnahmen Übriges Übrige Volkswirtschaft Forstwirtschaft Industrie, Gewerbe, Handel Energie Übriges Finanzen und Steuern Anteile an Bundeseinnahmen Vermögens- und Schuldenverwaltung

1226

210

208

201

204

13 943 5 165 4 324 1 933 334 1 013 1 174

14 368 5 285 4 577 1 973 344 1 010 1 179

14 874 5 558 4 798 2 000 352 982 1 185

15 286 5 773 4 939 2 031 363 991 1 188

7 478 2 921 4 254 304

7 890 2 972 4 603 315

7 818 2 963 4 551 305

7 954 2 993 4 663 298

757 411 345

700 409 292

697 429 268

666 395 270

3 919 269 849 2 593 208

3 868 271 808 2 582 206

3 872 300 768 2 599 205

3 921 281 756 2 678 206

677 163 259 187 68

700 162 289 188 61

709 159 300 190 60

738 160 308 194 76

9 962 5 939 4 023

12 058 7 714 4 345

12 725 8 336 4 389

13 230 8 802 4 428

Legislaturfinanzplan 2003-2005 vom 25. Februar 2004

Ausgaben nach Aufgabengebieten

Veränderungen

2003/2004

2004/2005

Ø-jährl.

Wachstumsrate

2005/2006

2006/2007

2003/07 in/en %

in Millionen Franken

+308

+3 032

+1 115

+1 521

+2,8

Allgemeine Verwaltung / Nicht zuteilbare Ausgaben

TOTAL AUSGABEN

-15

+38

-17

+38

+0,5

Justiz, Polizei Rechtsaufsicht Polizei Rechtssprechung Straf- und Massnahmenvollzug

+30 -7 +23 +6 +9

-28 -12 -7 -8 -1

-6 -4 -4 +1 ­

+40 +2 +12 +23 +3

+1,2 -2,0 +2,2 +4,3 +3,2

Beziehungen zum Ausland Politische Beziehungen Entwicklungshilfe Übriges

+70 +21 +42 +6

+27 +8 +33 -13

+31 -5 +42 -8

+133 +20 +116 -2

+2,6 +1,3 +4,0 -18,9

Landesverteidigung Militärische Landesverteidigung Zivile Landesverteidigung

+60 +32 +28

+36 +40 -5

-124 -121 -2

+82 +80 +3

+0,3 +0,2 +5,9

+113 +12 +39 +47 +12

+104 +14 +101 -6 -3

+147 +12 +80 +59 -4

+120 +38 +66 +18 -2

+3,0 +3,6 +3,1 +2,8 +1,5

-89 -62 -1 -26

+10 +14 -2 -2

-21 -2 -13 -7

+5 +4 +4 -2

-4,6 -4,9 -2,1 -4,6

Bildung und Grundlagenforschung Berufsbildung Hochschulen Grundlagenforschung Übriges Kultur und Freizeit Kulturförderung Sport Übriges Gesundheit

-3

-2

-7

+3

-1,1

+597 -45 +329 +66 +165 +22 +61

+425 +120 +253 +40 +10 -3 +5

+506 +273 +221 +27 +8 -28 +6

+412 +215 +141 +31 +11 +9 +3

+3,5 +2,6 +5,4 +2,1 +21,1 ­ +1,0

Verkehr Strassen Öffentlicher Verkehr Übriger Verkehr

+41 +21 +28 -7

+412 +51 +349 +11

-72 -9 -52 -10

+136 +30 +112 -7

+1,7 +0,8 +2,5 -3,6

Umwelt und Raumordnung Umweltschutz Übriges

+26 +44 -19

-57 -2 -53

-3 +20 -24

-31 -34 +2

-2,3 +1,9 -27,0

Landwirtschaft und Ernährung Verbesserung der Produktionsgrundlagen Produktion und Absatz Direktzahlungen und soziale Massnahmen Übriges

+16 +14 -69 +64 +7

-51 +2 -41 -11 -2

+4 +29 -40 +17 -1

+49 -19 -12 +79 +1

+0,1 +2,5 -4,8 +1,4 +3,9

Übrige Volkswirtschaft Forstwirtschaft Industrie, Gewerbe, Handel Energie Übriges

-63 -37 +1 -16 -11

+23 -1 +30 +1 -7

+9 -3 +11 +2 -1

+29 +1 +8 +4 +16

-0,1 -5,5 +4,5 -1,1 -1,1

-475 -594 +119

+2 096 +1 775 +322

+667 +622 +44

+505 +466 +39

+6,1 +7,7 +3,2

Soziale Wohlfahrt Altersversicherung Invalidenversicherung Krankenversicherung Arbeitslosenversicherung Flüchtlingshilfe im Inland Übriges

Finanzen und Steuern Anteile an Bundeseinnahmen Vermögens- und Schuldenverwaltung

1227

Legislaturfinanzplan 2005-2007 vom 25. Februar 2004

Ausgaben und Einnahmen nach Departementen und Dienststellen

Voranschlag

Legislaturfinanzplan

2004

2005

2006

2007

in Millionen Franken

GESAMTAUSGABEN

51 410

54 442

55 557

57 078

GESAMTEINNAHMEN

47 944

51 562

53 126

55 316

-3 465

-2 880

-2 431

-1 762

213 13

197 14

198 14

198 15

78

75

75

75

7

6

6

6

104 Bundeskanzlei Ausgaben Einnahmen

48 1

39 2

40 2

40 2

105 Bundesgericht Ausgaben Einnahmen

50 10

47 10

46 10

46 11

106 Versicherungsgericht Ausgaben Einnahmen

18 1

16 1

16 1

16 1

107 Bundesstrafgericht Ausgaben

12

15

15

15

1 938 39

1 947 41

1 994 41

2 090 41

632 39

612 41

618 41

625 41

1 284

1 315

1 356

1 445

22

20

19

20

16 450 198

16 945 275

17 611 300

18 093 310

20 1

19 1

16 1

17 1

Einnahmen-/Ausgabenüberschuss

1

Behörden und Gerichte Ausgaben Einnahmen

101 Eidgenössische Räte Ausgaben 103 Bundesrat Ausgaben

2

Departement für auswärtige Angelegenheiten Ausgaben Einnahmen

201 Departement für auswärtige Angelegenheiten Ausgaben Einnahmen 202 Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit Ausgaben 285 Informatikdienstleistungszentrum EDA Ausgaben

3

Departement des Innern Ausgaben Einnahmen

301 Generalsekretariat Ausgaben Einnahmen 303 Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann Ausgaben 305 Bundesarchiv Ausgaben 306 Bundesamt für Kultur Ausgaben Einnahmen 311 Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie Ausgaben Einnahmen 316 Bundesamt für Gesundheit Ausgaben Einnahmen 317 Bundesamt für Statistik Ausgaben Einnahmen 318 Bundesamt für Sozialversicherung Ausgaben Einnahmen

1228

7

7

7

7

11

10

10

10

226 3

219 3

213 3

216 3

70 30

71 32

71 33

72 33

146 5

139 4

137 5

137 5

95 1

86 1

85 1

85 1

12 082 152

12 534 228

13 092 238

13 485 248

Legislaturfinanzplan 2005-2007 vom 25. Februar 2004

Ausgaben und Einnahmen nach Departementen und Dienststellen

Voranschlag

Legislaturfinanzplan

2004

2005

2006

2007

in Millionen Franken

321 Bundesamt für Militärversicherung Ausgaben Einnahmen 326 Staatssekretariat und Büro für Weltraumangelegenheiten Ausgaben

258 5

257 5

255 18

259 18

136

140

144

144

327 Bundesamt für Bildung und Wissenschaft Ausgaben Einnahmen

1 584 1

1 584 1

1 649 1

1 677 1

328 Eidg. Technische Hochschulen und Forschungsanstalten Ausgaben

1 788

1 856

1 911

1 962

25

23

22

22

1 493 74

1 451 73

1 418 73

1 438 73

385 Informatikdienstleistungszentrum EDI Ausgaben

4

Justiz- und Polizeidepartement Ausgaben Einnahmen

401 Generalsekretariat Ausgaben Einnahmen

28 1

24 1

23 1

24 1

402 Bundesamt für Justiz Ausgaben Einnahmen

135 11

130 11

128 11

131 11

403 Bundesamt für Polizei Ausgaben

175

162

161

166

404 Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung Ausgaben Einnahmen

41 16

40 16

36 16

39 16

405 Bundesanwaltschaft Ausgaben Einnahmen

28 ­

26 ­

26 1

28 1

7

7

7

7

32 11

33 12

33 12

34 12

413 Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung Ausgaben 414 Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung Ausgaben Einnahmen 415 Bundesamt für Flüchtlinge Ausgaben Einnahmen

981 28

967 26

940 25

948 25

416 Asyl-Rekurskommission Ausgaben Einnahmen

23 1

21 1

20 1

20 1

417 Spielbankenkommission Ausgaben Einnahmen

7 5

6 5

6 5

6 5

37 1

35 1

37 1

37 1

4 810 118

4 624 88

4 518 86

4 567 86

485 Informatikdienstleistungszentrum EJPD Ausgaben Einnahmen

5

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Ausgaben Einnahmen

500 Generalsekretariat Ausgaben 504 Bundesamt für Sport Ausgaben Einnahmen

70

55

56

56

132 5

132 6

119 6

121 6

1229

Legislaturfinanzplan 2005-2007 vom 25. Februar 2004

Ausgaben und Einnahmen nach Departementen und Dienststellen

Voranschlag

2004

Legislaturfinanzplan

2005

2006

2007

in Millionen Franken

506 Bundesamt für Bevölkerungsschutz Ausgaben Einnahmen 507 Direktion für Sicherheitspolitik Ausgaben 525 Verteidigung Ausgaben Einnahmen 540 armasuisse Ausgaben Einnahmen

105 2

96 2

95 2

96 2

41

39

38

39

4 163 93

4 031 63

3 946 62

3 986 62

140 4

124 4

122 4

123 4

570 Bundesamt für Landestopographie Ausgaben Einnahmen

88 14

81 13

80 13

81 13

585 Direktion Informatik VBS Ausgaben

72

64

62

63

12 300 47 052

14 824 50 625

15 429 52 141

16 053 54 276

6

Finanzdepartement Ausgaben Einnahmen

600 Generalsekretariat Ausgaben

96

91

112

136

4 106 2 034

4 416 2 030

4 459 2 114

4 483 2 308

602 Zentrale Ausgleichsstelle Ausgaben Einnahmen

85 91

81 90

79 89

80 89

603 swissmint Ausgaben Einnahmen

15 16

14 11

14 7

14 7

5 875 35 136

7 481 38 095

8 103 39 576

8 552 41 509

1 010 9 623

1 104 10 245

1 096 10 204

1 113 10 210

601 Finanzverwaltung Ausgaben Einnahmen

605 Steuerverwaltung Ausgaben Einnahmen 606 Zollverwaltung Ausgaben Einnahmen 609 Bundesamt für Informatik und Telekommunikation Ausgaben

220

210

204

206

611 Finanzkontrolle Ausgaben Einnahmen

17 1

16 1

15 1

16 1

612 Bankenkommission Ausgaben Einnahmen

31 33

28 35

28 35

28 36

614 Personalamt Ausgaben

244

785

724

821

620 Bundesamt für Bauten und Logistik Ausgaben Einnahmen

587 96

587 96

586 95

593 95

13 22

11 21

11 20

11 20

622 Bundesamt für Privatversicherungen Ausgaben Einnahmen

1230

Legislaturfinanzplan 2005-2007 vom 25. Februar 2004

Ausgaben und Einnahmen nach Departementen und Dienststellen

Voranschlag

Legislaturfinanzplan

2004

2005

2006

2007

in Millionen Franken

7

Volkswirtschaftsdepartement Ausgaben Einnahmen

701 Generalsekretariat Ausgaben

5 835 166

5 727 214

5 738 237

5 889 281

32

19

17

17

704 Staatssekretariat für Wirtschaft Ausgaben Einnahmen

871 44

815 54

824 55

875 71

706 Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Ausgaben Einnahmen

869 1

938 1

980 1

1 037 1

3 580 71

3 526 123

3 527 143

3 579 172

118 8

118 8

115 8

115 8

8 1

8 2

7 2

7 2

41 8

37 8

37 8

38 8

8

8

9

8

708 Bundesamt für Landwirtschaft Ausgaben Einnahmen 710 Landwirtschaftliche Forschungsanstalten Ausgaben Einnahmen 719 Gestüt Ausgaben Einnahmen 720 Bundesamt für Veterinärwesen Ausgaben Einnahmen 721 Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe Ausgaben 724 Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung Ausgaben

7

6

5

5

260 33

212 18

174 18

163 18

727 Wettbewerbskommission Ausgaben

7

6

6

6

730 Rekurskommission EVD Ausgaben

5

4

4

4

735 Vollzugsstelle für den Zivildienst Ausgaben Einnahmen

16 1

17 2

18 2

18 2

785 Informatikdienstleistungszentrum EVD Ausgaben

14

14

14

14

8 371 284

8 728 231

8 651 233

8 751 234

145 18

146 18

142 18

139 18

725 Bundesamt fürWohnungswesen Ausgaben Einnahmen

8

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Ausgaben Einnahmen

801 Generalsekretariat Ausgaben Einnahmen 802 Bundesamt für Verkehr Ausgaben Einnahmen

4 270 7

4 613 40

4 552 40

4 663 40

803 Bundesamt für Zivilluftfahrt Ausgaben Einnahmen

71 28

75 29

70 30

68 30

804 Bundesamt für Wasser und Geologie Ausgaben Einnahmen

96 5

95 5

94 5

95 5

805 Bundesamt für Energie Ausgaben Einnahmen

92 2

87 2

89 2

90 2

1231

Legislaturfinanzplan 2005-2007 vom 25. Februar 2004

Ausgaben und Einnahmen nach Departementen und Dienststellen

Voranschlag

Legislaturfinanzplan

2004

2005

2006

2007

in Millionen Franken

806 Bundesamt für Strassen Ausgaben Einnahmen 808 Bundesamt für Kommunikation Ausgaben Einnahmen 810 Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft Ausgaben Einnahmen

2 929 91

2 976 5

2 974 5

2 997 5

95 73

81 73

76 74

76 74

628 29

612 27

610 27

578 27

812 Bundesamt für Raumentwicklung Ausgaben

14

13

13

13

815 Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen Ausgaben Einnahmen

28 31

28 31

29 32

29 32

3

2

2

2

820 Rekurskommission UVEK Ausgaben

1232

Legislaturfinanzplan 2005-2007 vom 25. Februar 2004

Ausgaben und Einnahmen nach Departementen und Dienststellen

Veränderungen

2003/2004

2004/2005

Ø-jährl.

Wachstumsrate

2005/2006

2006/2007

2003/07 in %

in Millionen Franken

GESAMTAUSGABEN GESAMTEINNAHMEN Einnahmen-/Ausgabenüberschuss

1

307

3 033

1 114

1 522

2,8

-2 912

3 618

1 564

2 190

2,1

-3 219

585

450

669

­

16 1

-16 2

­ ­

1 1

0,1 5,7

Behörden und Gerichte Ausgaben Einnahmen

101 Eidgenössische Räte Ausgaben

5

-3

1

-1

0,4

-1

-1

­

­

-9,0

104 Bundeskanzlei Ausgaben Einnahmen

5 1

-9 1

­ ­

1 ­

-2,1 68,6

105 Bundesgericht Ausgaben Einnahmen

-4 ­

-4 ­

-1 ­

­ 1

-3,7 1,1

­ ­

-2 ­

­ ­

­ ­

-2,8 0,9

12

3

­

­

­

65 2

9 2

47 ­

96 ­

2,8 2,1

201 Departement für auswärtige Angelegenheiten Ausgaben Einnahmen

23 2

-21 2

6 ­

7 ­

0,6 2,1

202 Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit Ausgaben

40

31

41

89

3,8

2

-2

­

­

0,2

486 39

495 77

666 25

482 10

3,2 18,2

1 1

-1 ­

-3 ­

1 ­

-2,2 34,5

103 Bundesrat Ausgaben

106 Versicherungsgericht Ausgaben Einnahmen 107 Bundesstrafgericht Ausgaben

2

Departement für auswärtige Angelegenheiten Ausgaben Einnahmen

285 Informatikdienstleistungszentrum EDA Ausgaben

3

Departement des Innern Ausgaben Einnahmen

301 Generalsekretariat Ausgaben Einnahmen 303 Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann Ausgaben

­

­

­

­

0,5

-2

-1

­

­

-5,7

6 ­

-7 ­

-6 ­

3 ­

-0,5 0,8

311 Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie Ausgaben Einnahmen

1 -2

1 1

1 1

1 ­

1,2 0,8

316 Bundesamt für Gesundheit Ausgaben Einnahmen

-8 ­

-7 ­

-2 1

­ ­

-3,0 5,0

2 ­

-9 ­

-1 ­

­ ­

-2,2 9,8

408 49

451 76

558 10

394 10

3,7 24,4

305 Bundesarchiv Ausgaben 306 Bundesamt für Kultur Ausgaben Einnahmen

317 Bundesamt für Statistik Ausgaben Einnahmen 318 Bundesamt für Sozialversicherung Ausgaben Einnahmen

1233

Legislaturfinanzplan 2005-2007 vom 25. Februar 2004

Ausgaben und Einnahmen nach Departementen und Dienststellen

Veränderungen

2003/2004

2004/2005

Ø-jährl.

Wachstumsrate

2005/2006

2006/2007

2003/07 in %

in Millionen Franken

321 Bundesamt für Militärversicherung Ausgaben Einnahmen 326 Staatssekretariat und Büro für Weltraumangelegenheiten Ausgaben

5 -1

-2 ­

-2 13

4 ­

0,5 33,6

6

4

4

­

2,6

327 Bundesamt für Bildung und Wissenschaft Ausgaben Einnahmen

44 ­

­ ­

65 ­

28 ­

2,1 1,6

328 Eidg. Technische Hochschulen und Forschungsanstalten Ausgaben

32

68

54

51

2,8

­

-3

-1

­

-3,3

41 -12

-43 -2

-32 1

20 ­

-0,2 -4,2

401 Generalsekretariat Ausgaben Einnahmen

2 ­

-5 ­

­ ­

­ ­

-2,6 5,6

402 Bundesamt für Justiz Ausgaben Einnahmen

8 1

-5 ­

-2 ­

2 ­

0,8 3,3

403 Bundesamt für Polizei Ausgaben

9

-12

-2

5

­

404 Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung Ausgaben Einnahmen

3 6

-1 ­

-4 ­

3 ­

0,7 12,5

405 Bundesanwaltschaft Ausgaben Einnahmen

6 ­

-2 ­

­ 1

2 ­

6,4 165,6

413 Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung Ausgaben

­

-1

­

­

-1,0

414 Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung Ausgaben Einnahmen

1 1

­ ­

­ 1

1 ­

1,5 3,8

385 Informatikdienstleistungszentrum EDI Ausgaben

4

Justiz- und Polizeidepartement Ausgaben Einnahmen

415 Bundesamt für Flüchtlinge Ausgaben Einnahmen

24 -5

-14 -2

-27 -1

8 ­

-0,2 -6,7

416 Asyl-Rekurskommission Ausgaben Einnahmen

2 ­

-2 ­

­ ­

­ ­

-0,6 2,2

417 Spielbankenkommission Ausgaben Einnahmen

1 1

-1 ­

­ ­

­ ­

-1,3 6,1

-4 ­

-1 ­

2 ­

-1 ­

-2,3 0,1

28 41

-187 -31

-105 -2

49 ­

-1,1 2,6

-11

-15

­

1

-8,5

-1 ­

­ ­

-13 ­

2 ­

-2,3 3,6

485 Informatikdienstleistungszentrum EJPD Ausgaben Einnahmen

5

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Ausgaben Einnahmen

500 Generalsekretariat Ausgaben 504 Bundesamt für Sport Ausgaben Einnahmen

1234

Legislaturfinanzplan 2005-2007 vom 25. Februar 2004

Ausgaben und Einnahmen nach Departementen und Dienststellen

Veränderungen

2003/2004

2004/2005

Ø-jährl.

Wachstumsrate

2005/2006

2006/2007

2003/07 in %

in Millionen Franken

506 Bundesamt für Bevölkerungsschutz Ausgaben Einnahmen 507 Direktion für Sicherheitspolitik Ausgaben

33 2

-9 ­

-1 ­

2 ­

7,3 42,3

-10

-2

-1

1

-6,7

57 43

-131 -30

-85 -2

40 0

-0,7 5,2

540 armasuisse Ausgaben Einnahmen

-17 -3

-15 ­

-3 ­

2 ­

-5,8 -15,3

570 Bundesamt für Landestopographie Ausgaben Einnahmen

-14 ­

-7 -1

-1 ­

1 ­

-5,5 -1,1

1

-8

-2

1

-2,8

-476 -3 052

2 524 3 573

606 1 516

623 2 135

5,9 2,0

525 Verteidigung Ausgaben Einnahmen

585 Direktion Informatik VBS Ausgaben

6

Finanzdepartement Ausgaben Einnahmen

600 Generalsekretariat Ausgaben

38

-5

21

24

23,9

104 -136

310 -4

42 84

25 195

2,9 1,6

8 3

-3 ­

-2 -2

1 1

1,0 0,5

3 -2

­ -4

­ -4

­ ­

4,7 -19,9

-566 -2 993

1 606 2 959

622 1 480

449 1 933

7,3 2,1

606 Zollverwaltung Ausgaben Einnahmen

-38 29

93 622

-8 -42

17 6

1,5 1,6

609 Bundesamt für Informatik und Telekommunikation Ausgaben

601 Finanzverwaltung Ausgaben Einnahmen 602 Zentrale Ausgleichsstelle Ausgaben Einnahmen 603 swissmint Ausgaben Einnahmen 605 Steuerverwaltung Ausgaben Einnahmen

-30

-10

-6

2

-4,7

611 Finanzkontrolle Ausgaben Einnahmen

­ ­

-2 ­

­ ­

­ ­

-2,7 20,3

612 Bankenkommission Ausgaben Einnahmen

4 7

-4 1

­ 1

­ 1

0,6 7,9

614 Personalamt Ausgaben

18

541

-61

97

38,1

620 Bundesamt für Bauten und Logistik Ausgaben Einnahmen

-5 27

­ ­

-1 -1

7 ­

­ 8,2

622 Bundesamt für Privatversicherungen Ausgaben Einnahmen

13 22

-2 -1

­ -1

­ ­

­ ­

1235

Legislaturfinanzplan 2005-2007 vom 25. Februar 2004

Ausgaben und Einnahmen nach Departementen und Dienststellen

Veränderungen

2003/2004

2004/2005

Ø-jährl.

Wachstumsrate

2005/2006

2006/2007

2003/07 in %

in Millionen Franken

7

Volkswirtschaftsdepartement Ausgaben Einnahmen

144 70

-108 48

11 22

701 Generalsekretariat Ausgaben

151 44

0,9 30,6

-71

-13

704 Staatssekretariat für Wirtschaft Ausgaben Einnahmen

156 10

-55 10

-2

­

-35,9

8 2

51 15

5,2 20,5

706 Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Ausgaben Einnahmen

46 ­

708 Bundesamt für Landwirtschaft Ausgaben Einnahmen

69 ­

42 ­

57 ­

5,9 1,9

12 43

-55 52

2 20

52 29

0,1 58,5

710 Landwirtschaftliche Forschungsanstalten Ausgaben Einnahmen

1 ­

-1 ­

-3 ­

­ -1

-0,4 -1,1

719 Gestüt Ausgaben Einnahmen

­ ­

­ ­

­ ­

­ ­

-0,2 1,4

2 -1

-4 ­

­ ­

1 ­

-0,8 -1,9

720 Bundesamt für Veterinärwesen Ausgaben Einnahmen 721 Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe Ausgaben

­

­

1

-1

1,9

724 Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung Ausgaben

­

-1

-1

­

-6,6

725 Bundesamt fürWohnungswesen Ausgaben Einnahmen

-8 17

-48 -15

-38 ­

-11 ­

-11,7 2,9

727 Wettbewerbskommission Ausgaben

1

-1

­

­

-1,0

730 Rekurskommission EVD Ausgaben

­

-1

­

­

-3,3

735 Vollzugsstelle für den Zivildienst Ausgaben Einnahmen

3 ­

1 1

1 ­

­ ­

8,6 25,8

785 Informatikdienstleistungszentrum EVD Ausgaben

2

­

­

­

3,5

4 2

358 -52

-78 2

101 ­

1,1 -4,6

8

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Ausgaben Einnahmen

801 Generalsekretariat Ausgaben Einnahmen

-13 1

1 ­

-4 ­

-3 ­

-3,1 1,4

802 Bundesamt für Verkehr Ausgaben Einnahmen

23 1

343 33

-61 ­

111 ­

2,4 64,1

803 Bundesamt für Zivilluftfahrt Ausgaben Einnahmen

-4 ­

3 1

-5 ­

-2 ­

-2,6 1,0

804 Bundesamt für Wasser und Geologie Ausgaben Einnahmen

-1 1

-1 ­

-1 ­

1 ­

-0,3 2,7

-41 -30

-5 ­

1 ­

1 ­

-9,4 -49,3

805 Bundesamt für Energie Ausgaben Einnahmen

1236

Legislaturfinanzplan 2005-2007 vom 25. Februar 2004

Ausgaben und Einnahmen nach Departementen und Dienststellen

Veränderungen

2003/2004

2004/2005

Ø-jährl.

Wachstumsrate

2005/2006

2006/2007

2003/07 in %

in Millionen Franken

806 Bundesamt für Strassen Ausgaben Einnahmen 808 Bundesamt für Kommunikation Ausgaben Einnahmen 810 Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft Ausgaben Einnahmen 812 Bundesamt für Raumentwicklung Ausgaben 815 Hauptabteilung für dieSicherheit der Kernanlagen Ausgaben Einnahmen 820 Rekurskommission UVEK Ausgaben

9 8

47 -86

-2 ­

23 ­

0,7 -50,4

-10 -3

-13 ­

-5 1

­ ­

-7,7 -0,7

24 -6

-16 -2

-2 ­

-32 ­

-1,1 -6,1

­

-1

­

­

-2,4

28 31

1 1

1 1

­ ­

­ ­

­

­

­

­

-3,3

1237

A 2 Vergleich des Legislaturfinanzplans mit dem alten Finanzplan Der Vergleich bezieht sich auf die Jahre 2005 und 2006, nämlich auf das zweite und dritte Jahr des alten Finanzplans vom 30. September 2002, welche mit dem ersten und zweiten Jahr des neuen Legislaturfinanzplans übereinstimmen.

Im Legislaturfinanzplan liegen sowohl die Ausgaben als auch die Einnahmen deutlich unter den im alten Finanzplan eingestellten Werten. Bei den Ausgaben beträgt die Abweichung ­3,9 Milliarden im Jahre 2005 und ­5,4 Milliarden im Jahre 2006.

Mit einer Ausnahme (Kultur und Freizeit 2005) werden im Legislaturfinanzplan bei allen Aufgabengebieten weniger Mittel eingestellt als im alten Finanzplan. Diese Entwicklung wird im Folgenden ­ gegliedert nach Aufgabengebieten ­ kurz beschrieben.

Justiz und Polizei (­99/­105 Millionen): Die Minderausgaben ergeben sich vor allem in den Aufgabengebieten Polizei und Rechtssprechung. Dabei fallen insbesondere die im Zusammenhang mit dem EP 03 vorgenommenen Einsparungen bei der Effizienzvorlage (EffVor) ins Gewicht (­13 Mio/­28 Mio). Auch die Realisierung des Neubaus in Zollikofen für die Unterbringung der Strafverfolgungsbehörden des Bundes im Rahmen der Effizienzvorlage muss um einige Jahre verschoben werden. Zurückgestellt wurden ebensoh die Bauten für die neuen Bundesgerichte in St. Gallen und Bellinzona, für welche Mietlösungen gesucht wurden. In St. Gallen wird eine langfristige und in Bellinzona eine kurzfristige Mietlösung angestrebt. Aus diesen Verschiebungen resultieren bei den zivilen Bauten Minderausgaben von 62 Millionen bzw. 30 Millionen.

Beziehungen zum Ausland (­174/­248 Millionen): Die Ausgaben für die Beziehungen zum Ausland sind in erster Linie wegen den im Rahmen des EP 03 beschlossenen Massnahmen rückläufig. Betroffen sind die öffentliche Entwicklungshilfe (­125/­165 Mio), die Osthilfe (­10/­15 Mio) sowie weitere Bereiche wie Präsenz Schweiz, die FIPOI, der Schweizerische Kurzwellendienst oder die zivile Friedensförderung und die Chemiewaffenabrüstung (insgesamt ­16/ bzw. ­28 Mio).

Landesverteidigung (­130/­354 Millionen): Der Ausgabenrückgang hängt vor allem mit den im Rahmen des EP 03 beschlossenen Einsparungen zusammen. Der militärische Verteidigungsbereich (VBS) trägt dabei die Hauptlast dieser Kürzungen, in den übrigen Bereichen der Landesverteidigung
sind der Bevölkerungsschutz, die Sicherheitspolitik und die Armasuisse betroffen. Daneben ergeben sich weitere Kürzungen im Informatikbereich, beim Personal und bei der Swisscoy, deren Einsatz vom Parlament nur bis Ende 2005 bewilligt ist.

Bildung und Grundlagenforschung (­218/­304 Millionen): Die Differenzen im Bereich der Bildung und Grundlagenforschung sind zur Hauptsache auf die im Rahmen des EP 03 beschlossenen Kürzungen der Ausgaben (BFT-Wachstumsrate, PPP Schulen ans Netz) zurückzuführen. Zusätzlich wurde der Finanzierungsbeitrag des Bundes an den ETH-Bereich um knapp 50 Millionen jährlich gekürzt, da die Renten der altrechtlichen Professorinnen und Professoren neu durch Publica finanziert werden. Ferner wurde bei der definitiven Aufteilung des BFT-Wachstums auf die einzelnen Förderbereiche die angewandte Forschung gestärkt, welche nicht dem Aufgabengebiet Bildung und Grundlagenforschung zugerechnet wird.

1238

Soziale Wohlfahrt (­429/­601 Millionen): Die Minderausgaben gegenüber dem alten Finanzplan ergeben sich aus Finanzplanunterschreitungen bei der AHV von rund 270 bis 450 Millionen, bei der Krankenversicherung von etwa 220 bis 300 Millionen, beim sozialen Wohnungsbau von rund 90 bis 140 Millionen und schliesslich beim Asylwesen von etwa 50 bis 80 Millionen. Der Rückgang bei der AHV ist insbesondere auf die tieferen Rentenanpassungen in den Jahren 2003 und 2006 aufgrund revidierter Teuerungs- und Lohnwachstumsannahmen zurückzuführen. Zudem wirkt sich das EP 03 aus (Streichung Sonderbeitrag des Bundes für Rentenvorbezug von 170 Mio p.a.). Bei den Prämienverbilligungen KVG konnte infolge des Scheiterns der 2. KVG-Revision in den eidg. Räten die mit dem Sozialziel verbundene Mehrbelastung des Bundeshaushalts aus dem Zahlenwerk eliminiert werden. Die Finanzplanunterschreitungen im sozialen Wohnungsbau und bei der Flüchtlingshilfe im Inland sind vor allem auf das EP 03 zurückzuführen. Die erwähnten Minderausgaben werden teilweise durch Finanzplanüberschreitungen in anderen Sozialbereichen kompensiert. Dies betrifft insbesondere die Invalidenversicherung, bei welcher die Ausgaben infolge stark steigender Invalidisierungen um rund 150 bis 240 Millionen angehoben werden mussten. Zudem werden die Ausgaben für die Ergänzungsleistungen zur AHV und vor allem zur IV sowie für die Arbeitslosenversicherung um zusammen rund 50 bis 140 Millionen höher ausfallen als ursprünglich angenommen.

Verkehr (­376/­606 Millionen): Die Änderungen sind fast ausschliesslich auf die Massnahmen aus dem EP 03 zurückzuführen. Am stärksten betroffen sind der Nationalstrassenbau, die Einlagen in den Fonds für Eisenbahngrossprojekte und die Leistungsvereinbarung mit den SBB. Daneben reduzieren sich angesichts der tieferen Einnahmenprognosen auch die Einlagen des Bundes in den Fonds für Eisenbahngrossprojekte aus zweckgebundenen Einnahmen.

Landwirtschaft (­95/­137 Millionen): Die Reduktion ist zur Hauptsache auf die im Rahmen des EP 03 vollzogenen Kürzungen in den Bereichen Verwaltung, Forschung und Beratung, Grundlagenverbesserungen und Sozialmassnahmen, Förderung von Produktion und Absatz sowie Direktzahlungen zurückzuführen.

Finanzen (­2 102/­2 702 Millionen): Der Rückgang der Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen (­2 439/­2 894 Mio)
ist zur Hauptsache auf die nach unten korrigierten Einnahmenprognosen und die tiefer als vorgesehen ausgefallene Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung der IV (0,8% an Stelle von 1,0%) zurückzuführen. Die Zunahme der Passivzinsen (+320/+193 Mio) erklärt sich insbesondere mit den Zinssatzswaps, die aufgrund der jüngsten Marktentwicklung angepasst wurden (2005: + 100 Mio) und mit dem anfänglich nicht budgetierten Zusatzbedarf für die Ausfinanzierung des Fehlbetrags in der Pensionskasse des Bundes (+298/+239 Mio); der Mehraufwand in diesem Bereich ist darauf zurückzuführen, dass die Ausfinanzierung des Fehlbetrags nicht wie ursprünglich vorgesehen über mehrere Jahre hinweg erfolgen konnte.

Übrige Aufgabengebiete (­269/­366 Millionen): Die Umwelt und Raumordnung sowie die Energie tragen massgeblich zur Veränderung gegenüber dem alten Finanzplan bei. Bei der Umwelt und Raumordnung ergaben sich Anpassungen im Rahmen der Massnahmen des EP 03 und aufgrund einer Schätzkorrektur bei der Rückerstattung der VOC-Lenkungsabgabe. Bei der Energie führt der Wegfall der geplanten Darlehen an Wasserkraftwerke für nicht amortisierbare Investitionen zu Minderausgaben von 100 Millionen pro Jahr.

1239

Die einnahmenseitigen Erwartungen für die Jahre 2005 und 2006 liegen um über 10 Prozent unter denjenigen des Finanzplans vom 30. September 2002. Die schleppende Konjunkturentwicklung, der starke Rückgang der Börsen bis in den Frühling 2003 und der strukturelle Einnahmeneinbruch stellen die Hauptursachen für diese umfangreichen Revisionen der Einnahmenschätzungen dar. Während man im Finanzplan 2004­2006 noch ein reales Wirtschaftswachstum von 2 Prozent für 2003 und von 1,8 Prozent für 2004 erwartete, wird im Zahlenwerk zum Legislaturfinanzplan für das Budgetjahr 2004 mit einem verhaltenen Wachstum von einem Prozent gerechnet. Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass auch bei einem Anziehen der Konjunktur die Einnahmen unter dem hohen Niveau gegen Ende der Neunzigerjahre bleiben werden. Bei der direkten Bundessteuer werden sich Verlustvorträge in den kommenden Jahren negativ bemerkbar machen, bei der Verrechnungssteuer sind die vermehrten Doppelbesteuerungsabkommen zu nennen und bei den Stempelabgaben ist die Steuerbasis aus Wettbewerbsgründen schmäler geworden.

Die Einnahmen wurden insgesamt um 6,2 Milliarden für 2005 und 6,9 Milliarden für 2006 zurückgenommen. Von den Prognoserevisionen am stärksten betroffen sind die konjunkturreagiblen und finanzmarktabhängigen Fiskaleinnahmen. Die Verrechnungssteuer liegt fast einen Drittel unter den Schätzungen des alten Finanzplans (­1 194/­1 394 Mio), die direkte Bundessteuer rund einen Fünftel (­2 917/­3 174 Mio) und die Stempelabgaben rund einen Achtel (­500/­500 Mio). Grössere Anpassungen mussten auch bei der Mehrwertsteuer vorgenommen werden (­1 770/­2 030 Mio). Neben der Korrektur der MWSt­Ertragsschätzung ist diese Entwicklung auch darauf zurückzuführen, dass im alten Finanzplan noch ein höherer Mehrwertsteuerzuschlag für die IV vorgesehen war. Die Tabaksteuer bildet eine der wenigen Ausnahmen, wo die alten Finanzplanzahlen übertroffen werden. Die vorgesehene Steuererhöhung führt hier in beiden Jahren zu einem Zuwachs von 164 Millionen oder 9,1 Prozent.

Die nichtfiskalischen Einnahmen weichen vergleichsweise wenig vom alten Finanzplan ab (+110/+105 Millionen).

1240

Vergleich Finanzplan 2004­2006 vom 30. September 2002 und Legislaturfinanzplan 2005­2007 vom 25. Februar 2004 Jahr 2005 (Zahlen in Millionen Franken.)

Gesamtausgaben ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­

Justiz, Polizei Beziehungen zum Ausland Landesverteidigung Bildung und Grundlagenforschung Soziale Wohlfahrt Verkehr Landwirtschaft und Ernährung Finanzen und Steuern Übrige Aufgabengebiete

FP LFP 2004­2006 2005­2007 v. 30.09.02 v. 25.02.04

Jahr 2006 Differenz

58 334 54 442 ­3 892

FP LFP 2004­2006 2005­2007 v. 30.09.02 v. 25.02.04

Differenz

60 981 55 557 ­5 424

828 2 689 4 985 4 275

729 2 515 4 856 4 057

­99 ­174 ­130 ­218

827 2 794 5 086 4 508

723 2 546 4 732 4 204

­105 ­248 ­354 ­304

14 797 8 266 3 963 14 160 4 371

14 368 7 890 3 868 12 058 4 101

­429 ­376 ­95 ­2 102 ­269

15 476 8 424 4 009 15 427 4 429

14 874 7 818 3 872 12 725 4 063

­601 ­606 ­137 ­2 702 ­366

Gesamteinnahmen

57 715 51 562 ­6 153

60 017 53 126 ­6 891

Fiskaleinnahmen

54 455 48 191 ­6 264

56 639 49 643 ­6 996

­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­

Direkte Bundessteuer Verrechnungssteuer Stempelabgaben Mehrwertsteuer Mineralölsteuer Tabaksteuer Zölle Übrige Fiskaleinnahmen

14 750 4 200 3 800 21 600 4 990 1 800 1 045 2 270

11 833 3 000 3 300 19 830 4 955 1 964 1 065 2 244

­2 917 ­1 200 ­500 ­1 770 ­35 164 20 ­26

15 050 4 400 4 000 23 100 4 940 1 800 1 030 2 319

11 876 3 000 3 500 21 070 4 905 1 964 1 055 2 273

­3 174 ­1 400 ­500 ­2 030 ­35 164 25 ­46

Übrige Einnahmen

3 261

3 371

110

3 378

3 483

105

­ ­ ­ ­

1 162 969 994 136

1 195 969 1 002 204

33 0 8 68

1 214 1 025 1 007 132

1 245 1 054 1 013 171

31 28 6 39

Regalien und Konzessionen Vermögenserträge Entgelte Investitionseinnahmen

1241

A 3 Fonds für Eisenbahngrossprojekte Über den ausserhalb der Finanzrechnung geführten Fonds für Eisenbahngrossprojekte (FinöV-Fonds) werden die Gesamtvorhaben AlpTransit (NEAT), BAHN 2000, Anschluss ans europäische Hochleistungsnetz und die Verbesserung des Lärmschutzes entlang der Eisenbahnstrecken finanziert. Gespeist wird der Fonds zur Hauptsache über zweckgebundene Einnahmen, nämlich der Mehrwertsteuer, der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) sowie aus Mineralölsteuermitteln.

Daneben fliessen auch voll verzinsliche Darlehen in den Fonds. Ein allfälliger Verlust wird durch den Bund bevorschusst. Die Fondsrechnung wird im Wesentlichen über die zweckgebundenen Einnahmen und die Entnahmen für die Projekte gesteuert. Alle übrigen Positionen ergeben sich aus dem fest vorgegebenen Fondsmechanismus, welcher im Reglement des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte vom 9. Oktober 1998 (SR 742.140) definiert ist.

Die Fondsentnahmen für die einzelnen Projekte betragen für das Jahr 2005 rund zwei Milliarden, für die Jahre 2006 und 2007 je rund 1,8 Milliarden. Die NEAT beansprucht hiervon den Hauptanteil. Der Rest verteilt sich auf die BAHN 2000 sowie den Lärmschutz entlang der Eisenbahnstrecken. Zunehmend mehr Mittel sind auch für den Anschluss ans europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz eingeplant.

Für die Zinsen sind zwischen 200 (2005) bis 270 Millionen (2007) aufzuwenden.

Konkret sollen mit den eingeplanten Mitteln folgende Vorhaben in Angriff genommen, weitergeführt beziehungsweise abgeschlossen werden: AlpTransit Projektaufsicht:

Die vorgesehenen Mittel werden für die externe Unterstützung des Bundes in den Bereichen Projektbegutachtung, Controlling und Reporting sowie Kommunikation eingesetzt.

Lötschberg:

Im Jahr 2004 werden die Vortriebsarbeiten abgeschlossen.

Die Rohbauarbeiten am Basistunnel und bei den Anschlüssen Nord sowie Süd werden bis 2005 weitergeführt. Anschliessend folgt die Installation der bahntechnischen Ausrüstung.

Auf Ende 2007 ist die Inbetriebnahme vorgesehen.

Gotthard:

Am Gotthard-Basistunnel werden in dieser Legislatur ausgehend von den Angriffsstellen Amsteg, Sedrun, Faido und Bodio die Vortriebsarbeiten weitergeführt resp. bei der Angriffsstelle Erstfeld neu aufgenommen. Im Norden und Süden erfolgen die Bauarbeiten für die Anschlüsse. Im Jahr 2006 wird am Ceneri-Basistunnel mit dem Bau begonnen.

Ausbau Surselva:

In dieser Legislatur werden die Ersteller die Plandokumentation und interne Abrechnungen erstellen. Anschliessend wird der Schlussbericht und die Abrechnung gegenüber dem Bund erarbeitet.

Anschluss Ostschweiz:

Die Projektierung des Zimmerberg-Basistunnels wird gegen Ende der Legislatur wieder aufgenommen, so dass ein Baubeginn frühestens ab 2008 ermöglicht wird.

1242

St. Gallen ­ Arth-Goldau:

Bis Ende 2004 beziehungsweise Ende 2006 werden die Ausführungsarbeiten für die Module der 1. Phase abgeschlossen. Ab Mitte 2004 wird die Planung der Module der 2. Phase (verlängerte Einfahrten Wattwil Süd, Rapperswil, Pfäffikon Süd, Hurden sowie Doppelspur Uznach­Schmerikon und Sattel) aufgenommen.

Streckenausbauten übriges Netz:

Das Streckennetz der BLS südlich von Thun beziehungsweise jenes der SBB zwischen Bern und Thun, St. German und Brig sowie der Bahnhof Visp werden bis Ende der Legislatur ausgebaut.

BAHN 2000 1. Etappe:

Bis Ende 2004 erfolgen der bauliche Abschluss der Kernprojekte und die Vorbereitungsarbeiten für die Inbetriebnahme des neuen Fahrplans (12. Dezember 2004). Verschiedene Fertigstellungsarbeiten sind ab 2005 auszuführen. Bis 2007 sollen die baulichen Massnahmen zur Fahrzeitverkürzung auf der Jurasüdfusslinie zwischen Olten und Biel realisiert werden.

2. Etappe:

Die Konzeptarbeit wird abgeschlossen, so dass dem Parlament die Botschaft unterbreitet werden kann.

Anschluss ans europäische Hochleistungsnetz:

Die Botschaft über den Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz wird anfangs dieser Legislatur dem Parlament unterbreitet. Ab 2005 werden die Bauarbeiten für Projekte in Frankreich, ab 2007 auch diejenigen in der Schweiz ausgeführt.

Lärmsanierung:

In dieser Legislatur erfolgt der Abschluss der Sanierung der Reisezugwagen. Ab Mitte 2004 beginnt die lärmtechnische Sanierung des schweizerischen Güterwagenparks. Die Planung der baulichen Massnahmen gemäss der in der Botschaft zur Lärmsanierung festgelegten Prioritätenliste und die Realisierung der genehmigten Projekte werden weitergeführt.

All diese Angaben über die geplanten Fondsentnahmen respektive die Projekte stehen unter dem Vorbehalt des Ergebnisses des Richtliniengeschäfts «Überprüfung der Verkehrsfinanzierung».

Die zweckgebundenen Einnahmen des Fonds betragen in dieser Legislatur jährlich rund 1,2 Milliarden. Rund die Hälfte steuert die LSVA bei. Daneben setzen sich die Einnahmen aus einem Mehrwertsteuerzuschlag von 0,1 Prozentpunkten sowie Mineralölsteuermitteln im Umfang von 25 Prozent der Gesamtausgaben für die beiden NEAT-Basislinien am Lötschberg und Gotthard zusammen.

Nach Berücksichtigung der Zinszahlungen (Darlehens-, Kontokorrent- und Bevorschussungszinsen), den Wertberichtungen und Aktivierungen verbleibt dem Fonds ein Defizit von rund 400 Millionen pro Jahr. Diese Fehlbeträge werden durch die Bundestresorerie bevorschusst. Die kumulierte Bevorschussung steigt bis Ende 2007 auf 4,6 Milliarden. Sie liegt damit rund 100 Millionen unterhalb der vom Parlament festgesetzten indexierten Bevorschussungslimite.

1243

Fonds für Eisenbahngrossprojekte Erfolgsrechnung Voranschlag 2004

Legislaturfinanzplan 2005

2006

2007

in Millionen Franken

Aufwand Entnahmen

2 302

1 986

1 775

1 768

4 754 834 1 3 18 95

4 692 704 ­ 3 3 106

4 333 967 ­ 3 1 73

3 193 1 125 ­ 3 1 23

400 4 9 180 62 8 75 1 187

200 4 50 220 79 8 115 996

100 4 80 210 95 7 137 887

70 10 120 220 109 7 150 890

3 634

3 184

2 901

2 924

Fondseinlagen ­ Anteil Mehrwertsteuer ­ Anteil Schwerverkehrsabgabe ­ Anteil Kontingentseinnahmen ­ Anteil Mineralölsteuer Aktivierung voll verzinsliche Darlehen Aktivierung variabel verzinsliche bedingt rückzahlbare Darlehen Aktivierung der Bevorschussung

1 088 280 345 31 432 539 1 187

1 253 290 573 ­ 390 462 996

1 218 300 557 ­ 361 416 887

1 257 310 591 ­ 356 415 890

820

473

380

362

Total Ertrag

3 634

3 184

2 901

2 924

Stand der Bevorschussung Ende Jahr Indexierte Bevorschussungslimite (1995 = 4,2 Milliarden)

3 381 4 502

3 854 4 547

4 234 4 615

4 596 4 684

AlpTransit ­ Projektaufsicht ­ Lötschberg ­ Gotthard ­ Ausbau Surselva ­ Anschluss Ostschweiz ­ St.Gallen­Arth-Goldau ­ Streckenausbauten übriges Netz BAHN 2000 ­ 1. Etappe ­ 2. Etappe Anschluss ans europäische Netz Lärmschutz Darlehenszinsen Kontokorrentzinsen Bevorschussungszinsen Wertberichtigung variabel verzinslich bedingt rückzahlbare Darlehen

Total Aufwand Ertrag

1244

Beilage 3

Vom Parlament überwiesene Motionen und Postulate.

Abschreibung Die Legislaturplanung legt die Ziele, Prioritäten und Massnahmen für die Tätigkeiten des Bundesrats für die Jahre 2003­2007 fest. An diesen Vorgaben sollen auch die Aufträge gemessen werden, welche die beiden Räte in den vergangenen vier Jahren dem Bundesrat erteilt haben. Prioritätensetzung bedeutet, dass die vorhandenen Ressourcen auf die Richtliniengeschäfte konzentriert werden. Es werden deshalb nicht mehr alle der rund 700 hängigen parlamentarischen Aufträge mit gleicher Priorität behandelt werden können. Vielmehr sollen in den nächsten Jahren nur noch jene Vorstösse umgesetzt werden, welche mit der Legislaturplanung zusammenhängen. Diese werden im Rahmen der Richtliniengeschäfte gemäss dem Gesetzgebungsprogramm bearbeitet.

Die übrigen Anliegen sollen in eine zweite Priorität eingestuft oder es soll ganz auf ihre Prüfung bzw. Umsetzung verzichtet werden. Die bereits erfüllten Vorstösse werden wie üblich im Rahmen der Berichterstattung gemäss Art. 122 Absätze 1 und 2 sowie Art. 124 Absätze 4 und 5 Parlamentsgesetzes behandelt.

1. Antrag auf Abschreibung von Vorstössen Der Bundesrat beantragt deshalb die Abschreibung der folgenden Motionen und Postulate, die in der 46. Legislaturperiode überwiesen wurden:

Departement für auswärtige Angelegenheiten 2000 P 99.3650

Konzept zivile Friedensförderung (N 23.6.00, Haering)

2000 P 00.3204

Nutzung des schweizerischen bundesstaatlichen Erfahrungsschatzes in der Europadiskussion (N 20.6.00, Spezialkommission NR 00.016)

2000 P 00.3306

Beitritt der Schweiz zur «Union latine» (N 6.10.00, Scheurer Rémy)

2000 P 00.3414

Regelmässige Berichterstattung über die Menschenrechtspolitik der Schweiz (N 3.10.00, Aussenpolitische Kommission NR)

2000 P 00.3481

Finanzielle Mittel für den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (N 15.12.00, Nabholz)

2001 P 00.3638

Gesetz über Personen, die in der Entwicklungszusammenarbeit tätig sind (N 23.3.01, Hollenstein)

2002 P 02.3179

Die Schweiz und der Nahostkonflikt (N 4.10.02, Sozialdemokratische Fraktion)

2003 P 03.3001

Rassendiskriminierung. Periodische Berichte an die Aussenpolitischen Kommissionen (S 6.3.03, Aussenpolitische Kommission SR 01.052) 1245

2003 P 03.3209

Bericht zur Reform der Uno (N 3.10.03, Sozialdemokratische Fraktion)

Departement des Innern 2000 P 00.3006

Freiwillige AHV (S 15.3.00, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR 99.038)

2000 P 00.3348

Invaliditätsbegriff (S 20.9.00, David)

2000 P 97.3393

Behindertenstatistik (N 4.3.99, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR (95.418); S 15.3.00)

2000 P 98.3286

Morbidität bei Krebs. Epidemiologische Daten (N 21.3.00, Cavalli)

2002 P 01.3733

Statistik über familienergänzende Betreuungsverhältnisse (N 22.3.02, Fehr)

2002 P 00.3482

Kostenwahrheit bei der ärztlichen Abgabe von Heroin (N 16.4.02, Waber)

Finanzdepartement 1999 P 99.3575

Lohn, Zulagen und Sozialabgaben. Vergleich zwischen Bund und Privatwirtschaft (S 13.12.99, Staatspolitische Kommission SR 98.076) (s. Kap. A d, S. 6)

2000 P 00.3017

Schweizerische Nationalbank. Effektive Gewinnverteilung (N 4.10.00, Fattebert)

2000 P 00.3102

Privater Finanzsektor und Einbezug in die Finanzmarktrisiken (N 23.6.00, Strahm)

2000 P 00.3128

Sichtbarmachen staatlicher Leistungen (N 23.6.00, Zbinden)

2000 P 99.3265

Rasche Prüfung von Angeboten und öffentliche Offertöffnung (N 2.10.00, Widrig) vormals: EFD / EFV

2000 P 99.3273

Öffentliche Finanzen. Frauenverträglichkeitsprüfung (N 24.3.00, Goll)

2001 M 00.3552

Steuerliche Attraktivität des Unternehmensstandortes (S 12.12.00, Schweiger; N 20.6.01)

2001 P 00.3601

Abgeltung von Kosten durch die Kantone für die Übernahme der Strafverfolgung durch den Bund (N 29.11.00, Finanzkommission NR 00.063; S 7.6.01)

2001 P 00.3678

Effizientere Bekämpfung der Geldwäscherei (N 23.3.01, Walker Felix)

2001 P 01.3136

Ferienplausch statt Fernsehen (N 22.6.01, Teuscher)

2001 P 01.3262

Keine Löhne unter 3000 Franken bei Bundes-Unternehmen und in der Bundesverwaltung (N 14.12.01, Leutenegger Oberholzer)

1246

2001 P 01.3514

Kunst- und Schmuckhandel. Geldwäscherei (N 14.12.01, Widmer)

2001 P 01.3515

Missbräuche und Willkür bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen (S 28.11.01, Jenny)

2001 P 01.3540

Neuregelung der Immobilienbewirtschaftung des Bundes (N 14.12.01, Fraktion der Schweizerischen Volkspartei)

2002 M 02.3381

Verankerung der finanziellen Steuerung mit Flag im Finanzhaushaltrecht. Weiterentwicklung des Flag-Bereichs der Verwaltung (S 19.9.02, Geschäftsprüfungskommission SR 02.028; N 24.9.02)

2002 P 01.3682

Schaffung einer parlamentarischen Versammlung im Rahmen der Bretton Woods Institutionen (N 22.3.02, Aussenpolitische Kommission NR)

2002 P 02.3582

Banken- und Versicherungsaufsicht. Unterstellung von Investmentgesellschaften (N 13.12.02, Walker Felix)

2002 P 02.3183

Verbesserung der Amtshilfe in der beruflichen Vorsorge (N 21.6.02, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR 00.027)

2003 P 02.3487

Das Bundeshaus für Hörbehinderte benutzbar machen (N 21.3.03, Joder)

Volkswirtschaftsdepartement 1999 P 98.3624

Schaffung eines Bundesamtes für Arbeit (N 19.3.99, Berberat)

2000 P 99.3584

Aktionsprogramm zur Erhaltung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen (N 24.3.00, Fraktion der Schweizerischen Volkspartei)

2000 P 00.3209

Beschäftigungspolitik (N 20.6.00, Spezialkommission NR 00.016)

2000 P 00.3229

Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums (N 20.9.00, Spezialkommission NR 00.016, Minderheit Leutenegger Oberholzer)

2001 M 00.3186

Militärdienstleistungen junger Arbeitsloser ( N 6.10.00, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR 99.462; S 20.3.01)

2001 P 00.3649

RAV. Arbeitsvermittlung für Behinderte (N 23.3.01, Widmer)

2000 P 00.3556

Inventar der regionalen Spezialitäten (N 15.12.00, Zisyadis)

2000 P 00.3574

Tiertransit durch die Schweiz (N 15.12.00, Scherer Marcel)

2000 P 98.3187

Nachholbildungsoffensive (N 16.6.99, Sozialdemokratische Fraktion; S 20.3.00)

2001 P 01.3295

Mietzinsverbilligung. Einführung einer Toleranzmarge (N 5.10.01, Robbiani)

2002 P 02.3312

Lauterkeit im Spendenwesen (S 18.9.02, Stähelin)

1247

2001 P 01.3182

Kennzeichnung von Schweinen. Erweiterung (N 22.6.01, Brunner Toni)

2001 P 01.3613

Zusätzliche Massnahmen für das Swissair-Personal (N 16.11.01, Strahm)

2003 M 01.3089

Wachstumspolitik. Sieben Massnahmen (N 5.6.02, Freisinnigdemokratische Partei; S 18.6.03)

2001 P 01.3640

Impulsprogramm zur Förderung des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen (N 6.12.01, Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR 00.072)

2001 P 01.3651

Vorfinanzierung der Sozialpläne (S 17.11.01, Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR 01.067)

2001 P 01.3653

Vorfinanzierung der Sozialpläne (N 16.11.01, Leutenegger Oberholzer)

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation 1999 P 99.3281

Mehr Sicherheit bei Tunnels im Nationalstrassennetz (N 8.10.99, Günter)

1999 P 99.3389

Bisherige und geplante zukünftige Lärmschutzmassnahmen (N 22.12.99, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR)

1999 P 99.3410

Telefonüberwachung. Senkung der Kosten (N 22.12.99, Heim)

1999 P 99.3422

Black Box für Automobile (N 22.12.99, Wiederkehr)

2000 M 98.3589

Widersprüche zwischen Umweltschutz- und Raumplanungsrecht (S 10.3.99, Büttiker; N 21.6.00)

2000 M 99.3456

Überprüfung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (S 6.10.99, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR 99.408; N 20.3.00)

2000 P 00.3061

Holzförderung beim Erstellen von Lärmschutzwänden und Schallschutzfenstern (N 23.6.00, Widmer)

2000 P 00.3134

Regelungsdichte im Strassenverkehrsrecht. Übernahme internationaler Standards (S 19.6.00, Bieri)

2000 P 00.3188

Verbandsbeschwerderecht.Verhandlungscharta (N 22.6.00, Kommission für Rechtsfragen NR 99.442)

2000 P 00.3216

Swissmetro. Verkehrsweg von morgen (N 20.6.00, Spezialkommission NR 00.016; S 3.10.00)

2000 P 00.3275

Revision der Technischen Verordnung über Abfälle (N 6.10.00, Theiler)

2000 P 00.3302

Zufahrt Emmental (N 6.10.00, Schenk)

2000 P 00.3322

Sanierung von Abfalldeponien. Beteiligung des Bundes (N 15.12.00, Rennwald)

1248

2000 P 00.3381

Autobahnverbindung J20 und A16. Klassierung als Nationalstrasse (N 6.10.00, Schmied Walter)

2000 P 00.3572

Lärmsituation in der Schweiz (N 15.12.00, Leutenegger Oberholzer)

2000 P 98.3197

LSVA. Sonderregelung für die Waldwirtschaft (N 21.6.00, Bezzola) vormals UVEK/GS

2000 P 99.3238

Nationalstrassenzubringer Appenzellerland (N 19.9.00, Vallender)

2000 P 99.3267

Gotthard. Verkehrsregelung (N 19.9.00, Maspoli)

2000 P 99.3406

Selbstkontrolle des Blutalkoholgehalts (N 19.9.00, Pelli)

2000 P 99.3421

Grosser St. Bernhard als Alternative zum Montblanc (N 19.9.00, [Epiney]-Chevrier)

2000 P 99.3438

Einführung des Öffentlichkeitsprinzips mit Geheimhaltungsvorbehalt in der Gen-Lex (N 24.3.00, Gonseth)

2001 M 01.3010

Bahnverbindung Genf­Annemasse (S 15.3.01, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR 00.317; N 17.9.01)

2001 P 00.3267

Neat. Zweite Röhre am Gotthard (N 5.3.01, Pedrina)

2001 P 01.3013

Kernenergieverträgliche Energie- und Steuergesetzgebung (S 14.6.01, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR)

2001 P 01.3115

Doppelspurausbau der Strecke Cham­Rotkreuz (N 22.6.01, Leutenegger Hajo)

2001 P 01.3211

Historisch wertvolle Wasserkraftanlagen (N 17.9.01, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR 00.3494)

2001 P 01.3308

Umklassierung der Strasse Leuk­Leukerbad (N 5.10.01, Jossen)

2001 P 01.3509

Verursachergerechte Finanzierung der kommunalen AbfallSeparatsammlungen (N 14.12.01, Banga)

2001 P 99.3458

Swissmetro (N 5.3.01, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR)

2001 P 99.3560

Schaffung von Grossschutzgebieten (N 12.6.01, Grobet)

2001 P 99.3561

Zukunft der historischen Gotthardbahn (N 5.3.01, [Ratti]Simoneschi)

2002 P 00.3558

Swissmetro. Weitere Finanzierung (N 21.6.02, Kurrus)

2002 P 01.3098

Nationalstrassennetz. Ergänzung (N 21.3.02, Schmid Odilo)

2002 P 02.3049

Lukmanierpass (N 21.6.02, Decurtins)

2002 P 02.3127

Visuelle Dokumentation von Eingriffen in die schweizerische Landschaft (N 4.10.02, Aeppli Wartmann)

2002 P 02.3128

Studie über wirtschaftliche und soziale Ursachen der Zunahmen im Güterverkehr (N 21.6.02, Kurrus)

2002 P 02.3354

Rechtsgrundlagen für Schweizer Biosphärenreservate (N 4.10.02, Lustenberger) 1249

2003 M 03.3190

Avanti. Rechtzeitige Vorbereitung der Gesetzgebungsarbeiten (S 16.6.03, Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen SR 02.040; N 16.9.03)

2003 P 02.3393

Wolfskonzept Schweiz (N 2.6.03, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR 01.3567)

2003 P 03.3228

Absetzmulden. LSVA-Rückerstattung (N 3.10.03, Kurrus)

2003 P 03.3261

Terrassenlandschaften der Schweiz (N 3.10.03, Schmid Odilo)

2003 P 03.3414

Gesetzliche Grundlage zur technischen Sicherheit von AKW (N 3.10.03, Teuscher)

2. Vorstösse in der zweiten Priorität Der Bundesrat wird die folgenden Vorstössen erst prüfen, wenn die nötigen Ressourcen zur Verfügung stehen:

Bundeskanzlei 2001 P 01.3121

Bundesverwaltung. Französisch und italienisch denken (N 22.6.01, Rennwald)

Departement des Innern 2000 M 98.3655

Lebenshaltungskosten. Einkommens- und Verbrauchsstatistiken (N 21.3.00, Egerszegi-Obrist; S 16.3.00)

2000 M 98.3684

Lebenshaltungskosten. Einkommens- und Verbrauchsstatistiken (S 16.3.00, Cottier; N 21.3.00)

2001 P 00.3183

Perspektiven der Alterssicherung (N 9.5.01, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR 00.014)

Justiz- und Polizeidepartement 2000 M 99.3656

Rechtliche Organisationsformen für freie Berufe (S 8.3.00, Cottier; N 7.12.00)

2000 P 00.3004

Ratifizierung der Konvention über den strafrechtlichen Umweltschutz (N 23.3.00, Aussenpolitische Kommission NR 00.003)

2000 P 00.3118

Lizenzgesetzgebung im Softwarebereich (N 23.6.00, Cina)

2000 P 00.3187

Mitwirkung und Kündigungsschutz bei Standortverlegungen und -auflösungen (N 23.6.00, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR 99.422)

2001 P 00.3681

Anwendung des neuen Scheidungsrechtes (N 20.3.01, Jutzet)

2001 P 00.3723

Zusatzprotokoll Nr. 12 zur EMRK (N 23.3.01, Nabholz) ­ vormals: EDA

1250

2001 P 01.3163

Verbesserung der Situation der ledigen Mütter (N 22.6.01, Schmied Walter)

2001 P 01.3210

Verpönung des Bezahlens von Unterschriftensammlungen (S 18.9.01, Staatspolitische Kommission SR 99.436)

2001 P 01.3271

Untersuchung über die Wirtschaftskriminalität (N 5.10.01, Mugny)

2001 P 01.3288

Völkermord. Überlebende als Privatkläger (N 5.10.01, Mugny)

2002 M 00.3169

Schluss mit unlauteren Gewinnversprechen (N 20.3.01, Sommaruga; S 4.6.02)

2002 P 00.3054

Beitritt der Schweiz zur Staatsangehörigkeitskonvention (N 20.3.02, Sozialdemokratische Fraktion)

2002 P 00.3445

Lohnzahlung bei Krankheit (Art. 324a Abs. 1 OR) (N 20.3.02, Schwaab)

2002 P 00.3585

Schaffung wirksamer Integrationsmassnahmen für Ausländer in der Schweiz (N 20.3.02, Fetz)

2002 P 00.3674

Ratifizierung des Protokolls Nr. 12 der EMRK zur Verhinderung von Diskriminierungen (N 6.3.02, Teuscher)

2002 P 01.3405

Ausbildungsverpflichtung für Unternehmen mit Rekrutierung von ausländischem Personal (N 20.3.02, Strahm)

2002 P 01.3660

Handlungsbedarf im Reiserecht (N 22.3.02, Sommaruga)

2002 P 01.3673

Nach der Swissair-Krise. Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs? (S 18.3.02, Lombardi)

2002 P 01.3727

Einbindung der Arbeitgeber in integrationsfördernde Massnahmen für Mitarbeitende ausländischer Herkunft (N 22.3.02, Walker Felix)

2002 P 01.3736

Digitale Zertifizierung durch den Bund (N 22.3.02, Strahm)

2002 P 02.3045

Rechtliche Analyse als Folge des Swissair-Debakels (S 5.6.02, Wicki)

2002 P 02.3142

Keine Rachekündigungen gegen Frauen, die sich wehren (N 21.6.02, Hubmann)

2002 P 02.3149

Belastungsgrenze. Neue Begriffsdefinition (N 4.10.02, Chevrier)

2002 P 02.3239

Pflegekinderwesen in der Schweiz (N 4.10.02, Fehr Jacqueline)

2002 P 02.3263

Integration der ausländischen Forscher (N 13.12.02, Neirynck)

2002 P 02.3474

Bündelung der verschiedenen Interessen im Sanierungsprozess (S 12.12.02, Geschäftsprüfungskommission SR)

2002 P 02.3475

Ausrichtung des SchKG auf das Sanierungsziel (S 12.12.02, Geschäftsprüfungskommission SR)

2002 P 02.3489

Rechnungslegungsrecht und Revision (N 13.12.02, Leutenegger Oberholzer)

2002 P 02.3532

Bestimmungen über Architektur- und Bauleistungen im OR.

Schutz der Auftraggebenden (N 13.12.02, Fässler) 1251

2003 M 01.3713

Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht. Änderung (S 18.3.02, Hess Hans; N 3.12.03)

2003 M 02.3323

Bekämpfung der Gewalt in öffentlichen Verkehrsmitteln (N 4.10.02, Hess Bernhard; S 2.10.03)

2003 M 02.3470

Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen zur Rechnungslegung und Unternehmenskontrolle (S 12.12.02, Geschäftsprüfungskommission SR; N 4.6.03)

2003 M 02.3479

ZGB. Änderung des Eheverbotes (N 13.12.02, Janiak; S 2.10.03)

2003 P 01.3523

Sterbehilfe. Gesetzeslücke schliessen statt Tötung erlauben (N 11.12.01, Zäch; S 4.6.03)

2003 P 02.3413

Forderung eines Berichtes bezüglich Seniorendiskriminierung (N 21.3.03, Egerszegi)

2003 P 02.3521

Einstellung von Entwicklungshilfe bei massivem Asylrechtsmissbrauch (N 24.9.03, Hess Bernhard)

2003 P 02.3567

Abschluss von Rückführungsabkommen (N 24.9.03, Lalive d'Epinay)

2003 P 03.3131

Ausschaffung abgewiesener Asylsuchender (N 20.6.03, Bugnon)

2003 P 03.3191

Rolle der NGO im Asyl- und Flüchtlingsbereich (S 2.10.03, Aussenpolitische Kommission SR)

2003 P 03.3344

Schutzmassnahmen für «Whistleblowers» (S 2.10.03, Marty Dick)

2003 P 03.3422

Überprüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (N 2.10.03, Kommission für Rechtsfragen NR 02.461 [Minderheit Leuthard])

2003 P 03.3489

Fernkommunikation durch Anwälte (S 9.12.03, Leumann)

1252