Personalpolitische Leitsätze für die Bundesverwaltung Vom Bundesrat verabschiedet am 19. November 2003 Die Leitsätze treten per 1. Januar 2004 in Kraft

1.

Wir sind auf dem Arbeitsmarkt attraktiv und sorgen für ein motivierendes Arbeitsumfeld mit herausfordernden Aufgaben und individuellen Entwicklungsmöglichkeiten.

2.

Wir denken und handeln dienstleistungsorientiert und erzielen mit guten Leistungen auch Anerkennung in der Öffentlichkeit.

3.

Wir setzen den Steuerfranken auch in der Personalpolitik wirtschaftlich, zielgerichtet und wirksam ein.

4.

Wir betrachten die Bundesverwaltung als lernende Organisation. Unser Wissen und unsere Erfahrungen dienen der Weiterentwicklung von Menschen und Institution. Fehler nutzen wir als Verbesserungsmöglichkeiten und Lernchancen.

5.

Wir fördern die vielseitige Einsetzbarkeit und Mobilität unserer Mitarbeitenden und unterstützen damit ihre Arbeitsmarktfähigkeit.

6.

Wir respektieren die Individualität der Mitarbeitenden und tragen dieser in den Arbeits- und Führungsbeziehungen Rechnung.

7.

Wir achten darauf, dass Menschen unabhängig von Geschlecht, Sprache, Alter und Lebensform bei uns berufliche Chancen haben, und setzen uns auch für die Beschäftigung und Integration von Personen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit ein.

8.

Wir dulden keine sexuelle Belästigung, kein Mobbing und keinen Rassismus. Unser Handeln ist frei von Willkür und Korruption.

9.

Unsere Führungsbeziehungen lassen Initiative, Kreativität und Innovationsfähigkeit zu und fördern das gegenseitige Vertrauen.

10.

Wir betrachten eine aktive Feedbackkultur als Ausdruck von Wertschätzung und als Voraussetzung für eine konstruktive Zusammenarbeit.

11.

Wir sind an längerfristigen Arbeitsbeziehungen interessiert und nehmen gegenüber dem Personal soziale Verantwortung wahr.

12.

Wir halten die Sozialpartnerschaft hoch und ziehen die Organisationen des Bundespersonals bei wichtigen Entscheiden rechtzeitig bei.

Wir erwarten von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie ...

1.

ihre Aufgaben zielorientiert, initiativ und engagiert erledigen und die dazu angemessenen und sinnvollen Wege suchen.

2.

sich selbstbewusst verhalten, selbstständig arbeiten und für ihr Handeln (aber auch für ihr Nichthandeln) die Verantwortung übernehmen.

3.

sich die nötigen Informationen bei Bedarf selber beschaffen und das für Führung und Zusammenarbeit bedeutsame Wissen weitergeben.

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Personalpolitische Leitsätze für die Bundesverwaltung

4.

in ihrem beruflichen Umfeld für Neuerungen und Veränderungen offen sind und diese auch mitgestalten.

5.

für ihre fachliche und berufliche Weiterentwicklung und für den Erhalt von Gesundheit und Arbeitsmarktfähigkeit Verantwortung übernehmen.

Wir erwarten von unseren Führungskräften zusätzlich, dass sie ...

1.

die Personenführung ernst nehmen und bereit sind, ihren Mitarbeitenden Aufgaben, Verantwortung und die dazu nötigen Kompetenzen zu übertragen.

2.

mit ihren Mitarbeitenden klare Ziele vereinbaren und deren Leistungen und Verhalten fair und nachvollziehbar beurteilen.

3.

ihre Mitarbeitenden mit herausfordernden Aufgaben fördern, Vernetzung ermöglichen und mit offener Kommunikation, gerade auch in Veränderungsprozessen, Orientierung schaffen

4.

Konflikte frühzeitig angehen sowie Anzeichen von Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung ernst nehmen und entsprechend handeln.

5.

sich mit ihrem Verhalten selbstkritisch auseinander setzen und bereit sind, daraus zu lernen.

Wir erwarten von den Personalfachleuten, dass sie ...

1.

Führungskräfte und Mitarbeitende unterstützen und beraten und als Vertrauenspersonen eine vermittelnde und ausgleichende Funktion wahrnehmen.

2.

in Veränderungsprozessen eine gestaltende Rolle übernehmen und den Wandel so begleiten, dass auch die Verwaltungskultur entwickelt und optimiert werden kann.

3.

die personalpolitischen Anliegen in der Geschäftsleitung einbringen und sich für ein optimales Zusammenspiel von Unternehmenspolitik und Personalpolitik einsetzen.

4.

die Zusammenarbeit, bereichsübergreifende Vernetzung und den Austausch von Wissen und Personal fördern.

5.

die personalpolitischen Entwicklungen innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung aktiv mitverfolgen und ihr Fachwissen in die Organisation einbringen.

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