Entscheid betreffend die internationale Registrierung Nr. 804 038 «ABSOLUT ENERGY» Dynamic Trade GmbH, Höttinger Au 85, A-6020 Innsbruck, IR-Marke Nr. 804 038 «ABSOLUT ENERGY» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat gestützt auf die «notification de refus provisoire total sur motifs absolus et relatifs» vom 19. Dezember 2003 Folgendes verfügt: 1.

Die Markeninhaberin liess sich innert Frist nicht vernehmen beziehungsweise hat keine Argumente gegen die Schutzverweigerung vorgebracht. Die absoluten Ausschlussgründe, welche gegen eine Schutzausdehung der IR-Marke Nr. 804 038 «ABSOLUT ENERGY» sprechen, werden hinsichtlich der Waren «bières (cl. 32); boissons alcoolisées (à l'exception des bières [cl. 33])» bestätigt (vgl. Art. 6quinquies, Bst. B, Ziff. 3 PVÜ; Art. 2 Bst. c, d und Art. 30 Abs. 2 Bst. c MSchG; Art. 18 LMG; Art. 19 LMV).

2.

Nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung wird das sistierte Widerspruchsverfahren Nr. 6736/6737 wieder aufgenommen und es wird geprüft, ob der vorgenannten IR-Marke die Schutzausdehnung gestützt auf relative Ausschlussgründe zu verweigern sei.

3.

Nach Eintritt der Rechtskraft des Widerspruchsentscheids, wird das Institut eine « déclaration » gemäss Regel 17.5) der Gemeinsamen Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen und zum Protokoll erlassen.

4.

Diese Verfügung wird der Markeninhaberin durch Publikation im Bundesblatt veröffentlicht.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

Gestützt auf Artikel 41 MSchG kann die Markeninhaberin beim Institut schriftlich die Weiterbehandlung beantragen. Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten, nachdem der Gesuchsteller von der Fristversäumnis Kenntnis erhalten hat, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der versäumten Frist eingereicht werden; innerhalb dieser Frist müssen zudem die unterbliebene Handlung vollständig nachgeholt und eine Gebühr von 200 Franken bezahlt werden.

11. Juni 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2946

2004-1177