Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG) Es wird Svetislav Grujic, Selo Subotica, Svilajnac, YU-35209 Subotica, vertreten durch Prof. Veselin M. Lazarevic, Trnava 2, YU-35000 Jagodina, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 14. April 2004 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 26. Januar 2004 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefällt hat: 1.

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

27. April 2004

Eidgenössisches Versicherungsgerichts i.A. des Präsidenten Der Kanzleidirektor: Studer

H 22/04

2004-0733

2091