Jahresbericht 2003 der Eidgenössischen Finanzkontrolle über ihre Tätigkeit zuhanden der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und des Bundesrates vom 12. März 2004

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Die Eidgenössische Finanzkontrolle unterbreitet Ihnen den Bericht über ihre Tätigkeit im vergangenen Jahr. Nach Artikel 14 Absatz 3 des Finanzkontrollgesetzes (FKG; SR 614.0) hat der Bericht Auskunft zu geben über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über Revisionspendenzen und deren Gründe. Der Bericht wird veröffentlicht.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, den Ausdruck unserer vorzüglichen Hochachtung.

12. März 2004

Eidgenössische Finanzkontrolle Der Direktor: Kurt Grüter

2004-0720

3567

Übersicht Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ist das oberste Finanzaufsichtsorgan im Bund und legt ihr jährliches Prüfprogramm selbständig fest. Sie verschafft dem Parlament Grundlagen, damit es seine Finanzkompetenzen und die Oberaufsicht über Verwaltung und Rechtspflege ausüben kann. Gleichzeitig unterstützt sie den Bundesrat mit ihrer Prüftätigkeit bei seiner Aufsicht über die Verwaltung.

Gemäss Artikel 14 des Finanzkontrollgesetzes (FKG) erstattet die EFK der Finanzdelegation und dem Bundesrat jährlich einen Bericht, in dem sie über Umfang und die Schwerpunkte ihrer Revisionstätigkeit, über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über Revisionspendenzen informiert. Der Bericht wird veröffentlicht.

Aufgrund ihrer Prüfungen kann die EFK der Verwaltung und den geprüften Stellen ein gutes Zeugnis ausstellen. Es wird allgemein sorgfältig, kostenbewusst und professionell gearbeitet. Der vorliegende Bericht enthält zwangsläufig eine Reihe von Feststellungen und Empfehlungen mit Verbesserungspotenzial, die nicht als repräsentativ für die Verwaltungsarbeit anzusehen sind, sondern im Rahmen der Prüfungen gemacht werden mussten.

Der Bericht informiert über Feststellungen und Arbeitsweise der EFK.

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Ziffer 1 gibt in geraffter Form einen Überblick über besonders erwähnenswerte Prüffelder.

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Ziffer 2 orientiert über einzelne Prüfungen in der Bundeskanzlei und den Departementen. Eine vollständige Liste der Prüfungen enthält der Anhang 1.

Im Berichtsjahr unterbreitete die EFK der Finanzdelegation 205 Einzelberichte.

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Gestützt auf Artikel 6 FKG übt die EFK Mandate bei internationalen Organisationen aus. Weil sie unter anderem drei Spezialorganisationen der UNO revidiert, ist sie Mitglied des UN-Panel der externen Rechungsprüfer und damit mit sechs anderen Rechnungshöfen in das Aufsichtssystem der Vereinten Nationen eingebunden. Ziffer 3 vermittelt einen Einblick in diese Revisionsarbeiten.

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Ziffer 4 gibt Hinweise über Umsetzungspendenzen aus Revisionen gemäss Artikel 14 FKG. Eine solche Pendenz liegt dann vor, wenn eine Dienststelle die Bemängelung und die Verbesserungsmassnahmen zwar anerkannt, aber die gesetzte Frist unbenutzt hat verstreichen lassen.

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Ziffer 5 kommentiert die Ergebnisse von Abklärungen im Auftrag der Finanzdelegation. Erwähnenswert sind die Prüfungen bei der OSEC und beim Bundesamt für Bauten und Logistik.

3568

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Die EFK ist in ein Netzwerk von Aufsichtsorganen eingebettet und kann entsprechend von einem reichen Erfahrungsaustausch profitieren. Ziffer 7 vermittelt einen Überblick über die Beziehungen mit den verschiedenen Aufsichtsorganen und -institutionen im In- und Ausland.

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Ziffer 8 ist der Arbeitsweise der EFK und den Ressourcen gewidmet.

Hinweis Die nachstehenden Feststellungen betreffen Sachverhalte und Vorkommnisse aus den Rechnungsjahren 2002 und 2003, welche bei Prüfungen im Berichtsjahr gemacht wurden. Zum Zeitpunkt der vorliegenden Berichterstattung konnte nicht abschliessend beurteilt werden, inwiefern die dargestellten Schwachstellen beseitigt und die Empfehlungen der EFK bereits umgesetzt worden sind. Die Nachprüfungen im Jahr 2004 werden es erlauben, den konkreten Stand der einzelnen Geschäfte zu beurteilen.

3569

Inhaltsverzeichnis Übersicht

3568

Abkürzungsverzeichnis

3572

1 Einzelne Prüffelder 1.1 Staatsrechnung 2002 1.2 Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Evaluationen 1.2.1 Die Politik der Eidgenössischen Finanzkontrolle 1.2.2 Evaluation des Rückkehrhilfeprogramms Kosovo 1.2.3 Wirtschaftlichkeitsprüfung der Investitionskredite im Bereich Forstwirtschaft 1.2.4 Evaluation von Schweiz Tourismus 1.2.5 Machbarkeitsstudie für eine Evaluation der Exportförderung 1.2.6 Leistungsvereinbarung mit den SBB 1.2.7 Die Ramsar-Konvention zum Schutz von Feuchtgebieten 1.3 Eidgenössische Technische Hochschulen 1.4 Sozialversicherungen 1.5 Informatikprüfungen 1.5.1 E-Government 1.5.2 Informatiksicherheit 1.5.3 Informatikanwendung SAP R/3 1.5.4 Nove-IT 1.6 Prüfungen im Bereich der Einnahmen

3576 3576 3577 3577 3578

2 Prüfungen in den Departementen und der Bundeskanzlei 2.1 Bundeskanzlei 2.2 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten 2.3 Eidgenössisches Departement des Innern 2.4 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement 2.5 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport 2.6 Eidgenössisches Finanzdepartement 2.7 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement 2.8 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

3580 3581 3582 3582 3583 3584 3585 3586 3586 3587 3588 3588 3589 3591 3591 3591 3593 3594 3595 3597 3600 3600

3 Internationale Mandate

3601

4 Revisionspendenzen und Meldungen 4.1 Revisionspendenzen gemäss Artikel 14 Finanzkontrollgesetz 4.2 Meldungen gemäss Artikel 15 Finanzkontrollgesetz

3603 3603 3603

5 Unterstützung der Finanzdelegation und des Bundesrates 5.1 Abklärungen bei der OSEC 5.2 Abklärungen beim Bundesamt für Bauten und Logistik 5.3 Auftragsvergabe der LSVA-Erfassungsgeräte

3604 3604 3605 3606

3570

5.4 Umfahrung Visp

3607

6 Weitere Dienstleistungen der EFK 6.1 Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren 6.2 Mitwirkung in Projektorganisationen 6.3 Best practice

3607 3607 3608 3608

7 Die EFK und andere Aufsichtsorgane 7.1 Kantonale Finanzkontrollen 7.2 Finanzinspektorate 7.3 Internationale Organisationen 7.4 Rechnungshöfe anderer Länder 7.5 Berufs- und Fachverbände

3608 3608 3609 3610 3611 3611

8 Kontinuierliche Qualitätsverbesserung und Ressourcen der EFK 8.1 Führung und Organisation 8.2 Professionalisierung 8.3 Personal und Finanzen

3611 3612 3612 3612

9 Ausblick

3613

Anhänge 1

Übersicht über die Prüfungen bei Behörden und Gerichten, in den Departementen sowie bei angeschlossenen und internationalen Organisationen

3615

2

Finanzinspektorate gemäss Artikel 11 Finanzkontrollgesetz

3627

3

Mandatsliste

3628

4

Wichtige Feststellungen und Empfehlungen

3630

5

Organigramm der EFK

3633

3571

Abkürzungsverzeichnis A AELE AIF AHV ALM ASTRA

Association européene de libre-échange Agence intergouvernementale de la Francophonie Alters- und Hinterlassenenversicherung asset and liability management Bundesamt für Strassen

B BAG BABHE BAKOM BAV BAZL BBL BDCE BFF BK BLS BLW BIT BUWAL BSV BV PLUS BWG

Bundesamt für Gesundheit Bundesamt für Betriebe des Heeres Bundesamt für Kommunikation Bundesamt für Verkehr Bundesamt für Zivilluftfahrt Bundesamt für Bauten und Logistik Banque de Développement du Conseil de l'Europe Bundesamt für Flüchtlinge Bundeskanzlei Bern Lötschberg Simplon Bahn Bundesamt für Landwirtschaft Bundesamt für Informatik und Telekommunikation Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft Bundesamt für Sozialversicherung Personalinformationssystem Bundesamt für Wasser und Geologie

C CIA CISA

Certified Internal Auditor Certified Information Systems Auditor

D DEVON DEZA

EDV-Anwendung der Bundestresorerie Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit

E EAK EAWAG EBRD EDA EDI EFD 3572

Eidgenössische Ausgleichskasse Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz European Bank for Reconstruction and Development Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Eidgenössisches Departement des Innern Eidgenössisches Finanzdepartement

EFTA EFK EFV EJPD EMPA EPA ESO ESTV ETH EUMETSAT EUROSAI EVD F FAQS FEG FKG

European Free Trade Association Eidgenössische Finanzkontrolle Eidgenössische Finanzverwaltung Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt Eidgenössisches Personalamt Europäische Organisation für Astronomie Eidgenössische Steuerverwaltung Eidgenössische Technische Hochschule Europäische Satellitenorganisation European Organisation of Supreme Audit Institutions Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement

FLAG FinDel FIPOI FISP

Fonds pour l'Amélioration de la Qualité des Services Fonds für Eisenbahngrossprojekte Finanzkontrollgesetz, Bundesgesetz über die Eidgenössische Finanzkontrolle Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget Finanzdelegation der eidgenössischen Räte Immobilienstiftung internationaler Organisationen Finanzinspektorat

G GWF GwG GWK

Gruppe für Wissenschaft und Forschung Geldwäschereigesetz Grenzwachtkorps

H HERMES

Projektführungssystem

I IAA IGE IKS InSAP INTOSAI IRR ISB ITU

Institut of Internal Auditors Institut für Geistiges Eigentum Internes Kontrollsystem Integration Standardsoftware Europäische Organisation der obersten Rechnungskontrollbehörden Internationale Rheinregulierung Informatikstrategieorgan Bund Internationale Fernmeldeunion

K KFK

Kantonale Finanzkontrolle(n)

3573

L LSVA N NEAT NOVE IT

Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe

NRM

Neue Eisenbahn-Alpentransversale Reorganisation der Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung Neues Rechnungsmodell des Bundes

O OBB OMPI ISBO OSI OTIF

Objektbewirtschaftung und -betrieb Organisation mondiale de la propriété intellectuelle Informatiksicherheitsbeauftragte der Organisation Operative Sicherheit Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr

P PKB PNUD ProReMO PUBLICA

Pensionskasse des Bundes Programme des Nations Unies pour le dévelopement Prozesse Bau und neues RechnungsModell Bund Pensionskasse des Bundes

R REFICO RVOG

Standard für Dienststellenbuchhaltungen Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz

S SAK SAP/R3 SBB Seco SEVAL SNB SVIR

Schweizerische Ausgleichskasse Standardsoftware für Buchhaltung Schweizerische Bundesbahnen Staatssekretariat für Wirtschaft Schweizerische Gesellschaft für Evaluation Schweiz. Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung Schweizerischer Verband für interne Revisionen

T TIES

Services d'échange d'informations sur les télécommunications

U UIT UPU UPOV

Union internationale des télécommunications Weltpostverein Internationale Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen

3574

W WIPO WSL Z ZAS

Weltorganisation für geistiges Eigentum Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft Zentrale Ausgleichsstelle Genf

3575

Bericht 1

Einzelne Prüffelder

Eine der Kernaufgabe der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) stellt die Prüfung des Bundeshaushaltes dar. Die Bestätigung der Ordnungs- und Rechtsmässigkeit der Staatsrechnung bildet die Grundlage für deren Genehmigung durch das Parlament.

Besonders erwähnenswert ist sodann die im Zuge der Neuausrichtung der Finanzaufsicht verstärkten Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Evaluationen. Damit will die EFK auch den Entwicklungen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung Rechnung tragen. Stark engagierte sich die EFK wiederum im ETH-Bereich, bei den Sozialversicherungen, in Informatikrevisionen und im Einnahmenbereich.

1.1

Staatsrechnung 2002

Die vom Bundesrat mit Botschaft vom 26. März 2003 dem Parlament unterbreitete Staatsrechnung für das Jahr 2002 mit einem Einnahmenüberschuss von 386 Millionen Franken in der Finanzrechnung und einem Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung von 3,6 Milliarden Franken wurde durch die EFK geprüft. Sie hat den Finanzkommissionen empfohlen, die Staatsrechnung 2002 zu genehmigen, gleichzeitig jedoch verschiedene Hinweise angebracht.

Die EFK hat darauf hingewiesen, dass verschiedene Ausgaben nicht über die Finanzrechnung abgewickelt wurden. Wie in den Vorjahren wurden dem Fonds für Eisenbahngrossprojekte Tresoreriedarlehen gewährt. Im Rechnungsjahr 2002 waren es 923 Millionen Franken. Sodann wurden Zahlungen von 2,1 Milliarden Franken im Zusammenhang mit der Ausfinanzierung der Vorsorgeeinrichtung des Bundes und bundesnaher Betriebe nicht zu Lasten der Finanzrechnung geleistet, sondern nur innerhalb der Bestandesrechnung abgewickelt. Diese Buchungen stützen sich auf entsprechende Parlamentsbeschlüsse und sind somit formalrechtlich nicht zu beanstanden. Solche Transaktionen durchbrechen indessen die Systematik der Bundesrechnungslegung, vermindern die Transparenz für die Steuerzahlenden und verletzen die Grundsätze einer «true and fair presentation».

Mit dem Neuen Rechnungsmodell des Bundes soll die Transparenz der Rechnungslegung verbessert werden. Diese Verbesserungen lassen sich indessen nur durchsetzen, wenn ein klarer politischer Wille von Bundesrat und Parlament vorhanden ist.

Die EFK ist in der Projektorganisation vertreten und kann ihre Anliegen einbringen.

Damit will sie einen Beitrag leisten, um die Transparenz und die Kontinuität der Rechnungslegung und Berichterstattung auf allen Stufen zu verbessern.

Bemängeln musste die EFK sodann Differenzen zwischen den Daten der Dienststellenbuchhaltungen und der Zentralbuchhaltung. Auch bestehen Lücken im Ausweis von Forderungen und Schulden der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Im Zusammenhang mit der konsolidierten Jahresrechnung des ETH-Bereiches musste die EFK die Vollständigkeit der Rechnung bezüglich Ermittlung und Bewertung von Vorräten, sonstigen Vermögenswerten und Ausserbilanzbeständen bemängeln.

3576

1.2

Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Evaluationen

1.2.1

Die Politik der Eidgenössischen Finanzkontrolle

Im Hinblick auf die Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags gemäss Artikel 5 des Finanzkontrollgesetzes sind abzuklären, ob Kosten und Nutzen in einem günstigen Verhältnis stehen und ob die finanziellen Aufwendungen die erwarteten Wirkungen haben. Demzufolge baute die EFK die Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Evaluationen aus. Die Strategie der EFK umfasst drei Hauptachsen: ­

Durchführen von durchschnittlich fünf bis sechs Evaluationen pro Jahr. Die Berichte müssen sowohl hinsichtlich der Informationsqualität (Unabhängigkeit der Ergebnisse), als auch bezüglich des Nutzens für die Ämter und Institutionen (operationelle Empfehlungen) einen substanziellen Mehrwert aufweisen.

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Wenn immer möglich Aufnahme eines Vergleichsmoduls in jede Evaluation.

Vergleichsmöglichkeiten sind wichtig, um die Wirksamkeit einer Politik oder eines Projekts beurteilen zu können, aber auch um in der Lage zu sein, sachdienliche Empfehlungen abzugeben. Es versteht sich von selbst, dass nur Vergleichbares miteinander verglichen werden darf und das Modul an sich sowie seine Anwendung im Vergleichsland richtig verstanden werden muss.

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Veröffentlichung von Projekten, Berichten und Methoden, um die Qualität der Arbeit zu gewährleisten und die Koordination mit anderen Stellen zu verstärken. Die EFK-Website enthält einzelne Berichte und Methodenblätter sowie die Liste der laufenden Evaluationen (www.efk.admin.ch).

Eine Evaluation besteht in der möglichst systematischen und objektiven Würdigung des Konzepts, der Umsetzung und der Auswirkungen einer öffentlichen Politik, eines Programms oder eines Projekts. Die EFK unterscheidet zwischen Wirtschaftlichkeitsprüfung und Evaluation: erstere kann mehrere Aspekte der Umsetzung bis hin zur Analyse des Input-/Output-Verhältnisses umfassen, während die Evaluation auch die Auswirkungen analysiert und untersucht, wie sich diese zu den politischen Zielsetzungen verhalten.

3577

1. Konzept

­ politischer Wille



­ Gesetzgebung ­ bereitgestellte Mittel (Input) 2. Umsetzung



­ Organisation ­ Koordination, Kommunikation ­ Beschaffungen, Bauten ­ Informatik

Wirtschaftlichkeitsprüfung

­ Aufsicht ­ Produkte, Leistungen (Output) 3. Wirkungen

­ Impacts (direkte Wirkungen)


Evaluation

­ Outcomes (gesellschaftliche Wirkungen) Evaluationen bedingen ein neuer Prüfansatz. Die Wirkungen einer bestimmten Politik werden aus einer interdisziplinären Warte analysiert, wobei die Evaluationen oft mehrere Ämter gleichzeitig betreffen. Notwendig ist eine umfassende Berücksichtigung der verschiedenen Akteure der untersuchten Programme, namentlich deren Nutzniesser. Zahlreiche Rechnungshöfe des Auslandes haben diese Evaluationskultur bereits eingeführt; Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Evaluationen gehören dort zum Alltag. Die EFK beteiligt sich auf Bundesebene an einer interdepartementalen Kontakt- und Arbeitsgruppe «Wirkungsanalyse», die beauftragt wurde, im Hinblick auf die Umsetzung von Artikel 170 der Bundesverfassung Vorschläge auszuarbeiten. Diese Bestimmung schreibt vor: «Die Bundesversammlung sorgt dafür, dass die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.»

1.2.2

Evaluation des Rückkehrhilfeprogramms Kosovo

Während des Konflikts in der Provinz Kosovo nahm die Schweiz in den Jahren 1998 und 1999 rund 52 000 Kriegsopfer auf. Der Bundesrat beauftragte das EJPD und das EDA mit der Umsetzung eines gross angelegten Programms für die freiwillige Rückkehr. Für dieses Programm hat das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) 184 Millionen Franken eingesetzt. Das Programm beinhaltete neben der Beratung durch die kantonalen Rückkehrberatungsstellen einerseits individuelle Massnahmen wie finanzielle Unterstützung und Materialhilfe zu Gunsten der freiwillig Rückkehrenden und andererseits strukturelle Hilfen vor Ort beispielsweise in den Bereichen Infrastruktur und Landwirtschaft, die sich hauptsächlich auf die kollektiven Bedürfnisse der Bevölkerung vor Ort ausrichteten. Im Rahmen dieses Programms sind zwischen Juli 1999 bis Ende 2000 insgesamt 32 000 Personen und ­ ohne individuelle Unterstützungen ­ zwischen März 2000 bis Mai 2001 weitere 9000 Personen in die Provinz Kosovo zurückgekehrt.

3578

Aufgrund ihrer Prüfungen konnte die EFK der Konzeption und Abwicklung des Programms ein gutes Zeugnis ausstellen. Die gute Zusammenarbeit zwischen dem BFF und der DEZA hat entscheidend zur erfolgreichen Umsetzung des Programms beigetragen. Die Projektorganisation hat sich als zweckmässig erwiesen. Die gezielte Informations- und Beratungsstrategie, welche die Rückkehrpolitik der Schweiz und die begleitenden Massnahmen offen und transparent darstellte, hat sowohl in der Schweiz als auch vor Ort im Kosovo entscheidend dazu beigetragen, dass das Programm bei der Zielgruppe und in deren Umfeld zum Tragen kommen konnte.

Die Auswirkungen der einzelnen Massnahmen des Rückkehrhilfeprogramms Kosovo auf den vorzeitigen Rückkehrentscheid der Flüchtlinge erachtet die EFK als gegeben. Die Kombination von Geld- und Materialhilfe beurteilt die EFK als sinnvoll, deckt sie doch die dringendsten Bedürfnisse der Rückkehrer vor Ort ab. Der finanzielle Anreiz, kombiniert mit der Materialhilfe vor Ort (ca. 1000 Fr. pro Person) hat den Zeitpunkt der Rückkehr massgebend beeinflusst. Für die individuellen Finanzhilfen wurden 39 und für die Materialhilfe 15 Millionen Franken eingesetzt.

Diese Massnahmen ­ insbesondere die individuelle finanzielle Unterstützung ­ beeinflussten indes weniger den eigentlichen Rückkehrentscheid, sondern den Zeitpunkt der Rückkehr. Die professionelle Beratung vermochte als wichtiger Teil der Rückkehrhilfe den Entscheid zur frühzeitigen Rückkehr zu beeinflussen. Der finanzielle Anreiz (1000 oder 2000 Fr. pro erwachsene Person) stellte für einen grossen Teil der Rückkehrer den Eckpfeiler der angebotenen Hilfeleistungen dar.

Die Strukturhilfe hatte kaum einen direkten Einfluss auf den einzelnen Rückkehrentscheid oder den Zeitpunkt der Rückkehr. Diese Komponente ist vielmehr auf innenpolitischer als auch aussenpolitischer Ebene ein wichtiges Kriterium für die Akzeptanz der Rückkehrpolitik der Schweiz. Für diese Massnahmen vor Ort wurden 109 Millionen Franken aufgewendet.

Nach Ansicht der EFK ist der wirtschaftliche Mitteleinsatz des Rückkehrhilfeprogramms Kosovo ausgewiesen. In welchem Ausmass dabei effektiv Kosten eingespart wurden, kann indessen nicht schlüssig beantwortet werden, da die Folgekosten in der Schweiz, die ohne Rückkehrhilfeprogramm Kosovo entstanden wären, nicht verbindlich
beziffert werden können. Gemäss Schätzungen der EFK belaufen sich die durch das Rückkehrhilfeprogramm Kosovo erzielten Nettoeinsparungen für den Bund im Bereich Fürsorge auf mindestens 100 Millionen Franken. Der Erfolg des Programms leitet sich auch daraus ab, dass mit der «freiwilligen» Rückkehr von 32 000 Personen langwierige juristische Beschwerdeverfahren mit entsprechenden Kostenfolgen vermieden werden konnten. Die Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung des Rückkehrhilfeprogramms Kosovo war die von Beginn weg klare politische Haltung der Schweiz gegenüber den kosovarischen Asylsuchenden, dass nach dem Krieg eine Rückkehr zu erfolgen habe. Diese Haltung wurde gezielt und transparent kommuniziert.

Der ausführliche Bericht der EFK ist auf der Website www.efk.admin.ch veröffentlicht.

3579

1.2.3

Wirtschaftlichkeitsprüfung der Investitionskredite im Bereich Forstwirtschaft

Die Gewährung von Investitionskrediten an die Forstwirtschaft stützt sich auf das Bundesgesetz über den Wald. Der Bund kann unverzinsliche oder niedrig verzinsliche, rückzahlbare Darlehen als Baukredit zur Finanzierung der Restkosten von subventionierten Massnahmen, von forstlichen Fahrzeugen, Maschinen und Geräte sowie zur Finanzierung forstbetrieblicher Anlagen gewähren. Die Kredite werden auf Antrag der Kantone bewilligt. Der Bund gewährt den Kantonen Globaldarlehen aufgrund ihrer Bedürfnisse. Die Kantone ihrerseits bewilligen die Kreditanträge und bewirtschaften die Darlehen des Bundes.

1994 wurden die ersten Investitionskredite aufgrund des Bundesgesetzes über den Wald gewährt. Ende 2000 betrug der Stand der Bundesdarlehen an die Kantone rund 100 Millionen Franken. Dabei variierte die Auszahlungshöhe in den Jahren 1994 bis 1999 zwischen vier und zehn Millionen Franken pro Jahr. Im Jahr 2000 waren es hingegen etwa 60 Millionen Franken, nicht zuletzt als Folge des Orkans «Lothar».

Im gleichen Zeitraum sicherten die Kantone Investitionskredite für 774 Projekte zu.

Diese Zusicherungen beliefen sich auf insgesamt 117 Millionen Franken, was einem durchschnittlichen Betrag pro Projekt von 151 200 Franken entspricht. Zusätzlich zu den Investitionskrediten wurden rund 260 Millionen Franken an Bundessubventionen an die Waldbesitzer ausgeschüttet.

Mit der Evaluation wolle die EFK die durch die Investitionskredite erzielten Wirkungen und den Vollzug analysieren. Die EFK kam zum Schluss, dass die Investitionskredite den von ihnen erwarteten Beitrag an die Forstwirtschaft weitgehend leisten und die erwarteten Wirkungen auch eintreten. Der Vollzug ist insgesamt zweckmässig organisiert. Optimierungspotenziale sieht die EFK unter anderem in den folgenden Bereichen: ­

Die im Kreisschreiben der Eidgenössischen Forstdirektion definierten Wirkungsziele sind nicht genügend klar formuliert.

­

Die Voraussetzungen für die Gewährung von Investitionskrediten (z.B. die finanzielle Lage des Gesuchstellers) sind zu wenig präzise umschrieben und lassen einen breiten Interpretationsspielraum offen.

­

Die Kantone setzen die Investitionskredite unterschiedlich ein. Die EFK empfiehlt der Eidgenössischen Forstdirektion zu überprüfen, inwiefern mit dem Einsatz dieser Mittel die als erfolgreich identifizierte Strategie in den Kantonen gefördert werden kann.

­

Die Verwaltung der Investitionskredite in den einzelnen Kantonen erreicht kaum eine kritische Masse. Der dezentrale Vollzug hat zweifellos den Vorteil einer Klärung des Bedarfes vor Ort. Die Möglichkeiten einer Zentralisierung gewisser Verwaltungsaufgaben sollten dennoch überprüft werden.

Wegen der relativ geringen Anzahl an Krediten, die im einzelnen Kanton verwaltet wird, ist eine Auswertung der Erfahrungen auf Kantonsebene kaum möglich. Die EFK hat deshalb der Eidgenössischen Forstdirektion empfohlen, regelmässig Auswertungen durchzuführen, um den Erfahrungsaustausch zwischen den Kantonen zu fördern.

Der ausführliche Bericht der EFK ist auf der Website www.efk.admin.ch veröffentlicht.

3580

1.2.4

Evaluation von Schweiz Tourismus

Mit der Evaluation wollte die EFK aufzeigen, wie Schweiz Tourismus ihre Wirkungen misst. Zudem untersuchte die EFK, ob Schweiz Tourismus ihren Marktauftritt in ausreichendem Masse mit den anderen relevanten Bundesorganisationen koordiniert.

Schliesslich interessierte die Frage, ob die Partner und die übrigen betroffenen oder interessierten Organisationen und Unternehmungen mit den Leistungen von Schweiz Tourismus zufrieden sind. Insgesamt konnte die EFK feststellen, dass Schweiz Tourismus zielstrebig arbeitet und auf die Verwirklichung zukunftsorientierter Marketingmassnahmen ausgerichtet ist. In Anbetracht der Höhe des Bundesbeitrages an Schweiz Tourismus, der Vielfalt an Produkten, Gemeinschaftsaktionen und Bedürfnissen der Partner und Mitglieder hat die EFK unter anderem empfohlen, die Berichterstattung über die Aktivitäten zu erweitern und transparenter zu gestalten.

Schweiz Tourismus bietet mit einem Budget von 69 Millionen Franken (2002) eine breite Palette von Dienstleistungen und Massnahmen an. Die Partner und Mitglieder sind mit den Dienstleistungen von Schweiz Tourismus trotz ihrer heterogenen Bedürfnisse zufrieden. Die Arbeit von Schweiz Tourismus wird mehrheitlich als beeindruckend, durchdacht, professionell und als konsequent in der Umsetzung beurteilt. Die Vielfalt der durchgeführten Aktivitäten und deren Mannigfaltigkeit gestatten es, bei den «Kunden» von Schweiz Tourismus einen starken Konsens zu schaffen. Schweiz Tourismus ist darauf bedacht, so wenig wie möglich Kunden auszuschliessen. Das führt dazu, dass Schweiz Tourismus ihr Budget und ihre Massnahmen nicht auf Einzelsegmente konzentriert.

Verglichen mit Tourismus-Organisationen der Nachbarländer liegt der Beitrag des Bundes (41,6 Mio. Fr. im Jahr 2002) an Schweiz Tourismus im mittleren Bereich.

Schweiz Tourismus entwickelt eine grosse Dynamik, um zusätzliche Mittel zu generieren (21,5 Mio. Fr.). «Strategische Partnerschaften» sind mit verschiedenen Firmen geschlossen. Gemeinschaftsaktionen (z.B. «Gastronomie und Wein», «Luxus und Design») werden im Tourismus tätigen Organisationen und Firmen gegen Bezahlung angeboten. Diese Aktionen und die damit verbundene Konzentration der Mittel erlauben es Schweiz Tourismus, besser auf die Bedürfnisse der Partner und Mitglieder einzugehen.

Der Bund unterstützt neben Schweiz Tourismus
eine Anzahl weiterer Institutionen, welche die Schweiz im Ausland repräsentieren und internationalen Erfahrungsaustausch pflegen. Die gesetzlichen Aufträge und die eingesetzten Instrumente dieser Organisationen sind allerdings von unterschiedlicher Natur. Die EFK konnte feststellen, dass Schweiz Tourismus mit diesen Organisationen eine gute und sinnvolle Zusammenarbeit pflegt und auch der Marktauftritt koordiniert wird. Insbesondere wenn es darum geht, von der Schweiz ein geschlossenes Bild zu vermitteln, sind abgestimmte PR-Auftritte unerlässlich. Aus dieser Perspektive wurde «Präsenz Schweiz» ins Leben gerufen.

Schweiz Tourismus unternimmt bedeutende Anstrengungen, um die Wirkungen der zahlreichen Massnahmen zu messen, die sie in der Schweiz wie im Ausland mit Hilfe ihrer Vertretungen und am Hauptsitz verwirklicht. Die Organisation versucht auch zu messen, wie viele Touristen aufgrund ihrer Massnahmen in die Schweiz kamen. Die veröffentlichten Zahlen erscheinen indessen als wenig zuverlässig.

Erstens ist der Kausalzusammenhang nicht zwingend und zweitens ist auch die Datenbasis für Hochrechnungen zu klein. Ausserdem wurden in der Darstellung der 3581

Wirkungen der Winterkampagne Widersprüche festgestellt. Schweiz Tourismus hat in der Zwischenzeit eine Arbeitsgruppe gebildet, welche «das Wirkungsmodell und die Kennzahlen für Schweiz Tourismus» neu begründen soll.

Der ausführliche Bericht der EFK ist auf der Website www.efk.admin.ch veröffentlicht.

1.2.5

Machbarkeitsstudie für eine Evaluation der Exportförderung

Auf Ersuchen des Bundesrates beschloss die EFK, die Exportförderung zu evaluieren. Dies entsprach auch dem Willen der Bundesversammlung. Die Botschaft über die Exportförderung 2004 bis 2007 löste im Parlament heftige Debatten aus, namentlich in Bezug auf die Leistungen, die Koordination mit den übrigen Akteuren und die Direktion der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung (OSEC). Die Bundesversammlung bewilligte einen zweijährigen Kredit; die weitere Finanzierung machte sie von den Ergebnissen der Evaluation abhängig.

Zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten griff die EFK möglichst auf bestehende Informationen zurück. In den vergangenen drei Jahren wurden namentlich im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit der OSEC rund zwanzig externe oder interne Studien durchgeführt. Bei der Unterscheidung der OSEC-Aktivitäten für die gesamte Volkswirtschaft oder für einzelne Unternehmen beschränkte sich die Evaluation vor allem auf die Beratungstätigkeit, wobei sie auch die übrigen Anbieter auf dem Markt berücksichtigt. Ferner wurde auch der Exportberatungsmarkt für KMU evaluiert. Die Ergebnisse müssen der Tatsache Rechnung tragen, dass das neue Exportförderungsgesetz erst vor kurzem in Kraft gesetzt wurde. Seither ist noch zu wenig Zeit verstrichen, als dass das Gesetz bereits seine volle Wirkung hätte entfalten können.

Vier verschiedene methodische Module werden vorgesehen: eine Meta-Analyse und eine Meta-Evaluation der bereits vorhandenen Berichte; die Analyse der Rollenverteilung zwischen EDA und EVD; eine Marktstudie zur Exportberatertätigkeit und ausführliche Gespräche mit den Akteuren der Exportförderung.

1.2.6

Leistungsvereinbarung mit den SBB

Der Bund und die SBB schliessen jeweils eine Leistungsvereinbarung für vier Jahre ab. Für den Bund ist die Leistungsvereinbarung ein Instrument zur Umsetzung der verkehrspolitischen Ziele im Bereich der Eisenbahninfrastruktur und ein umfassender politischer Rahmen für die von den SBB erwarteten unternehmerischen Leistungen. Darin sind allerdings die Abgeltungen für den regionalen Personenverkehr, die Trassenpreissubventionen im Güterverkehr sowie Beiträge an Grossprojekte wie beispielsweise BAHN 2000 nicht enthalten.

Die EFK hat im Berichtsjahr die erste Leistungsvereinbarung für die Jahre 1999 bis 2002 geprüft. Auf der Basis dieser Vereinbarung flossen insgesamt 5,4 Milliarden Franken (inklusive Darlehen) an die SBB. Der bewilligte Zahlungsrahmen von 5,8 Milliarden Franken wurde nicht voll ausgeschöpft. Der nicht ausbezahlte Restbetrag von 370 Millionen Franken darf jedoch nicht mit einer Einsparung für den Bund 3582

gleichgesetzt werden, da zum Teil ursprünglich in die Leistungsvereinbarung eingeschlossene Leistungen unter anderen Titeln abgerechnet wurden.

Die EFK kritisierte die heute praktizierte formlose Gewährung von Darlehen und verlangte, dass die Darlehenskonditionen wie Laufzeit, Rückzahlungsbedingungen und Verzinsung zukünftig mittels Einzelverträgen geregelt werden. Als problematisch erachtete die EFK auch, dass bei der Bewilligung des Rahmenkredites als Darlehen vorgesehene Mittel bei der jährlichen Budgetierung auf Betriebskostenoder Substanzerhaltungsbeiträge verschoben wurden. Mit diesen Verschiebungen wurden bedingt rückzahlbare Mittel in «à fonds perdu»-Beiträge umgewandelt.

In der Leistungsvereinbarung wurden messbare Indikatoren und Sollwerte nur in wenigen Fällen festgelegt. Somit ist eine Beurteilung der Zielerreichung nur teilweise möglich. Festzuhalten ist, dass nun für die neue Periode 2003 bis 2006 Kennzahlen für die Mittelverwendung aus dem Zahlungsrahmen festgelegt worden sind.

1.2.7

Die Ramsar-Konvention zum Schutz von Feuchtgebieten

Die EFK führte eine erste Umwelt-Prüfung durch, indem sie einerseits die normative Umsetzung der Ramsar-Konvention zum Schutz von Feuchtgebieten, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel von internationaler Bedeutung, prüfte und anderseits die Realisierung und Fortentwicklung der Reservate im BodenseeRaum im Lichte der Ramsar-Ziele und des nationalen Vollzugsrechtes begutachtete.

Der Bodensee-Raum bot sich insbesondere deshalb als Untersuchungsrahmen an, weil das Reservat Ermatinger Becken «von internationaler Bedeutung» an das als Ramsar-Gebiet qualifizierte Wollmatinger Ried in Baden-Württemberg grenzt und das Reservat «Alter Rhein» «von nationaler Bedeutung» an das Rheindelta-Reservat Vorarlbergs, das als Ramsar-Gebiet ausgeschieden ist, anschliesst.

Die in Folge der Ratifikation der Ramsar-Konvention 1976 vom BUWAL eingeleitete Kodifikation der Ramsar-Ziele in den verschiedensten Umweltschutz-Erlassen kann als gut bezeichnet werden. Sie ist indessen in harmonisierendem Sinn mit Blick auf Biodiversität und Artenschutz weiterzuentwickeln. Die Formulierung einer nationalen Feuchtgebietsstrategie wäre angezeigt. Verbesserungspotenziale stellte die EFK in der verwaltungsinternen Koordination etwa im Bereich der Unterstützung internationaler Projekte mit der DEZA und der Betreuung des Ramsar-Dossiers in verschiedenen Abteilungen des BUWAL fest. Die Prüfung der Bündelung des Artenschutzes in einer Hand ist angezeigt. Die bisher geübte Zurückhaltung des BUWAL gegenüber internationalen Kooperationen im Rahmen von Ramsar wird vor allem mit personellen Unterdotierungen begründet. Die EFK hat darauf hingewiesen, dass das BUWAL die Staatsleitungsorgane informieren sollte, wenn wegen fehlender Ressourcen internationale Verpflichtungen nicht umgesetzt werden können.

Bei der Implementierung von Reservaten im Kanton Thurgau sah und sieht sich das BUWAL mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert. Vor dem Hintergrund der traditionsreichen «gemeinschaftlichen Vogeljagd» im Konstanzer-Trichter und Ermatinger-Becken, die erst 1985 abgeschafft wurde, ergab sich nachhaltiger Widerstand auf Gemeinde- und Kantonsebene gegen die Ausscheidung eines RamsarReservates Ermatinger-Becken. Erst nach der Einräumung einer bejagbaren Zone in 3583

Ermatingen hat das BUWAL das Reservat Ermatinger-Becken «von internationaler Bedeutung» 1991 ausgeschieden. Dessen herausragende Bedeutung als Ruhe- und Rastplatz für Wat- und Wasservögel aus nordischen Ländern in den Herbst- und Wintermonaten ist in der ornithologischen Fachwelt ausgewiesen.

Der Vollzug der Vorschriften der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung erweist sich in diesem Reservat bis heute als mangelhaft. So hat der Kanton Thurgau insbesondere die erforderliche Markierung nicht durchgesetzt. Im Gegensatz zum Wollmatinger-Ried ist das schweizerische Reservat praktisch nicht als Reservat erkennbar. Im Weiteren hat der Kanton die erforderliche, vom Bund subventionierte Reservatsaufsicht bis heute nicht bestellt, da entsprechende Personalvorlagen im Kantonsparlament wiederholt abgelehnt wurden.

Dem BUWAL wird empfohlen, durch vermehrte Öffentlichkeitsarbeit die Akzeptanz des Reservates zu fördern und mit Nachdruck auf Behördenstufe auf die Beseitigung der Vollzugsdefizite hinzuwirken. Ein neuer Ansatzpunkt werden die Leistungsvereinbarungen im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs sein. Im Lichte der Ramsar-Zielsetzung der Schaffung grenzüberschreitender Reservate beim Vorliegen ökologischer Einheiten sollte die Zusammenarbeit mit Baden-Württemberg aktiviert werden. Es könnte dabei auch die Unterstützung des Ramsar-Sekretariates in Gland/VD angefordert werden. Angesichts der Abwanderung erheblicher Vogelpopulationen aus dem Ermatinger Becken im September 2003 empfiehlt die EFK eine Evaluation der Wassersportbeschränkungen.

Bei der Umsetzung der Bundesvorschriften in den Bodensee-Reservaten des Kantons St. Gallen zeigten sich keine Vollzugsdefizite. Es wird indes empfohlen, auf Stufe des BUWAL und des Kantons St. Gallen die im Rahmen der Prüfung durch die EFK angebahnten Kontakte mit den zuständigen Behörden des Bundeslandes Vorarlberg zu intensivieren, um Synergien für die Entwicklung der Reservate «Alter Rhein» und «Rheindelta» zu erzielen und die Möglichkeiten für ein grenzüberschreitendes Ramsar-Gebiet zu verfolgen.

1.3

Eidgenössische Technische Hochschulen

Der ETH-Bereich umfasst die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne, das Paul Scherrer Institut (PSI), die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) und die Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (EAWAG). Der Bund leistete für die Finanzierung des Betriebes und der Investitionen im Jahre 2003 einen Beitrag von 1,8 Milliarden Franken.

Am 19. Dezember 1997 hat der Bundesrat beschlossen, dass der ETH-Bereich ab dem Jahr 2000 mit einem Leistungsauftrag zu führen ist und eine eigene Rechnung erhält. Die Umstellung auf die eigene Rechnung und vor allem der Wechsel der Rechnungslegungsnormen erwiesen sich als anspruchsvolle und arbeitsintensive Aufgaben. Die Einführung diverser Neuerungen sowie die Bewältigung aufgetretener Probleme konnten nicht von einem Tag auf den anderen gelöst werden.

3584

Die Qualität des Jahresabschlusses 2002 sowie des Rechnungswesens insgesamt haben einen guten Gesamteindruck hinterlassen. Die Hochschulen und Anstalten haben im abgelaufenen Geschäftsjahr im Bereich der Rechnungsführung und -legung viel geleistet und in Bewegung gesetzt. Es sind wesentliche Verbesserungen festzustellen. Die Empfehlungen der EFK wurden grösstenteils umgesetzt. Aufgrund der Fülle der zu bearbeitenden Themenbereiche brauchen die konsequente und nachhaltige Realisierung der gesteckten Ziele entsprechend Zeit. Im Geschäftsjahr 2002 konnten noch nicht alle offenen Punkte erledigt werden. Per Ende 2002 noch nicht gelöst waren die Abstimmungsdifferenzen in den Kontenverbindungen mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung sowie der Saldonachweis der entsprechenden Bilanzkonti. Auch beim Deckungskapital für Vorsorgeverpflichtungen sowie bei den Sachversicherungsrisiken mussten entsprechende Einschränkungen oder Hinweise gemacht werden.

Einzelne Themenbereiche wurden in einer Arbeitsgruppen mit Vertretern der Eidgenössischen Finanzverwaltung, des ETH-Rats und der EFK bearbeitet. Erste Ergebnisse liegen vor. Die bestehende Deckungslücke aus Vorsorgeverpflichtungen wird mit Inkraftsetzung des teilrevidierten ETH-Gesetzes auf anfangs 2004 durch den Bund übernommen. Abschliessend geklärt wurde auch die Frage der Immobilien, welche im Eigentum des Bundes bleiben. Insgesamt wurden mit Ausnahme des Risk Management tragfähige Lösungen gefunden, die bis Ende 2004 umgesetzt sein sollen. Beim Risk Management ist die EFK der Auffassung, dass eine vollständige und automatische Refinanzierung von Schäden durch den Bund, die zehn Millionen übersteigen, zuwenig Anreize zur Risikoverminderung beziehungsweise -vermeidung schaffen würde.

1.4

Sozialversicherungen

Gestützt auf Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung über die Verwaltung des Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 2. Dezember 1996 hat die EFK die Buchführung und die Rechnungslegung für das am 31. Dezember 2002 abgeschlossene Geschäftsjahr des AHV-Fonds geprüft. Die Revision der ausgelagerten Vermögensteile (Wertschriften im Umfang von 12,6 Mia. Fr.) des AHV-Fonds bei der UBS wurde der bankengesetzlichen Revisionsstelle übertragen. Die EFK bestätigte, dass die Gelder im Sinne der Verordnungsbestimmung und Richtlinien für die Verwaltung, Anlagetätigkeit und Organisation sowie der Beschlüsse des Verwaltungsrates des AHV-Fonds beziehungsweise des Verwaltungsratsausschusses angelegt wurden. Die Buchführung und Jahresrechnung entsprachen dem Gesetz und den Vorschriften.

Wie bereits in den Vorjahren musste die EFK darauf hinweisen, dass der gesetzlich vorgeschriebene Deckungsgrad der AHV von 100 Prozent nicht eingehalten werden konnte. Er ist gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte auf 79,3 Prozent gesunken. Die Finanzperspektiven des AHV-Fonds prognostizieren für das Jahr 2012 einen Deckungsgrad zwischen 22 und 51 Prozent. Die Finanzperspektiven werden durch die Tatsache weiter verdüstert, dass der Verlustvortrag der IV im Betrage von 4,5 Milliarden Franken hauptsächlich aus Mitteln der AHV finanziert wird, sodass diese heute wirtschaftlich betrachtet nicht mehr vorhanden sind.

3585

Die EFK hat zudem darauf hingewiesen, dass auf den Wertschriftenanlagen Verluste im Umfang von 441 Millionen Franken in Kauf genommen werden mussten. Hinzu kommen Buchverluste im Betrage von 1,2 Milliarden Franken. Schliesslich musste die EFK feststellen, dass die positiven Wiederbeschaffungswerte auf derivativen Instrumenten als Folge einer Falschmeldung des Global Custodian um 30 Millionen Franken zu tief ausgewiesen wurden. Auch wurden die Sozialversicherungsbeiträge auf Versicherungsleistungen der ALV zeitlich mangelhaft abgegrenzt. Die unterlassene Abgrenzung beläuft sich auf 114 Millionen Franken. Der Verlust des AHVFonds wurde um diese Beträge zu hoch ausgewiesen. Die Korrekturen sind im Geschäftsjahr 2003 vorgenommen worden. Die Zentrale Ausgleichsstelle hat die notwendigen Massnahmen getroffen, um solche Abgrenzungslücken künftig zu vermeiden.

Die mit dem Vollzug der AHV beauftragten Ausgleichskassen sind jährlich durch eine Haupt- und eine Abschlussrevision zu prüfen (Art. 68 AHVG). Die Prüfungen richten sich nach den vom Bundesamt für Sozialversicherung erlassenen Weisungen über die Revision der AHV-Ausgleichskassen. Mit der Prüfung der Eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK) und der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK) ist die EFK beauftragt. Die Berichte gehen an das Bundesamt für Sozialversicherung, welches die Aufsicht über sämtliche Ausgleichskassen ausübt. Bei beiden Ausgleichskassen konnte die EFK für das Jahr 2002 eine ordnungsgemässe Rechnungsführung und -ablage bestätigen. Die gesetzlichen Bestimmungen wurden eingehalten und den Weisungen des Bundesamtes für Sozialversicherung wird Folge geleistet.

Bei der SAK kritisierte die EFK die Rückstände bei der Beitragsfestsetzung der freiwilligen Versicherung im Umfange von 13 Millionen Franken.

Die EFK revidierte im vergangnen Jahr auch die Jahresrechnung 2002 der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung. Die Prüfungen bei den Arbeitslosenkassen, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren, den Logistikstellen arbeitsmarktlicher Massnahmen sowie den kantonalen Ämtern für Industrie Gewerbe und Arbeit wurden durch verschiedene externe Revisionsgesellschaften durchgeführt und von der EFK als «Konzernprüfer» koordiniert und ausgewertet. Die Prüfungen 2002 bei den Durchführungsstellen der Arbeitslosenversicherung haben ergeben, dass
die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Die Jahresrechnung sowie die Buchführung der Ausgleichstelle der Arbeitslosenversicherung entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die EFK hat dem Bundesrat empfohlen, die Jahresrechnung 2002 des Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung zu genehmigen.

1.5

Informatikprüfungen

1.5.1

E-Government

E-Government unterstützt mit elektronischen Mitteln die Kommunikation zwischen dem Staat und den verschiedenen Interessengruppen wie Einwohnerinnen und Einwohnern, den Unternehmen und Institutionen, aber auch den Informationsaustausch und die Prozesse zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Der Bund hat 2002 eine E-Government-Strategie gutgeheissen und verschiedene Projekte lanciert.

Dazu gehören die beiden Schlüsselprojekte «Vote électronique» (E-Voting) und «Guichet virtuel». Die Projektverantwortung liegt bei der Bundeskanzlei. Der Bund finanziert die Entwicklung der Projekte in den Jahren 2001 bis 2004 mit 30 Millionen Franken.

3586

Vote électronique ermöglicht die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen per Internet sowie die elektronische Unterzeichnung von Initiativen und Referenden.

Die EFK stellte fest, dass das Projekt von einem kleinen Team, in dem eine partnerschaftliche, kreative und motivierende Zusammenarbeit stattfindet, gut geführt wird.

Die Bundeskanzlei betreibt selbst keine Entwicklung, sondern ist für die Kommunikation und Koordination zwischen den öffentlich-rechtlichen Partnern zuständig.

Die Pilotprojekte werden zu 80 Prozent vom Bund finanziert und durch die Kantone Genf, Neuenburg und Zürich durchgeführt. Im Januar 2003 fand zum ersten Mal eine elektronische Abstimmung in der Gemeinde Anières im Kanton Genf statt. Die Abstimmung verlief erfolgreich und zeigte einen hohen Stimmenanteil. Es werden noch zwei weitere Pilotversuche folgen.

Beim Projekt Guichet virtuel (www.ch.ch) stellte die EFK zwei grosse Stärken fest: ­

Der Themenbau beruht auf einem überzeugenden Konzept und

­

die Interaktion über die drei Staatsebenen hinweg ist innovativ und wegweisend.

Mit dem Guichet virtuel wurde eine solide Grundlage für die Internet-Dienste des Bundes gelegt. Die Kapazitäten der Plattform werden jedoch noch nicht voll genutzt.

Die Planung konnte den Bedarf nur grob abschätzen und musste die Eckdaten festlegen. Für die momentanen Überkapazitäten werden alternative Nutzungen evaluiert. Mit zunehmenden und attraktiven Angeboten wird auch die Nutzung wachsen.

Die bisherigen Zugriffszahlen sehen im internationalen Vergleich gut aus. Mit dem Einsatz von verschiedenen Web-Services werden künftig neue Abläufe und echte Vereinfachungen im Behördenkontakt möglich, die sowohl dem Bürger wie auch den Verwaltungen eine Erleichterung von Routinearbeiten bringen werden.

1.5.2

Informatiksicherheit

Die Informatik ist eine Schlüsseltechnologie für die Verwaltungstätigkeit. Bedeutende Bundesämter wie die Eidgenössische Steuerverwaltung oder die Eidgenössische Finanzverwaltung sind grossen finanziellen Risiken ausgesetzt, wenn es zu Informatikunterbrüchen kommt. Es wird noch einige Monate dauern, bis diese strategischen Informatikanwendungen hinreichend geschützt sind.

Ein weiteres Risiko liegt in der Software-Piraterie. Penetrationstests, die im November 2002 durchgeführt wurden, wiesen Sicherheitslücken im Informatiknetz des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation (BIT) auf. Im November 2003 ergab eine nachträgliche Prüfung, dass das BIT die meisten Empfehlungen in der Zwischenzeit umgesetzt hatte.

Das Eidgenössische Personalamt musste ebenfalls Massnahmen ergreifen, um den Zugang zu den zahlreichen, elektronischen Arbeitsplätzen in Kurslokalen einzuschränken oder diese vom Hauptnetz der Bundesverwaltung abzukoppeln. Die EFK hatte zudem die Bundesämter auf die Risiken mit EDV-Anlagen bei den öffentlich zugänglichen Räumen aufmerksam gemacht.

3587

1.5.3

Informatikanwendung SAP R/3

Die EFK stellte im SAP R/3-Bereich fest, dass die im Jahre 2002 durchgeführten Querschnittprüfungen in den Ämtern Früchte zu tragen begannen und sich die Sicherheit erhöht hatte. Die Koordination der Grossprojekte, mit denen die SAP R/3-verwalteten Logistik- und Finanzprozesse harmonisiert und vereinheitlicht werden sollen, ist eine prioritäre Aufgabe. Das Eidgenössische Finanzdepartement muss diejenigen Massnahmen anordnen, die für die Koordination der Projekte In-SAP und Neues Rechnungsmodell, für den Umbau der SAP-R/3-Architektur und für eine einheitliche Applikation der neuen Prozesse nötig sind. Die für das Neue Rechnungsmodell notwendige Zentralisierung der Buchhaltung darf nicht durch eine technische Dezentralisierung der Informatik behindert werden.

1.5.4

Nove-IT

Das Programm Nove-IT ist ­ abgesehen von der Einführung der Kostenrechnung ­ offiziell abgeschlossen. Die EFK überprüfte bei mehreren Leistungsbezügern, ob die Ziele von Nove-IT in der Führung des gesamten Informatikprozesses erreicht wurden. Einzelne Ämter wie das Bundesamt für Statistik oder das Bundesamt für Kommunikation haben die für das neue Prozessmanagement erforderlichen Massnahmen eingeleitet. Andere dagegen haben das angestrebte Niveau noch nicht erreicht.

Die EFK formulierte insbesondere die folgenden Empfehlungen für die Bezüger von Informatikleistungen: ­

Mit dem Leistungserbringer sind über die Anforderungen an Disponibilität, Qualität oder Sicherheit von EDV-Betrieb und Informatikentwicklung klare Abmachungen zu treffen.

­

Die Zuständigkeiten im Amt sind eindeutig festzulegen. Es sind Verantwortliche für das Informatikportfolio und die verschiedenen Anwendungen zu bezeichnen.

­

Dem Informatikportfolio-Management und dem Informatikcontrolling ist eine grössere Bedeutung beizumessen.

­

Die Kompetenzen der Projektverantwortlichen im Informatikbereich sind auszubauen.

­

Die Ausschreibungen sind in geeigneter Weise und frei von Beeinflussungsversuchen externer Unternehmen durchzuführen.

­

Es sind geeignete Massnahmen zu treffen, um die Nachhaltigkeit der im Zuge von Nove-IT vorgenommenen Änderungen sicherzustellen.

Die Leistungserbringer ihrerseits wurden aufgefordert, ihre Projekt- und Applikationsportfolios in transparenter Art und Weise zu verwalten, damit sie ihren Kunden ein angemessenes Risikomanagement und eine angemessene Priorisierung gewährleisten können.

3588

1.6

Prüfungen im Bereich der Einnahmen

Die EFK prüft nicht nur die ordnungs- und rechtsmässige sowie sparsame Mittelverwendung. Sie wirft auch ein kritisches Auge auf den Steuerbezug. Im Berichtsjahr führte sie verschiedene Prüfungen bei der Steuerverwaltung und der Zollverwaltung durch, die rund 45 Milliarden Franken beziehungsweise 93 Prozent der Bundeseinnahmen beschaffen (vgl. auch Anhang 1). Grosses Gewicht legte sie zudem auf die Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen.

Eine der Prüfungen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) bezog sich auf den Stand der Umsetzung der früheren Empfehlungen, die Haushaltführung, die Rechnungslegung und Informationstechnologie sowie den Stand des Informatikprojekts EFIM (Elektronisches Formularlese- und Informationssystem der MWST) im Bereich der Mehrwertsteuer. Aufgrund der Prüfungen konnte die EFK feststellen, dass die ESTV zielführende Massnahmen eingeleitet hat, um die Mängel zu beheben. Verschiedene Schwachstellen können hingegen erst im Zuge der Einführung der Nachfolgelösung der heutigen Applikation sowie nach Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen für ein funktionstüchtiges Kontrollsystem beseitigt werden. Im Zusammenhang mit dem Steuerbetrugsfall «Expotronic» wurden die Chronologie der Ereignisse, der Stand der Ermittlungen, die eingeleiteten Massnahmen und Meldeverfahren überprüft. Bereits im Mai 2000 wurde eine Arbeitsgruppe «Kreditorenabrechnungen» gebildet. Weiter wird seit anfangs 2002 das bestehende Kontrollkonzept ­ insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung des Steuerbetrugs ­ im Rahmen von zwei weiteren Arbeitsgruppen überprüft. Die Schlussberichte der Arbeitsgruppen liegen vor. Zudem wurde der Rechtsdienst beauftragt, im Zuge der Ermittlungen in Sachen Steuerbetrugsfalls Rezepte gegen dolose Handlungen aufzuzeigen. Für die Geltendmachung der Deliktsumme von 4,6 Millionen Franken ist nicht mehr die Steuerverwaltung zuständig, sondern der Untersuchungsrichter.

Auch im Bereich der direkten Bundessteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben wurde die Umsetzung der früheren Empfehlungen geprüft. Die EFK musste feststellen, dass verschiedene Schwachstellen noch nicht behoben werden konnten.

Die ESTV konnte indessen glaubhaft nachweisen, dass die notwendigen Massnahmen im Rahmen von laufenden Projekten ergriffen werden. Die Rückstände bei den
Verrechnungssteuerrückerstattungen konnten weitgehend abgearbeitet werden.

Namhafte Rückstände sind noch gegenüber einzelnen Staaten zu verzeichnen. Die ESTV hat verschiedene Massnahmen ergriffen, um diese Rückstände gestaffelt bis Ende 2004 abzubauen. Verbesserungen empfohlen hat die EFK für die Ausgestaltung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Holland. Das Abkommen soll in naher Zukunft, auch auf Wunsch der holländischen Behörden, überarbeitet werden.

Die EFK prüfte die Finanzaufsicht über die direkte Bundessteuer. Die Prüfung umfasste die Beurteilung von Auftrag, Organisation, Qualifikation der Mitarbeitenden, Planung und Ausführung der Prüftätigkeit, Inhalt der Prüfungsberichte und Beziehungen zu Dritten. Sie ergab, dass in der ESTV die Voraussetzungen für eine wirksame Erfüllung des Auftrags bald erfüllt und konsolidiert sein werden. Seit 2001 vereinheitlicht die ESTV die Aufsichtstätigkeit aller Inspektorinnen und Inspektoren. Prozesse werden schriftlich definiert, um Transparenz und Regelmässigkeit zu erhöhen. Um die Aufsicht über die direkte Bundeststeuer zu professionalisieren, wird das Personal weitergebildet und das Weiterbildungsprogramm für kantonale Steuerbehörden wird umgesetzt. Was hingegen die formelle Definition des Prozesses der Berichterstellung und Vernehmlassung sowie die Festlegung einer 3589

Frist und eines Verantwortlichen für die Nachkontrolle der mit den Kantonen vereinbarten Massnahmen angehen, bestehen noch Abgrenzungsfragen gegenüber den Kantonen. Die ESTV stellte im Rahmen einer Risikoanalyse bei den Kantonen fest, dass zu wenig Ressourcen vorhanden sind, um die Daten zu konsolidieren. Nach Auffassung der EFK würde es aber gerade diese Konsolidierung erlauben, mit bescheidenem Mehraufwand einen Überblick über die wichtigsten Probleme in allen Kantonen zu erhalten.

Die Kantone verfügen für die Steuerbemessung und -erhebung über gewisse Kompetenzen und Ermessensspielraum. Sie bestimmen gegenwärtig selber über die Häufigkeit und den Umfang der Prüfungen, die im Steuerbereich von ihren Aufsichtsorganen durchgeführt werden. Die EFK begleitet deshalb kantonale Revisionen, um den Ende 2001 aufgestellten Prüfungsrahmen zu testen und zu verbessern.

Nach zwei Prüfungen in Zusammenarbeit mit den Kantonen Zürich und Wallis im Jahre 2002 wurden die Bemühungen dieses Jahr in den Kantonen Genf und Schwyz fortgesetzt. Anhand dieser Prüfungen wurde festgestellt, dass die Erträge der direkten Bundessteuer verzögert an den Bund abgeliefert werden. Darauf hatte die EFK bereits in ihrem Bericht über den ESTV-Rechnungsabschluss 2000 hingewiesen. Die Zusammenarbeit soll 2004 fortgesetzt werden, nachdem die Aufsichtsorgane der Kantone Neuenburg und Zug ihr Interesse angemeldet haben. Am jährlichen Treffen mit den kantonalen Finanzkontrollen im September 2003 schlug die EFK den Abschluss einer Vereinbarung vor, um sich über die kantonalen Prüfungsaktivitäten im Bereich der direkten Bundessteuer jährlich auszutauschen (vgl. Ziff. 7.1). Mit dieser Massnahme können die Beurteilungskriterien verfeinert werden, an Hand derer die EFK in der Staatsrechnung die ausgewiesenen Steuererträge bescheinigt.

Bei der Eidgenössischen Zollverwaltung konnte die EFK feststellen, dass die Abläufe für die Erhebung der Einfuhrzölle und Mehrwertsteuer zweckmässig sind. Das Finanz- und Rechnungswesen wird ordnungsgemäss geführt. Die Prüfung wurde gemeinsam mit dem internen Finanzinspektorat durchgeführt. Der Aufwand für die Inspektions- und Kontrolltätigkeit in der ganzen Zollverwaltung betrug in den vergangenen Jahren durchschnittlich vier bis sechs Personenjahre. Nach Auffassung der EFK sollte dieser Aufwand angesichts
des Einnahmenvolumens nicht unterschritten werden.

Gute Ergebnisse zeigte auch eine Prüfung im Vollzugsumfeld der Mineralölsteuer.

Verbesserungspotenzial und Handlungsbedarf bestehen im Informatikbereich. Beim gegenwärtigen Einsatz der Informatik wird das interne Kontrollsystem dermassen verändert, dass auch das applikationsunabhängige Umfeld untersucht werden muss.

Die Anpassung bestehender und der Aufbau neuer Kontrollmechanismen konnte nicht immer mit den Änderungen im Zusammenhang mit NOVE-IT und der zunehmenden Vernetzung Schritt halten. Auch wenn verschiedene Empfehlungen vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation umzusetzen sind, trägt das Risiko der Leistungsbezüger. Die Zollverwaltung ist somit verantwortlich, dass die Informatik als strategische Supportfunktion für die Kernprozesse verstanden und auch gelebt wird.

3590

2

Prüfungen in den Departementen und der Bundeskanzlei

Im ersten Semester prüft die EFK jeweils schwergewichtig die Jahresabschlüsse der Staatsrechnung der Eidgenossenschaft und die ihrer Betriebe sowie zahlreicher Organisationen und Institutionen. Insgesamt sind es 54 Mandate (vgl. Anhang 3).

Die Bestätigungsberichte dienen den Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte als Grundlage zur Abnahme der Staatsrechnung. Die nachstehenden Sachverhalte enthalten Ergebnisse einzelner Prüfungen, welche die EFK im Rahmen der Abschlussrevisionen und der Finanzaufsicht durchführte. Eine Liste der durchgeführten Prüfungen, deren Ergebnisse in der Finanzdelegation bereits behandelt worden sind, findet sich im Anhang 1. Im Übrigen sei auf das vorhergehende Ziffer über einzelne Prüffelder hingewiesen.

Die verschiedenen Feststellungen beschlagen Sachverhalte und Vorkommnisse aus den Rechnungsjahren 2002 und 2003, welche bei Prüfungen im Berichtsjahr gemacht wurden. Die Ergebnisse der Dienststellenrevisionen bilden auch eine Grundlage für die Bestätigung der Staatsrechnung. Die in verschiedenen Bundesämtern festgestellten Differenzen zwischen Dienststellenbuchhaltung und Zentralbuchhaltung sollten mit dem Neuen Rechnungsmodell und der integrierten Buchhaltungssoftware der Vergangenheit angehören.

2.1

Bundeskanzlei

Bundeskanzlei und Departemente unterstützen die Regierung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Kosten der bundesrätlichen Tätigkeit figurieren unter den Ausgaben für Bundesrat, Bundeskanzlei, Generalsekretariate und Ämter, welche Leistungen für die Mitglieder des Bundesratskollegiums erbringen. Die Einführung des Neuen Rechnungsmodells dürfte mehr Transparenz über die Gesamtkosten ermöglichen.

Die EFK hat verschiedene Vorschläge formuliert. Aus organisatorischer Sicht ist die Zentralisierung der Reservation und Einsatzplanung der Flugzeugflotte in einer einzigen Verwaltungseinheit ins Auge zu fassen. Die EFK hat zudem empfohlen, im Hinblick auf eine einheitlichere Praxis die Anstellungs- und Dienstaustrittsbedingungen der persönlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Magistratspersonen zu prüfen. Schliesslich hat die EFK gefordert, die Verordnung der Bundesversammlung über die Rückzahlung von Magistratsrenten an die Bundespersonalkasse konsequent umzusetzen.

2.2

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Das EDA hat in den Jahren 1997 und 1998 bei 29 Schweizer Vertretungen im Ausland ein Controllingverfahren auf operativer Ebene getestet mit dem Ziel, die Effizienz konsularisch-administrativer Dienstleistungen zwischen einzelnen Vertretungen und Regionen zu vergleichen. Die EFK hat in der Folge die Universtität Neuenburg beauftragt, die vom EDA erhobenen Daten auszuwerten und die Ergebnisse zu analysieren. Ziel der Studie war, Verbesserungspotenziale bei der Methode des EDA aufzuzeigen und ein Vorgehen zu skizzieren, wie Arbeitsweise und Effizienz der verschiedenen Auslandvertretungen miteinander verglichen werden kön3591

nen. Die Studie von Professor Jeanrenaud lieferte Hinweise auf gewisse Schwachpunkte bei der Datenerhebung und der Analyse des EDA, hat aber die Gültigkeit des Ansatzes nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Sie hat mit der «Data envelopment analysis» einen Weg aufgezeigt, welcher den nur schwer quantifizierbaren und nicht beeinflussbaren Grössen besser Rechnung trägt. Eine solche Analyse liefert lediglich Hinweise und bietet Anreize, den Ursachen von Abweichungen auf den Grund zu gehen. Sie ist auch nur dann sinnvoll, wenn sie periodisch wiederholt wird. Die Direktion für Ressourcen und Aussennetz hat den Pilotversuch bisher nicht weitergeführt, da wichtige Faktoren für Effizienzabweichungen kaum beeinflussbar sind.

Sie vertrat zudem die Auffassung, dass die Instrumente und Rahmenbedingungen für eine wirtschaftlich sinnvolle Datenerfassung in der Bundesverwaltung noch nicht vorhanden sind und erwähnte namentlich SAP und die fehlende Kosten- und Leistungsrechnung im Rahmen des neuen Rechnungsmodell des Bundes. Die Direktion will deshalb erst nach Bereitstellung dieser neuen Instrumente und gesicherten Rahmenbedingungen prüfen, ob ein erneuter Anlauf zum Aufbau eines wirtschaftlichen Controllingsystems gemacht werden soll, zumal die Einführung eines Controllings im konsularischen Bereich nach ihrer Auffassung ohnehin nur zu einem geringen zusätzlichen Nutzen führen wird. Die EFK erachtet demgegenüber ein gut funktionierendes Controlling als ein wichtiges Führungsinstrument sowohl für die Zentrale als auch für die Auslandsvertretungen. Sie musste feststellen, dass die Voraussetzungen für die Einführung eines flächendeckenden, effizienten und wirkungsvollen Controllings immer noch nicht geschaffen sind und die Umsetzung dieses Projekts zur Zeit mehr als ungewiss zu sein scheint.

Die Arbeitgeber, die der Eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK) angeschlossen sind, werden durch die EFK beaufsichtigt. Die Kontrolle bei der Direktion für Ressourcen und Aussennetz ergab ein gutes Ergebnis. Allerdings hatte ein Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes (EVG) vom 9. Mai 2001 eine Nacherfassung von Zulagen zur Folge. Das EVG entschied, dass der Kaufkraftausgleich, die Beiträge an Unterrichtskosten und die Inkonvenienzentschädigung zum massgebenden Lohn gehören und somit der paritätischen Beitragspflicht
unterliegen. Die Bereinigung betraf die Jahre 1998 bis 2001. Die nachzuzahlende Beitragssumme (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge inkl. Verzugszinsen) bezifferte sich auf 9,2 Millionen Franken. Die Arbeitnehmeranteile sind durch das EDA übernommen worden. Die gleiche Problematik musste im VBS festgestellt werden. Die Nachforderungen für vier Jahre beliefen sich auf rund 240 000 Franken.

Die EFK führte eine Finanzaufsichtsprüfung bei der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) durch. Die Ergebnisse waren gut. Kritisieren musste die EFK die Abrechnung der Vorschüsse für Projekte im Ausland. Diese beliefen sich Ende 2002 auf insgesamt 1,3 Milliarden Franken, wovon etwa 400 Projekte für 280 Millionen seit mehr als vier Jahren noch nicht abgerechnet waren. Die Analyse der DEZA zeigte, dass es sich zum grossen Teil um Projekte handelt, deren Schlussberichte noch nicht oder erst kürzlich eingereicht wurden. Die EFK musste sodann feststellen, dass das umfassende Kontroll- und Regelwerk der DEZA oft nicht eingehalten wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Rollen der Funktionsträger unterschiedlich wahrgenommen werden und vor allem im Ausland ein hoher Personalwechsel verkraftet werden muss. Auch erschweren die Rahmenbedingungen in Entwicklungsländern oder die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern eine ordnungsgemässe Projektabwicklung. Angesichts dieses Umfeldes ist die EFK der Meinung, dass die DEZA ihre Führungsfunktion im Finanz- und Rechnungswesen 3592

stärker wahrnehmen muss. Die DEZA hat entsprechende Massnahmen in die Wege geleitet.

2.3

Eidgenössisches Departement des Innern

Die EFK überprüfte nach einem vereinfachten Verfahren acht Bau-Subventionsgeschäfte des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft (BBW). Sie stellte fest, dass das BBW die Verfügungen für Baubeiträge nach Universitätsförderungsgesetz ordnungsgemäss abwickelt. Die Prüfungen ergaben jedoch auch, dass in verschiedenen Bereichen Handlungsbedarf besteht. So machte die EFK Empfehlungen zur Aufgabentrennung zwsichen Subventionsamt (BBW) und Gutachterstelle (BBL), Qualitätssicherung, Anpassung der Flächenkostenpauschalen sowie zum Vorgehen bei Reduktionen der beantragten anrechenbaren Kosten.

Die EFK prüfte im Büro für Weltraumangelegenheiten (SSO, Swiss Space Office) die Übereinstimmung der SSO-Jahresrechnung mit der Staatsrechnung 2002, die Überwachung der Verpflichtungskredite ­ namentlich der Beitragszusagen an die Europäische Raumfahrtsbehörde (ESA) ­ und das interne Kontrollsystem. Das SSO überwacht die Beitragszahlungen (2002: 125 Mio. Fr.), die hauptsächlich für die schweizerische Teilnahme an den ESA-Projekten getätigt werden. In praktisch gleicher Höhe werden Bestellungen der ESA bei der Schweizer Industrie ausgelöst.

Die Prüfung ergab, dass die Rechnung des SSO für das Geschäftsjahr 2002 mit der Staatsrechnung übereinstimmt. Die EFK empfahl der ESA, die interne Kontrolle und Darstellung der Budgetrubriken zu verbessern. Die Überwachung der Beitragszahlungen an über 50 wissenschaftliche Programme oder Teilprogramme der ESA gestaltet sich infolge des komplexen Budgetsaufbaus äusserst schwierig. In Anbetracht dieser Komplexität nimmt die SSO eine angemessene finanzielle Steuerung wahr. Offen ist noch die Forderung der ESA, einige Altersrenten steuerlich anzupassen, die jedoch nicht auf die SSO abgewälzt werden dürften. Die SSO ist daran, diese Angelegenheit zu regeln.

Bei den Prüfungen im Bundesamt für Militärversicherung (BAMV) musste die EFK Differenzen zwischen der Dienststellenbuchhaltung und der Zentralbuchhaltung feststellen. Die Vollständigkeit und die Richtigkeit der ausgewiesenen Bestände konnten deshalb nicht abschliessend beurteilt werden. Die Mängel wurden bereits letztes Jahr erkannt und entsprechende Massnahmen wurden in der Zwischenzeit eingeleitet. Zusammen mit der EFV wurde die Strategie zur Bereinigung der Altlasten festgelegt. Die EFK hat zudem Empfehlungen zu den Abläufen im
Finanzdienst, zur Unterschriftenregelung sowie zur Sicherstellung eines effizienten Mahnwesens formuliert. Einige der Empfehlungen wurden bereits umgesetzt, für weitere Empfehlungen wurden die notwendigen Massnahmen mit Terminen und Verantwortlichkeiten geplant. Mit der Realisierung des Neuen Rechnungsmodells und der integrierten Buchhaltungssoftware sollten die Abstimmungsprobleme der Vergangenheit angehören.

Gemäss Beschluss des Bundesrates vom 19. Dezember 2001 ist die EFK Revisionsstelle für Swissmedic. Swissmedic steht seit anfangs 2002 vor der Aufgabe, die ehemalige Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) und die Facheinheit Heilmittel des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu einem einheitlichen Betrieb zusammenzufügen. Die EFK prüfte die Jahresrechnung und führte eine Informatikprüfung durch. Der Jahresabschluss wurde nach IFRS (International Financial 3593

Reporting Standards) erstellt. Die EFV ersuchte Swissmedic auf Anregung der EFK, die Rechnungslegung nach den Grundsätzen des OR vorzunehmen. Aufgrund dieser Methodenänderung nahm die EFK eine ergänzende Prüfung vor. Sie konnte die Abnahme der Rechnung empfehlen. Im Bereich der Informatik prüfte die EFK unter anderem das von der IKS gestartete Projekt HIS2000 zur Realisierung der Informatikbedürfnisse. Die Prüfungen haben ergeben, dass aufgrund interner Wissenslücken und eines mangelnden Projektmanagements unkoordiniert vorgegangen wurde und eine unbefriedigende Abhängigkeit zu externen Beratern entstanden ist. Als Resultat stehen die bisher eingesetzten Ressourcen in einem ungünstigen Verhältnis zum bisherigen Nutzen. Swissmedic ist sich der Mängel und der damit verbundenen Risiken bewusst. Sie hat einen Massnahmenkatalog mit Umsetzungsterminen erarbeitet.

Die EFK prüfte den Jahresabschluss 2002 der Pro Helvetia und die Abrechnung 2002 des Kulturprogramms Südosteuropa und Ukraine. Diese Abrechnung konnte sie nur mit einer Einschränkung zur Genehmigung empfehlen. Für sämtliche Geschäftsstellen lagen die Revisionsberichte lediglich per Mitte Jahr vor. Die EFK hat empfohlen, die Prüfung des Kulturprogramms gemäss den Richtlinien der DEZA sicherzustellen und die lokalen Revisionsberichte auszuwerten. Auch sind die Vorgaben der Leistungsaufträge einzuhalten, und Unsicherheiten (z.B. Verwaltungskostenbeiträge) sind von den Vertragsparteien verbindlich zu klären.

2.4

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Die EFK analysierte im Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) interne Abläufe im Finanzbereich und prüfte in den Kantonen St. Gallen und Zürich die Umsetzung des Asylgesetzes sowie Quartalsabrechnungen für die Abgeltung von Fürsorgeauslagen durch den Bund. Die Richtlinien des BFF für Prüfungen in den Kantonen, bei Gemeinden und bei beauftragten Dritten erachtet die EFK als zweckmässig und vollständig. Es hat sich gezeigt, dass die informatikgestützten Prüfungen und die Systemprüfungen mit den entsprechenden Einhalteprüfungen im Kanton oder den Gemeinden die wirksamste Überprüfung von Fürsorgeabrechnungen im Asylbereich darstellen. Diese Prüfungen sind jedoch nur in wenigen Fällen möglich, da die Kantone ihre Daten nicht immer in elektronischer Form übermitteln. Die EFK hat empfohlen, die formellen Prüfungen der Quartalsabrechnung, soweit als möglich, informatikunterstützt vorzunehmen und aus Effizienzgründen zentral durch eine kompetente Fachstelle vorbereiten zu lassen. Die Systemprüfungen sollen mit entsprechenden Einhalteprüfungen ­ anhand der individuellen Dossiers ­ aufgrund einer repräsentativen Stichprobenauswahl ergänzt werden.

Das Asylwesen ist im Kanton St. Gallen stark dezentralisiert. Die Unterstützung von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen wird durch die 90 Gemeinden wahrgenommen, die aufgrund der Verfassung des Kantons St. Gallen über eine hohe Autonomie verfügen. Die Gemeinden erstellen die Quartalsabrechnungen selbstständig. Der Kanton leitet die ausbezahlten Bundesbeiträge vollständig an die Gemeinden weiter. Für die gesetzeskonforme Umsetzung des Asylwesens und korrekte Quartalsabrechnungen gegenüber dem Bund ist indessen der Kanton verantwortlich. Die EFK stellte fest, dass der Kanton St. Gallen dem BFF die Unterstützungspauschalen für Asylbewerber für das Jahr 2001 im Wesentlichen korrekt in Rechnung stellte. Bei einer Vergütung an den Kanton von 21,6 Millionen Franken 3594

im Jahre 2001 stellte die EFK bei Stichproben in elf Gemeinden mit Vergütungen von 4,6 Millionen Franken ungerechtfertigte Zahlungen von 110 000 Franken fest.

Die Abrechnungsqualität variiert stark und ist vor allem von der Gemeindegrösse, der Organisationsstruktur und vom Wissensstand der zuständigen Asylsachbearbeiter abhängig. Fehler sind meistens auf fehlendes Fachwissen oder ungenügende Kontrolle zurückzuführen. Die EFK hat deshalb verschiedene einfache Präventivund Kontrollmassnahmen, die ohne grossen Mehraufwand umgesetzt werden können, empfohlen. Zudem hat sie das BFF und indirekt das kantonale Amt für Soziales beauftragt, eine Nachprüfung der Quartalsabrechnungen in den Gemeinden und die Rückforderung zuviel bezahlter Bundesbeiträge zu veranlassen.

Im Kanton Zürich werden die Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen durch die Sozialbehörden der Gemeinden oder beauftragte Dritte betreut. Diese erstellen auch die Quartalsabrechnungen und leiten sie an den Kanton weiter. Dort werden die Abrechnungen geprüft und an das BFF weitergeleitet. Aufgrund von Stichproben musste die EFK feststellen, dass die vom Kanton Zürich dem BFF in Rechnung gestellten Abgeltungspauschalen für die Asylfürsorge für das Jahr 2002 Mängel aufweist. Bei einer Vergütung an den Kanton von 109 Millionen Franken im Jahre 2002 machte die EFK bei Stichproben in zehn Abrechnungsstellen mit Vergütungen von insgesamt 9,4 Millionen Franken ungerechtfertigte Zahlungen von 0,5 Millionen Franken oder von 5,5 Prozent aus. Die EFK beauftragte das BFF, die festgestellten Differenzen vom Kanton zurückzuverlangen. Für die Behandlung allfälliger Fehler in den von der EFK nicht geprüften Quartalsabrechnungen der Jahre 2000 und 2001 wird das BFF mit dem kantonalen Sozialamt eine entsprechende Regelung treffen.

Die beim Sekretariat der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) erstmals durchgeführte Dienststellenrevision ergab ein gutes Resultat. Der Aufbau einer schweizerischen Spielbanken-Landschaft ist weitgehend und erfolgreich abgeschlossen. Im Zentrum der Tätigkeiten standen die Konsolidierung der Strukturen und Abläufe im Sekretariat sowie der weitere Ausbau der Aufsicht über das Glücksspiel.

In seiner Aufgabe wird das Sekretariat unter anderem durch das Generalsekretariat des EJPD und die Eidgenössische Steuerverwaltung
unterstützt. Die Empfehlungen der EFK, die Abgeltung der Leistungen des Kompetenzzentrums des GS EJPD zu regeln, die Leistungsvereinbarung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung den heutigen Gegebenheiten anzupassen und die Aufwendungen dieser Dienststellen in die Kalkulation der Aufsichtabgaben einzubeziehen, wird die ESBK ab 2004 berücksichtigen. Die Spielbankenabgabe 2001 wurde korrekt abgerechnet, veranlagt, einkassiert, verbucht und an den AHV-Fonds weitergeleitet. Die Anteile der Standortkantone wurden gesetzeskonform an die Kantone überwiesen. Bemerkungen musste die EFK anbringen wegen nicht gerechtfertigter Rückvergütungen zuviel bezahlter Akontozahlungen sowie nicht erhobener oder nicht korrekt ermittelter Verzugszinsen.

2.5

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Die EFK überprüfte die Umsetzung der Lärmschutzmassnahmen bei Militärflugplätzen. Für die Umsetzung dieser Lärmsanierung wurden 22 Millionen Franken bewilligt. Die EFK interessierte sich vor allem für die Instrumente, mit denen die Kontrolle der eingegangenen Verpflichtungen und das rechtzeitige Bereitstellen der Zah3595

lungsmittel sichergestellt wird. Die Prüfungen erfolgte bei der federführenden Abteilung Immobilien Militär (AIM) und beim Bundesamt für Betriebe der Luftwaffe, das für die Ausführung verantwortlich zeichnet. Es zeigte sich, dass nicht alle Bedürfnisse, die für ein wirtschaftliches Umsetzen des Auftrages von Bedeutung sind, ausreichend beschrieben wurden. Es besteht die Gefahr der «pauschalisierten Verantwortlichkeit». Die EFK hat empfohlen, die Aufgaben prozess- und auftragsbezogen zu definieren, planmässig zusammenzufassen und in einer übersichtlichen Vereinbarung darzustellen. Was die Gleichbehandlung der Grundeigentümer betrifft, zeigte sich, dass die Bemessung der anrechenbaren Werkkosten stark von der Erfahrung der Beauftragten und den Bestimmungen der jeweiligen kantonalen Vollzugsbehörde abhängt. Die EFK hat daher empfohlen, spezifische Bemessungsrichtlinien mit Bezug auf Vergleichswerte zu erlassen, welche auf den Erkenntnissen aus dem Pilotprojekt «Dübendorf» basieren. Der Generalstab will die Empfehlungen zielorientiert umsetzen.

Die EFK überprüfte die Vergabe von Aufträgen bei der Nationalen Alarmzentrale (NAZ) und stellte fest, dass die geprüften Geschäfte nicht durchwegs bestimmungskonform vergeben wurden. Noch zu wenig Beachtung geschenkt wurde namentlich den formellen Aspekten, was sich im Rekursfall oder im Rechtsstreit nachteilig für den Bund auswirken kann. Die EFK geht davon aus, dass nach der Überführung der NAZ in den Bereich Bevölkerungsschutz die Einhaltung der Normen im Beschaffungswesen gewährleistet sein wird. Dort erfolgen die Beschaffungen durch einen professionellen Einkaufsdienst und die Fachdienste der NAZ können entsprechend entlastet werden. Fast gleichzeitig mit der Prüfung der EFK eröffnete die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren.

Aufgrund ihrer Prüfungen hat die EFK festgestellt, dass die Grundlagen und Instrumente für einen wirtschaftlichen Einkauf und eine wirtschaftlichen Steuerung der Instandhaltung von Armeematerial im Bundesamt für Waffen und Munition und Bundesamt für Luftwaffen und Führungssysteme vorhanden sind. Diese Instrumente können in der Praxis jedoch nicht konsequent eingesetzt werden, da die Gruppe Rüstung im Rahmen eines übergeordneten Zielkonflikts agiert. Einerseits muss sie wirtschaftlich einkaufen, andererseits fehlt der Wettbewerb,
da es für die meisten Instandhaltungsaufträge keine Alternativen zur RUAG gibt. Zusätzlich schränken die Gewinnvorgabe des Bundes an die RUAG und die fehlenden Informationen die Einflussnahme der Systemführer ein, Instandhaltungsleistungen wirtschaftlich zu beschaffen. Die Vereinbarung betreffend Einsichtsrecht und Preisgestaltung mit der RUAG läuft Ende 2003 ab. Der Rüstungschef hat eine Arbeitsgruppe beauftragt, die Problematik der wirtschaftlichen Instandhaltung von Armeematerial zu bearbeiten.

Diese Arbeitsgruppe wird auch die neue Vereinbarung mit der RUAG aushandeln.

Aufklärung wird permanent auch in Friedenszeiten durch Spezialisten betrieben.

Aufgabe der beauftragten Organisationseinheiten ist, sicherheitspolitisch bedeutsame Informationen zuhanden der politischen und militärischen Führung der Schweiz sowie für weitere zivile Stellen des Bundes durch Erfassen und Auswerten von elektromagnetischen Ausstrahlungen ausländischer Telekommunikationssysteme zu beschaffen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat das Parlament für ein elektronisches Aufklärungssystem für Satellitenverbindungen mehrere Verpflichtungskredite bewilligt. Das Projekt wurde bisher über mehrere, mit den Voranschlägen 1997 bis 2003 bewilligte Kredite abgewickelt. Die EFK kritisierte, dass die geschätzten Kosten, die dem Entscheid des Bundesrates zugrundegelegt wurden, zu wenig fundiert waren beziehungsweise ungenügende Hinweise über Unsicherheiten und Risiken gemacht 3596

wurden. Mit der Abwicklung des Projektes über drei verschiedene Budgetrubriken wird zudem die finanzielle Transparenz eingeschränkt.

Die EFK führte bei der Aerospace in Emmen verschiedene Preisprüfungen durch, die Preisreduktionen von 0,5 Millionen Franken zur Folge hatten. Die Prüfungen veranlasste die EFK zudem zu Feststellungen über Gemeinkostenzuschläge im Zusammenhang mit dem Personalabbau und dem Garantiezuschlag auf Leistungsvereinbarungen. Nicht einverstanden war die EFK mit dem Kapitalkosten-Zuschlag von 3,4 Prozent. Der Zuschlag wurde mit Zahlungsverzögerungen durch den Bund begründet. Die EFK veranlasste eine Preisreduktion und verlangte auch bei den weiteren offenen Verträgen entsprechende Korrekturen. Schliesslich führten mangelhafte Abgrenzungsprobleme bei den Leistungsvereinbarungen zu entsprechenden Preisreduktionen.

2.6

Eidgenössisches Finanzdepartement

Mit 47 Milliarden Franken oder fast 100 Prozent der Bundeseinnahmen und mit rund 13 Milliarden Franken oder 25 Prozent der Bundesausgaben stellt das Eidgenössische Finanzdepartement naturgemäss finanzpolitisch wie auch aus der Sicht der Finanzaufsicht ein Schwergewicht der Prüftätigkeit der EFK dar. Verschiedene Prüfungen im Generalsekretariat, in der Eidgenössischen Finanzverwaltung, der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Eidgenössischen Zollverwaltung, dem Bundesamt für Bauten und Logistik sowie dem Bundesamt für Informatik und Telekommunikation sowie Bundesamt für Personal zeigten, dass die Aufgaben in einem schwierigen Umfeld mit hohem Engagement und Professionalität ausgeführt werden.

Mit einer Prüfung beim Bundesamt für Informatik (BIT) wollte die EFK abklären, inwieweit das BIT in der Lage ist die Bedürfnisse der Leistungsbezüger in den Bereichen Systementwicklung und des Betriebes sicherzustellen. Geprüft wurden primär das Portfoliomanagement im BIT, drei ausgewählte Projekte in der Entwicklung sowie die Notfall- und Geschäftskontinuitätsplanung von drei relevanten Systemen im Betriebszentrum. Die ausgewählten Projekte und Systeme unterstützen in der Eidgenössischen Steuerverwaltung, der Eidgenössischen Finanzverwaltung und der Eidgenössischen Zollverwaltung amtsspezifische und strategische Geschäftsprozesse. Die EFK hat unter anderem empfohlen, Lücken und Schwachstellen des Internen Kontrollsystems im Budgetierungsprozess, des Portfoliomanagement, der Priorisierung, des Projektmanagement, -bewirtschaftung und -controlling zu beseitigen. Das BIT ist bestrebt die Empfehlungen umzusetzen, sieht sich jedoch ausserstande, diese alleine umzusetzen. Dies betrifft vor allem die Finanzierung des Betriebs und Unterhalts von Systemen und Anwendungen der Leistungsbezüger. Die Aufteilung der Informatikkosten auf Investitionen, Unterhalt und Betrieb erachtet die EFK als entscheidend für die Führung der Informatik. Die EFK ist zudem der Auffassung, dass aus Kosten- und Nutzenüberlegungen für den Betrieb der Systeme vermehrt internes Personal eingesetzt werden sollte. Die EFK hat deshalb verschiedene Empfehlungen verfasst, um den Budgetierungsprozess transparenter zu gestalten und das Zusammenspiel zwischen Leistungsbezüger und Leistungserbringer zu verbessern.

Die EFK verfolgte das Problem des Meldeverfahren
für Informatikprojekte sowie die Inventarisierung der Informatikmittel. Das Verfahren für die Meldung von Informatikprojekten beim Informatikstrategieorgan (ISB) greift noch nicht. Die EFK 3597

forderte den Informatikrat des Bundes (IRB) auf, raschmöglichst eine Weisung zu erlassen, welche die Ämter dazu verpflichtet, dem ISB neue Informatikprojekte zu melden. Das Problem ist erkannt und wird sowohl vom IRB als auch ISB an die Hand genommen. Kurz- und mittelfristig wird sich das Problem durch die Aktualisierung der Informatikprozesse, die Tätigkeit der departementalen InformatikControlling-Verantwortlichen und durch die Weisungen zum Voranschlag 2004 entschärfen. Eine Kreditgewährung ist dann nur noch möglich, wenn die Planung den Vorschriften entspricht. Auf Empfehlung der EFK hat der IRB zudem ein Projekt in die Wege geleitet, mit den betroffenen Partnern ein einheitliches Informatikinventar für die Bundesverwaltung zu erstellen. Damit kann eine wichtige Lücke geschlossen werden. Die Einführung des Inventars ist auf Ende 2004 vorgesehen.

Ausgangspunkt einer weiteren Prüfung war das Geschäftsmodell «InSAP» (Integration und Prozessorientierung SAP) in der Bundesverwaltung. Die Abklärungen zeigten jedoch, dass das Projekt «NRM» (Neues Rechnungsmodell Bund) stärker in die Betrachtungen miteinbezogen werden musste. Die EFK stellte fest, dass sich das «Geschäftsmodell InSAP» und das Projekt NRM im Planungsrahmen bewegen. Die EFK erachtet das Projektziel als ambitiös, im Frühjahr 2005 das neue Rechnungssystem bereitzustellen und für den Voranschlag 2006 erstmals einzusetzen. In der Zwischenzeit wurde die Einführung um ein Jahr verschoben. Die EFK hat insbesondere auf die folgenden Risiken und Schwachstellen hingewiesen: ­

Die Projektstrategie und die wichtigsten übergeordneten Vorgaben sind von der Steuergruppe InSAP an alle im Projekt involvierten Stellen zu kommunizieren.

­

Die betriebswirtschaftlichen Anforderungen sind im Projekt NRM zuhanden des Projektes InSAP zu definieren. Lösungsvarianten bei einem Rückstand oder bei Schwierigkeiten in einem der beiden Projekte sind zu skizzieren.

­

Im Projektcontrolling sind keine Aussagen über Projektrisiken enthalten, die auf einem permanenten Risikomanagement basieren. Der externe Controller hat inzwischen diese Schwachstelle beseitigt.

­

Es ist ebenfalls ein Change Management für die Einführungsunterstützung, die Akzeptanzförderung und den Know-how-Aufbau zu erarbeiten und einzurichten. Entsprechende Massnahmen wurden in die Wege geleitet.

­

Die heutige, komplexe Systemarchitektur bildet keine tragfähige Basis für die Weiterentwicklung von SAP und insbesondere für die Einführung von NRM.

Die Empfehlungen wurden positiv aufgenommen. Die notwendigen Massnahmen wurden bereits getroffen oder werden im Rahmen des NRM in aller Konsequenz angestrebt und eingeplant.

Die EFK hat die im Jahre 2001 begonnenen Querschnittsprüfungen im Bereich des neu eingeführten Personalinformationssystem BV PLUS (SAP HR/3) fortgesetzt. Es wurden bei vier Dienststellen Prüfungen im Lohnverarbeitungsbereich durchgeführt.

Schwergewichtig wurden wiederum das Interne Kontrollsystem (IKS), das Mutationswesen und die Verbuchung der Lohndaten sowie die Jahresabschlüsse 2002 der Bestandesrechnungskonten geprüft. Zusätzlich wurden in einer Dienststelle die Daten der Schnittstelle SUPIS vertiefter abgeklärt und Differenzen eruiert. Die EFK konnte feststellen, dass die Lohnverarbeitung bei den geprüften Dienststellen ordnungsmässig abgewickelt wird und kaum Fehler auftraten. Die bereits im Vorjahr 3598

gemachten Feststellungen zur Applikation und zu Fragen der Verbuchung mussten jedoch auch im Berichtsjahr wiederholt werden. Das EPA hat die Feststellungen bestätigt und Massnahmen in die Wege geleitet, die sich aber angesichts der Komplexität langwieriger gestalteten als erwartet. Entstanden sind Probleme hauptsächlich bei der Überführung der Personaldaten in die nachgelagerten Finanzsysteme REFICO und Zentralbuch. Nach wie vor haben zahlreiche Personen ausserhalb der jeweiligen Dienststelle Mutationszugriff, wovon die Dienststelle nichts weiss. Um alle Mutationsberechtigten pro Dienststelle ersichtlich zu machen, hat das EPA eine Übersicht über die Berechtigungen erstellt.

Im Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) beurteilte die EFK die Prozesse und Hilfsmittel, die zum stufengerechten Steuern der Kosten, Leistungen, Termine und Finanzen bei Bauprojekten eingesetzt werden. Insbesondere interessierte der Datenund Informationsfluss von der Baustelle bis zur Nahtstelle des BBL. Die Revision bezog sich auf einen Objektkredit von 35 Millionen Franken für das Hotel des Bundesamtes für Sport und Teile eines Sammelkredites von acht Millionen Franken für Bauten von MeteoSchweiz. Die EFK stellte fest, dass die Projekte fachtechnisch gut geführt werden. Was die Bauadministration betrifft, werden indes nicht alle Anforderungen ausreichend erfüllt, die für ein wirtschaftliches Umsetzen eines Auftrages von Bedeutung sind. Die EFK hat empfohlen, eine Berichterstattung, die sich regelmässig zu den Kosten, Leistungen, Terminen und Finanzen äussert und auf einem genügend detaillierten Strukturplan basiert, aufzubauen. Ein solcher wird ­ zumindest bei grösseren oder kreditübergreifenden Projekten ­ für eine aktiv wirksame Auftragssteuerung vorausgesetzt. Zudem ist die Auftragsabwicklung nachvollziehbar und transparent zu dokumentieren. Das Bundesamt für Bauten und Logistik teilte die Beurteilung der EFK und will die Empfehlungen rasch umsetzen.

Die EFK untersuchte die Auftragsvergabe des BBL bei rund 60 Projekten im Bereich des Gebäudeunterhalts. Die EFK ist der Auffassung, dass noch konsequenter im Wettbewerb vergeben werden könnte. Das BBL hingegen befürchtet einen zu grossen administrativen Aufwand. Die EFK hat deshalb empfohlen, die internen Abläufe zu optimieren und den Abschluss von jährlichen Rahmenverträgen
zu prüfen. Sie ist sich bewusst, dass das geltende Beschaffungsrecht auch Mängel aufweist. Die EFK beteiligt sich deshalb an den Arbeiten für Verbesserungen im Beschaffungsrecht im Hinblick auf die anstehende Gesetzesrevision.

Eine weitere Prüfung beim BBL setzte die EFK bei der Beschaffung von Mobiliar und Büromaterial fest. Von den geprüften 24 Geschäften wurden 13 im freihändigen, vier im offenen und sieben im Einladungsverfahren vergeben. Bei 19 Geschäften wurde das Vergabeverfahren richtig angewendet. In fünf Fällen erfolgten die Vergaben weder im Wettbewerb noch im WTO-Verfahren. Zudem wurden die freihändigen Vergaben von WTO-Geschäften nicht im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert. Die Evaluation erfolgte nicht immer strikte im Einklang mit der Ausschreibung, und die Bewertung war teilweise nicht nachvollziehbar. Auch musste die EFK feststellen, dass die Vorschriften über das Einsichtsrecht bei fehlendem Wettbewerb und Kreditvorbehalte in Verträgen bei mehrjährigen Beschaffungen nicht immer eingehalten wurden. Das BBL ist mit den Empfehlungen der EFK einverstanden und hat bereits verschiedene davon umgesetzt.

Die Ergebnisse der beiden Sonderprüfungen im Bereich des BBL und der Schwerverkehrsabgabe, die die EFK im Auftrage der Finanzdelegation durchführte, sind im nachstehenden Ziffer 5 dargelegt. Ziffer 1 enthält zudem Ausführungen über Informatikprüfungen und die Prüfungen im Einnahmenbereich.

3599

2.7

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement

Die Prüfung der Abläufe im Zusammenhang mit Steuererleichterungen für Unternehmen beim Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) ergab, dass das seco seine Aufsichtsfunktion vermehrt wahrnehmen sollte. Die EFK ist der Ansicht, dass der Eingang der Gesuche und alle Dokumente der kantonalen Dossiers zu registrieren sind. Die für die Aufgabenerfüllung und Aufsichtsfunktion des seco erforderlichen Daten müssen bearbeitet werden, unabhängig davon, ob es sich um abgelehnte Gesuche handelt oder nicht. Das seco wird nun zukünftig von den begünstigten Unternehmen einen jährlichen Bericht über die Umsetzung der mit der Verfügung verbundenen Bedingungen einverlangen. Da zur Zeit keine Angaben und Bewertungen über die finanziellen Auswirkungen der Steuererleichterungen auf Bundesebene vorliegen, unterstützt die EFK das seco bei der Ausarbeitung eines Fragenkataloges, der den kantonalen Steuerverwaltungen vorgelegt werden soll, um einigermassen zuverlässige Schätzungen über die Steuerausfälle erstellen zu können.

Die Prüfungen im Bundesamt für Bildung und Technologie (BBT) analysierten die Prozesse und das Interne Kontrollsystem im Leistungsbereich der Kommission für Technologie und Innovation (KTI). Die KTI setzt sich aus Vertretern des Bundes, Vertretern von kantonalen Hochschulen und Institutionen sowie Vertretern der Privatwirtschaft zusammen. Teil der Prüfung waren zudem Abklärungen hinsichtlich Interessenskollisionen der Kommissionsmitglieder. Das BBT ist seit 2002 ISOzertifiziert. Alle Arbeitsprozesse sind im Qualitäts-Management-System dokumentiert. Die EFK hat unter anderem empfohlen, für KTI-Experten eine vertragliche Integritätsklausel einzuführen. Bei der Kreditverwaltung musste sie feststellen, dass das Jährlichkeitsprinzip nicht durchwegs eingehalten wurde. Bundesvertreter erhalten grundsätzlich keine Entschädigung. Mit allen anderen KTI-Mitgliedern bestehen Verträge. Diese sind standardisiert. Ab 2003 gelten einheitliche Entschädigungssätze, abgestuft nach Erfahrung und Fachwissen. Die geprüften Entschädigungen basieren auf einer vertraglichen Grundlage und erreichten in Einzelfällen ausserordentlich hohe Beträge. KTI-Kommissionsmitglieder sind nicht verpflichtet, Interessenkollisionen offen zu legen. Bei der Beurteilung von KTI-Gesuchen besteht allerdings ein inoffizieller Moralkodex, dass
bestehende Interessenkollisionen bekannt zu geben sind. Offensichtliche Anhaltspunkte für Vernetzungen innerhalb der KTIKommissionsmitglieder konnte die EFK nicht feststellen.

Die Resultate der Aklärungen bei der Exportförderungsorganisation OSEC, welche die EFK im Auftrage der Finanzdelegation durchführte, sind in Ziffer 5 kommentiert.

2.8

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Die Koordination der Aufsicht und der Prüfungen im Bereich NEAT basiert auf der Alpentransit Verordnung vom 28. Februar 2001. Das Bundesamt für Verkehr (BAV), die EFK sowie weitere interne und externe Kontrollorgane führen Prüfungen bei den Erstellergesellschaften, insbesondere der BLS AlpTransit AG (BLS AT) und der AlpTransit Gotthard AG (ATG) durch. Die Prüfungen werden risikoorientiert geplant und koordiniert. Die EFK stellt sicher, dass die beteiligten Prüfungsorgane sich gegenseitig hinreichend über die Prüfungsergebnisse informieren. Die Prüfun3600

gen der EFK ergaben insgesamt gute Ergebnisse. Bei der BLS AT wurde der Vertrag «Rohbau des Basistunnels Nord» mit der Vertragssumme von 565 Millionen Franken näher geprüft. Insbesondere wurden Bestellungsänderungen analysiert und beurteilt. Die EFK konnte eine korrekte Abwicklung des Vertrages feststellen und formulierte gleichzeitig verschiedene Empfehlungen für das Controlling und die Qualitätsprüfungen. Bei der ATG untersuchte die EFK das Meilenstein-Controlling und die Funktionentrennung zwischen Projektierung und örtlicher Bauleitung. Die EFK konnte feststellen, dass die Funktionentrennung beachtet und das Controlling weisungskonform umgesetzt wird.

Im Strassenbereich sind die Aufgaben zwischen Bund und Kantonen je nach Strassentyp unterschiedlich geregelt. Entsprechend fällt auch die Aufsicht unterschiedlich aus. Bei den Nationalstrassen obliegt die Prüfung in erster Linie den kantonalen Finanzkontrollen. Diese nehmen ihre Aufgaben auf ganz verschiedene Weise wahr.

Die EFK hat die Berichte der kantonalen Finanzkontrollen ausgewertet und Schwachstellen festgestellt. Das UVEK hat nun in Zusammenarbeit mit der EFK eine Weisung erlassen, welche unter anderem ein verbindliches Raster für die Berichterstattung der Kantone vorschreibt. Die EFK wartet die Erfahrungen mit dieser neuen Weisung ab. Auch wird sich mit dem Neuen Finanzausgleich eine neuartige Situation einstellen, was nicht ohne Konsequenzen auf das Aufsichtssystem bleiben wird.

Die EFK konnte sich davon überzeugen, dass sich die Personalsituation im Finanzund Rechnungswesen des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) erheblich verbessert hat. Die im Rahmen einer Revision im Jahre 2001 festgestellten Probleme wurden zügig angegangen, auch wenn noch nicht alle Mängel beseitigt werden konnten. Die abschlussrelevanten Empfehlungen sind noch im Rechnungsjahr 2003 zu bereinigen. Bei der Prüfung der Jahresrechnung 2002 musste die EFK verschiedene Differenzen zwischen Dienststellenbuchhaltung und Zentralbuchhaltung feststellen. Die EFK musste zudem verschiedene Empfehlungen insbesondere zu den Kreditübertragungen, zum Vertragscontrolling, zum sparsamen Spesenverhalten sowie zur Sicherstellung eines effizienten Mahnwesens formulieren. Zu Bemerkungen Anlass gab schliesslich die zum 10-jährigen Jubiläum des BAKOM zusammen mit der Stadt Biel
gegründete Stiftung «Bieler Kommunikationstage». Die EFK hat empfohlen, die Bestimmungen der Stiftungsurkunde bezüglich des Restvermögens bei einer Auflösung zu überprüfen und allenfalls anzupassen. Aufstockungen der Reserven sind paritätisch durch die Stifter zu leisten. Bei der bereits erfolgten Zahlung ist die paritätische Beteiligung der Stadt Biel sicherzustellen. Für die Umsetzung der Empfehlungen wurden in der Zwischenzeit Massnahmen und Verantwortlichkeiten bestimmt. Die EFK forderte das BAKOM auf, per Ende 2003 über den Stand der Umsetzung der Empfehlung zu berichten.

Abgeschlossen wurden die Abklärungen über die Umfahrung von Visp im Kanton Wallis. Die entsprechenden Erläuterungen sind im nachstehenden Ziffer 5 enthalten.

3

Internationale Mandate

Die EFK nimmt gestützt auf Artikel 6 FKG verschiedene Kontrollstellenmandate bei internationalen Organisationen wahr. Sie prüft die Rechnungen von drei Spezialorganisationen der Vereinten Nationen, nämlich der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf, der Internationalen Fernmeldeunion (UIT) in Genf und 3601

des Weltpostvereins (UPU) in Bern. Die EFK ist aus diesem Grunde Mitglied des Panel der externen Rechnungsprüfer der Vereinten Nationen. Die anderen Mitgliedländer des Panels sind die Rechnungshöfe von Südafrika (Vorsitz), Kanada, Frankreich, Indien, der Philippinen und des Vereinigten Königreichs. Rechnungsprüfer der Vereinten Nationen können nur staatliche Aufsichtsorgane sein, die Mitglied der INTOSAI sind. Sie haben sich den Grundsätzen der Integrität und der Objektivität zu verpflichten. Sie genügen den professionellen Anforderungen, berücksichtigen die Vertraulichkeit der Informationen und arbeiten nach den anerkannten Grundsätzen des Berufsstandes. Der Panel will die Aufsicht über das System der UNO koordinieren und Informationen und Erfahrungen austauschen mit dem Ziel, einheitliche Prüfverfahren und -standards durchzusetzen. Die Prüfungen sind umfassend. Sie beinhalten sowohl Abschluss- als auch Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Seit seiner Gründung hat der Panel zahlreiche Themenkreise zur Rechnungslegung und -prüfung erörtert und Empfehlungen formuliert. Im Vordergrund standen dabei die Berichterstattung über die Finanzlage, Prüfstrategien, Informatikrevisionen, Kontrollsysteme, interne Revision, Personal- und Beschaffungswesen, Entwicklungszusammenarbeit und Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Das Engagement in diesem internationalen Ausschuss verschafft der EFK einen nutzbringenden Austausch mit anderen Rechnungshöfen, stellt die «Unité de doctrine» für die Aufsicht des UNOSystems sicher und erlaubt es, wertvolle Kontakte zu pflegen. Die gewonnenen Kenntnisse lassen sich teilweise unmittelbar für die eigene Revisionstätigkeit umsetzen.

Ferner prüft die EFK die Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) in Bern sowie die Europäische Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre (ESO) in München und in Chile. Als Mitglied weiterer internationaler Organisationen nimmt die Schweiz vertreten durch die EFK zudem die folgenden Mandate wahr: ­

Das EFTA-Sekretariat in Genf und in Brüssel. Die EFK stellt ein Mitglied im Board of Auditors;

­

Die EFK prüft zusammen mit Mexiko die Jahresrechnungen der obersten Rechnungskontrollbehörden INTOSAI am Sitz des Generalsekretariates in Wien von 2001 bis 2003;

­

Entwicklungsbank des Europarates (CEB) in Paris. Die EFK stellt ein Mitglied der dreiköpfigen Aufsichtskommisssion;

­

Die Agence intergouvernementale de la Francophonie in Paris mit verschiedenen Regionalbüros und ständigen Vertretungen;

­

European Space Agency (ESA). Die EFK stellt einen Vertreter in der vierköpfigen Rechnungsprüfungskommission.

Die Prüfergebnisse werden an den Plenarversammlungen mit den Delegationen der Mitgliedstaaten erläutert und diskutiert. Im Grossen und Ganzen sind die Ergebnisse gut. Insgesamt verfasste die EFK 57 Prüfberichte, über deren Ergebnisse die EFK die Finanzdelegation zusammenfassend orientiert. Das Engagement der EFK bei internationalen Organisationen beträgt etwa 1000 Revisionstage pro Jahr. Die EFK stellt diese im Zeichen der Disponibilität der Schweiz kostenlos zur Verfügung.

3602

4

Revisionspendenzen und Meldungen

Mit Artikel 14 Absatz 3 FKG wird die EFK verpflichtet, über die Revisionspendenzen und ihrer Gründe im jährlichen Tätigkeitsbericht zu informieren. Absatz 4 dieser Bestimmung soll die Umsetzung der Empfehlungen der EFK sicherstellen, indem der Bundesrat beauftragt wird, die Revisionspendenzen zu überwachen.

Gemäss Artikel 15 Absatz 3 FKG sind Meldungen unmittelbare Informationen an die zuständigen Stellen über Feststellungen besonderer Vorkommnisse oder Mängel von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung.

4.1

Revisionspendenzen gemäss Artikel 14 Finanzkontrollgesetz

Bei Revisionspendenzen gemäss Artikel 14 handelt es sich um Umsetzungspendenzen bei den geprüften Stellen. In der Botschaft vom 22. Juni 1998 über die Revision des Finanzkontrollgesetzes führte der Bundesrat aus: «Der Bundesrat will seine Verantwortung für ein einwandfreies Funktionieren der Verwaltung wahrnehmen und die Aufarbeitung der von der EFK im Jahresbericht zur Kenntnis gebrachten Revisionspendenzen überwachen. Er ist gewillt, dafür zu sorgen, dass die von der EFK aufgedeckten und anerkannten Mängel innert nützlicher Frist behoben und auch die Beanstandungen zur Verbesserung von Effizienz und Effektivität im Verwaltungshandeln zügig umgesetzt werden» (Bundesblatt 1998 IV S 4720 f). Eine derartige Umsetzungspendenz am Ende eines Geschäftsjahres liegt dann vor, wenn eine Dienststelle die Bemängelung und die vorgeschlagenen Verbesserungsmassnahmen zwar anerkannt, aber die von der EFK gesetzte Frist hat unbenutzt verstreichen lassen. Eine entsprechende Erwähnung im Tätigkeitsbericht kann aber unterbleiben, wenn die Dienststelle beispielsweise eine Stelle im Finanzwesen ausgeschrieben hat, diese jedoch noch nicht besetzen konnte. Ebenso wenig ist über eine Pendenz zu berichten, wenn die Umsetzungsfrist am Ende des Berichtsjahres noch nicht abgelaufen ist oder die Folgeprüfung noch nicht durchgeführt werden konnte.

Im Berichtsjahr machte die EFK verschiedene Feststellungen und Empfehlungen.

Die erwähnenswerten Hinweise sind im Anhang 4 aufgeführt. Dabei handelt es sich nicht um Pendenzen im Sinne von Artikel 14 des Finanzkontrollgesetzes, deren Umsetzung der Bundesrat überwachen müsste. Die Empfehlungen wurden von den Dienststellen akzeptiert und die Umsetzung ist termingerecht erfolgt beziehungsweise geplant. Im Rahmen von Nachfolgeprüfungen wird die EFK den Stand der Umsetzung prüfen. Ein Handlungsbedarf des Bundesrates oder des Parlamentes ist nach Ansicht der EFK nicht vorhanden.

4.2

Meldungen gemäss Artikel 15 Finanzkontrollgesetz

Artikel 15 Absatz 3 FKG lautet: «Stellt die EFK besondere Vorkommnisse oder Mängel von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung fest, unterrichtet sie darüber nebst den Dienststellen den zuständigen Departementschef beziehungsweise die zuständige Departementschefin sowie den Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes. Betreffen die festgestellten Mängel das Finanzgebaren 3603

von Dienststellen des Eidgenössischen Finanzdepartementes, ist der Bundespräsident beziehungsweise der Vizepräsident des Bundesrates in Kenntnis zu setzen.

Gleichzeitig informiert die EFK die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte.

Wenn sie es als zweckmässig erachtet, unterrichtet sie anstelle des zuständigen Departementsvorstehers den Bundesrat».

Bei dieser Berichterstattung geht es nicht darum, die geprüfte Stelle zu belasten und Sanktionen der vorgesetzten Stelle auszulösen. Da einzelne Prüfungen einige Monate dauern können, sollen die politischen Verantwortungsträger mit dieser Meldung noch vor Abschluss des Geschäftes im Sinne eines Frühwarnsystems über Probleme informiert werden, die auch in der Öffentlichkeit Nachhall finden könnten. Besondere Vorkommnisse sind beispielsweise Delikte mit grossem Schaden oder grundlegende Mängel im Internen Kontrollsystem. Wenn die Ordnungsmässigkeit der Rechnungsführung oder Buchhaltung nicht gegeben ist oder systematisch Rechtsvorschriften missachtet werden, liegt ein Mangel von grundsätzlicher Bedeutung vor.

Im Berichtsjahr musste die EFK keine Meldungen gestützt auf Artikel 15 auslösen.

5

Unterstützung der Finanzdelegation und des Bundesrates

Die Prüftätigkeit der EFK unterstützt das Parlament in seiner Oberaufsicht und den Bundesrat in seiner Aufsicht über die Verwaltung. Die umfassende und detaillierte Berichterstattung der EFK über die einzelnen Prüfungen ermöglicht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte gegebenenfalls Interventionen beim Bundesrat. Die Departementsvorsteherin und -vorsteher sowie die Bundeskanzlerin werden in geraffter Form über die Ergebnisse der Prüfungen bei ihren Dienststellen informiert.

Darüber hinaus hilft die EFK bei der Vorbereitung und Durchführung von Kontrollbesuchen der Finanzdelegation, erledigt Folgeaufträge aus Revisionen und verfasst Stellungnahmen zu den verschiedensten Fragestellungen. Erwähnenswert sind die Abklärungen der EFK bei der OSEC und beim Bundesamt für Bauten und Logistik.

Durchgeführt wurde auch eine Prüfung der Auftragsvergabe beim LSVA-Erfassungsgerät und abgeschlossen wurden die Untersuchungen über die Linienführung bei der Umfahrung von Visp.

Die EFK wurde vom Bundesrat mit einer Evaluation der Exportförderung beauftragt. Das Parlament macht die Bewilligung von Bundesmitteln ab 2006 von einer Wirksamkeitsprüfung abhängig. Das Konzept dieser Evaluation wird in Ziffer 1 erläutert. Schliesslich beauftragte der Bundesrat die EFK mit Abklärungen im Bereich der Expo.01/02. Beide Prüfungen werden schwergewichtig im Jahr 2004 durchgeführt.

5.1

Abklärungen bei der OSEC

Die Finanzdelegation beauftragte die EFK, die in den Medien gegenüber der OSEC erhobenen Vorwürfe abzuklären. Die EFK konnte die in der Presse angedeuteten Interessenkollisionen von Aufsichtsmitgliedern nicht nachweisen. Die kritisierten Quersubventionierungen von den subventionierten zu den privatwirtschaftlichen Dienstleistungen sind zum heutigen Zeitpunkt weitgehend unterbunden. Im Rahmen 3604

der Prüfungen zeigte sich, dass der frühere Direktor der OSEC seit dem Jahre 2000 freigestellt ist und bis Ende 2004 rentenähnliche Zahlungen erhält. Die EFK kommt zum Schluss, dass die Trennungsvereinbarung, die Kostenfolgen von über einer Million Franken bewirken wird, sowohl in wirtschaftlicher Hinsicht als auch was die Ausgestaltung der Details betrifft, als kritisch zu beurteilen ist. Das Selektionsverfahren bei der Wahl des neuen Direktors wurde durch eine Personalberatungsfirma durchgeführt. Diese Firma legte von den 68 Bewerbungen vier dem Wahlausschuss vor. Der designierte Präsident der Aufsichtskommission wählte aus zwei gleichwertig einzustufenden Kandidaten. Das Salär des neuen Direktors wurde vom Präsidenten des Aufsichtsrates festgelegt. Zum Lohn hinzu kommen Pauschalspesen und die freie Benützung eines Geschäftswagens. Dieser wurde mit entsprechenden Mehrkosten geleast. Die anfallenden Kosten sind in Anbetracht der geringen geschäftlichen Kilometerleistung mehrheitlich als Lohnbestandteil zu betrachten. Die EFK ist der Meinung, dass bei Quervergleichen das Gehalt des Direktors überdurchschnittlich ausfällt. Sie hat empfohlen, die Gehaltszahlungen mit Blick auf die überwiegend durch öffentliche Gelder finanzierte OSEC neu zu bewerten. Zudem enthalten einzelne Arbeitsverträge Bestimmungen, wonach der Arbeitgeber einen allfälligen Restbetrag für den «vollen Einkauf» in die Pensionskasse übernimmt. Zu Bemerkungen Anlass gab auch das Spesenverhalten. Der Aufsichtsrat sollte nach Ansicht der EFK die Grundsätze restriktiver regeln. Schliesslich erwartet die EFK, dass das seco seine Aufsichtsfunktion in Zukunft konsequent und wirksam wahrnimmt.

5.2

Abklärungen beim Bundesamt für Bauten und Logistik

Die Finanzdelegation beauftragte die EFK, die in der Presse erhobenen Vorwürfe gegen den Direktor des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) abzuklären. Im Mittelpunkt der Prüfungshandlungen stand die Beurteilung der sorgfältigen, wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der Bundesmittel nach finanzhaushaltrechtlichen Kriterien. Beurteilt wurden das Gebäude des Versicherungsgerichtes in Luzern, die Büroflächen des Bundesgerichtes in Lausanne, das Rechenzentrum Güterstrasse 24/26 in Bern, die Energielieferverträge der Berner Kraftwerke sowie die Pacht für ein Grundstück im Wallis. Nicht Gegenstand der Prüfungen waren strafrechtliche Abklärungen bezüglich Amtsmissbrauch und ungetreuer Geschäftsführung sowie die Mobbingvorwürfe. Diese sind Gegenstand der Untersuchungen der Bundesanwaltschaft beziehungsweise des mit der Administrativuntersuchung Beauftragten. Die EFK kam zum Schluss, dass die in der Presse erhobenen Vorwürfe der Misswirtschaft nicht zutreffen. Insgesamt konnte sie feststellen, dass in den fünf untersuchten Projekten keine Unregelmässigkeiten vorgekommen sind. Allerdings ist die EFK der Auffassung, dass bei diesen Geschäften teilweise wirtschaftlichere Lösungen möglich gewesen wären.

Der Vorwurf, dass das BBL die Kontrolle über die Kostenentwicklung beim Umbau des Versicherungsgerichtes verloren habe, ist unzutreffend, obwohl nach Ansicht der EFK Einsparungen möglich gewesen wären. Die SBB konnten für das Gotthardgebäude einen günstigen Mietvertrag abschliessen, indem das BBL als Mieterin weitgehend die Kosten der Innensanierung des Gotthardgebäudes übernahm. Die mieterseitigen Ein- und Umbauten wurden von den SBB vorfinanziert und sind gemäss Mietvertrag durch den Bund innerhalb von 15 Jahren zu amortisieren. Das mit dem zweiten Nachtrag 2002 vom Parlament bewilligte Kreditbegehren (Kreditnachtrag 3605

II/2002) diente der vorzeitigen Rückzahlung. Damit wurde eine teure Fremdfinanzierung abgelöst, die hätte vermieden werden können. Da die Kreditverantwortung auch für die Bauten der Bundesgerichte beim BBL liegt, hätte das Amt vermehrt Druck gegenüber dem Versicherungsgericht ausüben können.

Ein weiterer Vorwurf betraf den Umbau einer Liegenschaft für die Errichtung eines Rechenzentrums. Der Vorwurf, das BBL habe Fristen verpasst und müsse deshalb einen höheren Zins bezahlen, ist nicht berechtigt. Das BBL hat keine Fristen verpasst. Der bezahlte und bis Ende 2004 zu leistende Mietpreis ist vergleichsweise günstig. Für die Miete nach 2005 besteht ebenfalls ein für den Bund günstiges Angebot seitens der Vermieterin, sofern die Option vom BBL bis Ende 2003 eingelöst wird. Allerdings besteht eine Meinungsdifferenz zwischen dem BBL und der EFK, ob bei durch den Bund finanzierten Ausbauten in Mietliegenschaften, welche durch die Vermieterin durchgeführt werden, das öffentliche Beschaffungsrecht anzuwenden sei oder nicht.

Beim Bundesgericht in Lausanne ist der Vorwurf betreffend zu viel angemieteter Bürofläche berechtigt, allerdings nicht dem BBL anzulasten. Unzutreffend ist auch die Behauptung, das BBL habe über Jahre einen unnötig hohen Strompreis bezahlt.

Berechtigt hingegen ist der Vorwurf, dass Zinserträge auf einer Landparzelle nicht eingefordert wurden. Die Parzelle im Wallis wurde nicht vergessen. Den festgestellten Unstimmigkeiten wurde jedoch wegen des geringen Zinsertrages (630 Franken pro Jahr) lange nicht nachgegangen.

5.3

Auftragsvergabe der LSVA-Erfassungsgeräte

Seit dem 1. Januar 2001 erhebt der Bund eine Schwerverkehrsabgabe auf in- und ausländischen Fahrzeugen für den Personen- und Warentransport mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Die Abgabe ist abhängig von der Emissionskategorie des Zugfahrzeugs, dem Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger sowie der effektiv gefahrenen Kilometerleistung innerhalb der Schweiz. Zu diesem Zweck wird in den Lastwagen mit Schweizer Kennzeichen obligatorisch ein entsprechendes Erfassungsgerät eingebaut. Bei den ausländischen Fahrzeugen ist der Einbau fakultativ. Dieses Erfassungsgerät ist eine schweizerische Pionierleistung, technisch anspruchsvoll und in ein komplexes Gesamtsystem eingebettet. Die Geräte wurden unter der Regie der Oberzolldirektion (OZD) in einem mehrjährigen Prozess evaluiert und getestet. Um die Kilometerleistung möglichst genau messen zu können und um Manipulationsversuchen vorzubeugen beziehungsweise diese sichtbar zu machen, wurde eine technisch relativ aufwändige Lösung gewählt, die sich aber in der Praxis bewährt hat. Gebaut wurden die 80 000 bis heute hergestellten Geräte von einem Konsortium.

Im ursprünglichen Konsortium, das bereits 1995 eine Offerte und anschliessend einen Prototypen eingereicht hat, war unter anderem ein Einmannbetrieb vertreten.

Laut Offerte war dieser Betrieb für das Hardware Design verantwortlich. Für die Erstellung eines weiteren Prototypen (1997) sowie der Nullserie (1998) wurde dieser Betrieb aber nicht mehr berücksichtigt. Die Firma behauptete nun, dass das Pflichtenheft wegen Nicht-Berücksichtigung ihrer Ideen um rund 28 Millionen Franken teurer geworden sei. Die Abklärungen der EFK haben ergeben, dass das System der Erhebung der Schwerverkehrsabgabe anfangs 2001 erfolgreich eingeführt wurde und bisher keine nennenswerten Probleme aufgetaucht sind. Die Evaluation der 3606

Anbieter erfolgte auf der Basis von nachvollziehbaren Kriterien und genauen Messungen und ist vollständig dokumentiert. Die getroffenen Entscheide sind vernünftig und nachvollziehbar. Die vorgebrachten Vorwürfe bezüglich Pflichtenheft und zu hohen Kosten der Erfassungsgeräte konnten nicht erhärtet werden. Die EFK hat empfohlen, für die Folgegeneration der LSVA-Erfassungsgeräte eine Neubeurteilung der technischen Gesamtlösung sowie eine Neuausschreibung gemäss GATT/ WTO vorzunehmen.

5.4

Umfahrung Visp

Abgeschlossen im Berichtsjahr wurden die Abklärungen über Optimierungsmöglichkeiten bei der Linienführung für die Umfahrung von Visp. Die EFK beauftragte zu diesem Zweck zwei Professoren der ETH Zürich mit der Analyse der verfahrensrechtlichen Abläufe und Zuständigkeiten sowie der verkehrspolitischen Beurteilung der zur Diskussion stehenden Varianten. Die Experten kamen zum Schluss, dass zwar Optimierungsmöglichkeiten bestehen, das laufende Verfahren jedoch den Vorgaben der Nationalstrassengesetzgebung entspreche und verkehrspolitisch die beiden Linienführungen in etwa gleichwertig seien. Aus Kostengründen sei es deshalb vertretbar, die offizielle Variante weiterzuverfolgen.

6

Weitere Dienstleistungen der EFK

Neben den Prüfungen gehören zu den Kernaufgaben der EFK auch die Ausarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen. Die EFK kann mit diesen Stellungnahmen bereits in der Gesetzesvorbereitung auf Aspekte Einfluss nehmen, die für die Finanzaufsicht wichtig sind. Ferner gehören dazu die Mitwirkung in Fachgremien und die Weitergabe von Erfahrungen.

6.1

Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren

Die EFK hat im Rahmen des Projektes zur Aufhebung des Bundesamtes für Militärversicherung und der organisatorischen Eingliederung der Militärversicherung in die SUVA festgehalten, dass die Finanzaufsicht der EFK über diesen aus Bundesmitteln finanzierten Versicherungszweig aufrechterhalten bleiben muss. Auch wenn die SUVA gemäss Artikel 19 Absatz 1 des Finanzkontrollgesetzes von der Aufsicht durch die EFK ausgenommen ist, muss im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die Militärversicherung klargestellt werden, dass die Umsetzung der Militärversicherung durch die SUVA mit den entsprechenden Abgeltungen des Bundes unter die Finanzaufsichtsbefugnis der EFK fällt.

Im Rahmen der Ämterkonsultation zur Vorlage der Neuordnung der Revisionsstelle im Privatrecht stellte die EFK fest, dass sie und auch die Kantonalen Finanzkontrollen, die bei zahlreichen Stiftungen und Vereinen Revisionsstellenmandate ausüben, gemäss den vorgeschlagenen Bestimmungen derartige Mandate nicht mehr ausüben könnten. Sie beantragte entsprechend ihrer Vernehmlassung zu einem BG über die Rechnungslegung und Revision im Jahr 1999, dass die Vorlage derart geändert wird, dass die EFK und die Kantonalen Finanzkontrollen bei Vereinen und Stiftungen 3607

weiterhin Revisionsstellenmandate wahrnehmen können. Dem Anliegen der EFK wurde in der Botschaft des Bundesrates in befriedigender Weise Rechnung getragen.

6.2

Mitwirkung in Projektorganisationen

Die EFK arbeitet in den Projektorganisationen «Neues Rechnungsmodell des Bundes (NRM)» und «Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG)» mit.

Sie bringt ihre Erfahrungen ein, stellt die Revisionsfähigkeit sicher, wirkt aber nur beratend mit, um ihre unabhängige und eigenständige Beurteilung nicht aufs Spiel zu setzen. Im Projekt «Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben (NFA)» ist die EFK in der Projektgruppe über die Revision des Subventions- und Finanzhaushaltsgesetz vertreten. Die EFK engagiert sich zudem in der interdepartementalen Arbeitsgruppe, welche Vorschläge für die Umsetzung von Artikel 170 der Bundesverfassung, welcher Wirksamkeitsprüfungen von Bundesmassnahmen vorschreibt. Schliesslich unterbreitete die EFK über verschiedene Kanäle Vorschläge für die Revision der Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen.

6.3

Best practice

Erkenntnisse von allgemeinem Interesse aus ihren Prüfungen vermittelt die EFK mit Audit Letter den Dienststellen der Bundesverwaltung und weiteren interessierten Stellen. Sie verfasste deren zwei. Ein Rundschreiben im Mai war Risiken im Zusammenhang mit dem Zugriff aufs Informatiknetz des Bundes in öffentlich zugänglichen Räumen gewidmet und listete eine Reihe von Empfehlungen im Bereich der Standard-Buchhaltungs-Software SAP auf. Ein weiterer Audit Letter befasst sich mit den Grundsätzen von Good Governance, ging auf die Notwendigkeit interner Finanzinspektorate ein und enthielt Grundsätze für den Aufbau eines wirksamen Internen Kontrollsystems. Auf vielfach geäusserten Wunsch veröffentlichte die EFK einen entsprechenden Leitfaden. Er ist auch abrufbar auf der Website www.efk.admin.ch.

7

Die EFK und andere Aufsichtsorgane

Die Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen und Finanzinspektoraten, das Engagement in schweizerischen Berufsorganisationen und Fachverbänden, der gezielte Erfahrungsaustausch mit Rechnungshöfen des Auslandes sowie die Mitarbeit in Arbeitsgruppen der internationalen Fachorganisation INTOSAI dienen der Qualitätssicherung.

7.1

Kantonale Finanzkontrollen

Mit der Schaffung einer Arbeitsgruppe Informatikprüfung im Jahr 2002 intensivierte sich die Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzaufsichtsorganen im Informatikbereich. Diese Gruppe plant vor allem gemeinsame Prüfungen in denjenigen Bereichen, in denen sich die bundesweiten und die kantonalen Datenverarbeitungs3608

systeme berühren (zum Beispiel bei den landwirtschaftlichen Direktzahlungen oder bei der Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe). Sie prüft zudem Projekte von nationaler Bedeutung wie beispielsweise die Kontrolle des Wertschriften-Verzeichnis der Steuerverwaltungen.

Im Mittelpunkt des Erfahrungsaustausches stehen auch Steuerfragen, insbesondere im Bereich der direkten Bundessteuer und Quellensteuer. Die Kantone erheben jährlich zwölf Milliarden Franken an direkten Bundessteuern. Die Überwachung der korrekten Verbuchung und Erhebung dieser Steuer obliegt den kantonalen Finanzkontrollen. Die Prüfungskadenz und -dichte ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich und sollte derart systematisiert werden, dass in der Regel gewisse Prüffelder der direkten Bundessteuer bearbeitet werden. Die EFK hat deshalb den kantonalen Finanzkontrollen eine entsprechende Vereinbarung unterbreitet, in welcher sich diese verpflichten, der EFK über ihre Prüfungen beziehungsweise Prüfungsprogramme zu berichten und im Rahmen ihrer Ressourcen und Möglichkeiten den von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe entwickelten Prüfraster zu beachten. 15 kantonale Finanzkontrollen haben die Vereinbarung unterzeichnet. Die übrigen Aufsichtsorgane haben der EFK zugesichert, dass sie den gesetzeskonformen und ordnungsgemässen Bezug der direkten Bundessteuer prüfen.

Gemeinsam mit den Kantonen Wallis und Zürich wurden die potenziellen Risiken der Verflechtungen zwischen Bund und Kantonen im Armeebereich analysiert. Die Analyse beschränkte sich auf das neue Rekrutierungsverfahren, die Kontrolle der Bestände, die ausserdienstlichen Aktivitäten, die Militärjustiz, die kantonalen Waffen- und Schiessplätze, die kantonalen Zeughäuser sowie die Beschaffung der persönlichen Ausrüstung. Die Ergebnisse dieser Analyse wurden an der Jahreskonferenz vom September mit den kantonalen Finanzkontrollen diskutiert. Die Auslegeordnung vermittelt den kantonalen Finanzkontrollen und der EFK Hinweise für ihre zukünftigen Revisionsplanungen.

7.2

Finanzinspektorate

Bisher haben 16 Bundesämter ein Finanzinspektorat errichtet. Diesen internen Revisionsdiensten obliegt die Kontrolle des Finanzgebarens. Sie sind direkt der Amtsdirektion unterstellt, jedoch in der Erfüllung ihrer Kontrollaufgaben selbständig und unabhängig. Für die Amtsleitung sind sie ein wirksames und geeignetes Instrument zur Unterstützung ihrer Amtsführung.

Artikel 11 des Finanzkontrollgesetzes umschreibt die Voraussetzungen, die ein Finanzinspektorat erfüllen muss. Die EFK ihrerseits übernimmt die fachliche Supervision; sie muss insbesondere die Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung überwachen.

Die EFK hat in den vergangenen zwei Jahren eine Querschnittsprüfung aller Finanzinspektorate vorgenommen. Das Ergebnis ist zufriedenstellend: die Finanzinspektorate sind ein wirksames Aufsichtsinstrument für die Amtsleitung. Die Mitarbeitenden der Finanzinspektorate sind ausgewiesene, kompetente und motivierte Fachleute. Die Bundesämter, die ein Finanzinspektorat errichtet haben, möchten das Inspektorat nicht mehr missen. Bei einzelnen Bundesämtern zeigte die EFK Verbesserungspotential auf:

3609

­

Finanzinspektorate haben sich auf ihre Aufsichtsfunktion zu beschränken und haben keine betriebs- oder organisationsbezogenen Aufgaben durchzuführen.

­

Das Arbeitsprogramm eines Finanzinspektorates muss auf Grund einer Risikoanalyse erarbeitet werden. Manche Ämter haben bereits umfassende Risikoanalysen durchgeführt, an deren sich das Finanzinspektorat orientieren kann. Wenn eine solche Analyse nicht vorliegt, muss das Finanzinspektorat eine eigene Risikoanalyse vornehmen, um daraus eine Revisionsstrategie abzuleiten. Im Arbeitsprogramm sind zudem systematisch Nachkontrollen vorzusehen.

­

Die Prüfung von Spezialfragen wie das Beschaffungswesen oder die Informatik setzt Kenntnisse voraus, die in den Finanzinspektoraten oft nicht vorhanden sind. Finanzinspektorate mit weniger als drei Personen müssen mit anderen Inspektoraten zusammenarbeiten oder ihre Kontakte zur EFK vertiefen, um den beruflichen Anforderungen gerecht zu werden.

­

Die Revisionsergebnisse müssen nachvollziehbar und überprüfbar sein. Die Einhaltung dieser grundlegenden Standesregel des Schweizerischen Verbandes für Interne Revision setzt voraus, dass der Revisionsvorgang dokumentiert und formalisiert wird.

Die Querschnittsprüfung hat ausserdem gezeigt, dass die EFK das Personal der Finanzinspektorate stärker in der beruflichen Weiterbildung, in der Anwendung standardisierter Arbeitsinstrumente und Qualitätssicherung unterstützen muss. Die interne Revision steht erst am Anfang ihrer Entwicklung. Von 1999 bis 2002 wurden fünf neue Finanzinspektorate geschaffen. Die verschiedenen Initiativen, mit denen in der Wirtschaft die «Corporate Governance» verstärkt werden soll, sowie das Neue Rechnungsmodell illustrieren die Wichtigkeit dieser Funktion. Die EFK ist zudem von der Notwendigkeit überzeugt, in grossen Bundesämtern Finanzinspektorate zu errichten, und unterstützt dabei die Amtsleitungen.

7.3

Internationale Organisationen

Die EFK ist seit den 50er Jahren Mitglied der inzwischen weltumspannenden Organisation der obersten Rechnungskontrollbehörden INTOSAI. Die Organisation gliedert sich in kontinentale Regionalgruppen auf. Die «European Organisation of Supreme Audit Institutions» EUROSAI wurde im Juni 1989 gegründet und setzt sich aus 44 obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKBn) der europäischen Staaten zusammen.

Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Informationstechnologien in der Prüfarbeit, wurde eine Arbeitsgruppe für IT-Prüfungen unter der Leitung des niederländischen Rechnungshofes eingesetzt. Die EFK hat sich bereit erklärt, mitzumachen und ihre Erfahrungen einzubringen. Zudem beteiligt sie sich in der Arbeitsgruppe über Umweltprüfungen.

Der Ausbildungsausschuss des EUROSAI schaffte in Zusammenarbeit mit der INTOSAI ­ Entwicklungsinitiative (IDI) das Programm für langfristige regionale Ausbildung von angehenden Rechnungsprüfern von Mittel-, Ost- und Südwesteuropa und führte Ausbildungsveranstaltungen durch. Der Kongress beauftragte das Präsidium, eine Ausbildungsstrategie zu erarbeiten. Da die EFK immer wieder mit 3610

Ausbildungsbegehren ausländischer Aufsichtsbehörden konfrontiert wird, jedoch selber nicht über die erforderlichen Ressourcen für bilaterale Programme verfügt, will sie sich an den Arbeiten beteiligen. In der Meinung, dass auch die Schweiz als Geldgeber ein Interesse an Good Governance in Entwicklungs- und Transitionsländern haben muss, hat die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit einen Finanzierungsbeitrag zur Unterstützung des Ausbildungsprogrammes 2004 bis 2006 der IDI bewilligt.

7.4

Rechnungshöfe anderer Länder

Gebührenden Stellenwert räumt die EFK dem bilateralen internationalen Erfahrungsaustausch zwischen ORKBn ein. So besuchten im Berichtsjahr die Präsidenten der ORKBn Russlands, der gleichzeitig das Präsidium der EUROSAI ausübt, und der Slowakei die EFK zu Fachgesprächen. Fortgeführt wurde zudem die koordinierte Prüfung von Verkehrsinfrastrukturprojekten durch den ungarischen Rechnungshof und die EFK.

Die Länderrechnungshöfe und der Bundesrechnungshof Deutschlands führen regelmässige Tagungen über aktuelle Fragestellungen aus dem Bereich Prüfung öffentlicher Finanzen durch. Dazu waren im Berichtsjahr erneut auch der Präsident des Österreichischen Rechnungshofes, das Mitglied Deutschlands beim Europäischen Rechnungshof und der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle eingeladen.

Angesichts vergleichbarer staatlicher Strukturen und identischer Problemstellungen im Bereich der Aufsicht über Verbundaufgaben in einem föderalistischen Staat sind diese Diskussionen für die EFK besonders wertvoll.

7.5

Berufs- und Fachverbände

Vertreter der EFK nehmen in den wichtigsten Fachverbänden Einsitz. Die EFK kann auf diese Weise die zukünftigen Berufsnormen mitgestalten, sie hat Zugang zu den Methoden und Hilfsmitteln der anderen Branchenspezialisten und verfügt im Hinblick auf die Bearbeitung von Sonderproblemen über ein Netz von Sachverständigen. Besonders aktiv ist die EFK im Bereich der Informatikprüfungen des ISACA (Information Systems Audit and Control Association) und bei der Treuhandkammer.

In der Schweizerischen Gesellschaft für Evaluation (SEVAL) ist sie im Vorstand vertreten und beim Schweizerischen Verband für interne Revisionen (SVIR) hat sie den Vorsitz einer ständigen Arbeitsgruppe.

8

Kontinuierliche Qualitätsverbesserung und Ressourcen der EFK

Die EFK arbeitet bei ihren Prüfungen risikoorientiert, kooperativ, präventiv und nach den Standards der Treuhandkammer sowie internationaler Fachverbände. Sie verfügte im Berichtsjahr über ein Budget von 17,5 Millionen Franken und beschäftigte rund 90 Mitarbeitende.

3611

8.1

Führung und Organisation

Die EFK hat aufbauorganisatorisch ihre Kernprozesse in einer zweidimensionalen Matrixorganisation abgebildet (vgl. Organigramm im Anhang 5). Diese stellt die Gestaltungselemente «Prüfbereiche» und «Fachkompetenz» in den Vordergrund.

Die sechs Mandatsleiter bringen die Sicht der Geprüften zur Geltung. Die Prüfer und Prüferinnen der EFK sind jeweils einem der sechs Fachbereiche zugeordnet, nämlich drei für Finanzrevisionen, je eines für Baufragen und Beschaffungsprüfungen, Informatik und Evaluationen. Diese Kompetenzzentren haben die Aufgabe, das für den Fachbereich erforderliche Wissen zu erhalten, auf- und auszubauen und die Qualität der Prüfungen sicherzustellen. Der Dienst Internationales hatte neben der Beantwortung von zahlreichen Anfragen vier Besuche von ausländischen Delegationen betreut.

8.2

Professionalisierung

Die umfangreichen Veränderungen in der Bundesverwaltung durch die Regierungsund Verwaltungsreform mit rigoroser elektronischer Unterstützung und Vernetzung der finanziellen Prozesse führen dazu, dass die Finanzaufsicht nur durch immer komplexere Prüfungen wahrgenommen werden kann. Umfangreiche System- und Prozessprüfungen beanspruchen mehrere Monate und werden mit einem Team von verschiedenen Mitarbeitenden durchgeführt.

Die Aus- und Weiterbildung für die Mitarbeitenden ist für die EFK von zentraler Bedeutung. Jeweils anfangs Jahr organisiert die EFK eine zweiwöchige interne Ausund Weiterbildung für die Mitarbeitenden der EFK und der Finanzinspektorate des Bundes sowie teilweise auch der kantonalen Finanzkontrollen. Insgesamt werden im Durchschnitt zehn Arbeitstage pro Jahr und Person für die Weiterbildung eingesetzt.

Das erworbene Wissen gilt es zu erhalten, zu vermitteln und gezielt im Interesse des gesetzlichen Auftrages einzusetzen. Die EFK hat hierfür ein elektronisch unterstütztes Knowledge-Management aufgebaut. Die Wissensträger und -trägerinnen müssen sich in ihrem Gebiet das Wissen erarbeiten und es für die EFK nutzbar machen.

Weitere wichtige Wissensquellen sind für die EFK das Know-how ausländischer Rechnungskontrollbehörden und von Treuhandfirmen. Bei einzelnen Prüfungen zieht die EFK zudem externe Spezialisten bei, sei es, weil das Know How nicht vorhanden oder aus zeitlichen Gründen eine Verstärkung notwendig ist. Die Projektleitung und die Verantwortung liegen in jedem Fall bei der EFK, wodurch auch der Wissenstransfer sichergestellt wird.

8.3

Personal und Finanzen

Die EFK verfügt über ausgewiesene Fachpersonen. Ihre besondere Stärke liegt beim revisionstechnischen Wissen und bei den Kenntnissen der Aufgaben, Prozesse und Strukturen der Bundesverwaltung. Die Ausgaben der EFK beliefen sich im Berichtsjahr auf 15,9 Millionen Franken. Im Einzelnen setzten sich die Ausgaben und die Einnahmen wie folgt zusammen:

3612

Die Ausgaben und Einnahmen 2003 der EFK Tabelle 2002 Rechnung

2003 Budget

2003 Rechnung

In Tausend Franken

Ausgaben Personalbezüge Arbeitgeberbeiträge Infrastruktur Dienstleistungen Dritter Übrige Sachausgaben IT-Investitionen Einnahmen Honorare Kostenrückerstattungen

Abweichungen zum Budget in Tausend Fr

in %

15 465 11 296 2 047 77 1 307

17 521 12 740 2 022 109 1 922

15 988 11 763 2 022 107 1 587

­1533 ­ 977 0 ­ 2 ­ 335

­ 8,7 ­ 7,6 0 ­ 1,8 ­ 17,4

384 354

466 262

304 205

­ 162 ­ 57

­ 34,7 ­ 21,7

936 934 2

410 400 10

852 840 12

+ 442 + 440 + 2

+107,8 +110,0 + 20,0

Gegenüber dem Budget 2003 kann ein Kreditrestbetrag von 1,5 Millionen Franken ausgewiesen werden. Die Vakanzen konnten im Verlaufe des Jahres bis auf 3 Stellen besetzt werden, was auf die verbesserte Arbeitsmarktlage zurückzuführen war. Die Ausgaben für Dienstleistungen Dritter enthalten Expertenhonorare, Aufwendungen für die Aus- und Weiterbildung sowie Informatikdienstleistungen. Die Abweichungen bei den Dienstleistungen Dritter sind im Vergleich zur Rechnung 2002 auf Leistungen zurückzuführen, die im Jahr 2002 erbracht und anfangs 2003 bezahlt wurden, sowie im Vergleich zum Budget 2003 auf Aufträge, die restriktiv erteilt oder verschoben worden sind. Bei den übrigen Sachausgaben fallen die Spesenentschädigungen für Dienstreisen im In- und Ausland sowie die Aufwendungen für die Personalrekrutierung ins Gewicht.

9

Ausblick

Rund die Hälfte der Prüfkapazitäten der EFK wird durch Revisions- und Kontrollstellenmandate beansprucht. Bei diesen ist die EFK verpflichtet, alljährlich Abschlussprüfungen und Zwischenrevisionen vorzunehmen, was den Handlungsspielraum für die Ausübung der Finanzaufsicht einengt. Mit dem zunehmenden Trend rechtlicher Verselbständigungen von Teilen der Bundesverwaltung sieht sich die EFK zudem mit einer steigenden Zahl von Revisionsstellenmandaten konfrontiert. Die EFK will deshalb Mandate, welche nicht mit Synergien für die Finanzaufsicht verbunden sind, schrittweise abgeben. Solche Mandate können ebenso gut durch private Treuhandfirmen wahrgenommen werden. Der Verzicht auf die Ausübung eines Revisionsstellenmandates bedeutet nicht, dass die betroffene Organisation nicht mehr der Finanzaufsicht durch die EFK unterstellt ist. Die EFK kann nach wie vor bei solchen Organisationen Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Evaluationen oder Sonderprüfungen durchführen. Ab 2005 soll angeschlossenen Organisationen, deren Jahresrechnung weiterhin durch die EFK revidiert wird, zudem Rechnung gestellt 3613

werden. Diese Politik entspricht auch der Absicht von Parlament und Bundesrat, für verrechenbare Leistungen Gebühren zu erheben. Nicht in Rechnung gestellt werden selbstverständlich die hoheitlichen Aufgaben, insbesondere die Prüfung der Staatsrechnung und die Finanzaufsicht.

Die Frage «Wer kontrolliert die Kontrolleure?» wird immer wieder aufgeworfen.

Bereits vor zwei Jahren kündigte die EFK an, dass sie sich durch Externe überprüfen lassen wird, sobald die neue Organisation, die anfangs 2000 eingeführt wurde, konsolidiert sei. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen von INTOSAI und EUROSAI wird sich die EFK im Jahr 2004 einer Peer Review durch Experten unterziehen. Dabei geht es primär um die Wirksamkeit der Kontrolltätigkeiten der EFK und um die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages. Im Vordergrund steht die Frage, ob die EFK ihren gesetzlichen Auftrag erfüllt, professionell arbeitet und von welchem Nutzen die Empfehlungen der EFK für die Geprüften sind.

Rechnungskontrollbehörden sind nicht Motor der Veränderung, dies ist Aufgabe von Parlament und Regierung. An der Schnittstelle zwischen diesen Institutionen will die EFK jedoch Reformprozesse kritisch begleiten und fördern. Reformprozesse bringen auch Veränderungen mit sich, die Einfluss auf die Arbeitsweise der EFK haben.

Neuer Finanzausgleich, Verselbständigungen im Rahmen des sogenannten 4-KreiseModells und das Neue Rechnungsmodell sind Stichworte. In diesem sich wandelnden Umfeld Prüfungsansätze und Prüfkriterien aufzuzeigen und weiterzuentwickeln, wird zweifellos eine der grossen Herausforderungen an die Finanzaufsicht bedeuten.

Die EFK will sich dieser Herausforderung mit einem qualifizierten und motivierten Team stellen.

Nicht nur neue Aufgaben, auch institutionelle Fragen werden die EFK in Zukunft beschäftigen. Die Frage der Stärkung der Finanzaufsicht begleitete die Geschichte der EFK auf dem langen Weg zum heutigen Status. Ein wichtiges Zwischenziel wurde mit der Revision des Finanzkontrollgesetzes von 1999 erreicht. Eine weitere Etappe wäre die Verselbständigung der EFK in den dritten Kreis. Mit diesem Schritt im Rahmen der Verfassungsordnung und des Regierungssystems würde die EFK eine Stellung erhalten, die anderen Aufsichtsorganen des Bundes zukommt. Die EFK würde in der Öffentlichkeit verstärkt als Organ einer unabhängigen Finanzaufsicht wahrgenommen.

3614

Anhang 1

Übersicht über die Prüfungen bei Behörden und Gerichten, in den Departementen sowie bei angeschlossenen und internationalen Organisationen Behörden und Gerichte Bundesrat ­

Bewirtschaftung der Kredite

Bundeskanzlei ­

Ordnungsmässigkeit der Verpflichtungskreditkontrolle und des Projekts E-Government

­

Leistungsbezüger-Prozesse im NOVE-IT-Bereich

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Generalsekretariat ­

Wirksamkeitsprüfung des Finanzinspektorates des Konsular- und Finanzinspektorates

Direktion für Ressourcen und Aussennetz ­

Administrative Effizienz der schweizerischen Vertretungen im Ausland

Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit ­

Revision des Finanz- und Rechnungswesens

­

Leistungsbezüger-Prozesse im NOVE-IT-Bereich

Genossenschaft Solidaritätsfonds der Auslandschweizer ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Stiftung für Schweizer Katastrophenopfer im Ausland ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Immobilienstiftung der Internationalen Organisationen in Genf ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Verschiedene Dienststellen ­

AHV-Arbeitgeberkontrollen

3615

Eidgenössisches Departement des Innern Bundesamt für Kultur ­

Organisatorische und technische Aspekte im Umfeld der EDV-Anwendung SAP

­

Informationsbeschaffung bei der Schweizerischen Landesbibliothek

­

Verfahrensorientierte Prüfung (IKS, Funktionentrennung, Buchhaltung, Bilanz, Personelles, Verträge, Einnahmen, Zweigstellen) beim Schweizerischen Landesmuseum

Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie ­

Überprüfung des Leistungsauftrages 2000­2003

Bundesamt für Statistik ­

Leistungsbezüger-Prozesse im NOVE-IT-Bereich

Bundesamt für Sozialversicherung ­

Überprüfung von Verfügungsentwürfen für Baubeiträge im Bereich der Invalidenversicherung

­

Ordnungs- und Rechtsmässigkeit der Subventionen, internes Kontrollsystem, Buchführung im Bereich der Invalidenversicherung

­

Prüfung der Beiträge an Bauten im Bereich der Invalidenversicherung

Bundesamt für Militärversicherung ­

Tätigkeitsbericht 2002 des internen Finanzinspektorates

­

Prüfung des Finanz- und Rechnungswesens, internen Kontrollsystems, Personal- und Inventarwesen und der Abrechnung der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Bundesamt für Bildung und Wissenschaft ­

Machbarkeitsstudie einer Evaluation von «Stipendien und andere Unterstützungsarten im Bereich Bildung und Forschung an Ausländer/innen»

­

Überprüfung von Verfügungsentwürfen für Universitätsbauten

­

Prüfung des Finanz- und Rechnungswesens

­

Bausubventionen

Rat der Eidgenössischen Technischen Hochschulen ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

ETH-Bereich ­

Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung 2002

Eidgenössische Technische Hochschule Zürich ­

Zwischenrevision der Jahresrechnung 2002

­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

3616

Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne ­

Zwischenrevision der Jahresrechnung 2002

­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Paul Scherrer Institut ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Schweizerischer Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Schweizerische Universitätskonferenz, Bern ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Vorbereitungskurse auf das Hochschulstudium ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Stiftung PRO ARTE ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Marcel Benoist Stiftung ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Koordinationskomitee für die Hilfeleistung an die Lawinengeschädigten ­

Prüfung des Jahresrechnung 2001

Carnegie-Stiftung für LebensretterInnen ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

3617

Stiftung Pro Helvetia ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

­

Prüfung der Reform der Stiftung

­

Prüfung der Projektabrechnung des Kulturprogramms Südosteuropa und Ukraine

Fondation Gottfried Keller ­

Prüfung der Jahresrechnung 2001

­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

swissmedic ­

Informatikprüfung

­

Prüfung der Geschäftsführung im 1. Semester 2002

­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Verschiedene Dienststellen ­

AHV-Arbeitgeberkontrollen

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Generalsekretariat ­

Leistungsbezüger-Prozesse im NOVE-IT-Bereich

Bundesamt für Justiz ­

Überprüfung von Verfügungsentwürfen und der Beiträge an Bauten des Straf- und Massnahmenvollzuges

Bundesamt für Polizei ­

Prüfung der Ausgaben 2002 im Bereich des Staatschutzes

Bundesamt für Flüchtlinge ­

Wirtschaftlichkeitsprüfung des Rückkehrhilfe- und Wiedereingliederungsprogramms «Kosovo»

­

Machbarkeitsstudie hinsichtlich der Querschnittsprüfung über die Wirksamkeit externer Berater

­

Abläufe im Direktionsbereich Finanzen und Soziales und Revision des Asylwesens im Kanton St. Gallen

­

Revision des Asylwesens im Kanton Zürich

Sekretariat Eidgenössische Spielbankenkommission ­

3618

Dienststellenrevision

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum ­

Prüfung der Projektabrechnung 2002 SPC Vietnam

­

Prüfung der Jahresrechnung 2002/03

Schindler Fonds ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Asyl-Rekurskommission ­

Prüfung des Rechnungs- und Finanzwesens, internen Kontrollsystems sowie des Vertrags- und Inventarwesens

Verschiedene Dienststellen ­

AHV-Arbeitgeberkontrollen

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Generalsekretariat ­

Prüfung der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen in der Nationalen Alarmzentrale (NAZ), Zürich

Generalstab ­

Überprüfung der Umsetzung von Lärmschutzmassnahmen für Militärflugplätze

­

Prüfung der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen

­

Militärische Immobilien: Machbarkeitsstudie hinsichtlich einer Evaluation der Analyse der Bedürfnisse

Heer ­

Wirksamkeitsprüfung beim Finanzinspektorat

­

Prüfung der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen

Luftwaffe ­

Revision des Personellen Rechnungswesens im BV PLUS

Gruppe Rüstung ­

Wirksamkeitsprüfung beim Finanzinspektorat

­

Prüfung der Wirtschaftlichkeit bei der Instandhaltung von Armeematerial

­

Bundesprojekte Expo.02

Bundesamt für Luftwaffen- und Führungssysteme ­

Projekt eines elektronischen Aufklärungssystems für Satellitenverbindungen

­

Preisprüfung bei der RUAG Aerospace in Emmen

Bundesamt für Betriebe der Luftwaffe ­

Buchhaltungsprüfung von SAP BV-PLUS 3619

Bundesamt für Sport ­

Evaluation de l'efficacité des contrôles du Service de révision de la Division Services généraux et de l'Ecole fédérale de sport

St. Jakobs-Fonds-Stiftung ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Sozialfonds für Verteidigung und Bevölkerungsschutz ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002 (zusammen mit Winkelried-Stiftung)

Verschiedene Dienststellen ­

AHV-Arbeitgeberkontrollen

Eidgenössisches Finanzdepartement Generalsekretariat ­

Machbarkeitsstudie über eine Evaluation des Programms NOVE-IT

­

Prüfung der Jahresrechnung 2002 der Schweizerischen Informatikkonferenz

­

Stellungnahme zum Projektführungssystem HERMES 2003

­

Informatikstrategieorgan Bund: Prüfung der Informatiksicherheit

Eidgenössische Finanzverwaltung ­

Prüfung des Projektes «Strategie für die Integration von SAP in der Bundesverwaltung» (InSAP) mit Bezug zum Neuen Rechnungsmodell Bund (NRM)

­

Revision der Sektion Administratives und Finanzen

­

Informatik-Revision der Anwendung DEVON im Backoffice der Bundestresorerie

­

Revision der Staatsrechnung 2002

­

Konsolidierung der Revisionsresultate SAP FI 2001/2002

­

Prüfung der Zentralen Inkassostelle

­

Prüfung der Überführung PKB/PUBLICA

Sparkasse des Bundespersonals ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Zentrale Ausgleichsstelle ­

Tätigkeitsbericht 2002 des internen Finanzinspektorates

AHV-Ausgleichsfonds ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Eidgenössische Ausgleichskasse ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

­

Hauptrevisionen 2002

3620

Schweizerische Ausgleichskasse ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

­

Hauptrevisionen 2002

­

Zwischenrevision der Jahresrechnung 2003

Eidgenössisches Personalamt ­

Revision des Personellen Rechnungswesens im Jahre 2002

­

Prüfung der Jahresrechnung 2002 der Unterstützungskasse bei der Personalund Sozialberatung für die allgemeine Bundesverwaltung

­

Zwischenrevision der Rechnung der Unterstützungskasse per 31. Mai 2003 bei der Personal- und Sozialberatung für die allgemeine Bundesverwaltung

­

Prüfung des Finanz- und Rechnungswesens und des internen Kontrollsystems

PUBLICA ­

Prüfung der Verpflichtung des Bundes beim Übergang zu PUBLICA

Eidgenössische Steuerverwaltung ­

Aufsicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Bereich Direkte Bundessteuer

­

Kontrolle des Steuereinzugs in zwei Kantonen

­

Plausibilisierung und Qualitätskontrolle der Arbeiten der kantonalen Finanzkontrolle Genf

­

Dienststellenrevision bei der Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben, Bereich Verrechnungssteuer

Eidgenössische Zollverwaltung ­

Evaluation de l'efficacité des contrôles du «Secrétariat de direction et inspection» de la Direction générale des douanes

­

Revision über die Informatik- und Finanzrevision 2002 im Bereich Mineralölsteuer

­

Prüfung der Jahresrechnung 2002 der Wohlfahrtskasse des Zollpersonals

­

Prüfung der Abläufe bei der Erhebung der Einfuhrzölle und der Mehrwertsteuer

­

Auftragsvergabe LSVA-Erfassungsgeräte

Eidgenössische Alkoholverwaltung ­

Prüfung der Jahresrechnung 2001/2002

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation ­

Prüfung des Finanz- und Beschaffungswesens der Abteilung Telekommunikation

­

Folgeprüfung der Dienststellenrevision 2001

3621

­

Prüfung der Entwicklung, des Change-Managements, des Betriebs und der Verwaltung von verschiedenen Anwendungen/Projekten

Bundesamt für Bauten und Logistik ­

Auftragssteuerung im Rahmen der Ausführungsphase anhand Investitionen betreffend: Hotel des Bundesamtes für Sport, Bauten der Schweiz. Meteorologischen Anstalt

­

Analyse von vergebenen Bauaufträgen

­

Leistungsbezüger-Prozesse im NOVE-IT-Bereich

­

Sonderprüfung des Objekt-, Projekt- und Immobilienmanagement

­

Mobiliar- und Büromatrialbeschaffung und Verpflichtungskontrolle

­

Organisation, Lagerverwaltung und Einnahmen im Bereich Drucksachen

Verschiedene Dienststellen ­

AHV-Arbeitgeberkontrollen

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Generalsekretariat ­

Bericht über die in den Bereichen Liquidation und Rückbau der Expo.02 erfolgten Prüfungen

Fonds für die Exportrisikogarantie, Zürich ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Schweizerischer Verband der gewerblicher Bürgschaftsgenossenschaft ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) ­

Prüfung der Incentive-Zahlungen im Zusammenhang mit dem Swissairkredit (Vorsorge FA-Fonds beim Kabinenpersonal, Anreizsystem, Sozialplanleistungen)

­

Prüfung der Steuererleichterungen in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten

­

Bericht zur Revision der Jahresrechnung 2002 Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung

­

Leistungsbezüger-Prozesse im NOVE-IT-Bereich

­

Schweiz Tourismus: Evaluation der Erfolgsbewertungen, der Zusammenarbeit und der Zufriedenheit

­

Abklärungen bei der Exportförderungsorganisation (OSEC)

3622

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie ­

Überprüfung von Verfügungsentwürfen für Berufsschulbauten

­

Organisation, Koordination, Controlling und Überwachung der Kommission für Technologie und Innovation (KTI)

Bundesamt Landwirtschaft ­

Subventions versées en 2001 pour l'organisation Proviande chargée de contrôler et de promouvoir la viande suisse (Proviande)

­

Révision des paiements directs versés durant l'année 2001 aux agriculteurs de la République et Canton du Jura

­

Wirksamkeitsprüfung des Finanzinspektorates

Rekurskommissionen EVD ­

Abstimmung Dienststellenbuchhaltung mit Zentralbuchhaltung, Verpflichtungskreditkontrolle, internes Kontrollsystem

Gruppe für Wissenschaft und Forschung ­

Abstimmung Dienststellenbuchhaltung mit Zentralbuchhaltung, Verpflichtungskreditkontrolle und Beurteilung Internes Kontrollsystem beim Büro für Weltraumangelegenheiten

Verschiedene Dienststellen ­

AHV-Arbeitgeberkontrollen

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Verkehr ­

Folgeprüfung der Wirksamkeit der Sonder- und Ergänzungsprüfungen sowie des Prozess-Änderungswesen

­

Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen SBB und den Zahlungsrahmen 1999 bis 2002

­

BLS Lötschbergbahn AG: Prüfung der Abgeltung des regionalen Personenverkehrs 2002 gemäss Artikel 49­54 Eisenbahngesetz

AlpTransit Gotthard und BLS AlpTransit AG ­

Bericht über die formelle und materielle Prüfung der Prozesse Änderungswesen und Endkostenprognose

­

Bericht über die Ausgestaltung der «Internen Revision»

­

Sonderprüfung bei der ATG im Bereich des Meilenstein-Controllings, der Funktionentrennung Projektierung und örtliche Bauleitung sowie Follow-up der Prüfung 2002

­

Sonderprüfung bei der BLS ATG über Vertragsabwicklung sowie Follow-up

3623

Internationale Rheinregulierung ­

Zwischenstaatliche Prüfung der Jahresrechnungen 2001/2002

Bundesamt für Energie ­

Leistungsbezüger-Prozesse im NOVE-IT-Bereich

Bundesamt für Strassen ­

Prüfung der Revisionsberichte Nationalstrassenbau

­

Bereich Nationalstrassen: Tätigkeitsberichte 2001 der kantonalen Finanzkontrollen

­

Prüfung der Umsetzung der Richtlinie «Bau der Nationalstrassen»

­

Leistungsbezüger-Prozesse im NOVE-IT-Bereich

­

Wirksamkeit des Controllings betreffend Wiederverkauf und Erträgen von Grundstücken im Zusammenhang mit den Nationalstrassen

­

Organisation und Prozesse in den Bereichen der werkgebundenen und nicht werkgebundenen Beiträge (ohne Nationalstrassen)

­

Berichterstattung der kantonalen Finanzkontrollen über ihre Kontrolltätigkeit im Bereich Nationalstrassen

­

Rechts- und Ordnungsmässigkeit der Lohnverarbeitung im BV PLUS

­

Wirksamkeitsprüfung der Aufsicht im Bereich Nationalstrassen

­

Abschluss der Abklärungen Umfahrung Visp

Bundesamt für Kommunikation ­

Internes Kontrollsystem, Zugriffsberechtigung SAP, Ordnungs- und Rechtsmässigkeit bei Ausgaben und Einnahmen sowie Follow-up der Revision 2001

­

Leistungsbezüger-Prozesse im NOVE-IT-Bereich

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft ­

Vollzugs- und Wirkungsprüfung bei den Investitionskrediten an die Forstwirtschaft

­

Umsetzung der Empfehlungen der Revision 2002

­

Prüfung der normativen Umsetzung der Ramsar-Konvention zum Schutz von Feuchtgebieten, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel von internationaler Bedeutung, und deren Vollzug im Bodensee-Raum

Stiftung Schweizerischer Nationalpark ­

Prüfung der Jahresrechnung 2001

­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Nuklearschadenfonds ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Fonds für Eisenbahngrossprojekte ­ 3624

Prüfung der Sonderrechnung 2002

Fonds zur Förderung der Wald- und Holzforschung ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Fonds Landschaft Schweiz ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Fonds für Verkehrssicherheit ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Verschiedene Dienststellen ­

AHV-Arbeitgeberkontrollen

Internationale Organisationen Internationale Telecommunication Union in Genf ­

Satellitennetzwerke ­ Geschäftsjahr 2002

­

Prüfung der Jahresrechnung 2002 Telecom Africa

­

Prüfung der Jahresrechnung 2002 TIES und GDCnet

Weltpostverein in Bern ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002 inkl. Fonds volontaire et service de traduction

­

Prüfung der Jahresrechnung 2002 de la Caisse de prévoyance et des fonds d'assurance

­

Prüfung der Jahresrechnung 2002 du Fonds pour l'amélioration de la qualité des services

­

Prüfung der Jahresrechnung 2002 du PNUD, des Fonds, du Centre de technologies postales et de la Coopérative EMS

Organisations Mondiale de la Proprété Intellectuelle ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002 du PNUD

­

Prüfung der Jahresrechnung 2002 de la Caisse de retraite

Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr in Bern ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Agence Intergouvernementale de la Francophonie in Paris ­

Abschlussprüfung der Jahresrechnung 2002

­

Zwischenrevisionen der Jahresrechnung 2002 (Paris, Bruxelles, Lomé, Libreville, Addis-Abeda, Genève)

European Southern Observatory ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002 Chile

­

Prüfung der Jahresrechnung 2002 Garching

3625

Entwicklungsbank des Europarates ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Europäische Freihandelsgemeinschaft ­

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Internationale Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden ­

3626

Prüfung der Jahresrechnung 2002

Anhang 2

Finanzinspektorate gemäss Artikel 11 Finanzkontrollgesetz ­

Konsular- und Finanzinspektorat Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

­

Inspektorat Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit

­

Finanzinspektorat Bundesamt für Militärversicherung

­

Finanzinspektorat Bundesamt für Bildung und Wissenschaft

­

Finanzinspektorat ETH-Rat

­

Finanzinspektorat Bundesamt für Flüchtlinge

­

Finanzinspektorat Generalstab

­

Finanzinspektorat Heer

­

Finanzinspektorat Gruppe Rüstung

­

Internes Inspektorat Zentrale Ausgleichsstelle

­

Finanzinspektorat Eidgenössische Steuerverwaltung

­

Inspektorat Oberzolldirektion

­

Finanzinspektorat Eidgenössische Alkoholverwaltung

­

Finanzinspektorat Bundesamt für Bauten und Logistik

­

Direktion für Arbeit Interne Revision

­

Finanzinspektorat Staatssekretariat für Wirtschaft (seco)

­

Finanzinspektorat Bundesamt für Landwirtschaft

­

Finanzinspektorat Bundesamt für Verkehr

3627

Anhang 3

Mandatsliste Stand 31. Dezember 2003 Mandate im Bereich des EDA ­

Solidaritätsfonds der Auslandschweizer

­

Stiftungsrat der «Fondation en faveur de citoyens suisses victimes de sinistres»

­

FIPOI, Immobilienstiftung internat. Organisationen

Mandate im Bereich des EDI ­

ETH-Bereich

­

Schweiz. Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung

­

Schweiz. Universitätskonferenz, Bern

­

Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten

­

Schweiz. Koordinationsstelle für Bildungsforschung, Aarau

­

Vorbereitungskurse auf das Hochschulstudium in der Schweiz, Freiburg

­

Stiftung PRO ARTE

­

Koordinationskomitee für die Hilfeleistung an die Lawinengeschädigten

­

Marcel Benoist-Stiftung

­

Carnegie-Stiftung für LebensretterInnen

­

Fondation Pro Helvetia

­

Fondation Gottfried Keller

­

Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende

­

swissmedic

­

Organ für die Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen

Mandate im Bereich des EJPD ­

Institut für Geistiges Eigentum

­

Schindler-Fonds

Mandate im Bereich des VBS ­

St. Jakobs-Fonds-Stiftung bei der Schweizerischen Nationalspende

­

Sozialfonds für Verteidigung und Bevölkerungsschutz

Mandate im Bereich des EFD ­

Staatsrechnung

­

Sparkasse des Bundespersonals

3628

­

Sozialberatung und Unterstützungskasse

­

Schweizerische Ausgleichskasse

­

Fonds AHV/IV/EO

­

Eidgenössische Ausgleichskasse

­

Eidgenössische Alkoholverwaltung

­

Schweizerische Informatikkonferenz

­

Wohlfahrtskasse des Zollpersonals

Mandate im Bereich des EVD ­

Fonds für die Exportrisikogarantie, Zürich

­

Proviande

­

Schweizerischer Verband der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften

­

Arbeitslosenversicherung

Mandate im Bereich des UVEK ­

Nuklearschadensfonds

­

Fonds für Eisenbahngrossprojekte

­

Fonds Landschaft Schweiz

­

Stiftung Schweizerischer Nationalpark

­

Fonds zur Förderung der Wald- und Holzforschung

­

Schweiz. Fonds für Verkehrssicherheit

Internationale Mandate ­

European Free Trade Association (EFTA)

­

Organisation Mondiale de la Propriété Intellectuelle (OMPI)

­

Organisation Intergouvernementale pour les Transports Internationaux Ferroviaires (OTIF)

­

Union Internationale des Télécommunications (UIT)

­

Union Postale Universelle (UPU)

­

Fonds pour l'Amélioration de la Qualité des Services (FAQS)

­

European Space Agency (ESA)

­

Agence Intergouvernementale de la Francophonie (AIF)

­

Internationale Rheinregulierung (IRR)

­

International Organization of Supreme Audit Institutions (INTOSAI)

­

Banque de développement du Conseil de l'Europe (BCE)

­

International Union for the Protection of new varieties of plants

­

Institut de l'Energie et de l'Environnement de la Francophonie

3629

Anhang 4

Wichtige Feststellungen und Empfehlungen Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Generalsekretariat ­

AHV-Arbeitgeberkontrollen: Nacherfassung von Zulagen für die Jahre 1998­2001

Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit ­

Nachweis der Verpflichtungskredite

­

Abrechnung der offenen Auslandprojekte

Immobilienstiftung für internationale Organisationen ­

Ordnungsgemäss Verwendung des Erneuerungsfonds und der Reserven

Eidgenössisches Departement des Innern EidgenössischeTechnische Hochschule Zürich ­

Differenzen mit Konti der Eidgenössischen Finanzverwaltung

­

fehlende Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen und Regelung der Sachversicherungsrisiken

EidgenössischeTechnische Hochschule Lausanne ­

Unterscheidung zwischen Lehrtätigkeit und privaten Geschäften

­

Inventar Ausserbilanzpositionen

­

Begrenzung Bargeldverkehr

­

fehlende Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen und Regelung der Sachversicherungsrisiken

Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt ­

Fehlende Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen und Regelung der Sachversicherungsrisiken

Paul Scherrer Institut ­

Nachweis Sachanlagen und Vorräte

­

fehlende Rückstellungen für Vorsorgeverpflichtungen und Regelung der Sachversicherungsrisiken

Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz ­

3630

Regelung der Sachversicherungsrisiken

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesamt für Flüchtlinge ­

Verstärkte Aufsicht bei den Abläufen Finanzen und Revision im Kanton St. Gallen durch den Kanton

­

Rückforderung zuviel bezahlter Bundesbeiträge von den Kantonen St. Gallen und Zürich

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Heer, Finanzinspektorat ­

Abgrenzung Controlling und Kontrolle mit Blick auf Armee XXI

­

Überarbeitung der Risikoanalyse

­

Qualitätssicherung und Empfehlungscontrolling

Gruppe Rüstung ­

Neuaushandlung der Vereinbarung mit RUAG über Armeematerial

Eidgenössisches Finanzdepartement Generalsekretariat ­

Bereinigung der verschiedenen SAP-Plattformen und Kompetenzzentren

­

Definition der betriebswirtschaftlichen Anforderungen des NRM

­

Durchsetzung von Standards und Implementierungsregeln

Eidgenössische Finanzverwaltung ­

Not- und Katastrophenfallkonzept für die Informatikapplikation der Bundestresorerie

AHV-Ausgleichsfonds ­

Verluste auf Wertschriftenanlagen von 1,6 Milliarden Franken

Eidgenössische Steuerverwaltung ­

Revision Doppelbesteuerungsabkommen mit Holland

­

Abrechnungen über Verrechnungssteuerrückerstattungen von Kantonen einverlangen

Eidgenössisches Personalamt ­

Reduktion der Mutationszugriffe im BV-PLUS

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation ­

Priorisierung der Projekte

­

Verringerung der Abhängigkeit von externen Mitarbeitenden

3631

Bundesamt für Bauten und Logistik ­

Vereinbarung von Einsichtsrechten bei fehlendem Wettbewerb

­

Kontrollen bei Verlagshäusern

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) ­

Verstärkung der Aufsicht über Steuererleichterungen

­

Wirkungsmodell Schweiz Tourismus neu konzipieren

­

Aktualisierung der Gebührenverordnung SHAB

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie ­

Sicherstellung der Einhaltung der vertraglichen Pflichten der Gesuchsteller

­

Ergänzung der Integritätsklausel für Experten

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Bundesamt für Kommunikation ­

3632

Anpassung der Stiftungsurkunde «Bieler Kommunikationstage»

3633

Organigramm

Huissoud

Vizedirektor: M.

Fachbereiche

E. Sangra

Wirtschaftlichkeitsprüfung und Evaluation

Bau- und Beschaffungsprüfungen P. Zumbühl

M. Magnini

Informatikprüfungen

Finanzaufsicht und -revision 3 R. Durrer

Finanzaufsicht und -revision 2 H.-R. Wagner

Finanzaufsicht und -revision 1 D. Monnot

Vizedirektor: M. Huissoud

Stellvertr. Direktor: A. Vuillemin

Direktor: K. Grüter

Direktion

EDI / Internat.

Organisationen D. Neier

EDA / BFF / VBS J.-C. Clémençon

A. Taugwalder

Direktionsstab / Internationales

Recht

Prüfbereiche

I. Strobel

Personal

B. Hächler

UVEK C. Mücher

GWF / EVD

Stellvertretender Direktor: A. Vuillemin

P. Brügger

E.-S. Jeannet

BK / PD / EFD

M. Kessler

Sozialversich./ EJPD / EPA

C. Reinhardt

Support

Anhang 5

3634