Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht) Als wichtigste Neuerung sieht der Vorentwurf als Alternative zum Papier-Schuldbrief den papierlosen Register-Schuldbrief vor, der mit der Eintragung in das Grundbuch entsteht. Es wird kein Pfandtitel mehr ausgestellt, wodurch die Kosten für die sichere Verwahrung und den Transfer zwischen Banken, Notariatsbüros sowie Grundbuchämtern wegfallen. Damit entfallen auch das Verlustrisiko und die aufwändigen und langwierigen Kraftloserklärungsverfahren, die ein Wertpapierverlust zur Folge hat.

Vernehmlassungsfrist: 30. November 2004 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössisches Amt für Grundbuch- und Bodenrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 031 322 47 97, Fax 031 322 42 25, www.ofj.admin.ch/d/index.html

4. Mai 2004

2004-0776

Bundeskanzlei

2209