Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 7025 Widersprechende Franz Zentis GmbH & Co. KG, D-52070 Aachen, internationale Registrierung Nr. 468 697 «ZENTIS» gegen Widerspruchsgegnerin Future Enterprises PTE Ltd, SG-Singapore 388 399, internationale Registrierung Nr.

817 058 «zinties» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 1. Dezember 2004 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 7025 wird gutgeheissen

2.

Der internationalen Registrierung Nr. 817 058 «zinties» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die Widerspruchsgebühr (800 Fr.) zu bezahlen.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1000 Franken zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

1. Dezember 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

7090

2004-2694