Notifikation Gura Manjeet Singh, geb. 1948, in Indien, des Hari Singh Gura, indischer und russischer Staatsangehöriger, Geschäftsmann, unbekannten Aufenthaltes: Das mit Verfügung vom 16. Januar 2002 gegen Gura Manjeet Singh eröffnete gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) ist mit Verfügung vom 22. März 2004 eingestellt worden. Die Kosten des Ermittlungsverfahrens trägt die Bundeskasse. Diese Einstellungsverfügung wird Ihnen hiermit eröffnet. Begehren um Entschädigung und/oder Genugtuung sind der Bundesanwaltschaft zu Handen der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts einzureichen (Art. 122 BStP).

13. April 2004

1648

Schweizerische Bundesanwaltschaft

2004-0631