Verfügung im Widerspruchsverfahren 6583 Widersprechende/r Straumann Holding AG, Hauptstrasse 26d, CH-4437 Waldenburg, CH-Marke Nr. 310 505 (ITI), Vertreter/in Schaad, Balass, Menzl & Partner AG, Dufourstrasse 101, CH-8034 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in D. Eduardo Anitua Aldecoa, San Antonio, 15­3º, E-01006 Vitoria, IR-Marke Nr. 799 270 (Bti) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 25. März 2004 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6583 wird abgewiesen. Der IR-Marke Nr. 799 270 «Bti» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz definitiv gewährt.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet; dem Widerspruchsgegner durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

25. März 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

1562

2004-0599