Flugfeld Reichenbach Gesuch um Plangenehmigung für die Projektänderung Flugzeugabstellplatz mit Waldrodung und Ersatzaufforstung

Gesuchstellerin:

Flugplatzgenossenschaft Reichenbach, 3713 Reichenbach

Bauherrschaft:

Flugplatzgenossenschaft Reichenbach, p.Adr. Herr Kurt Kocher, Präsident, 3713 Reichenbach

Gegenstand:

Änderung des vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am 16. Januar 2004 bewilligten Baus eines Flugzeugabstellplatzes: Vergrösserung mit Waldrodung und Ersatzaufforstung/ Grasbewuchs anstelle von Betonplatten Flugplatzzone Gemeinde Reichenbach

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach dem Luftfahrtgesetz (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Anhörung:

Das BAZL hört den Kanton Bern sowie die betroffenen Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 21. Juli 2004 bis zum 15. September (Fristenstillstand vom 15. Juli bis 15. August 2004) an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: ­ Amt für öffentlichen Verkehr, Reiterstrasse 11, 3011 Bern; ­ Bauamt der Gemeinde Reichenbach, 3713 Reichenbach

Einsprachen:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel einzureichen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), Prozess Anlagen, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern.

Hinweis: ­ Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. (Art. 37f Abs. 1 LFG).

­ Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf.

Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

20. Juli 2004

4248

Bundesamt für Zivilluftfahrt

2004-1433