Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion
Gemeinde Giswil OW, Schutzbauten und -anlagen, Sofortmassnahmen Bäche im Grossteil Projekt-Nr. 431.1-OW-0000/0017
Gemeinde Laupersdorf, Balsthal SO, Erschliessungsanlagen, Lebern Projekt-Nr. 421.1-SO-0005/0003
Gemeinde Mümliswil-Ramiswil SO, Erschliessungsanlagen, Hölloch und Hinter Ellbogen Projekt-Nr. 421.1-SO-0011/0001
Gemeinde Diverse SO, Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen, Forstbetriebsgemeinschaft Bucheggberg Projekt-Nr. 421.2-SO-0000/0003
Gemeinde Diverse SO, Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen, Forstbetriebsgemeinschaft Lebergerg Projekt-Nr. 421.2-SO-0000/0004
Gemeinde Oberägeri ZG, Erschliessungsanlagen, Ijen Charstützenstrasse Projekt-Nr. 421.1-ZG-0000/0015
Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt bei der Rekurskommission UVEK, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.
31. August 2004
4744
Eidgenössische Forstdirektion
2004-1758