Verfügung im Widerspruchsverfahren 2361/1997 Widersprechende/r Morga AG, Kapplerstrasse 60, 9642 Ebnat-Kappel, Schweizerische Marke Nr. 322 227 ,,PIONIER,, (fig.), Vertreter/in Isler & Pedrazzini AG, Postfach 6940, 8023 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Engelbrauerei Schwäbisch Gmünd., Luise Lang GmbH & Co. KG, Engelgasse 2, D-73525 Schwäbisch Gmünd, Internationale Marke Nr. 674 978 ,,PIONIER,, Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 4. Januar 2000 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 2361 wird gutgeheissen.

3.

Die provisorische Schutzverweigerung vom 10. Dezember 1997 gegenüber der internationalen Marke Nr. 674 978 ,,PIONIER,, wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids in eine definitive Schutzverweigerung umgewandelt.

4.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 2300 Franken zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

15. Februar 2000

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2000-0326

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