Bundesbeschluss I über den Nachtrag II zum Voranschlag 2003 vom 9. Dezember 2003

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. September 20031 beschliesst: Art. 1

Nachtragskredite

Für das Jahr 2003 werden als zweiter Nachtrag zum Voranschlag 2003 der Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Zahlungskredite bewilligt: ­

499 260 011 Franken als Nachtragskredite.

Art. 2

Der Ausgabenbremse unterstellter Zusatzkredit

Für die Baubeiträge der beruflichen Ausbildung wird eine Erhöhung des Jahreszusicherungskredits im Betrage von 50 000 000 Franken bewilligt.

Art. 3

Der Ausgabenbremse nicht unterstellter Verpflichtungskredit

Zur Deckung möglicher Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit dem Flugunfall in Überlingen vom 1. Juli 2002 wird ein neuer Verpflichtungskredit im Betrage von 15 000 000 Franken bewilligt.

Art. 4

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 3. Dezember 2003

Nationalrat, 9. Dezember 2003

Der Präsident: Fritz Schiesser Der Sekretär: Christoph Lanz

Der Präsident: Max Binder Der Protokollführer: Ueli Anliker

1

Im BBl nicht veröffentlicht.

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Nachtrag I zum Voranschlag 2003. BB

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