Verpfändungsbegehren einer Eisenbahngesellschaft Die Eisenbahngesellschaft Métro Lausanne-Ouchy SA, Aktiengesellschaft mit Sitz in Place de l'Europe 5, 1003 Lausanne, stellt das Begehren, es sei ihr zu bewilligen, das Streckennetz zwischen Lausanne­Ouchy und Vennes­Croisettes (Epalinges) zu verpfänden.

Das Pfandobjekt, mit einer Gesamtlänge von 6 km, von Lausanne­Ouchy bis Vennes­Croisettes (Epalinges), umfasst auch das Zubehör und Betriebsmaterial im Sinne von Artikel 9 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmungen (SR 742.211).

Das Pfandrecht in Höhe von 375 400 000 Franken erfolgt im 1. Rang. Es dient zur Sicherung eines Kredites in Höhe von 55 000 000 Franken zugunsten des Bundes und eines Kredites in Höhe von 320 400 000 Franken zugunsten des Kantons Waadt.

Die Pfanderrichtung dient als Sicherheit für Kredite, die für die Verbesserung und die Erweiterung des Netzes der Unternehmung bewilligt worden sind.

Allfällige Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem Bundesamt für Verkehr, Bollwerk 27/29, 3003 Bern, bis zum 21. März 2004 schriftlich einzureichen.

24. Februar 2004

Bundesamt für Verkehr Sektion Recht: Ueli Stückelberger

890

2004-0268