Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG) Es wird Raif Shabani, Rr. «Memin Beqiri» Nr. III/4, XZ-Gjilan/Unmik-PostKosova, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 11. Mai 2004 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 5. Januar 2004 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefällt hat: 1.

Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.

Der geleistete Kostenvorschuss von 500 Franken wird dem Beschwerdeführer zurückerstattet.

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

15. Juni 2004

Eidgenössisches Versicherungsgerichts i.A. des Präsidenten Der Kanzleidirektor

I 13/04

2848

2004-1119