Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Gemeinden Amlikon-Bissegg und Märstetten; Umbau der Übersetzstelle für die Stahlträgerbrücke vom 5. Oktober 2004

Gestützt auf das Gesuch der Logistikbetriebe, 3003 Bern, vom 2. April 2004 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Umbau der Übersetzstelle für die Stahlträgerbrücke in den Gemeinden Amlikon-Bissegg und Märstetten (TG) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs-ddps.ch/internet/vbs/ de/home/ausdem/gensec/ru/mpv/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

19. Oktober 2004

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

5534

2004-2203