Verpfändungsbegehren einer Eisenbahngesellschaft Die Eisenbahngesellschaft Zermatt Bergbahnen AG, Aktiengesellschaft mit Sitz in 3920 Zermatt, stellt das Begehren, es sei ihr zu bewilligen, ihre Standseilbahn Zermatt-Sunnegga, mit einer Betriebslänge von 1,618 km, inkl. Zubehör und Betriebsmaterial, im Sinne von Artikel 9 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmungen (SR 742.211) zu verpfänden.

Die Verpfändung in der Höhe von 2 000 000 Franken erfolgt nach Änderung des bestehenden Pfandrechts in Rangparität im 1. Rang zugunsten der Raiffeisenbank Nikolai-Zermatt, in 3924 St. Niklaus. Sie dient bis zu einem Betrag von 2 000 000 Franken zur Sicherung bereits bestehender Schuldverpflichtungen und eines Darlehens zur Finanzierung des neu geplanten Liftes von der Piste im Bereich des Hauses Sta Fé direkt in den Zugangstollen der Standseilbahn.

Allfällige Einsprachen gegen dieses Verpfändungsgesuch sind dem Bundesamt für Verkehr, Bollwerk 27/29, 3003 Bern, bis zum 24. Januar 2005 schriftlich einzureichen.

14. Dezember 2004

Bundesamt für Verkehr Sektion Recht: Christoph Haldimann

2004-2701

7099