Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Militärflugplatz Meiringen, Liquidation von zwei Flab-Unterständen und des ASU F 23101 vom 20. August 2004

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Bauten vom 18. November 2003 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Abbruch von zwei Flab-Unterständen und den Teilabbruch des Atomsichern Unterstands (ASU) F 23101 auf dem Militärflugplatz Meiringen (BE) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse http://www.vbs-ddps.ch/internet/vbs/ de/home/ausdem/gensec/ru/mpv/aktuelle.html einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

7. September 2004

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

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2004-1802