Fernmeldegesetz

Notifikation von Verfügungen

Primus Telecommunications GmbH, Garmisschtrasse 35, D-81377 Frankfurt Das Bundesamt für Kommunikation hat am 19. Oktober 2004 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilter Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit Verfügungen vom 1. September 2001 zugeteilten Adressierungselemente 0800 707278 und 0800 707291 werden per sofort widerrufen.

2.

Der Widerruf der Nummern 0800 707278 und 0800 707291 tritt sofort in Kraft

3.

Der Primus Telecommunications GmbH wird per sofort untersagt, die Nummern 0800 707278 und 0800 707291 weiterzubetreiben

4.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken festgesetzt und Primus Telecommunications GmbH auferlegt.

5.

Die TDC (Schweiz AG) wird angewiesen, die Nummer 0800 707278 innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt einer Kopie dieses Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu setzen.

6.

Eine allfällige Beschwerde gegen die vorliegende Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung.

7.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt publiziert.

Altricom AG, Aegeristrasse 47b, 6300 Zug Das Bundesamt für Kommunikation hat am 19. Oktober 2004 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilter Adressierungselemente verfügt:

1

1.

Die mit den Verfügungen zugeteilten Adressierungselemente gemäss Anhang 11 werden per sofort widerrufen.

2.

Der Widerruf der Nummern gemäss Anhang 1 tritt sofort in Kraft

3.

Der Altricom AG wird per sofort untersagt, die Nummern gemäss Anhang 1 weiterzubetreiben

4.

Die Verfahrenskosten werden auf 780 Franken festgesetzt und der Altricom AG auferlegt.

5.

Die Yellow Access AG wird angewiesen, die Nummern innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt einer Kopie dieses Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu setzen.

6.

Eine allfällige Beschwerde gegen die vorliegende Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung.

7.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt publiziert.

Im BBl nicht veröffentlicht

5874

2004-2328

Hanspeter Müller, Partnervermittlung, Hauptstrasse 160, 5732 Zetzwil Das Bundesamt für Kommunikation hat am 19. Oktober 2004 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilter Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit Verfügungen vom 16. Januar 2002 zugeteilten Adressierungselemente 0901 000046 und 0901 000047 werden per sofort widerrufen.

2.

Der Widerruf der Nummern 0901 000046 und 0901 000047 tritt sofort in Kraft

3.

Hanspeter Müller wird per sofort untersagt, die Nummern 0901 000046 und 0901 000047 weiterzubetreiben

4.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken festgesetzt und Hanspeter Müller auferlegt.

5.

Die TDC (Schweiz) AG wird angewiesen, die Nummern innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt einer Kopie dieses Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu setzen.

6.

Eine allfällige Beschwerde gegen die vorliegende Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung.

7.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt publiziert.

Saveria Dimasi, Muttenzstrasse 91, 4133 Pratteln Das Bundesamt für Kommunikation hat am 19. Oktober 2004 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilter Adressierungselemente verfügt: 1.

Das mit Verfügung vom 1. September 2001 zugeteilte Adressierungselement 0901 500103 wird per sofort widerrufen.

2.

Der Widerruf der Nummer 0901 500103 tritt sofort in Kraft

3.

Frau Saveria Dimasi wird per sofort untersagt, die Nummer 0901 500103 weiterzubetreiben

4.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken festgesetzt und Frau Saveria Dimasi auferlegt.

5.

Die TDC (Schweiz) AG wird angewiesen, die Nummer innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt einer Kopie dieses Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu setzen.

6.

Eine allfällige Beschwerde gegen die vorliegende Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung.

7.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt publiziert.

5875

Dipl. Ing. Berndt & Partner, Rehstrasse 2, D-66953 Pirmasens Das Bundesamt für Kommunikation hat am 19. Oktober 2004 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilter Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit Verfügungen vom 26. November 2002 zugeteilten Adressierungselemente 0800 800002, 0800 800005, 0800 800009, 0800 800013, 0800 800321, 0800 800654, 0800 800987 werden per sofort widerrufen.

2.

Der Widerruf der Adressierungselemente 0800 800002, 0800 800005, 0800 800009, 0800 800013, 0800 800321, 0800 800654, 0800 800987 tritt sofort in Kraft

3.

Dipl. Ing. Berndt & Partner wird per sofort untersagt, die Adressierungselemente 0800 800002, 0800 800005, 0800 800009, 0800 800013, 0800 800321, 0800 800654, 0800 800987 weiterzubetreiben

4.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken festgesetzt und Dipl. Ing.

Berndt & Partner auferlegt.

5.

Die Smartphone AG wird angewiesen, die Adressierungselemente innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt einer Kopie dieses Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu setzen.

6.

Eine allfällige Beschwerde gegen die vorliegende Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung.

7.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt publiziert.

Huna-Praxis, Morando Brigitte, Schellenbergstrasse 423b, FL-9491 Ruggell Das Bundesamt für Kommunikation hat am 19. Oktober 2004 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilter Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit Verfügungen vom 1. September 2001 zugeteilten Adressierungselemente 0901 576603, 0901 090820 und 0901 090720 werden per sofort widerrufen.

2.

Der Widerruf der Adressierungselemente 0901 576603, 0901 090820 und 0901 090720 tritt sofort in Kraft

3.

Der Huna-Praxis wird per sofort untersagt, die Adressierungselemente 0901 576603, 0901 090820 und 0901 090720 weiterzubetreiben

4.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken festgesetzt und der HunaPraxis auferlegt.

5.

Die Smartphone AG wird angewiesen, die Adressierungselemente innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt einer Kopie dieses Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu setzen.

6.

Eine allfällige Beschwerde gegen die vorliegende Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung.

7.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt publiziert.

5876

TMZ Telefonmarketing, Im Westpark 3, D-35435 Wettenberg Das Bundesamt für Kommunikation hat am 19. Oktober 2004 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilter Adressierungselemente verfügt: 1.

Die mit den Verfügungen zugeteilten Adressierungselemente gemäss Beilage (siehe Anhang 12) werden per sofort widerrufen.

2.

Der Widerruf der Adressierungselemente gemäss Beilage (siehe Anhang 1) tritt sofort in Kraft

3.

Der TMZ Telefonmarketing wird per sofort untersagt, die Adressierungselemente gemäss Beilage (siehe Anhang 1) weiterzubetreiben

4.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken festgesetzt und der TMZ Telefonmarketing auferlegt.

5.

Die Smartphone AG wird angewiesen, die Adressierungselemente innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt einer Kopie dieses Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu setzen.

6.

Eine allfällige Beschwerde gegen die vorliegende Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung.

7.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt publiziert.

Eliane Hafenfratz, Zentralstrasse 9, 9403 Goldach Das Bundesamt für Kommunikation hat am 19. Oktober 2004 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilter Adressierungselemente verfügt:

2

1.

Das mit Verfügung vom 2. August 2002 zugeteilte Adressierungselement 0901 353353 wird per sofort widerrufen.

2.

Der Widerruf des Adressierungselements 0901 353353 tritt sofort in Kraft

3.

Frau Eliane Hafenfratz wird per sofort untersagt, das Adressierungselement 0901 353353 weiterzubetreiben

4.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken festgesetzt und Frau Eliane Hafenfratz auferlegt.

5.

Die Smartphone AG wird angewiesen, das Adressierungselement innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt einer Kopie dieses Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu setzen.

6.

Eine allfällige Beschwerde gegen die vorliegende Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung.

7.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt publiziert.

Im BBl nicht veröffentlicht

5877

KBC Financial Products, 20 Finsbury Street, London EC2Y 9AY - England Das Bundesamt für Kommunikation hat am 19. Oktober 2004 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilter Adressierungselemente verfügt: 1.

Das mit Verfügung vom 1. September 2001 zugeteilte Adressierungselement 0800 555100 wird per sofort widerrufen.

2.

Der Widerruf des Adressierungselements 0800 555100 tritt sofort in Kraft

3.

Der KBC Financial Products wird per sofort untersagt, das Adressierungselement 0800 555100 weiterzubetreiben

4.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken festgesetzt und KBC Financial Products auferlegt.

5.

Die Swisscom AG wird angewiesen, das Adressierungselement innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt einer Kopie dieses Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu setzen.

6.

Eine allfällige Beschwerde gegen die vorliegende Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung.

7.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt publiziert.

Intelserv AG, Lionerstrasse 11a, D-60528 Frankfurt Das Bundesamt für Kommunikation hat am 21. Oktober 2004 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilter Adressierungselemente verfügt: 1.

Das mit Verfügung vom 1. September 2001 zugeteilte Adressierungselement 0800 111400 wird per sofort widerrufen.

2.

Der Widerruf des Adressierungselements 0800 111400 tritt sofort in Kraft

3.

Intelserv AG wird per sofort untersagt, das Adressierungselement 0800 111400 weiterzubetreiben

4.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken festgesetzt und Intelserv AG auferlegt.

5.

Die MCI World Com AG wird angewiesen, das Adressierungselement innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt einer Kopie dieses Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu setzen.

6.

Eine allfällige Beschwerde gegen die vorliegende Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung.

7.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt publiziert.

5878

SkyTel Telekommunikationsgesellschaft, Flughafenallee 26, D-28199 Bremen Das Bundesamt für Kommunikation hat am 21. Oktober 2004 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilter Adressierungselemente verfügt: 1.

Das mit Verfügung vom 10. April 2003 zugeteilte Adressierungselement 0906 000672 wird per sofort widerrufen.

2.

Der Widerruf des Adressierungselements 0906 000672 tritt sofort in Kraft

3.

SkyTel Telekommunikationsgesellschaft wird per sofort untersagt, das Adressierungselement 0906 000672 weiterzubetreiben

4.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken festgesetzt und SkyTel Telekommunikationsgesellschaft auferlegt.

5.

Die Colt Telecom AG wird angewiesen, das Adressierungselement innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt einer Kopie dieses Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu setzen.

6.

Eine allfällige Beschwerde gegen die vorliegende Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung.

7.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt publiziert.

Microlution Informationssysteme GmbH, Lahusenstrasse 25, DE-27749 Delmenhorst Das Bundesamt für Kommunikation hat am 21. Oktober 2004 in Sachen Einstellung eines Widerrufsverfahrens betreffend zugeteilter Adressierungselemente verfügt: 1.

Das mit Schreiben vom 27. August 2004 eröffnete Widerrufsverfahren wird eingestellt.

2.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken festgesetzt und Microlution auferlegt.

3.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt publiziert.

Olsen & Associates, Seefeldstrasse 233, 8008 Zürich Das Bundesamt für Kommunikation hat am 21. Oktober 2004 in Sachen Einstellung eines Widerrufsverfahrens betreffend zugeteilter Adressierungselemente verfügt: 1.

Das mit Schreiben vom 24. Mai 2004 eröffnete Widerrufsverfahren wird eingestellt.

2.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken festgesetzt und Olsen & Associates auferlegt.

3.

Diese Verfügung wird im Bundesblatt publiziert.

5879

Carmen Rota Das Bundesamt für Kommunikation hat am 6. Oktober 2004 in Sachen Widerruf betreffend zugeteilter Adressierungselemente verfügt: 1.

Das mit Verfügung vom 01.09.2001 zugeteilte Adressierungselement 0901 555119 wird widerrufen.

2.

Der Widerruf der Nummer 0901 555119 tritt sofort in Kraft.

3.

Frau Rota Carmen wird per sofort untersagt, die Nummer 0901 555119 weiterzubetreiben.

4.

Die Verfahrenskosten werden auf 520 Franken festgesetzt und Frau Rota Carmen auferlegt.

5.

Die Swisscom AG wird angewiesen, die Nummer innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt einer Kopie dieses Verfügungsdispositivs ausser Betrieb zu setzen.

6.

Eine allfällige Beschwerde gegen die vorliegende Verfügung hat keine aufschiebende Wirkung.

7.

Diese Verfügung wird mit eingeschriebenem Brief mit Rückschein eröffnet und im Bundesblatt publiziert.

Gegen diese Verfügungen kann innerhalb von 30 Tagen ab deren Eröffnung bzw.

dem Datum der entsprechenden amtlichen Publikation im Bundesblatt (BBl) bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.

Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, sofern der Beschwerdeführer sie in Händen hat.

2. November 2004

5880

Bundesamt für Kommunikation