Militärische Plangenehmigung betreffend Übersetzstelle Boningen (SO), Technischer Bereitschaftsraum im ,,Hausenmüli" vom 20. März 2000

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Unterstützungstruppen (BAUT) vom 1. Dezember 1999 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungs-schutz und Sport (VBS) die Erstellung eines technischen Bereitschaftsraumes für die Übersetzstelle Boningen (SO) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt ausser-dem während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Boningen, 4618 Boningen, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG).

4. April 2000

1846

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)

2000-0691