Verfügung im Widerspruchsverfahren 6229 Widersprechende/r Hansgrohe AG, Auestrasse 9, D-77761 Schiltach, IR-Marke Nr. 606 128 (Quiclean), Vertreter/in Zimmerli, Wagner & Partner AG, Postfach, CH-8021 Zürich gegen Widerspruchsgegner/in Merloni Elettrodomestici S.p.A., 47, Viale Aristide Merloni, I-60044 Fabriano (AN), IR-Marke Nr. 787 651 (fast clean [fig.])

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 23. Dezember 2003 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6229 wird abgewiesen. Nach Eintritt der Rechtskraft wird der IR-Marke Nr. 787 651 «fast clean» (fig.) der Schutz in der Schweiz definitiv gewährt.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet; der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

23. Dezember 2003

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2003-2773

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