Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 5057-5058 Widersprechende/r Sun Microsystems, Inc, US-Palo Alto (CA 94303), CH-Marken Nr. 423 729 «SUN SITE» und Nr. 466 999 «SUNTONE» gegen Widerspruchsgegner/in Oliver Mielke, D-81479 München, IR-Marke Nr. 750 423 «SUN-TV» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. Juli 2004 folgendes verfügt: 1.

Die Widersprüche Nr. 5057 und Nr. 5058 werden in einem Verfahren vereinigt.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 5057-5058 wird zufolge der vollständigen Löschung der angefochtenen internationalen Registrierung Nr. 750 423 «SUN-TV» als erledigt abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühren von 1600 Franken verbleiben dem Institut.

6.

Der Widerspruchsgegner hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 2600 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühren) zu bezahlen.

7.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden (unter Beilage einer Kopie der Löschungsbestätigung der OMPI) schriftlich, dem Widerspruchsgegner durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

30. Juli 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2004-1607

4559