Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Betriebsstoffversorgungsanlage Rotkreuz; Anpassung an die Umweltschutzvorschriften vom 26. Februar 2004

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Bauten vom 22. November 2001 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Anpassung der Betriebsstoffversorgungsanlage Rotkreuz (ZG) an die Umweltschutzvorschriften unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Risch, Zentrum Dorfmatt, 6343 Rotkreuz, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

16. März 2004

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10).

2004-0377

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