Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 6432 Widersprechende/r Malteser-Hilfsdienst e.V., D-51103 Köln, IR-Marke Nr. 636 566 (fig.) gegen Widerspruchsgegner/in International Humanitas Orden, D-50937 Köln, IR-Marke Nr. 792 433 «HUMANITAS» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 25. Februar 2004 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6432 wird abgewiesen.

3.

Die provisorische Schutzverweigerung gegen die internationale Registrierung Nr. 792 433 «HUMANITAS» (fig.) wird zurückgezogen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Es wird keine Parteientschädigung gesprochen.

6.

Diese Verfügung wird dem Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

25. Februar 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2004-0358

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