Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 7018 Widersprechende Tamedia AG, Werdstrasse 21, CH-8004 Zürich, CH-Marke Nr.

P-433 374 FACTS, vertreten durch Meyer Marks AG, CH-5620 Bremgarten, gegen Widerspruchsgegner Christiaan Uitgevers V.O.F., Parallelweg 9, NL-3764 BG Soest, internationale Registrierung Nr. 817 356 SPOSA FACTS Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 18. November 2004 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 7018 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 817 356 «SPOSA FACTS» wird der Schutz in der Schweiz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Der Widerspruchsgegner hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, dem Widerspruchsgegner durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

18. November 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

6798

2004-2596