zu 04.401 Parlamentarische Initiative Änderung der Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung (Zutrittsausweise) Bericht vom 1. März 2004 des Büros des Ständerates Stellungnahme des Bundesrates vom 12. März 2004
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 112 Absatz 3 ParlG die Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht des Büros des Ständerates vom 1. März 2004 zur Änderung der Verordnung über die Bundesversammlung zum Parlamentsgesetz und über die Parlamentsverwaltung betreffend Zutrittsausweise.
Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
12. März 2004
Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Joseph Deiss Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
2004-0389
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Stellungnahme 1
Einleitung
Die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte hat im Winter 2002/03 einem neuen Konzept zur Verstärkung der Sicherheit im Parlamentsgebäude zugestimmt.
Zu den baulich-technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen gehört namentlich ein neues Zutrittskontrollsystem. Wer ab 1. Dezember 2003 das Parlamentsgebäude aufsucht, braucht eine Bewilligung. Diese wird in Form eines Ausweises ausgestellt, der innerhalb des Gebäudes gut sichtbar getragen werden muss.
Nach Massgabe von Artikel 17 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (SR 235.1) dürfen Organe des Bundes nur Personen Daten bearbeiten, wenn dafür eine gesetzliche Grundlage besteht. Die heute noch fehlende gesetzliche Grundlage soll mit der Vorlage geschaffen werden.
2
Haltung des Bundesrates
Der Bundesrat begrüsst die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die den Anforderungen des Datenschutzes zu genügen vermag. Er hat daher keine Einwände gegen die Vorlage.
Der Bundesrat nimmt im übrigen zur Kenntnis, dass die vorliegende Verordnungsänderung weder finanzielle noch personelle Auswirkungen haben wird.
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