Bekanntmachungen der Gerichte
Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG) Es wird Miladija Ristic-Kalicanin, Skopljanska 24, YU-18400 Prokuplje, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 24. Juni 2004 auf ihre Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 22. Dezember 2003 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefällt hat: 1.
Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen.
2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
Das begründete Urteil steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.
27. Juli 2004
Eidgenössisches Versicherungsgerichts i.A. des Präsidenten Der Kanzleidirektor: Studer
I 817/03
4466
2004-1533