Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bundesbeschluss über die Genehmigung des Haager Übereinkommens über das auf trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung Angesichts der wachsenden Bedeutung des Trust-Geschäfts soll die Schweiz das Haager Trust-Übereinkommen ratifizieren. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat eine entsprechende Vorlage bis am 31. Januar 2005 in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage des EJPD sieht zudem eine Anpassung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) vor, das noch keine Spezialbestimmungen zum Trust enthält. Dem IPRG sollen Vorschriften zur Zuständigkeit und zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen sowie einige Ergänzungen zur privatrechtlichen Publizität hinzugefügt werden. Gleichzeitig soll das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) angepasst werden, um der im Trustrecht vorgesehenen Trennung von Trust- und trustee-Vermögen Rechnung zu tragen.

Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2005 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, 3003 Bern, Telefon 031 322 41 22, Fax 031 322 78 64 www.ofj.admin.ch/d/index.html

Eidgenössisches Finanzdepartement Änderung des Mineralölsteuergesetzes Ab 2007 sollen umweltschonende Treibstoffe über steuerliche Erleichterungen gefördert werden. Mit der angestrebten Änderung des Mineralölsteuer-Gesetzes will der Bundesrat umweltschonende Treibstoffe mittels steuerlicher Anreize fördern und damit den CO2-Ausstoss im Strassenverkehr senken. Vorgesehen ist, Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen von der Mineralölsteuer zu befreien. Gleichzeitig sinkt bei Erd- und Flüssiggas, das als Treibstoff verwendet wird, die Besteuerung um 40 Rappen pro Liter Benzinäquivalent. Die Mindereinnahmen sollen durch eine höhere Besteuerung des Benzins vollständig kompensiert werden. Die Steuerbelastung beim Benzin wird dadurch voraussichtlich um ein bis zwei Rappen im Jahr 2007 und rund sechs Rappen je Liter im Jahr 2010 zunehmen.

Vernehmlassungsfrist: 21. Januar 2005 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Oberzolldirektion, Material und Drucksachen, 3003 Bern, Telefon 031 322 35 68 www.efd.admin.ch/d/dok/medien/medienmitteilungen/2004/10/mineraloel.htm 2004-2356

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Bericht über die Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht Nach der Verabschiedung des I. Teilberichts der Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Ulrich Zimmerli zur Organisation der «Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA)» sowie zu den fachbereichsübergreifenden Aufsichtsinstrumenten hat die Expertenkommission einen zweiten Teilbericht über die Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht verabschiedet und dem Chef EFD zugestellt. Mit dem zweiten Teilbericht, der am 16. August dieses Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist, ergänzt die Expertenkommission das im ersten Teilbericht vorgeschlagene Bundesgesetz über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz [FINMAG]), welches die Zusammenführung der Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) vorsieht, durch ein Sanktionensystem. Damit wird aufgezeigt, mit welchen Sanktionsinstrumenten eine künftige FINMA ausgestattet werden sollte.

Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2005 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Finanzverwaltung, Bernerhof, Bundesgasse 3, 3003 Bern, Telefon 031 322 60 18 www.efd.admin.ch/d/dok/medien/medienmitteilungen/2004/10/vernml_fma.htm

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Verringerung des CO2-Ausstosses Die Schweiz soll die klimapolitischen Ziele, wie sie das Parlament im Gesetz verankert hat, mit zusätzlichen Massnahmen erreichen. Der Bundesrat hat heute vier Varianten zur weiteren Verringerung des CO2-Ausstosses in die Vernehmlassung geschickt. Drei davon enthalten eine CO2-Abgabe, eine setzt allein auf einen freiwilligen Klimarappen auf Treibstoffen. Der Vernehmlassungsbericht legt Auswirkungen der Varianten auf Klima, Wirtschaft und Finanzen dar.

Vernehmlassungsfrist: 20. Januar 2005 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Abteilung Ökonomie, Forschung und Umweltbeobachtung, 3003 Bern, Telefon 031 323 03 66, Fax 031 323 03 67 www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_klima/vernehmlassung/index.html

2. November 2004

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Bundeskanzlei