Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 6032 Widersprechende Betty Barclay GmbH, Heidelberger Strasse 9­10, D-69226 Nussloch, Internationale Registrierung Nr. 488 666 «Betty Barclay» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Laboratori Royal S.r.l., Via P. Campanini 8/A, I-43100 Parma, Internationale Registrierung Nr. 781 158 «betty» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 17. August 2004 folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 6032 wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

3.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt, eröffnet.

Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

17. August 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2004-1741

4727