Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Bundeskanzlei Bundesgesetz über die Einführung der allgemeinen Volksinitiative und Revision der Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte Die Volksrechtsrevision führt die neue Form der allgemeinen Volksinitiative ein.

Auf dem Initiativweg können neu auch Änderungen der Bundesgesetzgebung angeregt werden; die Bundesversammlung bestimmt die Erlassstufe für die Umsetzung selbst und arbeitet Vorlagen auf Verfassungs- oder Gesetzesstufe aus. Die Bundesverfassung verbietet, dass Uneinigkeit der Räte sich negativ auf das Initiativrecht auswirken darf (Art. 156 Abs. 3 BV). Diese Anliegen sind durch Gesetzesänderungen (BPR, ParlG, OG) praktikabel umzusetzen.Aufgrund gewisser Vorkommnisse der letzten Jahre in den Kantonen sollen im Rahmen dieser Revision in einer zweiten Vorlage (Revision der Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte) Vereinfachungen in Bezug auf Nationalratswahlen zur Diskussion gestellt werden. Einige Normvorschläge versuchen Anregungen aus den Kantonen aufzunehmen, die im Anschluss an Ereignisse aus jüngster Zeit bei Volksabstimmungen und Nationalratswahlen entstanden sind.

Vernehmlassungsfrist: 28. Februar 2005 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundeskanzlei, Sektion Politische Rechte, Bundeshaus West, 3003 Bern, Telefon 031 322 37 49 oder 031 322 37 43

30. November 2004

2004-2609

Bundeskanzlei

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