Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 6971 Widersprechende Lorenz Bahlsen Snack-World Holding GmbH & Co. KG, Bemeroder Strasse 71, D-30559 Hannover, internationale Registrierung Nr. 594 306 Chrunchips, vertreten durch A.W. Metz & Co. AG, CH-8024 Zürich, gegen Widerspruchsgegnerin Bastini B.V., Vaartweg 158, NL-8243 PP Lelystad, internationale Registrierung Nr. 604 028 CHRUNCHO'S Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 19. Oktober 2004 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 6971 wird abgewiesen. Der internationalen Registrierung Nr. 604 028 «CHRUNCH'OS» wird nach Eintritt der Rechtskraft dieser Verfügung der Schutz in der Schweiz definitiv gewährt.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

19. Oktober 2004

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2004-2320

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