Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG) Es wird Radisav Petrovic, selo Repiste, YU-17514 Dzep, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 20. September 2004 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 27. April 2004 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefällt hat: 1.

Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

19. Oktober 2004

Eidgenössisches Versicherungsgericht i.A. des Präsidenten Der Kanzleidirektor: Studer

H 76/04

5550

2004-2210