Einziehungsbescheid Die Eidgenössische Spielbankenkommission verfügt im Einziehungsverfahren gegen Jkanovic Rasim, geb. 18. Juni 1961, derzeit unbekannten Aufenthaltes: 1.

Im Rahmen des Strafverfahrens gegen Vulovic Sreten und Frei Vulovic Nina wegen Widerhandlung gegen das Spielbankengesetz durch mehrfaches Organisieren von Glücksspielen in der «Azzurro-Bar» an der Friesstrasse 16 in Zürich, zuletzt festgestellt am 29. April 2001, wird das bei Jkanovic Rasim beschlagnahmte Spielgeld im Betrag von 490 Franken eingezogen.

2.

Die Kosten des Verfahrens im Betrag von 500 Franken werden Jkanovic Rasim auferlegt.

3.

Dieser Entscheid wird im Bundesblatt publiziert.

Gegen diesen Einziehungsbescheid kann der Betroffene innert 30 Tagen seit Eröffnung Einsprache erheben (Art. 67 VStrR). Die Einsprache ist schriftlich bei der Verwaltung (ESBK, Eigerplatz 1, 3003 Bern) einzureichen, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat. Die Einsprache hat einen bestimmten Antrag zu enthalten und die zur Begründung dienenden Tatsachen anzugeben; die Beweismittel sollen bezeichnet und, soweit möglich, beigelegt werden (Art. 68 VStrR).

7. September 2004

Eidgenössische Spielbankenkommission Der Präsident: Benno Schneider

2004-1813

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