zu 00.434 Parlamentarische Initiative Parlamentarische Entschädigungen. Änderungen Bericht vom 25. August 2000 der Büros des National- und Ständerates Stellungnahme des Bundesrates vom 18. September 2000

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen, gestützt auf Artikel 21quater Absatz 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG), unsere Stellungnahme zu Bericht und Antrag vom 25. August 2000 der Büros des National- und Ständerates betreffend Erhöhung der parlamentarischen Entschädigungen.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

18. September 2000

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

11142

Der Bundespräsident: Adolf Ogi Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2000-2138

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Stellungnahme Vor vier Jahren wurde angesichts der schwierigen Konjunkturlage (Lohnverzicht bzw. kein Teuerungsausgleich für viele Arbeitnehmer) und des Zustandes der Bundesfinanzen auf eine Anpassung der Jahresentschädigung, des Taggelds und der Zulage für die Ratspräsidenten verzichtet. Somit sind die den Mitgliedern der Eidgenössischen Räte als Entlohnung ihrer Arbeit ausbezahlten Entschädigungen seit 1988 bzw. 1990 nicht mehr erhöht worden. Die letzte Anpassung der Fraktionsbeiträge erfolgte per 1. Januar 2000.

Artikel 14 Absatz 1bis des Entschädigungsgesetzes sieht vor, daß die Höhe der einzelnen Entschädigungen in der Regel jeweils zu Beginn einer neuen Legislaturperiode durch die Ratsbüros überprüft und allenfalls zur Anpassung beantragt werden.

Auf Grund der seit der letztmaligen Anpassung aufgelaufenen Teuerung, der erheblichen Zunahme an Umfang und Komplexität der parlamentarischen Arbeit sowie der qualitativ und quantitativ wesentlich gestiegenen Anforderungen zur Wahrnehmung der Präsidialfunktionen kann sich der Bundesrat dem vorliegenden Begehren um Erhöhung des Taggeldes an die Parlamentarier und um Erhöhung der Zulage für die Ratspräsidien anschließen.

Obwohl die Beiträge an die Fraktionen erst vor einem Jahr leicht angepaßt wurden, kann der Bundesrat auch der erneuten linearen Erhöhung des Grundbeitrages pro Fraktion um 50 Prozent oder 30 000 Franken bzw. um 5500 Franken pro Mitglied zustimmen. Gemäß dem Bericht des Büros entfällt damit künftighin die sogenannte «Quersubventionierung» von den Parteien hin zur Parlamentsfraktion, und die einzelnen Parteien werden entlastet.

Die durch die Neuregelung verursachten Mehrkosten von rund 3,8 Millionen Franken pro Jahr sind in dem vom Bundesrat verabschiedeten Voranschlag 2001 und im Finanzplan 2002­2004 nicht enthalten. Sofern die Eidgenössischen Räte den von den Büros des Nationalrates und des Ständerates beantragten Entschädigungsanpassungen beipflichten, hat die Verwaltungsabteilung der Parlamentsdienste den erforderlichen Kreditbedarf für das Budget 2001 ­ auf den entsprechenden Budgetrubriken ­ bei den Finanzkommissionen beider Räte nachzumelden.

Erklärung des Bundesrates Der Bundesrat beantragt, der Parlamentarischen Initiative zuzustimmen.

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