Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Forstdirektion
Gemeinde Rüte AI, Erschliessungsanlagen, Sanierung Waldstrasse Krätzerenwald Projekt-Nr. 421.1-AI-0001/0001
Gemeinde Lauterbrunnen BE, Erschliessungsanlagen, Hubla Wengernalp Projekt-Nr. 421.1-BE-0015/0001
Gemeinde Küssnacht am Rigi SZ, Erschliessungsanlagen, Hinterer Seeboden Projekt-Nr. 421.1-SZ-0000/0032
Gemeinde Arth SZ, Erschliessungsanlagen, Waldstrasse und Maschinenweg Altenbann Projekt-Nr. 421.1-SZ-0022/0001
Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt bei der Rekurskommission UVEK, Schwarztorstrasse 59, Postfach 336, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.
23. November 2004
6742
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
2004-2541