Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) Entwurf vom 14. Januar 2000

Information und Mitwirkung der Bevölkerung März / April 2000

Der Entwurf zum Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) vom 14. Januar 2000 wird im Sinne der Informationspflicht und Mitwirkungsrechte öffentlich aufgelegt (Art. 4 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung; RPG SR 700). Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zum Sachplanentwurf äussern.

Herausgeber

Bundesamt für Energie (BFE) Bundesamt für Raumplanung (BRP)

Gegenstand

Der SÜL gibt eine landesweite Übersicht über das bestehende Übertragungsleitungsnetz und über die geplanten Leitungen. Gegenstand der Betrachtung ist das Netz der Elektrizitätswerke auf den Spannungsebenen 380 und 220 kV sowie jenes der Eisenbahnen auf 132 kV.

Zweck des SÜL ist es, ein Leitungsbauvorhaben auf Netzebene aus übergeordneter Sicht zu beurteilen und diese Beurteilung transparent zu vermitteln. Damit werden zwei Hauptziele angestrebt: Positive Umwelt- und Kostenfolgen durch frühzeitigen Einbezug der Anliegen der Raumordnung und des Umweltschutzes in den Planungsprozess.

Wahrnehmung von Optimierungsmöglichkeiten im historisch gewachsenen Netz bei Um- und Ausbauten, indem Trasses, die grosse Nachteile aufweisen, korrigiert und Leitungen zusammengelegt werden.

Auf Internet: www.admin.ch/bfe sowie auch auf www.raumplanung.admin.ch ist eine Kurzbroschüre abrufbar.

Auflagezeit

2000-0186

vgl. Mitteilungen in den Publikationsorganen der Kantone.

In der Regel 20 bis 30 Tage im Zeitraum März/April 2000.

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Auflageorte

In der Regel bei den kantonalen Raumplanungsfachstellen Auf Voranmeldung: Bundesamt für Energie, Monbijoustrasse 74, 3003 Bern, Tel 031 322 56 63 / 031 323 22 41 Bundesamt für Raumplanung, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Tel 031 322 40 58

Auskünfte

erteilen folgende Stellen: in der Regel die kantonalen Raumplanungsfachstellen (vgl. Mitteilungen in den Publikationsorganen der Kantone) Bundesamt für Energie, Tel 031 322 56 63 / 031 323 22 41 Bundesamt für Raumplanung, Tel 031 322 40 43

Stellungnahmen Fristen

Stellungnahmen zum Sachplanentwurf sind schriftlich einzureichen: von Privatpersonen sowie von lokalen und regionalen Körperschaften in der Regel dem Kanton (Eingabeadresse und Eingabefrist vgl. Mitteilungen in den Publikationsorganen der Kantone) von den direkt angehörten Stellen dem Bundesamt für Energie, Sektion Energiemärkte und -versorgung, 3003 Bern, bis spätestens 31. Mai 2000 Direkt angehört werden die:

8. Februar 2000

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interessierten Bundesstellen

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Kantone

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Behörden des benachbarten Auslands

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Organisationen im Bereich der Elektrizitätswirtschaft

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Umweltschutzorganisationen (gemäss VBUO)

Bundesamt für Energie Bundesamt für Raumplanung

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